Wir wollen natürlich in diesem Zusammenhang auch erreichen, dass der Personalaufwand reduziert werden kann. Das ist aber nicht so zu verstehen, dass wir Personal abziehen wollen, sondern wir wollen das vorhandene Personal effektiver einsetzen können. Deshalb brauchen wir eine neue Pforte mit einem neuen Besucherraum, mit der Möglichkeit, Besucher besser abzufertigen, also zu kontrollieren, bessere Möglichkeiten für die Rechtsanwälte, mit ihren Mandanten Gespräche zu führen, und vieles andere mehr. Wir wollen auch eine Personennotrufanlage neu anschaffen, die Sicherheit für die Beschäftigten schafft, dass nämlich dann, wenn es irgendwo in der Anstalt kriselt, sofort die Kollegen alarmiert werden können und man feststellen kann, an welchem Ort und in welchem Gebäude die Probleme aufgetreten sind.
Um es aber deutlich zu sagen, wenn hier öffentlich ein anderer Eindruck erweckt wird: Wir bauen in Bremen-Oslebshausen kein Hochsicherheitsgefängnis – das darzustellen ist völlig falsch –, sondern wir wollen moderne Standards erreichen, das ist etwas ganz anderes. Das Ganze wollen wir machen, so haben wir es gesagt, im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. Das ist ja nun von einem Teil der Öffentlichkeit ein bisschen missverstanden worden, als ob wir schauen, ob wir noch ein paar Euro haben, um für Sicherheit in den Anstalten zu sorgen. Es ist natürlich nicht so gedacht, dass wir dort mit kleinen Beträgen herangehen, sondern ich habe gesagt, dass wir in den nächsten Jahren erhebliche Millionen zur Verfügung stellen wollen.
Wenn wir sagen, im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten, dann bedeutet es schlicht: Wir können das nicht alles auf einmal bewerkstelligen, sondern wir wollen es peu à peu machen, Schritt für Schritt. Als Erstes wollen wir die äußere Sicherheit in der Anstalt in Oslebshausen verbessern, und dann kommen andere Maßnahmen hinzu. Sie betreffen die Heizung, die Sanierung der Dächer, die Sanierung der Abwässerkanäle, und auch in Bremerhaven muss in die Technik, sowohl in die Sicherheitstechnik als auch in die Haustechnik, investiert werden. Auch dort gibt es erheblichen Handlungsbedarf.
Wir wollen jetzt möglichst bald loslegen. Die ersten Beträge sind ja im Haushalt zur Verfügung gestellt. Nun ist es aber so, dass man im öffentlichen Bereich nicht von heute auf morgen einen Auftrag erteilen kann, sondern wir haben das Vergaberecht zu beachten. Wir sind im Ressort jetzt so weit, dass die Ausschreibung für die Vergabe der Planungsaufträge läuft. Also, das Ganze hat einen gewissen Vorlauf, den wir auch nicht verkürzen können, aber wir wissen, dass die Verwaltung mit Hochdruck daran arbeitet, diese Pläne in die Tat umzusetzen. Wir fühlen uns politisch in der Pflicht, und wir sind gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet, die Verwaltung bei diesem Vorhaben zu unterstützen.
Ich möchte mich auch bei der Beantwortung dieser Anfrage bei der Verwaltung dafür bedanken, dass hier alles so gründlich aufgeschrieben worden ist. Es sind über 35 Seiten geworden, mit einer Fülle an Daten, kein Datenfriedhof, wohlgemerkt, sondern viele sinnvolle Grundlagen für unsere Arbeit hier im Parlament und im Rechtsausschuss. Ich will deshalb, weil es ja auch nachgelesen werden kann, nur einige Stichworte nennen, einige Themen ansprechen.
