Protokoll der Sitzung vom 15.11.2006

Meine Damen und Herren, die Entwicklung in diesem Bereich, das haben auch meine Vorredner ausgeführt, und auch meine Ausführungen belegen das, ist noch nicht abgeschlossen. Ich denke, wir alle sind aufgefordert, diese Empfindung, dass hier großes Unrecht an den Opfern passiert, zu erkennen und sensibel dafür zu sein. Das müssen wir weiterentwickeln, wir müssen es bewahren, und wir müssen es im Sinne der Prävention noch verbessern. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich denke, wir haben mit der Mitteilung des Senats auf die Große Anfrage eine Fülle von Daten, von Anregungen und Hinweisen, die ganz bestimmt nicht das Ende der Debatte, sondern den Fortgang der Debatte mit begleiten sollen. Frau Winther, da stimme ich mit Ihnen völlig überein, es gibt noch sehr viele Punkte zu besprechen.

Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, insbesondere das der Kinder, ist eines der wichtigsten Rechtsgüter, die wir alle zu schützen haben, übrigens nicht nur der Staat und seine Rechtsordnung, sondern die wir in der Gesellschaft zu schützen haben, auch durch unser Verhalten.

(Beifall)

Wir haben in der Antwort auf die Große Anfrage drei große Bereiche, nämlich die Rolle des Strafrechts, also die Rolle der Rechtsordnung, die Frage des Hilfesystems für die Opfer und die Frage der Prävention, damit alles unternommen wird, um Sexualstraftaten nach Möglichkeit zu verhindern. Zur Rolle des Strafrechts haben wir all das, was in den letzten Jahren an Veränderung der Rechtsnormen geschehen ist, aufgelistet.

Frau Winther, ich bin sehr dafür, dass wir uns auch diese bayerische Initiative anschauen. Das ist ja die Antwort des bayerischen Kabinetts auf eine dramatische Fehleinschätzung von Gutachtern in einem bayerischen Fall gewesen, die uns natürlich alle fassungslos gemacht hat. Man muss prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Schwelle oder, sagen wir eher, die Kriterien dafür zu verbessern, dass wir solche Fehleinschätzungen möglichst vermeiden. Da bin ich immer an Ihrer Seite, aber ich gehe davon aus, da sind wir uns alle einig, dass wir alle Wege suchen, die da zu verbesserten Verfahren führen.

Wie wichtig übrigens die ständige Überprüfung des Strafrechts auf mögliche Verbesserungen ist, zeigt das von Herrn Grotheer angesprochene Beispiel des Exhibitionismus, denn es ist eine relativ junge Erkenntnis, dass Exhibitionisten, wenn auch in vereinzelten Fällen, durchaus zu schwereren Sexualstraftaten übergehen können. In der Antwort des Senats ist der Stand der wissenschaftlichen Forschung dazu benannt worden. Der Gesetzgeber hat, auch darauf ist hingewiesen worden, darauf reagiert und eben auch im Fall von Exhibitionismus die Möglichkeit für die DNA-Analyse und -Speicherung eröffnet. Ich will diesen Bereich des Strafrechts jetzt nicht weiter ausführen, dazu ist Einiges gesagt worden. Ich bin sehr dafür, dass wir im Rechtsausschuss weiter darüber reden.

Wichtig ist der Bereich der Hilfen für Opfer von Sexualstraftaten. Da will ich bei aller Notwendigkeit,

hier auch in diesem Feld zu immer weiteren Verbesserungen zu kommen, aber doch sagen – und ich denke, das kann man für Bremen konstatieren –, dass wir schon ein sehr engmaschiges Netz von Hilfen haben, das ausbaufähig und an der einen oder anderen Stelle auch ausbaubedürftig ist. Wenn ich mir aber anschaue, welch professionelle und engagierte Arbeit in den verschiedenen Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven geleistet wird, dann, denke ich, ist das schon ein Fundament, auf dem wir weiter aufbauen können.

(Beifall bei der SPD)

Ich darf vielleicht nur einmal ergänzend die Anlauf- und Beratungsstelle des Mädchenhauses nennen. Ich nehme das auf, was Sie gesagt haben, ich habe dazu eigentlich nichts hinzuzufügen. Das Kinderschutzzentrum des deutschen Kinderschutzbundes, die Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen des Vereins Schattenriss, die psychologische Beratungsstelle des Vereins Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V., die Fachstelle für Gewaltprävention in Bremerhaven, Jugendhilfe Bremerhaven, das Frauenzentrum „Hilde Adolf“ und die Gesellschaft für integrative und soziale Beratung und Unterstützung leisten da vor allem wertvolle Arbeit. Die Vernetzung der unterschiedlichen Hilfeeinrichtungen hat in Bremen eine lange Tradition. Bereits Anfang der Neunzigerjahre entstand das sogenannte Bremer Modell, ein Arbeitskreis, in dem Kriminalpolizei, kriminaltechnische Untersuchungsstelle, Krankenhäuser, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten sind, sich austauschen und ihre Arbeit mit Gewaltopfern im Sinne fortlaufender Qualitätssicherung weiterentwickeln.

