Bremen hat über diesen Punkt hinaus eine Rolle gespielt, weil Senator Röwekamp zusammen mit seinem Kollegen aus Bayern eine Art Vorreiter gespielt hat bei der Frage, das staatliche Monopol in Wettund Glücksspielen jetzt nicht nur weiter zu verankern, sondern auch für die Zukunft mit der Idee eines neuen Staatsvertrages festzuschreiben. Das heißt, Bremen spielt in dieser Frage eine ganz wichtige Rolle, und deswegen ist es auch richtig, dies hier in Bremen – und das ist auch ein Hintergrund unseres Antrags – im Landtag zu diskutieren, weil sich dieses parlamentarische Gremium, das ja den Willen des Volkes abbilden soll, bisher noch nicht zu diesem Thema geäußert hat, sondern der Senat dies in den entsprechenden Innenminister- und Sportministerkonferenzen und auch in der Ministerpräsidentenkonferenz sozusagen quasi auf seinem Ticket vorangetrieben hat.
Wir haben im Moment eine Situation, die vor allem juristisch kompliziert und schwierig ist. Sie ist vor allen Dingen schwierig für die Menschen nachzuvollziehen. Darauf möchte ich aber nicht weiter eingehen, weil es uns in dem Antrag – Sie werden ihn ge
lesen haben – ja darum geht, wie in Zukunft die Landschaft der Wettanbieter und das Glücksspiel in Deutschland geregelt werden sollen. Noch einmal zu der juristischen Situation: Hier passiert natürlich etwas, das wir nicht auf die leichte Schulter nehmen dürfen. Sie werden sich vorstellen können, wenn Sie heute eine Stellenanzeige für den Zeugwart für Werder Bremen ausschreiben würden, dann müssten Sie da „abgeschlossenes Jurastudium“ hineinschreiben, denn wenn er überlegt, welche Trikots er beim Auswärtsspiel in die Kiste packt, muss er in der Tat so viele Urteile studieren und so viele rechtsgelehrte Gutachten einholen, damit er weiß, welches Trikot er in die Kiste tun soll. Das ist die Situation, und sie ist nur teilweise zum Lachen, meine Damen und Herren.
Kommen wir einmal zu den Menschen selbst, die zu Hause vor dem Fernseher sitzen oder Medien nutzen! Sie erfahren in Bremen, so ist die juristische Situation inzwischen, dass das Trikot von Werder Bremen mit dem Sponsor bwin und auch die Bandenwerbung dieses Sponsors von Werder Bremen inzwischen verboten ist. Das erfährt man, liest es in der Zeitung, hört es, geht dann nach Hause und schaut sich ein beliebiges Länderspiel oder DFB-Pokalspiel im Fernsehen an und sieht den ganzen Abend die Bandenwerbung von bwin in Hamburg, Gelsenkirchen, Leverkusen oder wo auch immer und fragt sich: Was ist in diesem Land eigentlich los?
Ein Jogger wird in Dortmund von der Polizei angehalten und gezwungen, sein Trikot auszuziehen, weil er auf dem T-Shirt dieses Logo hatte, und gleichzeitig sehen abends im öffentlich-rechtlichen Fernsehen beim Länderspiel 10 Millionen Zuschauer volle Breitseite das gleiche Logo und den gleichen Anbieter. Hier müssen wir aufpassen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir nicht die Glaubwürdigkeit der Politik erheblich beschädigen, wenn es hier so weitergeht. Schon die jetzige Situation mit ihrer rechtlichen Unklarheit beschädigt politisches Handeln in sehr hohem Maße.
Aber die Schlussfolgerung, die wir beide daraus ziehen – ich komme gleich zu den beiden Möglichkeiten, die es hier gibt, wie man diese Situation beheben kann –, ist jeweils identisch. Die Schlussfolgerung ist nämlich, dass die augenblickliche Situation auf keinen Fall bleiben kann. Das Verfassungsgericht hat uns aufgegeben und gesagt, die momentane Situation darf auf keinen Fall bleiben. Es hat uns zwei Möglichkeiten an die Hand gegeben, wie wir sie ändern können.
Die Vorbereitung des Staatsvertrags durch die Länder sieht im Moment so aus, eine Festschreibung des Staatsmonopols unter Einhaltung der vom Verfas
sungsgericht genannten Kriterien vorzunehmen, sich also tatsächlich und nicht nur scheinbar um Spielsucht und andere Vorkehrungen, um die es ja geht, bei der Begründung des Monopols zu kümmern.
