Protokoll der Sitzung vom 13.12.2006

(Beifall bei der SPD und bei der CDU – Zurufe vom Bündnis 90/Die Grünen)

Sie sind so schlau! Die Ausrede, ich habe ja gar nicht damit gerechnet, dass ihr das annehmt, meine Damen und Herren, die kann ich an dieser Stelle genauso wenig wie zu Hause gelten lassen, wenn meine Kinder sagen, ich habe gar nicht damit gerechnet, dass das jetzt so kommt, wie ich es haben wollte. Die Initiative „Mehr Demokratie“ und Sie bekommen jetzt Ihren Willen, und es reicht am Ende wieder nicht. Herr

Dr. Güldner, das ist nicht Demokratie, was Sie hier heute im Parlament gezeigt haben!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich gebe zu, Herr Wedler, dass ich Ihren juristischen Ausführungen nicht in allen Punkten folgen konnte. Dass das Wahlrecht sozusagen so aufgebaut ist, dass das Landesparlament die Stadtbürgerschaft einsetzt, ist ein ganz neuer landesverfassungstheoretischer Ansatz. Vielleicht haben wir ja die Gelegenheit, das noch einmal miteinander zu vertiefen. Aber ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen, wir reden an dieser Stelle nur darüber, ob es sinnhaft ist, in einem Bundesland, in dem es nur zwei Kommunalparlamente gibt, in dem einen Kommunalparlament aus verfassungsrechtlichen Gründen zu sagen, bei dem Landtag, personenidentisch mit der Stadtbürgerschaft, wir wollen die Fünfprozenthürde behalten, und bei dem anderen Parlament auch aus verfassungsrechtlichen Gründen, allerdings genau den entgegengesetzten, zu sagen, da wollen wir die Fünfprozenthürde abschaffen.

Sie vergessen, dass wir zwei Kommunalparlamente in unserem Bundesland haben und dass es nur darum gehen kann, für beide auch die gleichen Regeln gelten zu lassen. Das ist zumindest meine Auffassung.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Deswegen, so habe ich weder Herrn Kleen noch Frau Winther verstanden, geht es nicht darum, das Volksbegehren in der nächsten Legislaturperiode genau ins Gegenteil umzukehren, sondern es geht ausschließlich darum, darüber nachzudenken, ob es richtig ist, dass wir bei zwei Kommunalparlamenten in unserem Bundesland zwei unterschiedliche verfassungsrechtliche Hürden für die Zulassung und die Mitgliedschaft in diesen beiden Parlamenten haben. Das ist, finde ich, eine Frage, über die man in diesem Land noch einmal nachdenken kann. Das muss nicht zwangsläufig richtig sein, aber um so mutiger ist doch, dass beide Parteien, die großen Volksparteien, erklärt haben, obwohl sie bei dieser Frage Bedenken und Bauchschmerzen haben, werden sie heute dem Volksbegehren in vollem Umfang stattgeben.

(Zuruf der Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen])

Im Übrigen will ich, Frau Linnert, noch sagen, wie groß Ihr Glaube und Ihre Leidenschaft für das Thema sind, das bereits schon bei der nächsten Bürgerschaftswahl am 13. Mai 2007 umzusetzen, sieht man ja an Ihnen selbst. Wenn Sie an den Erfolg Ihres Antrags, den Sie für morgen eingebracht haben, geglaubt hätten, hätten Sie doch letzte Woche keine Kandidaten aufstellen müssen. Sie wollen sich doch selbst

diesem Verfahren überhaupt nicht stellen. Sie haben Ihre Kandidaten schon längst gewählt!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Die FDP, Herr Wedler, hatte ja sogar Schwierigkeiten, mit dem jetzigen Wahlrecht noch verfassungskonform umzugehen

(Lachen und Beifall bei der SPD und bei der CDU)

und musste ihre Listen mehrfach aufstellen. Ich glaube, an der Ernsthaftigkeit, dass Sie jetzt sozusagen aus innerer tiefster Überzeugung gegen die gesammelten Unterschriften bereits die Umsetzung zum 13. Mai 2007 wollen, nachdem Sie nach dem alten Wahlrecht alle Ihre eigenen Kandidaten teilweise mehrfach, wie Herr Wedler, aufgestellt haben, meine Damen und Herren, das ist Parteitaktik, und ich hoffe, das glaubt Ihnen draußen auch niemand. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Winther.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf nur das Abstimmungsverhalten der Fraktion der CDU hier erläutern. Die Abgeordneten aus Bremerhaven werden dem Teil Fünfprozentklausel nicht zustimmen. Im Übrigen stimmen wir dem Gesetz zu.