Thema Strafvollzugsgesetz! Da ist gefragt, ob sich aus der Sicht des Senats das geltende Gesetz des Bundes bewährt hat. Das wird bejaht, und das freut uns. Wir haben in der Föderalismusreform die Auffassung vertreten, dass die Länder nicht unbedingt zuständig für den Strafvollzug sein müssen, sondern er in der Kompetenz des Bundes bleiben könnte. Wir lesen – und das sehen wir im Moment auch so –, dass das Gesetz des Bundes so in Ordnung ist und es dort keinen aktuellen Handlungsbedarf gibt, dieses Gesetz zu novellieren. Wichtig ist für uns aber der Hinweis des Senats, dass Lockerungen im Vollzug nicht als Selbstzweck zu verstehen sind, es also nicht darum geht, dass die Gefangenen einen Urlaubsanspruch haben, den sie durchsetzen können, sondern es geht darum, dass diese Lockerungen dem Vollzugsziel, nämlich einerseits der Resozialisierung und andererseits der Sicherheit der Bevölkerung dienen müssen.
gen nur gewährt werden sollten – so habe ich das verstanden –, wenn sichergestellt ist, dass die Gefangenen aktiv an der Erreichung des Vollzugsziels mitarbeiten. Dazu erlaube ich mir den Hinweis, dass nach meiner Lesart jedenfalls diese Interpretation des Gesetzes auch im jetzigen Gesetz angelegt ist. Man braucht also eigentlich keine Veränderung im Wortlaut, um dies durchzusetzen. Wenn wir sehen, dass die Zahl der Gefangenen, die aus dem Urlaub oder aus der Lockerung nicht wieder in die Anstalt zurückkehren, in den vergangenen Jahren ganz erheblich zurückgegangen ist, dann zeigt das doch, dass die Praxis in den bremischen Justizvollzugsanstalten auf dem richtigen Weg ist. Es gibt also keinen Grund, dort in Panik zu verfallen, im Gegenteil: Wir sind sehr froh darüber, dass die Anstaltsleitung mit ihren Prognosen im Einzelfall, ob denn der Gefangene nach dem Urlaub wieder in die Anstalt zurückkehren wird, im Wesentlichen richtig liegt.
Wir haben in Bremen etwa 500 männliche Strafgefangene. Die Zahl ist relativ konstant. Darunter sind einige leichte Fälle wie Ersatzfreiheitsstrafen. Dazu wird mein Kollege Kirschstein noch etwas sagen. Wir haben in der Strafzeit aber eine Spanne von bis zu 8 Jahren, die in Bremen verbüßt werden. Diejenigen Gefangenen, die über 8 Jahre zu verbüßen haben, werden nach Celle verbracht. Es sind also nicht die ganz schweren Fälle, aber wer mehr als zwei, drei oder vier Jahre zu verbüßen hat, muss schon ganz ordentliche Straftaten begangen haben, um diese Strafe zu bekommen.
Deshalb, finde ich, sollten wir das – und das tun wir auch nicht – nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern es ist schon so, dass zwar im Durchschnitt die Strafzeiten nicht so gewaltig sind, dass man Sorgen haben muss. Es sind aber natürlich Einzelfälle darunter, wo wir Sicherheitsbedenken haben, und ein Sicherheitsstandard in einer Anstalt muss sich ja nicht an den Gefangenen ausrichten, bei denen die geringsten Risiken bestehen, sondern an dem, von dem die meisten Risiken ausgehen. Deswegen betone ich, dass wir es hier nicht nur mit leichten Fällen zu tun haben, sondern dass auch richtig schwere Jungs darunter sind, die man besonders im Auge haben muss.
Immerhin haben wir 8 Prozent der Gefangenen, die wegen eines Sexualdelikts einsitzen. Das ist auch nicht ohne. 24 Prozent der Gefangenen sind wegen Gewaltdelikten bestraft, das ist auch eine ganze Menge. Dann haben wir Einzelfälle, bei denen noch über die 8 Jahre hinaus die Strafe in Bremen vollstreckt wird, in Abweichung vom Vollstreckungsplan, wie es heißt. Die Anstalt muss sich also in ihrer gesamten Struktur auch auf diese Fälle mit einstellen.
30 Prozent der Gefangenen sind mit Sicherheit aus medizinischer Sicht drogenabhängig, sagt der Senat. Ich glaube, dass die Zahl in Wirklichkeit noch höher liegt, aber hier ist ja abgestellt auf das, was aus medizinischer Sicht nachvollziehbar ist. Wir wissen, dass
in vielen weiteren Fällen insbesondere der Alkohol eine große Rolle spielt. Das ist nicht zu ändern. Man muss das im Vollzug eben bei der Frage der Maßnahmen für die Resozialisierung im Auge behalten.
