Protokoll der Sitzung vom 15.11.2006

Die rechtstreue Bevölkerung hat einen Anspruch darauf, vor weiteren Straftaten gefasster Täter geschützt zu werden. Darum werden wir unsere Anstalten durch diese Maßnahmen, die ich vorhin geschildert habe, noch sicherer machen. In Zeiten der organisierten Kriminalität und einer zunehmenden Gewalt- und Risikobereitschaft, einem Wertabfluss auch bei den Gefangenen, bedeutet dies, dass wir die Anstalten verstärkt gegen Angriffe von außen und Fluchtversuche von innen absichern müssen. Die Zeiten in der Ampel-Koalition sind vorbei. Damals war es in Oslebshausen oder Bremerhaven leichter aus dem Knast herauszukommen als hinein. Sicherheit ist das Markenzeichen der CDU-Vollzugspolitik, und daran werden wir mit unserem Koalitionspartner festhalten.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Wenn keiner flüchtet, dann ist das ein Ergebnis, auf das wir hier in der Großen Koalition stolz sein

können. Das Konzept liegt uns vor, und wir werden dies mit unserem politischen Partner auch weiter verwirklichen. Bremen wird insbesondere nicht die Richtung einschlagen, die Zahl der Gefangenen durch einen Vollstreckungsaufschub künstlich zu senken. Da werden wir nicht mitmachen. Ein Zurückweichen vor der Kriminalität darf es auch im Vollzug der Strafen nicht geben.

Natürlich sehen wir dagegen auch die Haftvermeidungsprojekte positiv – ich werde dazu gleich noch etwas sagen –, es muss aber trotzdem im Vollzug sichergestellt sein, dass alle auf Freiheitsentzug lautenden richterlichen Entscheidungen sofort vollstreckt werden müssen. Die Strafe muss der Tat auf dem Fuß folgen, so ist die Meinung der CDU-Fraktion; eine Konsequenz, die im Interesse des Rechtsfriedens und des Vertrauens der Bürger in einen geordneten Rechtsstaat unabdingbar ist. Sollten hier noch Defizite vorhanden sein, sind diese schnellstens zu beheben, und wir werden sie dann beheben. Wartelisten wären für uns unerträglich, darum muss es auch vorrangige Aufgabe im Justizressort sein, die Anpassung der Haftplatzkapazitäten jetzt bei der Neustrukturierung an die voraussichtliche Entwicklung der Gefangenenzahl zu berücksichtigen.

Kennzeichen bremischer Vollzugspolitik ist, dass wir unseren Worten auch Taten folgen lassen. Haben sich 1998 11 Teilnehmer im beruflichen Bereich qualifiziert, waren es 2005 450 Teilnehmer.

(Glocke)

Ja, bitte, Herr Vorsitzender?

(Heiterkeit)

Ihre Redezeit ist abgelaufen!

Ja, dann werde ich nun zum Schluss kommen! Von September 2005 bis August 2006 nahmen 186 Teilnehmer an Hauptschulkursen teil. Auch im Frauenvollzug werden kontinuierlich Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Eine wichtige Behandlungsmaßnahme im Vollzug ist die Einbindung der Gefangenen zur Ausbildung und zur Arbeit. Durch die Wiederaufnahme der häufig arbeitsentwöhnten Gefangenen von einer geregelten, möglichst den externen Marktverhältnissen entsprechenden Arbeitstätigkeit im Strafvollzug wird ein wichtiger Beitrag zur Resozialisierung geleistet.