Das ist die eine Variante. Das Verfassungsgericht hat aber gleichzeitig eine zweite Variante eröffnet und gesagt, man kann das Problem auch dadurch lösen, dass man in einem begrenzten Lizenzierungsverfahren auch private Wettanbieter zulässt. Diesen zweiten Weg wollen wir mit unserem Antrag, den wir eingebracht haben, heute beschreiben.
Schauen wir uns einmal die verschiedenen Themen an, schauen wir uns zum Beispiel einmal das Thema Spielsucht an! Natürlich ist oft in Zweifel gezogen worden, dass es den staatlichen Stellen tatsächlich um dieses Problem geht. Ich finde, dieser Zweifel ist mehr als berechtigt, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich nur zwei Beispiele von einer Unzahl von Beispielen bringen, die es als sehr abwegig erscheinen lassen, dass die Sorge um die Spielsucht hier die staatlichen Stellen antreibt!
Herr Kollege Perschau, das müssen Sie mit Ihren Kollegen aus Schleswig-Holstein klären. Ich wäre gern kleines Mäuschen, wenn Sie mit ihnen darüber reden.
Aber ich rede ja von Fakten, Herr Kollege Perschau! Die Spielverordnung ist zum 1. Januar 2006 geändert worden. Das ist ein Faktum, das Sie wahrscheinlich nicht bestreiten werden. In dieser Spielverordnung ist geregelt, dass nunmehr die Anzahl der Automaten in Gaststätten von zwei auf drei pro Gaststätte erhöht werden kann, in Spielhallen von 10 auf 12 Automaten. Die Regelung der Mindestspieldauer wurde von 12 auf 5 Sekunden gesenkt, das heißt, man hat neue Regelungen getroffen, die das Verspielen von Geld – wenn es hier um Familienschutz und ähnliche Dinge geht – massiv erleichtern, und zwar von staatlicher Seite. Das legt nahe, dass die Spielsucht nicht wirklich so sehr im Fokus Ihres Handelns ist.
Lassen Sie mich mit Genehmigung des Präsidenten ein zweites Zitat, das uns direkt in Bremen betrifft, hier anführen! Das ist ein Brief, den der ehemalige Bürgermeister Dr. Scherf an die Investoren des Space-Parks geschrieben hat, und ich darf mit Genehmigung des Präsidenten aus diesem Brief zitieren. In diesem Brief schreibt Herr Dr. Scherf:
lassung eines privaten Spielbankunternehmens geschaffen werden kann und dabei die Zulassung grundsätzlich einen täglichen und durchgängigen Spielbetrieb über 24 Stunden erlauben sowie keine zahlenmäßige Begrenzung der Spieltische und Automaten enthalten kann.“ So das Originalschreiben von Herrn Scherf an die Investoren des Space-Parks! Glauben Sie denn wirklich, dass dort draußen niemand merkt, dass es Ihnen nicht um die Spielsuchtbekämpfung geht, meine Damen und Herren?
Der zweite Punkt, über den wir zu reden haben, ist in diesem Zusammenhang die Förderung der gemeinnützigen Zwecke Kultur, Soziales, wenn wir an unsere Ereignisse in Bremen jetzt denken, Jugend und natürlich auch der Sport. Hier wird argumentiert, dass die Aufrechterhaltung des staatlichen Monopols allein es garantieren würde, dass diese Zuwendungen an den Breitensport nach wie vor in voller Höhe erfolgen können. Das Gegenteil, meine Damen und Herren, ist der Fall.
Ich teile die Berechnungen der deutschen Fußballliga und des Deutschen Fußballbundes, dass wir mit einem Modell, wie es die Grünen in ihrem Antrag vorschlagen, das eine konkrete Lizenzierung, Besteuerung und Zweckabgabe auch zugelassener, zuverlässiger privater Anbieter von Wetten und Glücksspielen zulässt, mittel- und langfristig die Mittel für den Breitensport und auch für andere soziale Zwecke nicht vermindern, sondern erhöhen. Es zeichnet sich jetzt schon ab, wenn Sie einmal die Entwicklung der Wette Oddset sehen, die hier im letzten Jahr erstmalig kein Plus, sondern ein Minus im Jahressaldo zu verzeichnen hatte, das sich dieses Jahr noch vergrößern wird, dass das Monopol, dem man ja nach wie vor ausweichen kann, indem man durch das Internet andere Anbieter weiterhin nutzt, eher zu einer Verringerung der Einnahmen in diesen sozialen, vor allem in den sportlichen Bereichen führen wird.
