Zunächst wissen Sie ja selbst, dass wir an das Legalitätsprinzip gebunden sind und die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung ganz vorn steht, das heißt, die Besteuerung und die Prüfung dürfen sich nicht danach ausrichten, wo man das meiste erwartet, sondern wir müssen über alle Einkunftsarten, auch über alle Einkunftgrößen hinaus eine gleichmäßige Besteuerung sicherstellen. Nichtsdestoweniger kann man natürlich die Steuerung betriebswirtschaftlich ausrichten, und das tun wir auch, indem wir eben mit der Anzahl unserer Prüfer versuchen, dort zu prüfen, wo wir auch die meisten Problemfälle erwarten, unabhängig von der Frage, was es einbringt.
Herr Senator, im „Weser-Kurier“ vom 15.11.2006 stand, dass wir 15 600 Einkommensmillionäre in Bremen haben, und davon wurden nur 15 Prozent geprüft. Was ist mit den anderen 85 Prozent?
Die wurden nicht geprüft! Vor allem vor dem Hintergrund, wenn man sich überlegt, dass es pro Prüfung einen Betrag von 135 000 Euro ergeben hat!
Es ist ja mit den Rechnungen genauso, wie auch diese Prozentsätze vom Rechnungshof relativ schwierig berechnet werden, indem man die Anzahl der Einkunftsmillionäre ins Verhältnis der Prüfungen setzt. Da denkt dann der normale Mensch, dass das die Quote der Prüfung ist, aber der
Rechnungshof geht hin und multipliziert das noch mit dem Zeitraum der Veranlagung oder des Prüfungszeitraums, was 3 Jahre sein können, es können aber auch 4 oder 2 Jahre sein, und kommt damit auf höhere Prozentsätze. Das ist der erste Teil der Antwort.
Der zweite Teil der Antwort ist, es wäre eine Milchmädchenrechnung zu glauben, dass man, ohne den Grenznutzen zu sehen, einfach die Prüfungsanzahl steigert und entsprechend auch die 270 000 Euro oder was wir dort im Schnitt hineinbringen, entsprechend der Statistik hebt. Dahinter steht schon ein komplexes System auch der Risikoeinschätzung. Nur weil jemand ein Einkommensmillionär ist, heißt es ja noch nicht, dass er nicht richtig versteuert, sondern auch da gehen wir davon aus, dass es ordnungsgemäß läuft, und wir müssen uns natürlich in der Prüfung darauf ausrichten, wo wir meinen, Ansätze zu finden, um zu prüfen.
Das ist übrigens auch in der Abgabenordnung so geregelt, denn unter Paragraf 193 Absatz 2 Abgabenordnung ist eigentlich eine Außenprüfung für den Fall so gar nicht vorgesehen, es sei denn, es liegen entsprechende Momente vor, die wir so bei Einkommensmillionären wegen der Komplexität dieser Steuererklärungen oftmals unterstellen. Aber es muss schon begründet sein! Das, denke ich, ist auch entsprechend die Antwort auf Ihre Frage.
In dem Zusammenhang wäre auch noch einmal interessant zu erfahren, warum nur 2 Prozent der Betriebe hinsichtlich der Umsatzsteuer geprüft werden. Ich glaube, selbst wenn Sie sagen, dass man gezielt darauf schaut, wo sich unter Umständen auch bestimmte Probleme ergeben würden, wirkt es nach außen hin ein bisschen so, als wenn die Prüfungssituation ungerecht verteilt wäre, was vielleicht zum einen darauf zurückzuführen ist, dass Sie nicht genügend Betriebsprüfer haben, aber zum anderen, denke ich, müssen wir uns dieser Situation durchaus einmal stellen.
Die Umsatzsteuer ist etwas anderes als das, was wir bezüglich der Einkommensmillionäre besprochen haben. Wir sind bei den Einkommensmillionären deutlich über dem Bundesdurchschnitt, auch was das Ergebnis angeht, und deswegen ist es auch nicht entscheidend, ob in einem Jahr 15 oder 26 geprüft worden sind, sondern von den 116, die wir im Jahr 2005 hatten, ist natürlich auf das entsprechende Profil zu schauen. Da wird man nachschauen müssen, wo man den Eindruck hat, dass man da etwas findet. Die Steigerung des Ergebnisses auf rund 277 000 Euro zeigt ja auch, dass meine
Herr Senator, Sie haben davon gesprochen, dass in Bremen die Überprüfungsquote höher als im Durchschnitt der anderen Bundesländer ist. Können Sie dazu konkrete Zahlen nennen? Gibt es da ein Nord-Süd-Gefälle, oder gibt es ein Ost-West-Gefälle? Wie sieht das aus?
Der Rechnungshof hat das ja nur durchschnittlich gesehen. Ich kann Ihnen jetzt zu einem Nord-Süd-Gefälle nichts sagen. Wir schauen, dass wir in Bremen eine ordentliche Arbeit machen, dass wir über dem Bundesdurchschnitt liegen und unsere Mandanten und auch Klienten hier ordentlich und auch gleichmäßig besteuern und das auch durchsetzen.