Jetzt wollte ich eigentlich noch sehr viel sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, über „Schwitzen statt Sitzen“, aber der Vorsitzende hat mir das Wort genommen. Wenn ich die Möglichkeit habe, gleich noch einmal etwas dazu zu sagen, komme ich gern wieder. – Besten Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Köhler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Irgendwie hat man fast den Eindruck, es ist bald Weihnachten, und alles ist versöhnlich gestimmt. Trotzdem, der Herr Kollege Grotheer hat darauf hingewiesen, dass die SPDFraktion beziehungsweise die Koalition es nicht zulassen wollte, dass die Gefängnisse in Oslebshausen und Bremerhaven verrotten würden. Man muss ja, so bitter es ist, schlicht sagen, das ist die Situation gewesen vor der Entscheidung der Koalition, ihren Kurs um 180 Grad zu wenden. Ich kann nur sagen, auch als grüne Opposition haben wir das ja immer gefordert, wir haben hier drei Debatten in der Bürgerschaft allein zu dem Thema durchgeführt, dass endlich der Kurswechsel vollzogen werden soll. Man kann nur sagen: Herzlichen Glückwunsch dazu, dass das angekommen ist! Die Hafträume müssen dringend saniert werden, es muss mehr Wohngruppenvollzug her, Mehrfachbelegungen müssen abgebaut werden. Im Verwaltungsgebäude, wenn man sich das einmal anschaut, hängt ein Foto vom Verwaltungsgebäude, wie es dort vor 100 Jahren aussah. Der wesentliche Unterschied zum jetzigen Zustand ist, dass damals dort kein solches Foto hing! Die Krankenstation ist in den Fünfziger-, Sechzigerjahren zum letzten Mal saniert worden. Einer der Anstaltsärzte hat in einer Veranstaltung berichtet, dass die einzige Veränderung, die seitdem passiert ist, darin bestand, dass der Tisch am Boden festgeschraubt worden ist, nachdem ein Insasse ihn auf einen Bediensteten geworfen hatte. Wer meint, die Frage der Sicherheit sei eine Frage der Höhe der Mauer, der irrt. Es hat ja, wenn wir uns die letzten Jahre anschauen, tatsächlich einen Fall gegeben, in dem Gefangene über die Mauer getürmt sind. Das war, wie wir es heute Morgen ja auch schon gehört haben, eben nicht die alte, 3,50 Meter hohe Mauer, sondern das war bei den Werkbetrieben, wo die Mauer bereits jetzt 6 Meter Höhe hat. Es ist schlicht herausgeworfenes Geld, Millionen Euro in den Neubau einer Mauer zu stecken, wenn man zusätzlich einen 6 Meter hohen Innenzaun mit Bewegungsdetektoren baut, der ja Konsens ist. Sinnvolle Maßnahmen ja, Geld herauswerfen nein, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich dachte – und das entspricht auch dem, was im Rechtsausschuss immer gesagt worden ist –, dass der Neubau der Mauer im Prinzip vom Tisch ist und es lediglich dort, wo ohnehin an der Außenseite der Anstalt etwas passiert, zum Beispiel beim Pfortengebäude, einen Neubau gibt. Wir hatten das ja vor nicht allzu langer Zeit im Rechtsausschuss besprochen, wo ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

leider nur eine veraltete Zeichnung vorgelegt werden konnte, auf der dann in der Tat noch der komplette Neubau zu sehen war, dennoch hat man sich ja da entsprechend inhaltlich eingelassen. Trotzdem geht die Antwort des Senats von einem Neubau der Mauer aus, und diesen Widerspruch sollte der Senat einmal erklären.

Das Problem mit der Funkanlage ist immer noch nicht gelöst, obwohl es seit Jahren bekannt und Gegenstand von heftigen Auseinandersetzungen ist. Es ist immer noch so, dass bei den jetzigen Geräten, die vor etlichen Jahren angeschafft worden sind, für wenige zehntausend D-Mark seinerzeit, schon einmal die Akkus abfallen oder die Geräte aus anderen Gründen schlicht und einfach nicht funktionieren.

Wie geht man in Bremen als Große Koalition mit so einem Problem um? Man tut erst einmal nichts und plant dann das Neueste und Teuerste. 1,5 Millionen Euro waren eingeplant für Geräte, die noch gar nicht entwickelt waren und sind, für ein Digitalfunksystem, das es auf keinen Fall vor 2010 gibt, eventuell kommt es ja nie. Durch Wolkenkuckucksheime werden Probleme nicht gelöst. Wenn man weiß, dass man einen kaputten Trabbi hat, dann soll man nicht über den Rolls-Royce nachdenken, sondern maximal über Golf oder Mercedes C-Klasse, vor allem, wenn man das Ganze kreditfinanzieren muss.

Das Bekenntnis zum Erhalt des Standortes Bremerhaven, wo ja kurze Freiheitsstrafen vollstreckt werden, fällt in der Mitteilung des Senats äußerst mager aus. Ich freue mich über die Auffassung der Koalitionsfraktionen, dass es geboten ist, die Justizvollzugsanstalt am Standort Bremerhaven zu erhalten, weil es unter Kostenaspekten nicht zu Einsparungen führen würde, den Standort zu schließen, und zwar auch über das Jahr 2007 hinaus, wie es richtig in der Anfrage heißt. Die Antwort des Senats lässt aber wieder einmal alles offen und geht eigentlich hinter den Stand der bisherigen Einigung zurück, als ob es da immer noch irgendwelche Planungen für Neubauten geben würde.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ein riesengroßes Problem des Bremer Strafvollzugs ist, dass stets und ständig völlig unterschiedliche Signale gesendet worden sind. Wir brauchen vor allem Klarheit, weil sonst die Beschäftigten nur weiter unnötig verunsichert werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir wollen hier eine klare, definitive Aussage des Senats, ob er den Standort Bremerhaven schließen will oder nicht.

