Für uns war damals ein bremisches Verfahren Anlass, das Thema aufzugreifen. Der „Weser-Kurier“ hatte damals am 8. Februar getitelt „Für das Lehramt noch geeignet?“ und gefragt – es ging damals um einen Fall von Exhibitionismus, der Täter war ein Referendar an einer Bremer Schule –, ob und wie sichergestellt werden könne, dass solch ein Täter nicht irgendwann als Lehrer in einer Schule unterrichtet. Ich sage Ihnen ganz offen, wir sind als Fraktion auch der Meinung: Wir müssen sicherstellen, und diese Frage stellen wir uns auch, wir wollen sicherstellen, dass Derartiges nicht passiert. Wir meinen, dass jemand, der als Exhibitionist in dieser Weise auftritt, im wahrsten Sinne des Wortes, als Lehrer an einer Schule nichts zu suchen hat.
Es ist auch nur konsequent, dass dieser Mitarbeiter aus dem Schuldienst entlassen worden ist. Wir wissen, dass er dagegen angeht und beim Verwaltungsgericht dagegen klagt, und wir hoffen, dass dieses Verfahren in dem Sinne ausgeht, dass unsere Kinder vor solchen Dingen, jedenfalls in diesem Fall, geschützt werden.
Wir können uns eine ganze Reihe von Maßnahmen vorstellen, die zur Prävention führen. Wir meinen aber auch, dass die Strafandrohung, die im Gesetz enthalten ist, ein ganz wichtiger Beitrag zur Prävention ist. Es wird zwar immer wieder darüber gestritten, ob eine Strafandrohung wirklich eine solche Wirkung entfaltet, aber wir sind überzeugt davon, dass dies der Fall ist. Es ist aber die Frage, ob die geltenden Gesetze eigentlich immer ausreichend formuliert sind, ob sie klar sind und ob der Strafrahmen ausreichend ist, um dieses Ziel zu erreichen.
Das Strafgesetzbuch soll die sexuelle Selbstbestimmung in umfassender Weise gegen Gewalt, gegen Drohung und gegen andere Formen der Ausnutzung einer individuellen Schwäche schützen. Deshalb wurde das Sexualstrafrecht immer mit Blick auf die praktischen Erfahrungen, die in den letzten Jahren in den Gerichtsverfahren damit gemacht wurden, ganz erheblich verändert. Der Gesetzgeber ist nicht untätig geblieben, sondern hat auf aktuelle Entwicklungen reagiert. Es wurden Tatbestände geändert, es wurden Strafrahmen verändert, und insbesondere ging es darum, den Schutz von Kindern zu verbessern.
Ich will einige Beispiele nennen. Der Strafrahmen für den Missbrauch von Kindern und von Widerstandsunfähigen ist erhöht worden. Der Strafrahmen für sogenannte minderschwere Fälle – das ist eine juristische Kategorie – ist gestrichen worden. Die Mindeststrafen für die Fälle des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, Gefangenen und behördlich Ver
wahrten sind erhöht worden, und auch solche Taten, die unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Behandlungsverhältnisses begangen wurden, sind davon erfasst. Es sind neue Tatbestände in das Gesetz hineingeschrieben worden, und es sind außerdem, das ist für die Prävention auch wichtig, die Anzeigepflichten für Rechtsanwälte, Psychotherapeuten, staatlich anerkannte Sozialpädagogen und andere Berufsgruppen neu in das Gesetz aufgenommen worden. Zugleich ist für die Weitergabe von kinderpornografischen Schriften der Strafrahmen erhöht worden, und bei der gewerbs- oder bandenmäßigen Verbreitung solcher Materialien beträgt der Strafrahmen jetzt 6 Monate bis zu immerhin 10 Jahren. Wir sehen also, die Politik ist nicht untätig geblieben, sondern hat gehandelt.
Wir haben als Bundesland und als Parlament hier in Bremen auch einen kleinen Beitrag zu einer ganz wesentlichen Verbesserung geleistet. Wir sind nämlich damals mit einem Beschluss dafür eingetreten, wenn Sie sich daran erinnern, dass die DNA-Analyse bei allen Straftaten angewendet wird, die Vergehen und Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Gegenstand haben. Das heißt, seit dem 1. August 2005 ist es so, dass auch der Exhibitionismus darunter fällt und auch in diesen Fällen eine DNAProbe genommen wird, die dann in die entsprechende Datei beim Bundeskriminalamt eingestellt wird, sodass eine zügige Ermittlung bei späteren Verfehlungen gewährleistet ist.
