verschiedenen Ländern der Welt höhere Renditen erwirtschaften als exakt in diesem Markt. Wir stehen jetzt vor der Frage, und ich warne uns nachhaltig davor, die objektiven Risiken der Spielsucht gering zu schätzen, ob wir als Staat mit einem staatlichen Wettmonopol gerade im Bereich der Sportwetten eine dramatische Ausweitung vornehmen können. Ich glaube, dass wir es nicht können. Spielsucht ist eine der schlimmsten Krankheiten. Sie ist in vielen Bereichen, auch in den Suchtrisiken, fast dramatisch, wenn man sich einzelne Schicksale von Menschen ansieht, die in diese Spielsucht geraten sind, und es werden immer mehr.
Das Oberverwaltungsgericht verweist eindeutig darauf, dass das, was Bremen jetzt eingeleitet hat, rechtskonform ist und dass das, was wir im Moment praktizieren, sowohl über das Bundesverfassungsgerichtsurteil gedeckt als auch mit dem kompatibel ist, was der Europäische Gerichtshof gesagt hat.
Das ist doch der entscheidende Punkt, den wir rechtlich zu beachten haben. Wir könnten eine ganz normale Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit einführen, aber wenn wir das täten, würde natürlich die Dramatik der Spielsucht erheblich werden. Dann hätten wir aber auch kein Staatsmonopol mehr, von daher natürlich auch keine Einnahmen mehr für Kultur und Sport und andere Bereiche. Das wollen wir nicht. Ich glaube auch, dass wir nicht gut beraten sind, eine solche dramatische Ausweitung des Spielmarkts zu betreiben.
Ich weiß, dass es in Schleswig-Holstein anders gesehen wird von den Kollegen der CDU. Das muss einen ja nun aber auch nicht so nachhaltig beeindrucken, dass man deshalb seine eigene Überzeugung zu Markte trägt. In diesem Punkt teile ich die Überzeugung der Schleswig-Holsteiner nicht. Ich weiß auch, dass die Länder Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg mit Schleswig-Holstein zusammen Stellungnahmen abgegeben haben, die wesentlich abgeschwächter sind. Ich rate uns, auf dem sicheren Weg zu bleiben. Der sichere Weg ist der, den wir zurzeit beschreiten. Wenn wir ihn nicht mehr beschreiten, wie wollen Sie es dann am Ende regeln, wenn Sie 3, 4 oder 5 private Anbieter mit einer Konzession ausstatten? Wie wollen Sie es denn wirklich durchsetzen, dass damit sozusagen alle diejenigen, die es dann tun, nicht nur ein kleines Plakat gegen Spielsucht aus dem Fenster hängen, sondern nachhaltig, im Verhältnis zu ihren Gewinnen, im Verhältnis zu dem, was sie erwirtschaften, Steuern hier am Standort zahlen und gleichzeitig massiv gegen die Spielsucht vorgehen?
Wenn wir im Grunde ein staatliches Monopol mit solchen begrenzten Lösungen, wie Herr Dr. Güldner sie vorschlägt, machen, glaube ich, dass wir uns in
die Gefahr begeben, dass wir sehr schnell die Aufhebung dieser Situation durch den Europäischen Gerichtshof zu erwarten haben. Bei dem, was wir zurzeit tun, haben wir einen ganz sicheren Weg, dass dieses staatliche Monopol sowohl verfassungskonform mit unserer Verfassung als auch kompatibel mit dem europäischen Recht ist. Deshalb, so sympathisch es sich anhört, auch für mich als jemand, der schon für einen offenen Markt und für einen großen offenen Binnenmarkt ist, glaube ich, dass die Risiken einer solchen Lösung viel, viel größer sind, als Sie es sich vielleicht selbst klarmachen.
Deshalb stimme ich mit Herrn Kleen und der SPDFraktion in diesem Punkt außerordentlich überein. Ich würde uns raten, auf dem sicheren Weg zu bleiben, und deshalb kann die CDU-Fraktion Ihrem Antrag natürlich auch nicht folgen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 hat festgestellt, dass das staatliche Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar sei, da es eine effektive Suchtbekämpfung, die allein den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen könnte, nicht sicherstellt. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, und das ist auch der Motor dafür, dass sich die Bundesländer jetzt bemühen, eine gemeinsame, neue Regelung auf die Reihe zu bringen.