Ich habe mehrfach im Rechtsausschuss verlangt, dass einmal vorgerechnet wird, durch welche Maßnahmen der Senat wie viele Stellen einsparen will. Ich habe im Rechtsausschuss in etlichen Sitzungen versucht, ein Konzept zu erhalten, wie der Senat damit

umgehen will – das ist ja Beschlusslage im Gegensatz zu dem, was vorhin so ein bisschen anklang –, dass bis 2009 ungefähr noch 50 Stellen eingespart werden sollen. Es ist keinesfalls so, dass der Personalbestand so bleiben soll, wie er ist und man dann technische Maßnahmen ergreift, und dann steht plötzlich mehr Zeit für die Betreuung von Insassen zur Verfügung, sondern es geht darum, dass bis 2009 von den 350 Stellen ungefähr noch 50 eingespart werden sollen.

Das Einzige, was im Rechtsausschuss nach zahlreichen Auseinandersetzungen vorgelegt werden konnte, waren Zahlen, wie viele Beamte bis 2009 in Pension gehen, und das ist kein Personalkonzept. Wir haben alle viel Hoffnung dort hineingesetzt, dass der positive Personalentwicklungsprozess, wie er beim Landgericht gelaufen ist, auf die Justizvollzugsanstalt übertragen werden könnte. Es ist leider nichts passiert, die Sache ist im Sande verlaufen. Ein bedauerlicher Führungsfehler!

Wir wissen bislang viel zu wenig, was innerhalb der Anstalt passiert. Straftaten, die innerhalb der Anstalt begangen werden, sind dem Rechtsausschuss bislang nicht systematisch mitgeteilt worden. Wir haben nun im Rechtsausschuss endlich seit kurzem wenigstens eine Übersicht über die Disziplinarmaßnahmen, und diese Zahlen erschrecken schon. Es sind über 100 Disziplinarmaßnahmen, die jeden Monat verhängt werden, bei zirka 700 Insassen. Da sind die besonderen Sicherungsmaßnahmen noch gar nicht erfasst, hierüber berichtet der Justizsenator nicht.

Wir wollten im Rechtsausschuss über die sogenannten Nichteignungsvorbehalte informiert werden. Zahlen gibt es dazu ebenso wenig wie den geforderten Bericht. Dabei handelt es sich bei diesen Nichteignungsvorbehalten um Maßnahmen, die schon von der Konstruktion her äußerst merkwürdig sind, weil sie nicht im Strafvollzugsgesetz vorgesehen sind, es keinen Rechtsschutz dagegen gibt, aber die Konsequenzen teilweise sehr erheblich sind, nämlich der faktische Entzug von Lockerungen. Das hat häufig negative Auswirkungen auf die Entlassungsvorbereitung, auf den Entlassungszeitpunkt und damit auch auf die Resozialisierungsmöglichkeiten.

Es müsste doch möglich sein, einmal positive Entwicklungsziele für die JVA aufzuschreiben, die Zielerreichung zu messen und Konsequenzen zu ziehen! Ein Qualitätsziel müsste sein, dass niemand nach der Endstrafenzeit letztlich dann ohne weitere rechtliche Möglichkeiten entlassen wird und noch nie vorher Lockerungen gehabt hat. Ein hoher Grad an Halboder Zweidrittel-Strafentlassungen wäre anzustreben, weil durch die dann anschließende Bewährungszeit dem ehemaligen Strafgefangenen mehr Hilfe zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft zuteil werden kann als durch ein Absitzen der Endstrafe.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die JVA hätte mehr Möglichkeiten, sich um die Wiedereingliederung ihrer Insassen zu kümmern, wenn sie nicht auch noch mit der sehr großen Zahl von Insassen belastet wäre, die dort gar nicht hingehören, wo also niemals ein Richter gesagt hat, er oder sie solle ins Gefängnis. Da bin ich mit Herrn Knäpper völlig einer Meinung. Es geht darum, dass die Leute, die vom Richter zu einer Haftstrafe verurteilt worden sind, diese selbstverständlich absitzen. Da gibt es überhaupt kein Vertun, da gibt es keine rechtliche Möglichkeit, aus gutem Grund zu sagen, da wollen wir irgendeine Strafe nicht vollstrecken. Es gibt aber eine riesengroße Zahl weiterer Gefangener, nämlich ungefähr 70 bis 80, bei denen eben kein Richter gesagt hat, dass sie ins Gefängnis sollen, sondern wo eine Straftat mit einer Geldstrafe sanktioniert worden ist. Wer die nicht zahlt und keines der etlichen Angebote annimmt, die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten, nach dem Motto „Schwitzen statt Sitzen“, der wandert ins Gefängnis. Die Zahl von 80 Personen ist ungefähr konstant, das sind einmal 70, einmal 60, einmal 80, und das Problem existiert seit vielen Jahren.