Auch eine beachtliche Zahl: 60 bis 90 Gefangene gehören zu denen, die mit Methadon oder anderen Substanzen substituiert werden. Da ist in der Anstalt eine psychosoziale Betreuung sichergestellt, und es ist in der Anstalt auch sichergestellt, dass Kontrollen zum Beigebrauch von illegalen Drogen stattfinden, aber wir müssen im Auge behalten, wie es denn nach der Entlassung bei diesen Gefangenen mit der Behandlung und vor allen Dingen der Kontrolle weitergeht. Das ist, finde ich, ein Thema für sich. Das wollen wir hier auch noch gesondert diskutieren.
Ausbildungs- und Arbeitsangebote sind, wie wir der Vorlage entnehmen können, ordentlich. Im Rahmen dessen, was wir in Bremen finanzieren können, leistet das Ressort ganz Außerordentliches, auch, soweit es darum geht, Mittel der EU einzuwerben, um hier Arbeits- und Qualifizierungsangebote einzuwerben. Immerhin konnten in den letzten Jahren jährlich für 360 bis 480 Teilnehmer Qualifizierungsangebote gemacht werden. Wir finden, dieser Erfolg kann sich durchaus sehen lassen.
Wir finden auch, dass die Zahl der Entweichungen nicht besorgniserregend ist. Das war ja heute im Rahmen der Fragestunde ein Thema. Entweichungen liegen im Strafvollzug – Herr Mäurer hat das heute Morgen sehr zurückhaltend ausgedrückt – in der Natur der Sache, weil sich die Gefangenen nicht mit der Entziehung der Freiheit abfinden, aber wir sagen ebenso: Wenn ein Gericht eine Freiheitsstrafe ausgesprochen hat, dann liegt es nicht im Belieben des Gefangenen, darüber zu entscheiden, ob die Strafe nun vollstreckt wird oder nicht, sondern es ist die Aufgabe des Strafvollzugs, die Strafe zu vollziehen, zu vollstrecken, und deshalb müssen wir verhindern, dass die Gefangenen fliehen, denn natürlich sollen sie die Anstalt im Rahmen dessen, was das Strafvollzugsgesetz zulässt, verlassen können, also für Lockerung und Urlaub, aber nur da, wo es im Sinne des Vollzugsziels angesagt ist, und nur dort, wo die gesetzlichen Voraussetzungen wirklich vorliegen.
Zum Schluss will ich noch einige Sätze zur Frage der Personalausstattung sagen! Wir entnehmen der Antwort des Senats, dass im bremischen Strafvollzug für diesen Bereich etwa 350 Mitarbeiter beschäftigt sind, verteilt auf die verschiedenen Bereiche des allgemeinen Vollzugsdienstes bis hin zum ärztlichen Dienst und der Verwaltung. Das ist ein erheblicher Personalaufwand, den wir betreiben müssen, um 500 männliche Strafgefangene und einige Untersuchungsgefangene und weibliche Gefangene zu bewachen und zu beaufsichtigen, aber Strafvollzug geht nicht ohne Personal. Personal kostet Geld, und deshalb müssen wir immer wieder darum kämpfen, dass im Rahmen der Haushaltsdebatte das erforderliche Geld zur Verfügung gestellt wird. Ich möchte nicht erle
ben, dass wir in Bremen an den Punkt kommen, dass uns Gefangene weglaufen, weil wir nicht genügend Personal haben, um sie zu bewachen.
Es gibt keine Sicherheitstechnik, das will ich hier am Ende noch einmal ganz deutlich sagen, die unsere Beamten in den Justizvollzugsanstalten ersetzen kann. Die Technik kann sie unterstützen, aber ersetzen kann sie sie nicht, und das sollten wir uns alle bei den immer wieder anstehenden Haushaltsentscheidungen vor Augen halten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Grotheer hat schon wesentliche Punkte angesprochen. Trotzdem gibt es nach dieser umfangreichen Antwort, die wir vom Senat auf unsere Große Anfrage erhalten haben, noch Einiges zu sagen. Gleichzeitig sollen wir auch noch irgendwie einige Aussagen zu dem Antrag „Schwitzen statt Sitzen“ machen. Ich werde versuchen, das dann noch in diese Rede einzubringen.