Neben dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es eine Reihe weiterer Urteile gibt, die zum Teil rechtskräftig, zum Teil noch nicht rechtskräftig sind, die in sich widersprüchlich sind. Noch ist nicht die Rede davon, was möglicherweise irgendwann in nächster Zeit dann, wenn die Rechtsprechung dorthin weitergetrieben wird, über die EU-Schiene dann zu uns herüberschwappen wird. Wir müssen es zur Kenntnis nehmen, dass es hier einen, wie soll ich es sagen, rechtlich äußerst unbefriedigenden Zustand gibt. Daran müssen wir etwas verändern. Die Situation ruft regelrecht nach dem Gesetzgeber.
Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil hat der Gesetzgeber bis Ende 2007 Frist, den Bereich der Sportwetten neu zu regeln. Nach diesem Urteil kann ein verfassungsgemäßer Zustand nur dann hergestellt werden, wenn das durch eine konsequente Ausgestaltung des Sportwettenmonopols erreicht werden kann, das heißt also, wenn dieses Monopol weitergeführt wird, aber unter dem Oberstichwort Bekämpfung der Spielsucht geregelt wird. Die andere Alter––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
native wäre, dass durch eine gesetzlich normierte, kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltungen durch private Wettunternehmen hier der Weg geöffnet wird. Das sind die beiden Alternativen, das ist vorhin auch schon gesagt worden. In dem Antrag wird dann der zweiten Alternative der Vorzug gegeben.
Wir von der FDP halten eine Neuordnung des Rechts der Sportwetten aus rechtlichen, aber auch aus wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gründen für dringend erforderlich. Es gilt, den internationalen Entwicklungen und Fortentwicklungen der Kommunikationstechnik, insbesondere im Bereich Internet, Rechnung zu tragen und bei seinen Regelungen dann auch zu berücksichtigen. Die Rahmenbedingungen müssen wettbewerbsgerecht und auch im internationalen Vergleich konkurrenzfähig ausgestaltet werden.
Zu unserem Bedauern – und auch zu unserem Unverständnis – ist der von uns in der FDP angestrebte Weg nicht der Weg, den CDU und SPD gemeinsam gehen wollen. Wir haben es hier eben gehört. Es ist hier ausdrücklich noch einmal erläutert und begründet worden, dass hier der andere Weg, nämlich das Staatsmonopol aufrechtzuerhalten und dann unter dem Stichwort „Bekämpfung der Spielsucht“ dann neu zu konstruieren, angestrebt wird. Ich glaube, das ist ein Weg in die Sackgasse, der nicht zum Ergebnis führt, und er ist auch auf Dauer nicht haltbar.
Eines ist jedenfalls klar, auch wir Liberale bekennen uns zu dem Ziel der wirksamen Bekämpfung und Begrenzung von Spielsucht und problematischem Spielverhalten. Ohne Frage gibt es Menschen, die spielsüchtig sind und geschützt werden müssen. Das kann man zu Recht als eine Aufgabe des Staates begreifen wie auch zum Beispiel beim Alkoholismus und bei ähnlichen Dingen. Um aber beim Beispiel Alkohol zu bleiben, es käme doch niemand ernsthaft auf die Idee, die gesamte Erzeugung alkoholischer Getränke in Deutschland, vom Beck’s-Bier bis hin zum badischen Gutedel, als staatliches Monopol verfassen zu wollen und gleichzeitig den Import ausländischer Weine zu unterbinden. Genau das ist aber der Weg, den Sie im Bereich der Sportwetten beschreiten wollen.