Wir haben als Landesparlament diese Gesetzgebung des Bundes unterstützt, und ich finde, es ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass ein Landesparlament einen Beitrag zu solchen Entscheidungen des Bundestages leisten kann. Wenn also hier – wir hören es immer wieder, und er hat sich heute schon wieder gemeldet – Herr Tittmann behauptet, die SPD, die CDU, die Grünen seien alle völlig untätig, dann ist das dummes Zeug. Die Wirklichkeit ist ganz anders. Wir sind dabei, die Gesetze zu verbessern, und wir haben Erfolge.
Es ist typisch, dass in dieser Weise polemisiert wird, und die Zwischenrufe kennen wir auch schon, Herr Tittmann! Im Übrigen halten Sie dann hier wieder Ihre Reden, die Herr Frey Ihnen in München aufgeschrieben hat. Da sind wir nicht gespannt, das ist eher langweilig, was Sie uns dann dazu vorzutragen haben.
Es ist deshalb auch folgerichtig, weil wir uns seriös mit diesem Thema beschäftigen, dass die Große Koalition in Berlin in dem Koalitionsvertrag dieses Thema aufgegriffen hat. Dort heißt es: „Aufgrund
zahlreicher Gesetzesänderungen in letzter Zeit erweist sich das Sexualstrafrecht zunehmend als unübersichtlich und nicht immer praktikabel.“ Das betrifft also die praktische Handhabung durch die Staatsanwaltschaften und die Gerichte, und es heißt weiter: „Wir streben daher eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts an, mit der Wertungswidersprüche und terminologische Unklarheiten beseitigt werden.“ Auch da sehen wir, die Politik arbeitet also weiter an diesem Thema, und da geht die Reise in die richtige Richtung. Auch da sage ich, bei diesem Thema müssen wir uns als Landesparlament weiter beteiligen.
Wenn wir uns die Zahlen anschauen, die der Senat hier zusammengetragen hat, dann belegt das einen eindeutigen Handlungsbedarf. Ich möchte mich an dieser Stelle übrigens ganz herzlich bei der Justizverwaltung und beim Justizsenator für diese ausführliche und gründliche Antwort bedanken. Da sind 27 Seiten zusammengetragen worden. Ich denke, das ist eine gute Grundlage für unsere weitere Debatte und auch ein gutes Beispiel dafür, wie mit Anfragen des Parlaments umgegangen wird.
Wir fragen nach der Zahl der Ermittlungsverfahren, nach den Anklagen und nach Urteilen. Wir fragen nach Täterprofilen, nach Anhaltspunkten, die man für eine eventuelle Wiederholungsgefahr gewinnen kann, wir fragen auch nach Erkenntnissen über Opfer und Opfergruppen, und wir fragen nach dem Umgang mit den Tätern im Strafvollzug. Wir erfahren, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren im Land Bremen jährlich zwischen 800 und 560 pro Jahr schwankt. Das ist eine ganz erhebliche Zahl, eine Antwort, mit der manch einer vielleicht auch nicht gerechnet hat.
Ich finde, es ist besonders erschreckend, dass in einem ganz erheblichen Umfang Kinder unter den Opfern sind. Beim sexuellen Missbrauch sind immerhin 30 bis 50 Prozent der betroffenen Opfer Kinder. Wenn man nach Alter aufgliedert, heißt es, dass in der Altersgruppe bis zu 14 Jahren und dann wiederum davon ein Drittel, immerhin ein Drittel, Jungen Opfer geworden sind. Das ist auch eine erstaunliche Zahl. Das habe ich persönlich so nicht erwartet. Wenn es öffentlich diskutiert wird, wird ja häufiger davon gesprochen, dass Mädchen oder Frauen Opfer sind, aber es ist eben leider so, dass eine große Anzahl von Opfern bei den Jungen und bei den jungen Männern zu finden ist.