Im Bereich Prävention bietet die Polizeibehörde Bremen in Kooperation mit dem Verein „Schattenriss“ seit einiger Zeit das spezielle Präventionsprogramm „Kinder stark machen“ für die dritten und vierten Schulklassen in Bremer Grundschulen an. Etwa 35 speziell ausgebildete Bremer Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte führen die Schulungen durch. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven bietet auf Prävention von Sexualstraftaten abzielende Selbstbehauptungskurse für Frauen und Behinderte an, des Weiteren werden dort in Kindergärten und Schulen Veranstaltungen zur Gewaltprävention angeboten.

Frau Winther, das Projekt, das Sie angesprochen haben, das im Zusammenhang mit der Charité durchgeführt wird, ist, finde ich, sehr eindrucksvoll. Ich habe mich auch sehr intensiv darüber informiert. Es dient dazu, Pädophile zu erreichen, wenn sie noch erreichbar sind. Da gibt es eindrucksvolle und erschütternde Berichte, wie Pädophile selbst mit dieser für sie erkennbar gewordenen Neigung umgehen. Da ist vielleicht ein ganz wichtiges Projekt angeschoben worden, mit dem man Leute aus diesem Schatten, aus

dieser Dunkelheit in eine Therapie hineinbekommen kann.

Ich denke, wir sollten uns das alles weiter anschauen. Wir stehen da nicht am Ende unserer Bemühungen, sondern wir müssen sie gemeinsam und intensiv fortsetzen, und ich biete an, dass wir darüber natürlich auch im Rechtsausschuss gemeinsam reden. – Danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/1150, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.

Ich möchte Ihnen nun mitteilen, dass inzwischen interfraktionell vereinbart wurde, die miteinander verbundenen Punkte 4 und 5, es handelt sich hier um Perspektiven für eine Weiterentwicklung der Eigenverantwortung der Schulen des Landes Bremen, gegen die Punkte 6 und 27, das sind Perspektiven des bremischen Strafvollzuges, in der Reihenfolge miteinander zu tauschen.

Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 12.58 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass inzwischen nachträglich interfraktionelle Einigung erzielt wurde bei Tagesordnungspunkt 12, Sachstand zur Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche im Lande Bremen in Kindergarten und Schule, eine Debatte mit einer Redezeit nach der Geschäftsordnung durchzuführen und bei Tagesordnungspunkt 47, Bericht über die Tätigkeit der mit Förderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechts für das Jahr 2005, auf eine Debatte zu verzichten und diese Mitteilung des Senats an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.

Besteht darin Einigkeit? – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Überschuldung privater Haushalte und Insolvenzverfahren

Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU vom 21. Juli 2006 (Drucksache 16/1088)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Grotheer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Überschrift unseres Antrags ist „Überschuldung privater Haushalte und Insolvenzverfahren“. Das ist vielleicht, wenn ich so die aktuelle öffentliche Debatte sehe, etwas nüchtern ausgefallen, weil viele Leute vielleicht nicht wissen, was sich wirklich dahinter verbirgt. Dahinter steckt ein brisantes Thema: Armut in unserer Gesellschaft. Nur wenige Menschen sind bereit, als Betroffene über ihre Armut zu sprechen. Wir als Politiker müssen aber aus sozialpolitischer wie auch aus rechtspolitischer Verantwortung darüber reden, und sei es nun aus der Sicht der sozialdemokratischen Programmatik oder sei es auch aus der Sicht der katholischen Soziallehre, die sich mit diesem Thema auch immer sehr intensiv beschäftigt hat. Wir spüren hier, dass die Koalition auf diesem Politikfeld eine sehr große Verantwortung hat.

Wir sagen aber auch, das will ich vorweg sagen: Wir wollen keine Neiddebatte führen. Das wird uns ja häufig entgegengehalten, wenn man dieses Thema anspricht. Aber natürlich ist es ein Thema, wenn die statistischen Landesämter, man kann es aktuell in den Zeitungen nachlesen, etwa zu Niedersachsen berichten, dass die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland immer größer wird und dass zum Beispiel von den 8 Millionen Einwohnern unseres Nachbarlandes Niedersachsen 1,9 Millionen, das sind knapp ein Viertel, mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen von maximal 582 Euro monatlich auskommen müssen. Ich finde, das sind nicht nur aus sozialpolitischer Sicht ziemlich ernüchternde Zahlen.