Bei Senator Röwekamp schlagen in dieser Frage mehrere Herzen in der Brust. Als Innensenator bekämpft er die Spielsucht, als Sportsenator benötigt er die Einnahmen aus den Wettmitteln, und als Aufsichtsrsvorsitzender der Lottogesellschaft ist er daran interessiert, dass es dem Staatsunternehmen gut geht. Wir können alle nur hoffen, dass er in dieser schwierigen Frage nicht schon jetzt an einer gespaltenen Persönlichkeit leidet, denn das ist die große Gefahr, wenn er hier auf allen Hochzeiten in gleicher Weise tanzen will.
derjenigen steht, die sich im bisherigen System gut eingelebt haben und nun jede Veränderung scheuen. Die Bekämpfung der Spielsucht ist dabei eine willkommene Ausflucht, die nur zu gern angenommen wird. Ich glaube aber auch, dass Sport- und Kulturverbände einen großen Fehler begehen, wenn sie dem Kurs der Großen Koalition hier in Bremen und von Innensenator Röwekamp in Bezug auf die privaten Wettanbieter folgen. Wenn der Staat statt der Zementierung seines Monopols den von uns angestrebten Weg einer gesetzlich normierten und kontrollierten Zulassung privater und bisheriger staatlicher Sportanbieter beschreiten würde, böte sich die Chance, auch die bisher in den rechtlichen Grauzonen tätigen Wettanbieter an der Förderung öffentlicher Zwecke, insbesondere der Sportförderung, zu beteiligen.
Wir haben keine Probleme, weil es hier vorhin angeklungen ist, mit der Beseitigung von Monopolen, ganz im Gegenteil. Wir wollen auch in diesem Bereich Wettbewerb und Marktwirtschaft in einem allerdings geregelten, ordentlichen Rahmen. Die derzeitigen Maßnahmen und Überlegungen führen hingegen zweifelsohne dazu, dass Nachfrage in das Ausland abwandert und auf Grau- und Schwarzmärkte ausweicht, um sich auf diese Weise staatlicher Kontrolle zu entziehen. Die dort getätigten Umsätze lassen sich für Gemeinwohlbelange und zur Förderung des Sports nicht erschließen.
Meine Damen und Herren, die Aufrechterhaltung des staatlichen Sportwettenmonopols ist mit erheblichen verfassungsrechtlichen Unwägbarkeiten verbunden und nicht geeignet, auf Dauer Rechtssicherheit zu schaffen. Jede Neugestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols wäre daran zu messen, ob es ihr gelingt, den Konflikt zwischen fiskalischen Interessen des Staates und einer aktiven Begrenzung der Spielleidenschaft aufzulösen. Solange der Staat nicht nur Kontrolleur, sondern zugleich auch alleiniger Anbieter von Sportwetten ist, wird es hierüber immer Streit geben.
Dem Antrag der Grünen – das ist jetzt meine letzte Bemerkung –, der die Probleme richtig benennt und die richtigen Lösungsansätze aufzeigt, kann ich für die FDP uneingeschränkt zustimmen. Ich werde ihn gleich bei der Abstimmung also mittragen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Perschau, selbstverständlich, da gibt es kein Vertun, ist das eine respektable und in sich schlüssige Position, die Sie heute vorgetragen haben. Ich hatte gesagt, es gibt im Prinzip zwei respektable und in sich schlüssige Positionen. Ich ver––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
trete die andere und habe versucht, die Gründe zu nennen, warum mir das die richtige zu sein scheint.
Lassen Sie uns noch einmal zu der Frage der Spielsucht kommen! Sie steht ja in der Gefahr, doch so ein bisschen missbraucht zu werden. Gleichwohl gebe ich Ihnen vollkommen recht, dass sie ein sehr ernsthaftes Anliegen ist. Ich weiß nicht, wer von Ihnen es gesehen hat, es ist noch nicht so lange her. Das Magazin „Panorama“ hat einen sehr ausführlichen Beitrag über die Frage der Spielsucht gebracht. In der Tat habe ich da eben an Sie gedacht, Herr Perschau. Die Menschen, die dort in Suchtkliniken und in ähnlichen Anstalten untersucht wurden, das war wirklich starker Tobak, weil genau das passiert, was Sie auch angesprochen haben, dass die Menschen teilweise Haus und Hof verspielen und wie Drogensüchtige oder Alkoholsüchtige behandelt werden. Dann hat man diese Menschen aber gefragt, lieber Herr Perschau, wo sie denn gespielt haben, und gespielt hatten sie alle bei Oddset, weil die Regelungen von Oddset letztendlich am allerwenigsten Schutz für diese Menschen bereitgestellt hatten.