Es gibt deshalb ein erhebliches Bedürfnis, nicht nur für Mädchen und Frauen, sondern auch für Jungen und Männer Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen, damit sie sich mit dieser Tat auseinandersetzen können und damit man ihnen helfen kann. Es ist gut, dass es in Bremen eine ganze Reihe von Anlaufadressen gibt, das Kinderschutzzentrum des Deutschen Kinderschutzbundes als Anlaufstelle, den Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen und in Bremer
haven als Anlaufstelle die psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien. Angesichts der vielen Hinweise, die Opfer von sexuellen Übergriffen geben, ist es gut, dass es dieses ausdifferenzierte Angebot gibt. Allerdings sagen wir auch, wir müssen immer wieder fragen, weil wir ja in einer schwierigen finanziellen Situation sind, ob diese Angebote in vollem Umfang angenommen und wie sie genutzt werden. Ich denke, wir haben Anlass, auch nachzuschauen, wo es notwendig ist nachzusteuern, wo Strukturen dem Bedarf angepasst werden müssen und wo man die Angebote noch weiter ausdifferenzieren kann, um noch bessere Hilfen zu gewährleisten. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass es richtig gut ist, welche Präventionsangebote wir in Bremen anzubieten haben, die sich an Eltern und an Kinder richten. Es gibt, wie Sie wissen, eine sehr gute Kooperation zwischen „Schattenriss“ und der Bremer Polizei. Da gibt es Informationsveranstaltungen, die in den Schulen den Eltern für die dritten und vierten Klassen angeboten werden. Ich bin selbst auf einer solchen Veranstaltung gewesen und kann sagen, dass es gut ist, was dort gemacht wird, und ich kann nur an unsere Abgeordneten und an die bremische Öffentlichkeit appellieren: Nehmen Sie dieses Angebot wahr! Unsere Kinder müssen lernen, Nein zu sagen. Das gehört mit zur Prävention, und um genau dieses Thema geht es auf diesen Veranstaltungen.
Ich komme zum Schluss! Wir sehen in der Antwort des Senats, dass wir auch im Strafvollzug ein spezielles Angebot, eine spezielle Behandlung für unsere Sexualstraftäter haben. Das ist gut so. Mir macht aber Sorge, dass immerhin 50 Prozent der Gefangenen, der Verurteilten zwar für die Behandlung im Vollzug erreichbar sind, aber 50 Prozent bleiben übrig, die nach der Antwort des Senats eben nicht erreichbar sind, und da, finde ich, müssen wir weiterhin besonders wachsam sein. Es ist gut, dass ganz sorgsam entschieden wird, dass Einzelfallprüfungen stattfinden, soweit es also um die Frage geht, ob Urlaub oder ob andere Lockerungen gewährt werden. Zusammenfassend möchte ich sagen, wir sind als Bundesland sowohl auf der Ebene des Parlaments als auch auf der Ebene der Verwaltung gut aufgestellt, und in diesem Sinne sollten wir weiter an der Materie arbeiten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sexualstraftaten sind ganz besonders abscheulich, und wir müs
sen alles dafür tun, um sie, soweit es uns gelingt, zu verhindern. Herr Grotheer, Sie haben ausführlich dargestellt, was die Politik in den vergangenen Jahren bereits getan hat. Das ist richtig, auch wir begrüßen das sehr. Ich muss allerdings sagen, dass bis heute ein Entwurf der Bundesministerin zu einer Reform des Sexualstrafrechts nicht vorliegt. Ich hoffe, dass dieser Entwurf nun auch zügig auf den Weg gebracht wird.
Lassen Sie mich einen Teil bei der Positivliste ergänzen! Auch die Polizeibehörden haben reagiert. Sie haben zum Beispiel das Erfassungssystem ISAWeb installiert ebenso wie die DNA-Analysedatei und andere Netzwerke. Insbesondere in Bremen werden Sexualstraftäter jetzt auch in die Lichtbildvorzeigedatei aufgenommen, um so schnell wie möglich Wiederholungstäter identifizieren zu können. Das nur zur Ergänzung!
Unsere Große Anfrage stand in erster Linie unter der Überschrift „Vermeidung von Wiederholungstaten“. Insofern möchte ich auf die aktuellen Fälle Mario M. und Jochen S. – Jochen S. ist derjenige, der in Bayreuth kurz nach seiner Entlassung eine Krankenschwester umgebracht hatte – eingehen, denn diese beiden Beispiele zeigen uns, wie ungenügend der Schutz vor Wiederholungstätern nach wie vor ist.