Wir haben in unserem Antrag die Aufforderung, die oft an uns gestellt wird – auch in diesem Hause –, nicht nur den Senat zu kritisieren, sondern exakt zu sagen, was die Grünen in diesem Hause wollen, welche Modelle wir für die Zukunft vorschlagen, erfüllt. Wir haben genau aufgeschrieben, wie diese Ziele und Zwecke mit einem Modell erreicht werden können, wie es viele andere, unter anderen die schleswig-holsteinische Landtagsfraktion, einstimmiger Beschluss der CDU, aber auch viele andere CDU- und SPD-Abgeordnete, wenn die Mikrofone ausgeschaltet sind und die Öffentlichkeit nicht dabei ist, sehr wohl auch sehen. Alle diese Menschen sind der Überzeugung, dass mit einem sturen Festhalten an dem Mono
pol diese Ziele nicht erreicht werden, sondern dass es eine Alternative gibt, die rechtskonform sein wird, die EU-konform sein wird und die zum Wohle aller dies aus den Schmuddelecken des Internets und aus der Illegalität in ein geordnetes und einigermaßen beherrschbares Verfahren hinüberführt. Deswegen möchte ich Sie bitten, diesen Antrag gründlichst zu prüfen und ihm am Ende hier zuzustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was passiert eigentlich bei so einer Sportwette? Ich habe mir das gestern Abend noch einmal angeschaut im Internet. Dort kann man auf den Spielausgang wetten, zum Beispiel kann man darauf wetten, dass Sofia im Champions-League-Spiel gegen Werder Bremen zur Pause führt und am Ende, Gott sei Dank, verliert. Darauf kann man 50 Euro setzen und gewinnt 1650 Euro. Diese 50 Euro wären besser eingesetzt, wenn man darauf wettet, dass Barcelona in Chelsea 4 zu 0 gewinnt, dann bekommt man für 50 Euro immerhin 3750 Euro zurück. Man kann allerdings auch darauf wetten, wer im Spiel Besiktas gegen Fenerbace in der Türkei Superleague das erste Tor schießt. Das kann man noch bis ganz kurz vor Spielbeginn. Das heißt, diese eine Seite von Sportwette ist bekannt.
Es gibt auch die andere Seite von der Sportwette, die andere Seite des Portemonnaies, das hat uns Herr Professor Meier von der Universität Bremen vom Institut für Psychologie und Kognitionsforschung aufgeschrieben. „Ein Gewinn“, so Meier, „verursacht positive Gefühle wie Euphorie, Glück, steigendes Selbstwertgefühl oder Machterleben. Bei einem Verlust sind Missstimmung und Enttäuschung die Folge.“
Ich denke, das können wir hier im Raum bestätigen, jeder weiß das, gerade vom Wochenende, wenn die sicher geglaubten und auch schon eingeplanten 37 Millionen Euro nicht kommen, dann ist auch im Lotto dieses Gefühl doch eine große Enttäuschung. Aber zwischen Lotto und Sportwetten gibt es auch entscheidende Unterschiede. Professor Meier schreibt weiter: „Durch einen schnellen, neuen Einsatz, durch rasche Spielfolge können sofort wieder positive und neue Gefühle folgen, entscheidend ist die hohe Ereignisfrequenz gepaart mit vermeintlichem Expertenwissen sportbegeisterter Menschen und festen Gewinnquoten.“ Dann zieht er das Fazit: „Hier kann dann die Entwicklung einer Sucht in Reinform beobachtet werden und das, ohne dass jemand Substanzen einnimmt.“ ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Deshalb, glaube ich, sollte man wirklich deutlich sagen, die Ausgangssituation des Urteils des Bundesverfassungsgerichts war im Kern, Spielsucht soll eingedämmt werden. Das Gericht geht wie alle anderen Beteiligten davon aus, dass ein absolutes Verbot von Sportwetten möglicherweise auch diesem Ziel dienen könnte, wohl aber weder verhältnismäßig noch durchzusetzen wäre. So muss also der Staat den Rahmen bestimmen, dazu darf er sich des Monopols bedienen, mit klaren Vorgaben, immer mit dem obersten Ziel, keine Spielsucht, also keine marktschreierische Werbung, kein Anfüttern der Spieler oder mit Einhalten von strikten Grenzen für Menschen, die gefährdet oder süchtig sind.