Auch in den übrigen Flächenländern, das zeigen die Zahlen, ist von einer wachsenden Armut zu reden. Im Bundesdurchschnitt betrifft dies 15,1 Prozent der Bevölkerung. In Bremen sind es 17 Prozent, wir liegen also statistisch deutlich darüber. In Niedersachsen sind es 14,9 Prozent. Das liegt immerhin knapp unter dem Bundesdurchschnitt, aber in Niedersachsen hat es in den letzten Jahren einen Anstieg um 0,4 Prozentpunkte gegeben. Also auch dort geht die Entwicklung in die, wie wir sagen würden, falsche Richtung. Ganz deutlich ist zu sehen, dass sich im Ländervergleich die Armut in den Großstädten ballt.

Arm im Sinne der Statistik ist derjenige, der weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens der Bevölkerung verdient, das sind 1164 Euro. Wer mehr

als das Doppelte verdient – ich meine, man kann diese Definitionen auch durchaus hinterfragen – der gilt in der Statistik schon als reich, also 1164 Euro mal 2 im Monat, das ist schon im Sinne der Statistik ein reicher Mensch. Von Armut betroffen sind vor allem auch Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern. 16,7 Prozent sind Zweipersonenhaushalte, die darunter fallen, und bei 33,7 Prozent liegt die Armutsquote der Haushalte, in denen fünf oder mehr Personen leben. Das heißt, es sind die Familien mit mehreren Kindern.

Diese Zahlen sagen uns deutlich, dass wir viel mehr für die Familien tun müssen, in denen mehrere Kinder leben. Wer dieser Einsicht folgt, ich höre da keinen Widerspruch, der muss zu dem Schluss kommen, dass der Sozialstaat wieder handlungsfähiger werden muss. Geld ist nicht alles, das ist auch in der Sozialpolitik richtig, aber ohne Geld kann vieles in der Sozialpolitik nicht oder nur schlecht organisiert werden. Wir sagen ehrlich, wir können den Verlust des Arbeitsplatzes, der sich hinter diesen Zahlen in vielen Fällen verbirgt, nicht mit der Sozialpolitik ausgleichen, aber wir können in vielen Fällen die Folgen der Arbeitslosigkeit mildern, und da müssen wir alles tun, was in unserer Kraft steht, um das zu machen.

Deshalb ist noch ein Hinweis zu den finanzpolitischen Hintergründen wichtig. Unser Sozialstaat, die Ausgaben unseres Staates werden im Wesentlichen von der Mittelschicht finanziert. Das heißt, das sind die arbeitenden Angestellten, Arbeiter, die Freiberufler, die Selbstständigen. Wenn Sie heute die Zeitung gelesen haben, haben Sie erfahren, dass der Bundesrechnungshof beanstandet, dass die Einkommensmillionäre, also die, bei denen noch etwas zu holen ist und über die sich auch insbesondere der Mittelstand ärgert, für die Finanzämter weitestgehend, so sagen sie, außer Kontrolle geraten sind. Das ist eine bemerkenswerte Aussage, wenn der Bundesrechnungshof das so formuliert.

Es gibt also dort einen dringenden Handlungsbedarf. Das betrifft die Prüfungen bei den einkommensteuerpflichtigen Haushalten, betrifft aber insbesondere die Frage des Umsatzsteuerbetruges, denn da ist die Rede davon, so sagt es der Bundesrechnungshof, dass schätzungsweise bis zu 220 Milliarden Euro jährlich der Staatskasse verloren gehen, weil in diesem Bereich in großem Stil Umsatzsteuerbetrug stattfindet. Es geht zum Teil zurück auf nicht ausreichende Betriebsprüfungen, es geht aber zum anderen darauf zurück, dass wir eine völlig unzureichende Rechtslage in diesem Bereich haben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Handlungsbedarf heißt also bessere Steuergesetze, mehr Prüfungen, damit der Sozialstaat wieder besser als bisher finanziert werden kann.

Für Bremen heißt dieses Thema Armut. In Bremen gelten aus der Sicht der Kreditwirtschaft 13 Prozent der Einwohner als säumige Zahler. Die Kreditwirtschaft schaut ganz genau hin, wie ihre Kunden sozusagen eingruppiert werden können, ob sie Kredite werden zurückzahlen können, ob es da aus der Sicht der Institute Risiken und vieles andere mehr gibt. Da gibt es gewisse Kennzahlen, und für Bremen heißt das, 13 Prozent gelten als säumige Zahler. Bei diesen hat es schon Auffälligkeiten gegeben, sie sind in Registern vermerkt und haben Schwierigkeiten, Kredite zu bekommen und Verträge abzuschließen. Das wirkt sich in vielen Bereichen aus. In Bremerhaven sieht es noch dramatischer aus. Da sind es 19 Prozent, die in den Augen der Kreditwirtschaft als säumige Zahler gelten. Extrem zugenommen hat in den letzten Jahren auch, das sagen uns die Statistiken, die Anzahl der Jugendlichen, die in die Verschuldung geraten sind.