Beide Fälle sind Fälle einer vorzeitigen Entlassung, und zwar aufgrund von positiven Gutachten. Man muss sich also fragen: Wann ist eine vorzeitige Entlassung zu rechtfertigen, und wie zuverlässig sind auch die Gutachter? Diese Frage stellt sich nicht nur in Bayern oder in Sachsen, sondern diese Frage stellt sich auch hier in Bremen, denn immerhin sind bei uns 35 Sexualstraftäter inhaftiert, und 11 befinden sich in der U-Haft.
Das bayerische Kabinett hat gerade gestern erst Eckpunkte zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftaten beschlossen. Ich denke, wir sollten diese Punkte auch hier in Bremen diskutieren. Deswegen darf ich sie Ihnen im Folgenden kurz vorstellen: Erstens, das Kabinett in Bayern bemüht sich über eine Bundesratsinitiative darum, die Voraussetzungen für eine vorzeitige Haftentlassung von Sexualstraftätern zu verschärfen. Ziel ist es, die volle Strafverbüßung bei Sexualstraftätern und Gewalttätern zum Regelfall und die vorzeitige Entlassung zur Bewährung zur Ausnahme zu machen. Damit gingen die Unsicherheiten in der Prognose nicht zulasten der Allgemeinheit, sondern mehr zulasten der Täter, als es bisher der Fall ist. Zweitens, bei Sexualstraftätern, die mehr als 4 Jahre zu verbüßen haben, müssen für eine vorzeitige Haftentlassung zwei Gutachter eingeschaltet werden. Drittens, in Zukunft sollen über eine vorzeitige Haftentlassung 3 Richter entscheiden.
tuell anzuschließen, damit wir auch wirklich unsererseits alles tun, um den Bürgern eine bestmögliche Sicherheit zu geben.
Schließlich will Bayern auf Landesebene die Anforderungen an Sachverständige und Gutachter als Voraussetzung für die vorzeitige Entlassung verschärfen. Leider sagt die Antwort des Senats uns nichts über die Erfahrungen mit Gutachtern in Bremen. Fehleinschätzungen sind aber lebensgefährlich. Ich meine daher, dass wir uns in Bremen diesen Überlegungen nicht verschließen und uns im Rechtsausschuss auch mit der Frage beschäftigen sollten, ob das Gutachtermanagement in Bremen bestmöglich aufgestellt ist, denn wir sind uns sicher einig, dass wir auch in diesem Bereich dafür sorgen müssen, dass die Bremer bestmögliche Sicherheit haben.
Das können wir zum Beispiel durch bessere Qualifizierung der Gutachter und Fortbildungsveranstaltungen auch für Richter, Staatsanwälte und alle Entscheider im Strafvollzug erreichen.
Auf Landesebene ist es aber auch wichtig, sich noch einmal die Verfahrensabläufe anzusehen. Wenn Verfahren vor den Gerichten zum Teil 5 bis 6 Jahre dauern, so ist auch dies nicht hinzunehmen. Notwendig ist auch, dass wir engmaschig überprüfen, ob alle Auflagen nach der Entlassung oder bei Bewährungsstrafen durchgeführt werden. In vielen Fällen der Bewährungsstrafen, so sagen mir Juristen in Bremen, werden Auflagen von den Gerichten nicht ausgesprochen, weil es kein passendes Angebot gibt. Auch dies kann so nicht bleiben. Ich denke also, Herr Grotheer, trotz Ihres großen Lobes, wir haben einiges zu tun, und wir sollten uns im Rechtsausschuss diesem Thema sehr intensiv widmen.
Ich möchte aber auch noch etwas zu einem Thema sagen, das Sie auch angesprochen haben, nämlich zu dem Gefährdungspotenzial in Bremen. Sie haben es bereits gesagt, Herr Grotheer, wir haben jedes Jahr in Bremen mehr als 700 angezeigte Sexualstraftaten, 500 Opfer und 400 Tatverdächtige zu beklagen. Es landen aber nur 140 Verfahren vor den Gerichten, 260 dieser angezeigten Sexualstraftaten werden also nicht weiter verfolgt. Diese Zahl passt auch zu der Erkenntnis, dass von 100 Missbräuchen nur einer zu einer Verurteilung zur Haftstrafe führt. Ich kann nur vermuten, dass hinter diesen 260 Fällen Fälle stecken, die nicht nachweisbar sind, die zu geringfügig sind oder die in anderen Straftaten mit aufgegangen sind. Diese Zahl ist aber dennoch alarmierend, denn sie birgt ein hohes Gefährdungspotenzial.
