Herr Senator, ich habe Sie aber auch richtig verstanden, dass Ihr Ressort nach wie vor das Interesse hat, die Datenerfassung zu verbessern, um nach Möglichkeit vielleicht in einigen Jahren das, was die Schüler heute schon geschafft haben, mit einem vertretbaren personellen Aufwand auch zu schaffen?
Das habe ich Ihnen in der Antwort auf die Frage von der Abgeordneten Frau Ziegert eben verlesen, das haben Sie richtig interpretiert. Wir wollen die Datenbasis so schaffen, dass wir das eben nicht in einem unglaublichen Prozess der Fleißarbeit machen müssen, wie die Schülerinnen und Schüler das konnten, da habe ich überhaupt keine Chance. Wir brauchen entsprechende Datenerhebungen und entsprechende Software, aber wir werden auch dann nicht jeden Schüler erreichen, der irgendwo zu einem sozialen Jahr im Ausland ist. Das wird es nicht geben, wie im Augenblick die Schülerinnen und Schüler es erfasst haben, sondern es wird eine Anzahl von Schülerinnen und Schülern geben, die ist nicht gering, die wir nicht mehr erfassen können, die weg sind.
Herr Senator, vielleicht habe ich es auch überhört, aber ich habe in der Antwort des Senats das Stichwort Berufseinmündungen vermisst, das in dem Kontext ja auch durchaus ein zentraler Parameter ist und sich meines Erachtens nach auch über die Verbleibstatistik der Bundesagentur durchaus nachvollziehen ließe. Habe ich das nur überhört, oder taucht der Begriff in der Antwort des Senats tatsächlich nicht auf?
Ich glaube, in der Antwort des Senats habe ich nicht über Berufseinmündung vorgetragen. Wenn Sie dazu eine Frage haben, dann beantworte ich sie Ihnen gern.
Es wurden jetzt schon einige Fragen gestellt, ich glaube, es wird auch noch genügende Möglichkeiten geben, das noch weiter zu diskutieren. Die Berufseinmündungen belaufen sich nach der Verbleibstatistik auf 42 Prozent. Ich denke, das ist zumindest noch eine Zahl, die man nicht ganz unter den Tisch fallen lassen sollte. – Danke schön!
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Bremisches Ladenöffnungsgesetz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Winther, Pflugradt, Perschau und Fraktion der CDU.
Erstens: Wann wird der Senat der Bürgerschaft den angekündigten Gesetzentwurf zur Freigabe der Ladenöffnungszeiten im Bundesland Bremen vorlegen?
Zweitens: Wann tritt die angekündigte Freigabe der Ladenöffnungszeiten nach den Planungen des Senats in Kraft?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Ein Entwurf eines Bremischen Ladenschlussgesetzes wurde Mitte November den Verbänden und Institutionen mit der Bitte um Stellungnahme übersandt; gleichzeitig haben die Mitglieder der Deputation für Arbeit und Gesundheit den Gesetzentwurf erhalten. Am 15. Dezember 2006 findet eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf statt. Am 18. Januar 2007 soll der Gesetzentwurf in der Sitzung der staatlichen Deputation für Arbeit und Gesundheit beraten werden.
Nach der derzeitigen Planung soll der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen in der Sitzung der Bürgerschaft im Februar 2007 zur ersten Lesung und in der Sitzung der Bürgerschaft im März 2007 zur zweiten Lesung vorgelegt werden. Das Gesetz könnte nach Verabschiedung am 1. April 2007 in Kraft treten.
Arbeitnehmerkammer des Landes Bremen mit Bremerhaven, Handelskammer Bremen, Industrie- und Handelskammer Bremerhaven, Einzelhandelsverband mit Bremerhaven, Arbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels, Bremen Marketing GmbH, Verbraucherzentrale mit Bremerhaven, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit Bremerhaven, CGB Christlicher Gewerkschaftsbund mit Bremerhaven, Bremische Evangelische Kirche, Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Bremerhaven, Katholischer Gemeindeverband Bremen, Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden in Bremerhaven.