Die Ministerpräsidentenkonferenz schlägt die Fortsetzung dieses Monopols und damit auch die Länderkompetenz vor. Wir von der SPD-Fraktion sagen, das ist in Ordnung, und wir unterstützen diese Haltung. Aber das klingt natürlich einfacher, als sich die Problematik in der Realität darstellt, Herr Dr. Güldner hat das ja deutlich gemacht. Ob das Monopol europarechtlich hält, ist im Moment möglicherweise noch ungewiss, aber selbst, wenn es halten soll, dann ist klar, dass die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit auch für die Übergangszeit, in der wir uns zurzeit befinden, nur zulässig ist, wenn es eine hinreichende Konsistenz zwischen dem Gemeinwohlziel, also der Vorbeugung und Bekämpfung der Spielsucht, und der tatsächlichen staatlichen Praxis gibt.
Dabei ist, auch das hat Herr Dr. Güldner angesprochen, das Bild sehr uneinheitlich. Das Werbeverbot wird nicht in allen Ländern einheitlich durchgesetzt. Die Auseinandersetzungen werden oft medienwirksam und mit großer Aufmerksamkeit ausgetragen. Bremen kann davon ein Lied singen, am besten dort, wo die Weser einen Bogen macht. Man ist dann allerdings schon sehr erstaunt, wenn man aus dem Stadion kommt, der Spielausgang zum aktuell in Bremen meistens eingesetzten Trikot passt, man sich dann die Privatsender ansieht und genau das dabei sieht, was Herr Dr. Güldner beschrieben hat: Bandenwerbung für Sportwetten und auch richtig normale Werbung. Besonders Amateursportler, die ihre alten Trikots mit Werbeaufschrift auftragen – neue gibt es nicht, weil der sächsisch-österreichisch-gibraltesische Wettanbieter sich relativ schnell aus dem Amaterursport zurückgezogen hat –, die sich manchmal wie Kriminelle vorkommen, müssen und können das alles überhaupt nicht verstehen.
Als Lösung schlagen die Grünen nun vor, nicht am Monopol festzuhalten, wie es die Ministerpräsidenten zumindest für eine Übergangszeit vorgeschlagen haben. Klar ist aber doch, dass auch Private sich an Rahmenbedingungen halten müssen, was die Werbung und den Schutz anbelangt. Ob das alles, was Herr Dr. Güldner aufgeschrieben hat, am Ende rechtlich durchsetzbar ist, wird man ganz genau prüfen müssen. Mir hat im letzten Absatz etwas gefehlt, dass wir auch noch beschließen, dass es bei Heimspielen
von Werder Bremen in der ersten Halbzeit regnet und in der zweiten Halbzeit die Sonne scheint. Das war mir doch zum Teil nicht bis zum Letzten geklärt.
Wir von der SPD-Fraktion haben gegenüber der Auflösung von staatlichen Monopolen und Privatisierung erhebliche Skepsis. Ich kann nur daran erinnern, wie es in der Folge mit der Aufgabe des Monopols im Energiesektor war. Davon kann man nicht begeistert sein.
Wenn man auf die Aufgabe des Monopols des öffentlich-rechtlichen Fernsehens schaut, dann kann man eigentlich nur völlig entgeistert sein. Auch da hieß es, da haben wir ja Regelungen, die müssen wir auch beteiligen an der Grundversorgung und so weiter. Wenn Sie sich heute einmal die Nachrichten bei RTL 2 anschauen und das eine Beteiligung an der Grundversorgung mit Nachrichten sein soll, dann weiß ich nicht, ob das wirklich der Weg ist, den wir wollen, und ich bin schon überrascht, dass wir an dieser Stelle die Grünen und die FDP so stark Seite an Seite sehen.
Natürlich muss man hier auch über Geld reden. Mittel aus Wetten und Lotterien sind existenziell für den freien Sport und für viele andere Einrichtungen und Initiativen. Dabei ist klar, dass die Reglementierung des Glücksspiels und damit auch des Sportwettenmarkts, die Erzielung von Einnahmen nur als Nebenfolge und nicht als eigentlichen Grund haben darf. Ich denke, das ist heute sicher häufig schwierig zu erkennen, und die staatliche Praxis weicht heute häufig davon ab, die Hauptfolge des staatlichen Handelns auch nach außen hin deutlich zu machen. Deshalb haben wir ja zurzeit das Problem, dass an dieser Stelle zum Teil sehr rigoros vorgegangen wird. Ich sage deshalb auch, beide Seiten müssen beachtet werden, wir müssen den Markt, auch auf die Gefahr sinkender Einnahmen hin, regulieren, ob mit einem öffentlichen Monopol oder mit einer Konzessionierung, aber genauso deutlich müssen wir sagen, die finanziellen Rahmenbedingungen der freien Amateur- und Breitensportler müssen wir sichern.