Das heißt doch, man kann bei dieser Thematik Spielsucht jetzt nicht sagen, dann machen wir eben mit unserem Oddset weiter, und dieses Modell, das wir vorschlagen, mit dem man sehr strenge Rahmenbedingungen für eine Reihe von Anbietern schafft, ist nicht in der Lage, die Spielsucht zu bekämpfen. Das waren alles Opfer von Oddset, lassen Sie es mich einfach einmal sagen, Herr Perschau, und daraus muss man, glaube ich, andere Konsequenzen ziehen als diejenigen, die Sie genannt haben.
Die zweite Frage ist doch die Problematik des Internets! Selbstverständlich teile ich die Ansicht, dass man auch im Internet bestimmte Dinge technisch unterbinden kann. Das ist ein Teil der Diskussion. Aber glauben wir denn wirklich unseren eigenen Vorhersagen, dass man im Internet komplett das Spielen auf Webseiten ausländischer Webanbieter verbieten kann? Leben wir denn in Nordkorea, meine Damen und Herren, dass wir glauben, das Internet in der Art und Weise kontrollieren zu können?
Ich glaube, es ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Es wird dort Mittel und Wege geben, dass die Menschen spielen. Das Problem ist genau das, dass Sie die Menschen immer weiter in die Schmuddelecke, immer weiter in die Illegalität treiben, wenn Sie es nicht gestatten, dass seriöse private Webanbieter über das Internet oder wie auch immer zu Vertriebswegen kommen, die sie dann letztendlich auch vermarkten können, meine Damen und Herren.
Wenn jetzt schließlich noch gesagt wird, dieses Modell der Lizenzierung privater Wettanbieter sei unrealistisch: Meine Damen und Herren, wir haben im Moment genau dieses Modell mitten in unserem Land
schon längst bestehen! Bei den Spielbanken ist es schon längst so. Die Lizenz für die niedersächsische Spielbank ist an ein österreichisches, privates Konsortium vergeben, und das betreibt im Land Niedersachsen Spielbanken, zahlt in Niedersachsen Steuern und zahlt eine Zweckabgabe. Jetzt müssen Sie mir einmal erzählen, warum das in der Frage, die wir heute diskutieren, bei den Sportwetten nicht gehen soll. Das ist alles nicht plausibel, meine Damen und Herren, in keiner Weise!
Insofern bleibt es letztendlich doch so, dass – und das befürchte ich sehr, wenn wir am Monopol festhalten wollten – viele sagen, wenn die Mikrofone ausgeschaltet sind und wenn die Öffentlichkeit weg ist: Wir wollen das noch einige Jahre mit dem Staatsvertrag machen, und dann ist das Ganze sowieso veraltet, dann kommt sowieso das neue System. Ich glaube, dass es nicht klug ist, jetzt so massiv auf dieses Pferd zu setzen und es sich dann wieder unter dem Sattel wegschießen zu lassen, wenn die EU uns dies wegzieht.
Das ist ein negativer Dreisprung, wenn wir schon beim Sport sind: Erstens gibt es die Verschiebung in die Illegalität. Zweitens gibt es die langfristige Minderung der Einnahmen für die wohltätigen Zwecke, unter anderem Sport. Drittens handelt es sich um eine, und das habe ich vorhin schon aufgeführt, tiefe Erschütterung in das Vertrauen und in die Glaubwürdigkeit von Politik. Deswegen ist es richtig, von vornherein auf ein Modell zu setzen, das auch langfristig für die Zukunft durchführungsfähig und durchsetzungsfähig ist und in diesen drei entscheidenden Punkten wesentlich mehr Vorteile hat. Bei allem Respekt für das Modell, das Sie vorgestellt haben, ich glaube nach wie vor, dass diese andere Variante insgesamt allen, die an dieser Frage beteiligt sind, mehr Nutzen bringt. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Wetten hat in Bremen eine lange Tradition, und viele von uns nehmen daran teil. Zum Beispiel hat heute der eine oder andere die Einladung zur nächsten Eiswette bekommen. Deswegen könnte man sagen, Bremen soll sich liberal, Bremen soll sich in seiner hanseatischen Tradition weltoffen zeigen, auch um dieser Eiswette Willen. Was diese Eiswette von dem, worüber wir heute reden, unterscheidet, ist, dass diese Eiswette wie das gesamte staatliche Glücksspielmo––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nopol eine Gemeinwohlorientierung hat. Bei der Eiswette wird nicht gewettet, damit jemand aus 50 Euro 4000 Euro macht, sondern bei der Eiswette wird gewettet, damit dieser Einsatz einem gemeinnützigen Zweck, in diesem Fall der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, zugute kommt. Das ist Wetten, wie wir es in Deutschland bisher verstanden haben und wie es in Bremen eine lange Tradition hat.