Die gesamte Antwort ist, wie gesagt, umfangreich und legt auch Schwachstellen offen, die wir in der nächsten Zeit beheben wollen. Die Vollzugswirklichkeit insgesamt sieht allerdings anders aus. Es hat sich sehr viel verändert: Überbelegung, eine wachsende Zahl von ausländischen Strafgefangenen, aber auch Aussiedlern und Drogenabhängigen sind Kennzeichen dieses Veränderungsprozesses. Wenn Strafgefangene aus dem geschlossenen Vollzug entweichen, dann hat der Justizsenator oder Justizminister in jenem Land ein Problem. In unserem Land, in Bremen, hat Herr Mäurer dann ein Problem. Das ist auch zu verstehen. Der Strafvollzug ist aber immer nur dann im Gespräch, darauf möchte ich auch noch einmal aufmerksam machen, wenn etwas schiefgeht oder jemand ausgebrochen ist. Es folgen dann populistische Ratschläge in der Presse, aber auch aus dem politischen Raum, wie alles besser zu machen wäre, und in der Öffentlichkeit erkennt man eine leichte Schadenfreude: Da ist schon wieder einer abgehauen!
Hatten wir vor Jahren noch kontinuierlich Ausbrüche aus der Justizvollzugsanstalt, haben wir jetzt ein positives Bild. Ich kann Ihnen versichern, wenn Sie die Antwort auf die Große Anfrage genau gelesen haben, wir hatten im Jahr 2005 keine einzige Entweichung aus dem geschlossenen Vollzug. Das sehe ich positiv, und das ist eine gute Botschaft.
lich auch für diesen Strafvollzug verantwortlich sind. Trotz der negativen Presse im „Weser-Kurier“ und Kommentaren einiger Journalisten in den Medien sehe ich das also positiv. Viele Menschen wissen überhaupt nichts vom Strafvollzug, meinen aber etwas dazu sagen zu müssen: Straftäter sollen bestraft werden, angemessen, aber mit aller Härte des Gesetzes. Danach erlischt auch das Interesse der Bevölkerung für die einsitzenden Strafgefangenen.
Neben dem Sinn der Strafe als Sanktion, meine sehr geehrten Damen und Herren, als rechtliche Folge einer Straftat, als Genugtuung für die Opfer und als Abschreckung und mahnendes Beispiel für die Allgemeinheit, dient der Strafvollzug aber auch dem Ziel, dass der Gefangene nach seiner Entlassung nicht wieder straffällig wird. Dies erwartet die Bevölkerung von uns, aber auch von den verurteilten Straftätern. Leider, das wissen Sie auch, sieht die Wirklichkeit manchmal anders aus.
Diese Aufgabe im Strafvollzug hat aber in jeder Hinsicht ihren Preis. Wir werden keine Probleme lösen, wenn wir die Strafgefangenen nur wegschließen. Ich glaube, nein, ich bin mir hundertprozentig sicher, ein reiner Verwahrvollzug, in dem der Täter für die Dauer der Haftstrafe nur weggeschlossen und dann plötzlich und ohne Vorbereitung in die Freiheit entlassen wird, enthält ein wesentlich höheres Gefahrenpotenzial und entspricht nicht dem Menschenbild der in dieser Bremischen Bürgerschaft vertretenen demokratisch gewählten Abgeordneten.
Darum, ich komme auch gleich noch einmal darauf zurück, wollen wir nicht nur die Sicherheit, sondern auch den modernen Handlungsvollzug verbessern. Es geht zwar im Strafvollzug um das Erkennen der Schuld, um das Aufarbeiten der Straftat und die Ursachen und die Folgen. Es geht oft um Gewalt in der Familie, um Alkohol, um Drogen, schlechten Umgang, aber auch Arbeitslosigkeit, Schulden, Verstrickungen und so weiter. Viele Häftlinge in unseren Strafanstalten haben keinen Schulabschluss oder keinen Beruf. Auch der Anteil der ausländischen Strafgefangenen liegt seit Jahren bei 25 bis 30 Prozent. Hinzu kommen aufgrund ihrer Herkunft aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion russlanddeutsche Aussiedler mit deutschem Pass. Sie sind nach den türkischen Gefangenen, so sagt es die Antwort auf die Große Anfrage, die zweitgrößte abgeschottete Gruppe. Hier gibt es Sprachprobleme, aber auch straffällige Spontanhandlungen.