Herr Grotheer, Sie haben recht, es gibt in Bremen eine ganze Reihe von Beratungsstellen, Notfalltele
fonen, Arbeitskreisen und auch Projekte, um Kinder stark zu machen. In der Papierform sieht das alles recht gut aus. Wenn man sich die Szene aber genau anschaut, so tut sich trotz des großen Engagements einzelner Menschen und Initiativen ein erhebliches Defizit auf, und ich will Ihnen diese Defizite auch nennen: Es gibt leider auch viele Frauen, die Sexualstraftaten begehen oder auffällig werden. Täterinnen werden zum Beispiel mit dem bestehenden Beratungsangebot nicht erreicht, sie machen aber 20 Prozent aller Fälle aus.
Spiegelbildlich muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass jeder achte bis zwölfte Junge Opfer wird. Auch für sie gibt es keine Hilfsmaßnahmen. Sie sind aber dringend notwendig, denn ein Drittel aller Opfer wird auch Täter, so sagen uns die Fachleute. Das heißt in der Konsequenz, dass es geschlechterspezifisch unterschiedliche Beratungsangebote geben muss. Ich kann also den Justizsenator und die Gesundheitssenatorin nur dringend auffordern, sich dieser Probleme anzunehmen.
Kein Angebot im öffentlichen Raum, also jenseits der privaten psychologischen Therapie, gibt es für Menschen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Täter werden, also insbesondere bei möglichen Sexualdelikten gegen Kinder. Es muss aber gerade unser größtes Anliegen sein, alles zu tun, um im Vorfeld Fehlverhalten zu erkennen und zu behandeln, damit es gar nicht erst zu Straftaten kommt. Ich möchte daher auf ein Projekt aus Berlin aufmerksam machen mit dem Namen „Kein Täter werden“. Es richtet sich mit Therapieangeboten an Menschen, die, so heißt es, Kinder mehr lieben, als ihnen lieb ist.
Dieses Projekt ist von Fachleuten als hervorragendes Modell vorgestellt und empfohlen worden. Es ist in Berlin von einer breiten PR-Kampagne begleitet worden und hat entgegen meinen Befürchtungen einen enormen Zulauf. Angesichts von 20 000 Kindern bundesweit, die jährlich Opfer von Sexualstraftaten werden – die Dunkelziffer liegt mit Sicherheit noch sehr viel höher –, möchte ich auch in diesem Fall den Justizsenator dringend bitten, sich um dieses Projekt zu kümmern und zu prüfen, inwieweit es in Bremen umsetzbar ist. Ein Ansatzpunkt wäre zum Beispiel die Fachstelle für Gewaltprävention in Bremen, die dieses Projekt betreuen könnte.
Herr Grotheer, die Große Anfrage stand unter dem Motto „Prävention“. Alles, was präventiv möglich und nötig ist, wird die CDU-Fraktion unterstützen.
Hier muss in Bremen, wie ich gesagt habe, noch einiges aufgearbeitet werden. Ich denke also, es wäre richtig und wichtig, dass wir uns dem Thema Sexualstraftäter und Prävention im Rechtsausschuss widmen, um nicht nur darüber zu reden, sondern auch zu handeln, denn Sexualstraftaten sind zu schreck
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Grotheer, warten Sie doch erst einmal meine Rede ab, denn es geht jetzt erst so richtig los! Wenn Sie dann können, kommen Sie hier nach vorn und widerlegen meine Zahlen und Fakten! Sie haben mit der Drucksache 16/1035 eine Große Anfrage mit der Überschrift „Prävention von Sexualstraftaten verbessern – Konsequent besonders gegen Mehrfach- und Wiederholungstäter vorgehen“ eingebracht. Diese macht mich so richtig sauer, denn ich habe hier im Landtag namens der Deutschen Volksunion schon unzählige Anträge eingebracht und unendliche Redebeiträge zum Thema Sexualstraftaten, Kindesmissbrauch und so weiter gehalten, die Sie alle belächelt und die Anträge alle scheinheilig abgelehnt haben, nur weil der Antrag zum Schutz unserer Kinder von der Deutschen Volksunion gekommen ist.