Wenn die Große Koalition nun zu diesem Komplex einen Berichtsantrag stellt, dann unterstützen wir das. In Wirklichkeit aber haben wir das Thema im Rechtsausschuss herauf- und herunterdiskutiert, und wir haben uns vor allem intensiv mit der Untersuchung von MAT aus dem Jahr 2005 beschäftigt. Da kam heraus, dass die meisten Leute Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens und wegen Ladendiebstahls verbüßen. Sie sind eben nicht zu einer Haftstrafe verurteilt worden, sondern zu einer Geldstrafe. Das ganze System der Ersatzfreiheitsstrafen ist ursprünglich entwickelt worden, weil man ein Druckmittel brauchte gegen diejenigen, die sich beharrlich weigerten und es nicht einsehen wollten, dass sie eine Geldstrafe auch bezahlen müssen.

Tatsächlich haben wir es aber heute dort mit Menschen zu tun, die sich häufig in einer Situation befinden, in der sie weder eine Geldstrafe bezahlen noch gemeinnützige Arbeit leisten können, weil sie schlicht nicht mehr Lage sind, einer wie auch immer gearteten Beschäftigung nachzugehen,

(Abg. I m h o f f [CDU]: Und was ist dann die Lösung?)

und Menschen, die sich sozusagen abgemeldet haben von der Gesellschaft, Überschuldete, Arbeitslose, Obdachlose, denen man so viele Schreiben schicken kann, wie man will, und trotzdem reagieren sie nicht. Da macht es dann auch keinen Sinn, weitere Leute einzustellen, die noch mehr Briefe schreiben.

Wir hatten hier in Bremen einen Fall, wo ein 68 Jahre alter Mann von einem Sondereinsatzkommando und mit vorgehaltener Waffe in seiner Wohnung verhaftet worden ist, weil er schwarzgefahren ist. Ich glaube, man kann MAT so zusammenfassen, dass

Geldstrafenschuldner, die keine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, sich von denjenigen, die eine verbüßen, dadurch unterscheiden, dass die einen ihr Leben organisiert bekommen, die anderen hingegen nicht mehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist ja vollkommen richtig, dass der Staat es sich nicht gefallen lassen kann, dass seine Bescheide den Bürger nicht interessieren. Es ist aber ebenso richtig, dass niemand deswegen inhaftiert werden sollte. Wenn es zutrifft, was der Senat in dieser Antwort sagt, nämlich dass teilweise die Geldstrafenschuldner die Situation in der Haft sogar als besser beschreiben als die Situation außerhalb der Justizvollzugsanstalt – beispielsweise hinsichtlich der gesundheitlichen Versorgung –, dann zeigt das, dass die JVA auch noch die Rolle eines Armenhauses mit übernommen hat, und das ist nicht in Ordnung, das überfordert diese Anstalt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir sollten uns in dieser Legislaturperiode bemühen, dieses Problem anzugehen, zur Not mit einer dauerhaften Beschränkung der Vollstreckungskapazitäten für diesen Bereich, wo es kein richterliches Urteil für eine Haftstrafe gibt, was ja aus guten Gründen ausdrücklich zulässig ist. Ein anderer Bereich ist die Verlagerung des Schwarzfahrens in den Bereich von Ordnungswidrigkeiten. Wir stimmen dem Berichtsantrag zu. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kirschstein.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, „Schwitzen statt Sitzen“, oder auch Haftvermeidung durch gemeinnützige Arbeit, möchte ich in Bezug auf meine Vorredner einige ergänzende Ausführungen machen! Die Kollegen Grotheer, Knäpper und Köhler haben schon Ausführungen dazu gemacht.