Sie hatten vor der Tat keine Arbeit, und die Wahrscheinlichkeit ist doch, dass sie ohne Arbeit nach der Haftentlassung wieder straffällig werden. Hier ist unser Ansatz! Es ist ein Kreis, den wir aufbrechen müssen. Wie schwer es ist, das weiß ich auch, denn der Leiter der Justizvollzugsanstalt, Herr Dr. Otto, hat
uns bei unseren Besuchen darüber berichtet. Darum ist die Arbeit im Strafvollzug so wichtig. Es ist eine unwahrscheinlich wichtige Aufgabe, um die wir uns kümmern müssen. Hinter den morschen – jetzt eine kleine Anspielung, Herr Mäurer! –, zurzeit nicht mehr dem Standard entsprechend vorgeschriebenen Mauern, ich komme später noch einmal darauf zurück, in Oslebshausen, aber auch in Bremerhaven passiert tagtäglich eine harte Arbeit mit hohem Verantwortungsbewusstsein und fast unbemerkt von der Öffentlichkeit.
Unsere Bediensteten werden oftmals bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit gefordert. Wir müssen uns insgesamt verpflichtet fühlen, auch wir hier in der Bremischen Bürgerschaft, dass die Bediensteten in den Vollzugsanstalten, die in der Regel längere Zeit in der Einrichtung verbringen als die einsitzenden Strafgefangenen, nicht zusätzlich unter schwierigen Bedingungen arbeiten. Sie haben auch, wie alle anderen Bediensteten in der Verwaltung, in der Polizei und Feuerwehr, Anspruch auf freundliche Dienst- und Sozialräume. Für diese harte Arbeit möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei allen Bediensteten der Bremer Justizvollzugsanstalten in Bremen und Bremerhaven bedanken.
Ich halte es für wichtig, und wir sollten es uns im Rechtsausschuss zur Gemeinschaftsaufgabe machen, Herr Grotheer, uns zu stellen, den bremischen Strafvollzug gewissermaßen aus einer unbeachteten Grauzone dieser Gesellschaft herauszuholen. Strafgefangene, das sage ich hier noch einmal ganz deutlich, sind keine Aussätzigen. Unsere Gesellschaft wird keine Zukunft haben, wenn sie sich nur als Gesellschaft der Jungen, Dynamischen, Erfolgreichen versteht und Menschen, die nicht in dieses Bild passen, ausgrenzt und möglichst in am Rand liegende Wohnformen drängt, um deren Existenz zu verleugnen. Ich denke da an die Vororte von Paris. Ebenso wie behinderte Mitbürger mitten in das Leben gehören, gehören Strafe und Schuld, gehören Strafgefangene und ihre Resozialisierung mitten in unsere Gesellschaft, mitten in unsere Arbeitswelt, unsere Kirchen, unsere Schulen, und wir müssen auch politisch danach handeln.
Erfolgreiche Resozialisierungsbemühungen sind der beste Beitrag des Strafvollzugs für die Sicherheit der Gesellschaft. Die Rahmenbedingungen im Strafvollzug müssen deshalb so gestaltet werden, dass ein behandlungs- und betreuungsorientierter Vollzug auch tatsächlich möglich ist. Forderungen aus der radikalen Ecke lehnen wir ab! Kerkerhaft bei Wasser und Brot wird es in Bremen nicht geben. Es gibt aber
Resozialisierung, das wissen wir, funktioniert nicht immer, denn manche Straftäter sind gegen jede Therapie resistent. Nach dem Verständnis der CDU soll es keinen Verwöhnvollzug geben, sondern wir fordern die Mitarbeit des Gefangenen ein. Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft wird aber nur dann keine Schwierigkeiten machen, wenn der Gefangene tatsächlich gewillt ist, sein Leben zu ändern. Wenn er diese Chance nicht nutzt, wird er es auch nicht schaffen, das wissen Sie auch!
Wir stehen zurzeit an einer offenen Tür einer großen Reform der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt keine Alternative zu der Modernisierung des deutschen Föderalismus. Wir sind als Land Bremen für die Vollstreckung der Haft bereits jetzt politisch zuständig und auch finanziell zu 100 Prozent. Es ist konsequent, wenn bei uns dann auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verlagerung der Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder geschaffen werden: Unser Land ist bestens vorbereitet.