Zu Einzelfragen an Sonntagen wurden zusätzlich folgende Institutionen um Stellungnahme gebeten: Apothekerkammer Bremen, Flughafen Bremen GmbH, Deutsche Bahn AG – Bahnhofsmanagement Bremen, Handwerkskammer Bremen und Bremerhaven, Gartenbaukammer Bremen, Nordwestdeutscher Gartenbauverband, NGV, e. V., Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bäckerinnung der Freien Hansestadt Bremen, Böttcherstraße GmbH, Gesellschaft der Schnoorfreunde e. V., Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH Bremerhaven. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie haben gerade gesagt, nach den derzeitigen Planungen könnte das Gesetz zum 1. April in Kraft treten. Ihnen ist ja bekannt, dass Niedersachsen zum 1. April die Ladenöffnung freigeben wird, und Ihnen ist sicher aus Gesprächen auch bekannt, dass der Einzelhandel eine gewisse Vorlaufzeit braucht, um sich auf neue Öffnungszeiten einzurichten. Ist der Zeitplan, den Sie hier vorgetragen haben, verbindlich? Kann der Einzelhandel sich definitiv auf das Datum 1. April einstellen?
Wir planen so, wie ich den Zeitplan hier vorgelegt habe. Im Übrigen sind im Vorfeld viele Gespräche auch mit dem Einzelhandelsverband geführt worden.
Ich verstehe es jetzt so, dass Ihre Arbeiten so terminiert sind, dass wir im Januar die erste Lesung haben und das Gesetz dann laufen kann.
Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Steuerprüfung bei Einkommensmillionären“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Jägers, Frau Schwarz, Görtz, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie bewertet der Senat die Feststellung des Bundesrechnungshofs in seinem Bericht 2006, dass die viel zu geringe Sonderprüfungsquote in den Bundesländern bei den sogenannten Einkunftsmillionären zu erheblichen Steuerausfällen führe?
Zweitens: Wie hoch ist im Land Bremen die im Bericht des Bundesrechnungshofs als viel zu gering kritisierte Prüfungsquote bei den Einkommensmillionären?
Zu Frage 1: Sowohl die für den Bundesdurchschnitt ermittelte Prüfungsdichte in den Jahren 2000 und 2001 als auch das durchschnittliche Mehrergebnis liegt weit unter den für Bremen ermittelten Werten. Die Steuerverwaltung in Bremen richtet ihre Prüfungstätigkeit verstärkt nach Risikokriterien aus, die zu einem effizienten Prüfereinsatz führen soll. Die Höhe der Einkünfte, die Vielfalt der Einkunftsarten und die damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gruppe der Einkunftsmillionäre führen zu einem Risikoprofil, das eine erhöhte Prüfungsdichte begründet. Dies wird durch die erheblichen Mehrergebnisse, die am Ende dieser Prüfungen durchschnittlich erzielt und auch vereinnahmt werden, untermauert.
Zu Frage 2: Im Prüfungszeitraum des Bundesrechnungshofs zum 1. Januar 2001 gab es in Bremen 56 Personen, die unter den Begriff der Einkunftsmillionäre fallen und gemäß Paragraf 193 Absatz 2 Abgabenordnung geprüft werden konnten. In 2000 und 2001 sind davon 21 Fälle geprüft worden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nicht nur ein, sondern vielfach mindestens drei Veranlagungsjahre geprüft wurden, lag die Quote über 50 Prozent.
Im Jahr 2005 gab es in Bremen 119 Einkunftsmillionäre, von denen 15 geprüft wurden, sodass die Prüfungsdichte bei zirka 37 Prozent lag. Für das Jahr 2006 ist wieder mit einer Steigerung der Prüfungsquote zu rechnen. Die vorstehende Berechnung entspricht der Erfassung der Fallzahlen der Prüfung von Einkunftsmillionären durch den Bundesrechnungshof.
Zu Frage 3: Das durchschnittliche Mehrergebnis betrug in den Jahren 2000/2001 244 865 Euro und im Jahr 2005 277 360 Euro. – Soweit die Antwort des Senats!
Wären es neben Gründen der Rechtsstaatlichkeit nicht auch aus Gründen der Betriebswirtschaftlichkeitsberechnung sinnvoll, hier verstärkt Betriebsprüfungen durchzuführen?