Ich glaube, dass die Strukturentscheidung im Prinzip auch richtig gewesen ist. Ich habe im Übrigen keine gespaltene Persönlichkeit, Herr Wedler. Ich vertrete das Land Bremen auf der einen Seite als Gesellschafter im Aufsichtsrat der Bremer Toto-Lotto-Gesellschaft, bin Gesellschaftervertreter, bin Aufsichtsbehörde über das staatliche Glücksspielmonopol auf der anderen Seite. Sie können davon ausgehen, dass das eine Aufgabe ist, die ich mir sehr wohl zutraue. Ich habe eher den Eindruck, bei der FDP herrscht zurzeit so etwas wie gespaltene Persönlichkeit. Sie können ja offensichtlich mit jedem regieren! Der Einsatz besteht in der Regel in Programmatik, von der am Ende nicht mehr viel übrig bleibt, und der Gewinn besteht im Ministerposten. Ich finde, das ist auch eine relativ flexible Handhabung von Persönlichkeit. Deswegen, glaube ich, können wir an dieser Stelle ganz sachlich miteinander umgehen.
Warum gibt es das staatliche Glücksspielmonopol? Ich glaube, dass die Entscheidung im Prinzip richtig war. Bei denjenigen, die das staatliche Glücksspielmonopol erfunden haben, war das damals kein Gewinnstreben, als man sich auf dieses Modell geeinigt hat, sondern man hat erkannt, welche Gefahren tatsächlich von Lotterien und Wetten ausgehen können, und hat sich deswegen dafür entschieden, es staatlich kontrolliert zu veranstalten. Diese staatliche Kontrolle besteht in einer engen Aufsicht. Das ist das eine Merkmal. Das zweite Merkmal ist aber, dass die staatlichen Glücksspiele einer hohen Abgabe unterliegen. Man will das Glücksspiel uninteressant machen: bei den Spielbanken durch eine hohe Spielbankabgabe, bei Toto-Lotto durch eine hohe Zweckabgabe. Das ist das Interesse des Staates gewesen zu sagen, Glücksspiel werden wir nicht ganz verbieten können, aber wenn es schon stattfindet, dann soll es erstens eine Gemeinwohlorientierung haben, und zweitens soll es unattraktiv sein.
Worin liegt denn eigentlich der Erfolg von bet-andwin in diesen Tagen? Das liegt doch ausschließlich daran, dass bet-and-win für Einsätze Gewinne versprechen kann, die wir in unserem staatlichen Glücksspielmonopol mit den hohen Abgaben, die wir haben, nicht realisieren können. Wir haben sie deswegen nicht, weil wir das gemeinwohlorientiert veranstalten, weil wir die Erträge aus diesem Glücksspiel sozialen, kulturellen Zwecken der Jugendarbeit, Zwe
cken des Sports zufließen lassen. Das ist doch die eigentliche Idee gewesen zu sagen, wenn wir schon Glücksspiel zulassen wollen, dann erstens mit unattraktiven Wetten, und zweitens, die Erträge daraus sollen im Wesentlichen sozialen und gemeinnützigen Zwecken zukommen.
Ich glaube, dass diese Strukturentscheidung im Prinzip richtig gewesen ist. Falsch gewesen ist, wie über die letzten 10 bis 12 Jahre dieses Glücksspielmonopol gelebt worden ist. Da haben staatliche Glücksspieler den Wettbewerb gerochen, den Markt gerochen, das Gewinnstreben gerochen, was an sich nicht schlecht ist, und haben sich nicht mehr so verhalten, wie man es eigentlich von einem staatlichen Glücksspielmonopol erwarten würde, sondern haben sich in den Wettbewerb gestürzt, haben mit einem hohen Aufwand von Werbung, mit einer hohen Kreativität von neuen Wettangeboten versucht, den Verbraucher zu umwerben.