Im Jugendstrafvollzugsgesetz haben wir dies schon bewerkstelligt. Das Strafvollzugsgesetz des Bundes von 1976 ist inzwischen in die Jahre gekommen. Da müssen wir aus meiner Sicht viele Änderungen vornehmen. Wenn ich mir den Paragrafen 18 Strafvollzugsgesetz durchlese, da ist zum Beispiel die Mehrfachbelegung von Hafträumen nur in Anstaltsbauten aus der Zeit vor 1977 zulässig. In den modernen Anstalten mit großen räumlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel in Oldenburg – wir waren da einmal und haben es uns angeschaut –, ist die Mehrfachbelegung hingegen untersagt, auch wenn die Inhaftierten dies ausdrücklich wünschen. Ich halte diese Regelung für praxisfremd. Wir sollten dies, wenn es von den Strafgefangenen gewünscht wird, nicht einschränken. Grundsätzlich ist so eine Einzelunterbringung zwar angedacht, es wäre aber, so meine ich, nicht schlimm, wenn wir auch Gemeinschaftsunterkünfte zulassen, wenn es von den Gefangenen gewollt ist.
Nun zu den beiden Anstalten in Bremerhaven und in Bremen! Natürlich wissen wir, dass wir Defizite im Sicherungsbereich haben. Eine Außenmauer mit einer Höhe von teilweise 3,50 Meter ist natürlich nicht gerade das Beste und muss natürlich gemäß Bundesstandard auch auf 6 Meter erhöht werden, Herr Grotheer hat schon darauf hingewiesen. Wir werden dies auch machen, wir werden die Sicherungsmittel verbessern. Ich will das alles nicht wiederholen, Herr Grotheer, darum will ich mich in diesem Bereich ein bisschen kürzer fassen. Natürlich werden wir Kameras einstellen, wir werden auch einen Innenzaun bau
Wir haben in der Großen Koalition reagiert. Die Planung des Neubaus des Gebäudes „Zentrale Dienste“ steht mit einem Baukostenvolumen von 6,5 Millionen Euro im Mittelpunkt des Sanierungskonzepts. Insgesamt wollen wir bis zum Jahr 2010 etliche Sanierungsmaßnahmen mit einer Gesamtsumme von circa 20 Millionen Euro durchführen. Herr Grotheer hat es bereits alles aufgeführt, darum spare ich es mir. Zusätzlich wird eine Sporthalle gebaut, die Heizungsanlage in Bremerhaven wird saniert und die Blitzschutzanlagen in beiden Anstalten ebenso. Auch das Mobiliar wollen wir in beiden Anstalten erneuern.
Als Bremerhavener bin ich natürlich unwahrscheinlich erfreut, wir haben es ja bereits vor Monaten entschieden, dass die Justizvollzugsanstalt in Bremerhaven weiter Bestand hat, unter anderem auch, weil Bremen gar keine weiteren Haftkapazitäten mehr frei hat. Ich finde, das ist eine gute Sache für Bremerhaven, und ich freue mich darüber. Der Abbau von Haftkapazitäten wäre auch kontraproduktiv, im Schnitt hatten wir im Jahr 2005 immerhin bis zu 600 Strafgefangene. Der bremische Strafvollzug wird auch künftig diesen Herausforderungen im Interesse der Bevölkerung offensiv begegnen. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger hängen entscheidend von einer verantwortungsbewussten Vollstreckung der von den Gerichten verhängten Freiheitsstrafen ab.
Gefährliche Straftäter werden bei uns sicher verwahrt. Das können Sie natürlich auch nachlesen: 2005, das habe ich gesagt, kein Ausbruch. Natürlich ist dieses Malheur passiert, das war aber nicht in der Strafvollzugsanstalt, sondern das ist im Gericht passiert, dort ist einer geflüchtet. Das passiert nun einmal, es ist nun einmal so gewesen!
Die rechtstreue Bevölkerung hat einen Anspruch darauf, vor weiteren Straftaten gefasster Täter geschützt zu werden. Darum werden wir unsere Anstalten durch diese Maßnahmen, die ich vorhin geschildert habe, noch sicherer machen. In Zeiten der organisierten Kriminalität und einer zunehmenden Gewalt- und Risikobereitschaft, einem Wertabfluss auch bei den Gefangenen, bedeutet dies, dass wir die Anstalten verstärkt gegen Angriffe von außen und Fluchtversuche von innen absichern müssen. Die Zeiten in der Ampel-Koalition sind vorbei. Damals war es in Oslebshausen oder Bremerhaven leichter aus dem Knast herauszukommen als hinein. Sicherheit ist das Markenzeichen der CDU-Vollzugspolitik, und daran werden wir mit unserem Koalitionspartner festhalten.