Der Sport ist und bleibt in seiner Querschnittsfunktion unverzichtbar, er ist ein wesentlicher Kitt unserer Gesellschaft. Der Sport und natürlich auch die eine oder andere sportliche Einrichtung aus den anderen Bereichen, aber das gilt insbesondere für den Sport, müssen sich darauf verlassen können, dass wir an ihrer Seite stehen, und da, wo wir mit Reglementierung des Sportwetten-, des Glücksspielmarktes dafür sorgen, dass die Einnahmen sinken, ob wir das durch die Konzessionierung oder durch die Beibehaltung des Monopols machen, müssen wir uns im Klaren darüber sein, dass wir gefordert sein werden, eine Auffangfunktion wahrzunehmen. Wir müssen an der Seite des Sports stehen. Ich gehe davon aus, dass meine Fraktion das tun will. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass hier im Hause in einem Punkt Einvernehmen besteht, dass unser Herz, was den Sport angeht, ganz intensiv für Werder schlägt. Daran gibt es eigentlich keinen Zweifel.
Natürlich möchte man auch gern, dass es Werder gut geht, und daran besteht auch kein Zweifel. Wenn wir aber an die Frage herangehen, wie wir in Deutschland oder gar europaweit die Frage des Spielmarktes entwickeln, dann spielt Werder Bremen dabei eigentlich eine eher nachgeordnete Rolle. Hier geht es, und das hat das Bundesverfassungsgericht ja relativ sauber herausgearbeitet, darum, dass das staatliche Monopol zur Eindämmung der Spielsucht und nicht zur Vergrößerung der Spielsucht dient. Es mag so sein, das hat Herr Dr. Güldner mit vielen Facetten durchaus auch richtig dargestellt, und es geht natürlich auch darum, dass vielleicht bei dem einen oder anderen auch im staatlichen Bereich diese Klarheit der Aussage des Bundesverfassungsgerichts nicht immer dieselbe Klarheit im Handeln hatte. Bei der Problematik, die wir hier haben, Herr Dr. Güldner, hätte ich mir doch ein bisschen mehr akribische Durcharbeitung des Problems gewünscht. Wenn wir öffentlich dafür eintreten, die Spielsucht langfristig sozusagen zu begünstigen, dann kommen wir in Teufels Küche.
Ich glaube, dass wir auch zum Beispiel im OddsetBereich, das ist ja auch vom Bundesverfassungsgericht schon angedeutet worden, vielleicht ein bisschen schräg liegen und die Kommerzialisierung bestimmter Dinge so weit gemacht haben, dass das Verfassungsgericht sagt: Das geht zu weit! Wir haben jetzt eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um im Grunde in all diesen Bereichen bis zum Ende des nächsten Jahres, bis zum Ablauf der Übergangszeit, Regelungen zu finden, die verfassungskonform sind.
Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner letzten Entscheidung noch einmal auf das Bundesverfassungsgericht und auf die Situation verwiesen, dass natürlich ein solches Staatsmonopol nur dann gerechtfertigt und zulässig ist – weil es ja in die Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit eingreift –, wenn evident nachgewiesen wird, dass die Spielsucht nachhaltig eingedämmt wird und die kommerziellen Interessen dabei hintanstehen.
Bei der Ausweitung der Spielmärkte, meine Damen und Herren, geht es um sehr viel Geld. Deshalb sind natürlich auch ganz viele ungeheuer interessiert daran. Man kann in kaum einem anderen Markt in
verschiedenen Ländern der Welt höhere Renditen erwirtschaften als exakt in diesem Markt. Wir stehen jetzt vor der Frage, und ich warne uns nachhaltig davor, die objektiven Risiken der Spielsucht gering zu schätzen, ob wir als Staat mit einem staatlichen Wettmonopol gerade im Bereich der Sportwetten eine dramatische Ausweitung vornehmen können. Ich glaube, dass wir es nicht können. Spielsucht ist eine der schlimmsten Krankheiten. Sie ist in vielen Bereichen, auch in den Suchtrisiken, fast dramatisch, wenn man sich einzelne Schicksale von Menschen ansieht, die in diese Spielsucht geraten sind, und es werden immer mehr.