Für die Aktuelle Stunde ist von den Abgeordneten Frau Krusche, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgendes Thema beantragt worden:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit Sonntag, dem 10. Dezember, gilt der neue Fahrplan der Deutschen Bahn, und für die Fahrgäste nach Vegesack, nach Bremerhaven und ins Bremer Umland bedeutet dieser neue Fahrplan, der gemeinsam zwischen Niedersachsen und Bremen ausgehandelt wurde, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
drastische Verschlechterungen im Angebot. Sie werden schlicht und einfach abgehängt. Das ist die Zukunft des Fahrplans, und wir Grünen finden das empörend!
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. P e r s c h a u [CDU]: Haben Sie ihn gele- sen, Frau Kollegin?)
Wir Grünen haben bundesweit vor den Kürzungen der Regionalisierungsmittel gewarnt, weil genau das passieren würde, was jetzt passiert. Das Angebot auf der Schiene wird drastisch ausgedünnt, Fahrpreiserhöhungen sind die Folge, und alles dies, was augenblicklich in Bremen, Vegesack und Bremerhaven zu Empörung führt, ist eine Folge der Kürzung der Regionalisierungsmittel, und die lehnen wir nach wie vor ab.
Was bedeutet das konkret? Wegfall eines Verstärkerzugpaares zwischen Bremen und Bremerhaven nachmittags Richtung Bremen und abends Richtung Bremerhaven! Betroffen sind davon Pendler nach der Arbeit. Wegfall von 2 Verstärkerzugpaaren zwischen Bremen und Rotenburg, morgens und abends in beide Richtungen! Bremen wird als Arbeitsort vom Umland im Schienenverkehr abgehängt, die Arbeitnehmer haben das Nachsehen. Wegfall eines Zugpaares zwischen Bremen Hauptbahnhof und Bremen-Vegesack von montags bis freitags in den späten Abendstunden! Genauso trifft es den letzten Abendzug von Bremen nach Bremerhaven.
Was ist die Botschaft all dieser Kürzungen? Die Botschaft ist: Niemand soll doch bitte mehr abends nach Vegesack, nach Bremen und ins Umland fahren, um dort vielleicht kulturelle Veranstaltungen zu besuchen, um Freizeitaktivitäten wahrzunehmen. Die Botschaft lautet ganz schlicht: Bleibe zu Hause oder fahre Auto! Das sind nämlich die konkreten Auswirkungen, die die Kürzungen der Regionalisierungsmittel im Praxistest bedeuten!
Da hilft es jetzt auch überhaupt nichts, wenn der Bausenator, der offensichtlich selbst von den vehementen Protesten überrascht wurde, am 8. Dezember eine Presseerklärung nachschiebt mit dem hilflosen Versuch, das Kind, das bereits in den Brunnen gefallen ist, dort wieder herauszufischen. Jetzt sagt er uns, ab Mai soll der jetzt letzte Zug statt um 23.34 Uhr erst um 0.04 Uhr ab Bremen Richtung Bremerhaven fahren. Mit einem Direktbus sollen DaimlerMitarbeiter aus Bremerhaven doch noch rechtzeitig zu ihrer Arbeit zur Frühschicht kommen können.
Das ist nicht schlecht, aber bisher konnten sie das ohne Probleme. Augenblicklich stellt der Senator in seiner Presseerklärung – –.
Hören Sie bitte erst einmal zu, und dann können Sie anschließend hierher kommen und begründen, warum Sie hier diese Kürzung vornehmen, aber nicht so zwischendurch mit dummen Zwischenrufen!
Offensichtlich hat niemand daran gedacht, dass die Arbeitnehmer einen vernünftigen ÖPNV-Anschluss brauchen, wenn sie von Bremerhaven nach Bremen zu Daimler rechtzeitig zur Arbeit kommen sollen. Das ist doch unglaublich!
Wer hat da eigentlich mit wem verhandelt, fragt man sich, wenn solche Probleme vorher nicht bedacht wurden. Offensichtlich hat weder die Landesnahverkehrsgesellschaft in Niedersachsen noch die Bremer Verwaltung irgendein Interesse daran, vorher über ihre Kürzungen in Ruhe nachzudenken. Dies jedenfalls lehnen wir alles ab.
Das, was Sie, Herr Senator, als Nachbesserung verkaufen, ist nichts weiter als eine minimale Schadensbegrenzung und wird vor allem eines zur Folge haben: Diejenigen, die es sich leisten können, werden auf das Auto umsteigen, und diejenigen, die es sich nicht leisten können und die auf einen vernünftigen ÖPNV und SPNV-Anschluss angewiesen sind, werden das Nachsehen haben.
Sie argumentieren, dass es aufgrund der Kürzungen der Regionalisierungsmittel keine Alternative zu diesen Kürzungen im Zugangebot gegeben habe. Diese Kürzung der Regionalisierungsmittel, meine Damen und Herren, hat die Große Koalition in Berlin beschlossen. Sie haben das mitgemacht, und Sie tragen bitte auch die Folgen dieser unverantwortlichen Zugstreichungen!