Wir Bremer waren im Übrigen nicht daran unbeteiligt. In allen Deputationen sind die Erträge, die über die vielen Jahre gestiegen sind, auch immer relativ lebhaft ausgegeben worden, von allen Fraktionen im Übrigen. Sie waren begeistert dabei, wenn es darum ging, die Erträge aus dem staatlichen Glücksspielmonopol natürlich auch zweckmäßig zu verwenden, aber niemand hat sich daran gestört, dass es diese Mittel gibt.
Ich glaube, dass wir trotzdem einen Fehler gemacht haben und dass nicht zuletzt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die der eine oder andere private Wettanbieter auch anders erwartet hat, trotzdem die Besinnung wiedergekommen ist, was wir hier eigentlich machen, nämlich nicht die Bereitschaft der Menschen, dem Glücksspiel zu frönen, anzuheizen, anstatt sie zu begrenzen, zu steuern und zu kanalisieren. Das ist der ursprüngliche Sinn des Glückspielmonopols gewesen, und zurzeit findet so etwas wie eine Rückbesinnung darauf statt. Ich finde das auch richtig.
Herr Dr. Güldner, Sie schlagen mit Ihrem Antrag eine Teillizenzierung dieses Glücksspielangebots, was wir bisher staatlich veranstalten, für den Bereich der Sportwetten vor. Das ist vielleicht elegant, weil es die Lobby, die hier oben sitzt, interessiert und weil im Moment darin auch am meisten Dynamik und Wachstum ist und man damit offensichtlich auch eine ganze Menge Gewinn machen kann, das muss man ehrlicherweise sagen. Es verkürzt die Debatte aber auf den Bereich der Sportwetten. Das will ich an dieser Stelle sagen. Wir reden heute, wenn wir über Sportwetten reden, nicht nur über das staatliche Sportwettenmonopol, sondern wir reden insgesamt über das staatliche Glücksspielmonopol. Man wird unter diesem rechtlichen Rahmen keine isolierte Lösung finden, die nur für die Sportwetten gilt. Das will ich Ihnen auch ausdrücklich sagen! Man wird vor allen Dingen keine Lizenzlösung nur für Sportwetten finden können.
Ihr Ansatz setzt notwendig voraus, dass es einen Zwang des Staates gibt, auch zukünftig die Frage, wer eigentlich welche Wette veranstaltet, staatlich zu kontrollieren. Sie können nur etwas lizenzieren, was Sie vorher für staatlich erklärt haben. Das heißt, der Staat muss sagen, aus einem bestimmten Zweck veranstalte ich bestimmte Dinge staatlich, und dann bediene ich mich einiger privater Dritter, um dieses staatliche Monopol auch auszuüben. Wenn Sie aber zu einer Begründung, warum es überhaupt ein Monopol gibt, das der Staat verwaltet, kommen, dann können Sie das für den Bereich der Wetten nur und ausschließlich mit dem Gedanken der Spielsuchtbegrenzung machen.
Jetzt frage ich Sie einmal ganz ehrlich: Wie wollen Sie eigentlich begründen, dass von der Samstagsziehung von Toto-Lotto, in der Regel von einer gutaussehenden vierundvierzigjährigen Lottofee, am Samstagabend zur attraktiven Sendezeit aus einem 30 Jahre alten Behälter das Ziehen von 7 Kugeln für unsere Menschen so gefährlich ist, dass ich das auf jeden Fall weiterhin in Zukunft staatlich organisieren muss und dass damit ein privater Dritter nichts zutun hat? Aber zu den Wetten, die Herr Kleen vorhin beschrieben hat, bei denen ich schnell wetten kann, ob es eine gelbe Karte gibt, ob es eine rote Karte gibt, internationale Wetten abschließen kann, bei denen ich noch während des Spiels umwetten kann – also das, was heiß macht, um das einmal unter uns zu sagen, das schnelle attraktive Glücksspiel mit hohen Quoten –, da sagen Sie, da ist die Gefahr vielleicht nicht ganz so groß. Das kann ich dann auch staatlich lizenzieren und gebe das einigen ausgewählten Dritten.