Wer einmal größere Schulden angehäuft hat, der kann sich daraus nur ganz schwer befreien, denn zu den Hauptforderungen der Gläubiger kommen dann noch die Vollstreckungskosten und die Zinsen dazu. Wenn man dann erst einmal im Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte gelandet ist, dann sieht es ganz finster aus. Mittlerweile sind dann auch Pfändungen ausgebracht worden. Wer als Arbeitnehmer eine Pfändung laufen hat, verliert möglicherweise den Arbeitsplatz oder bekommt erst gar keinen, weil viele Arbeitgeber, das ist nicht so ganz unbegründet, Probleme haben, Probleme sehen, weil sie diesen ganzen bürokratischen Kram, der damit zusammenhängt, nicht bearbeiten wollen. Es ist nicht so, dass man dann pauschal den Arbeitgebern einen Vorwurf machen kann oder den Banken, die sich weigern, für diesen Personenkreis Konten zu eröffnen, sondern es gibt objektive Probleme, die sich immer weiter entwickeln.

Weil wir dies als ein großes Problem ansehen, haben wir diesen Antrag auf den Weg gebracht mit dem Ziel, den Senat um eine umfassende Bearbeitung dieses Problemfeldes zu bitten. Ich will das hier nur in Stichworten anreißen, weil es Ihnen auch schriftlich vorliegt, aber der Öffentlichkeit liegt dieser Antrag nicht vor. Wir wollen wissen, welche Erkenntnisse der Senat zu der Verschuldung von Privathaushalten hat. Wir wollen wissen, wie sich das verteilt. Wir möchten gern wissen, wie sich das entwickelt. Wir möchten vom Senat auch wissen, welche Ursachen diese Verschuldung hat, denn nur derjenige, der die Ursachen in etwa beurteilen kann, kann auch Antwort auf die Frage geben, wie man etwas dagegen unternehmen kann. Uns interessiert auch, wie sich die Anzahl der Bürger entwickelt hat, die in den Schuldnerverzeichnissen bei den Amtgerichten in Bremen und Bremerhaven eingetragen sind.

Was wir auch wissen möchten, ist – wir haben so eine Ahnung, aber wir müssen dem genauer nachgehen, um die Konsequenzen zu diskutieren –, wie sich das Spektrum der Gläubiger verteilt. Ganz grob

kann man vermuten, dass in vielen Fällen der Versandhandel auf der Gläubigerseite beteiligt ist. Man kann vermuten, dass in ganz vielen Fällen Telefonrechnungen, Handyrechnungen eine Rolle spielen, dass die Teilzahlungsbanken eine große Rolle spielen, und neu ist – das gab es vor zehn Jahren in diesem Umfang noch nicht, ich glaube, überhaupt noch nicht – die Verschuldung, die auf die Kreditkarten zurückgeht. Das ist ein ganz neues Feld, das sich immer mehr entwickelt.

Wir stehen in Bremen übrigens vor dem Phänomen, dass wir einen ganz erheblichen Teil unserer Auslagen in Rechtssachen im Justizressort dafür aufwenden müssen, Insolvenzverfahren zu bearbeiten. Das ist bundesweit ein großes Thema. Bremen steht im Ländervergleich bei den Privatinsolvenzen an der Spitze. Wenn ich das richtig überschaue, hat sich im Bundesmaßstab die Zahl der Privatinsolvenzen in den letzten fünf Jahren verdoppelt, in Bremen hat sie sich in etwa verdreieinhalbfacht, es gibt signifikante Unterschiede. Daraus ergibt sich natürlich ein erheblicher politischer Handlungsbedarf.

Da wir unsere sozialpolitische Verantwortung ernst nehmen, wollen wir natürlich auch mit den Mitteln, die wir im Land oder in der Kommune haben, den Betroffenen helfen und sind sehr daran interessiert, dass wir die Beratungsangebote, die für arme Menschen vorhanden sind, verbessern, dass wir sie ausbauen. Dazu zählt auch, dass wir untersuchen, welche Angebote es gibt, um dann zu schauen, wo wir die Strukturen verbessern können, immer vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir selbst als öffentliche Hand auch wenig Geld haben, um das alles zu finanzieren. Da müssen wir unser Geld effektiv einsetzen.

Ich komme zum Schluss. Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der aktuell auch gerade auf Bundesebene behandelt wird. Wir haben gefragt, wie der Senat zur Reform der Insolvenzordnung steht. Wir sehen einen dringenden Handlungsbedarf. Das Bundesjustizministerium hat gerade einen Vorschlag vorgelegt, wonach das Insolvenzverfahren vereinfacht werden soll, auch für die Länder kostengünstiger gestaltet werden soll. Wir finden, dass das ein guter Weg ist.