Die hohen Belegungszahlen in den Justizvollzugsanstalten geben Veranlassung, alle Möglichkeiten der Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen und Verbüßungen in Bremen und Bremerhaven auszuschöpfen. In beiden Städten gibt es für die JVA schon ein dichtes Netz von Einsatzstellen für gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Dennoch verbüßen im Jahresdurchschnitt 50 bis 60 Personen Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA Bremen und der JVA Bremerhaven, obwohl sie lediglich zu Geldstrafen verurteilt worden sind.

Das Justizressort hat sich seit dem 1. Oktober 2000 und auch davor ständig bemüht, die gemeinnützige Arbeit als Sanktion und Mittel der Spezialprävention auf der Grundlage der Verordnung über die Til

gung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit zu fördern, statt des Absitzens der Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA in einer der beiden Städte unseres Landes. Für inhaftierte Geldstrafenschuldner besteht damit die Möglichkeit, ihre Geldstrafe auch durch die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit im Strafvollzug zu tilgen. Es sind diejenigen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können oder wollen. In Bremen und Bremerhaven gilt seit dem 14. Juli 1998 zur Attraktivitätssteigerung dabei die Regelung, dass durch 4 Stunden gemeinnützige Arbeit ein Tagessatz der Geldstrafe getilgt ist. Das Angebot „Schwitzen statt Sitzen“ entlastet einerseits die JVA mit Einsparungen und bringt andererseits auch den Verurteilten 2 Vorteile. Erstens: Verurteilte ziehen gemeinnützige Arbeit dem Gefängnisaufenthalt vor. Zweitens: Familienangehörige von Verurteilten werden nicht durch die Inhaftierung ihrer Verwandten belastet.

Auch die Kommune hat Vorteile. Die gemeinnützige Arbeit kommt vor allem den Kommunen zugute. Haftplätze werden nicht durch die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen blockiert und damit die Kosten in der JVA gesenkt. Auf der Basis der Ausgaben des Jahres 2005 belaufen sich nach Angabe des Justizressorts die Kosten für einen Haftplatz in Bremen derzeit auf insgesamt 88,33 Euro ohne Baukostenanteil. Aus der Unterteilung dieser Kosten resultieren auf die Strafhaft in Bremerhaven 99,17 Euro und 99,80 Euro für den offenen Vollzug im Fuchsberg in Bremen. In den letzten drei Jahren, vom 1. Oktober 2003 bis zum 30. September 2006, wurden in der Teilanstalt Bremerhaven von Straftätern an 4127 Tagen gemeinnützige Arbeit geleistet. Das entspricht rund 11 eingesparten Plätzen in der JVA. Bei Haftkosten von 99 Euro pro Tag und Haftplatz dürfte das Justizressort bei der Teilhaftanstalt in Bremerhaven circa 400 000 Euro eingespart haben. Das bedeutet eine Einsparquote von 36 Prozent in drei Jahren, also von jährlich 12 Prozent.

Daneben konnten in den Jahren 2004 und 2005 durch die Gispo GmbH Bremerhaven 1892 Tagessätze in 251 Fällen durch Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Verurteilten abgewendet werden. Dagegen sind Haftkosten von circa 700 000 Euro für 7098 Hafttage für die Ableistung von Geldstrafen auf circa 19 Plätzen in drei Jahren entstanden. Trotz dieser erfolgreich durchgeführten Programme verbüßen noch immer durchschnittlich täglich 50 bis 60 und in Spitzenzeiten bis zu 80 Geldstrafenschuldner Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA beider Städte unseres Landes.

Eine wissenschaftliche Studie des Justizressorts vom März 2005 zur Analyse der Ersatzstrafenproblematik in Bremen hat gezeigt, dass die Ersatzfreiheitsstrafler durch Überschuldung, Arbeitslosigkeit, Suchtproblematik, psychische Probleme und Obdachlosigkeit belastet sind. Sie befinden sich überwiegend in einer schwierigen sozialen Lage und sind daher häufig nicht in der Lage, gemeinnützige Tätigkeiten zu ver

richten. Die Situation in der Haft wird teilweise sogar gegenüber der Außenwelt von den Geldstrafenschuldnern, so das Gutachten, als positiver beschrieben, weil sie beispielsweise auch gesundheitlich versorgt und beköstigt werden.