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich in der Tat vorhin etwas am Podium hinwegtragen lassen, weil ich mich über das geärgert habe, was Sie gesagt haben, und habe etwas vergessen, was mir eigentlich das Wichtigste war. Ich wollte all den Menschen, und das sind ganz viele – und Sie lachen die ganze Zeit, Sie finden das so lustig –, die ernsthaft ihre Freizeit geopfert haben, die bei Wind und Wetter an die Stände hinausgegangen sind, ich wollte allen Menschen, die hier in Bremen und Bremerhaven Unterschriften gesammelt, Unterschriften gezählt, Flyer verteilt haben, das sind viele hundert Menschen gewesen, aus vollem Herzen danken, dass sie dies gemacht haben. Ich glaube, die Debatte heute zeigt noch einmal, dass es nicht umsonst gewesen ist, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Dieser Dank soll ganz am Anfang dieses Beitrags stehen, weil ich glaube, dass es nur so geht. Wenn sich Große Koalitionen wie hier in Bremen für 12 Jahre – wer weiß, vielleicht sind es mehr – zusammentun, dann geht es nur so, dass die Menschen sich da draußen zusammentun und Ihnen sagen, was sie wirklich denken, während Sie hinterher immer behaupten, was sie so angeblich denken würden. Anders kann es gar nicht gehen! Dann bekommen Sie wieder die außerparlamentarische Opposition, die Sie dann auch verdienen, wenn Sie hier in diesem Hause so Politik machen, meine Damen und Herren. (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Unruhe bei der SPD und bei der CDU)

Lassen Sie uns noch einmal über diesen Punkt des Vorziehens reden! Es war vorhersehbar, es war sehr vorhersehbar, dass Bürgermeister Röwekamp oder wer auch immer dieses Argument hier bringen würde, und es ist in der Tat dann ein sehr humoristischer Beitrag zu dieser Debatte, dass Sie jetzt das Volksbegehren unverändert haben wollen und dem zustimmen heute, während die Grünen das Vorziehen beantragen und von daher eine Veränderung vornehmen würden. Das war sehr vorhersehbar! Was wir wirklich vorliegen haben, ist, wir werden morgen einen Antrag stellen, dass dieses Volksbegehren, das heute hier angenommen wird, so schnell wie möglich im Land Bremen gelten soll, ohne jede Änderung, kein Komma, kein Strich soll daran geändert werden. Es soll so schnell wie möglich gelten.

Das ist die einzige Änderung, die die Grünen tatsächlich fordern, zusammen mit Herrn Wedler. Was Sie machen, ist, Sie sagen, wir stimmen heute zu, und in der nächsten Legislaturperiode haben wir alle Zeit der Welt, es wieder zu ändern. Dann werfen Sie uns vor, wir würden nicht unverändert den Volkswillen hier umsetzen wollen. Das ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das ist wirklich ein Stück aus dem Tollhaus! Es geht bei unserem Wunsch, das vorzuziehen, ausschließlich darum, dass der Wille der Menschen, die dies hier auf die Tagesordnung gesetzt haben, auch tatsächlich trägt, dass dieses Gesetz auch tatsächlich angewendet wird. Sie wissen es doch ganz genau, wir haben die rechtlichen Probleme, die dadurch entstehen, uns alle angesehen, und es sind gewiss nicht wenige. Es sind ganz viele Probleme praktischer Art und rechtlicher Art, die in der Tat entstehen, will man das Wahlrecht am 13. Mai 2007 in Anwendung bringen. Das ist vollkommen richtig, was Sie sagen. Aber wenn die Initiatoren des Volksbegehrens und deren Vertreter und wenn die demokratischen Parteien in diesem Hause wirklich den Willen hätten, dieses Wahlrecht nächstes Jahr schon anzuwenden, dann würde es natürlich in allen kritischen Fragen Mittel und

Wege geben, dies auch völlig korrekt zu tun. Dass es nicht geschieht, ist nicht geschuldet den technischen Problemen, sondern ist geschuldet dem fehlenden Willen, dieses Volksbegehren auch bei der Wahl 2007 umzusetzen, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das ist genau das Problem, das Sie haben, Herr Röwekamp. Sie stimmen jetzt bei der Abstimmung gegen Ihre Überzeugung, und wir stimmen für unsere Überzeugung, und zwar von Anfang an. Dann können Sie den Leuten draußen überlassen, was denn nun Parteitaktik ist, was auch immer Sie hier erzählt haben. Wir haben von Anfang an diese Meinung, wir haben die Senkung der Fünfprozenthürde bundesweit in grünen Programmen. Wir haben die Unterstützung von „Mehr Demokratie“, deren Vorsitzender Gerald Häfner ist ehemaliger Abgeordneter der Grünen. Auf allen Ebenen bundesweit sind wir hier mit den Initiativen, mit den Menschen wie auch in Bremen und Bremerhaven vor Ort gegangen, um für mehr Demokratie, Senkung der Hürden für Volksentscheide und Volksbegehren weitere Schritte der direkten Demokratie zu gehen. Das ist natürlich die Wahrheit. Sie wissen es, und deswegen behaupten Sie hier Dinge, die aber keinerlei Haftung haben werden.

Warum haben wir Kandidaten aufgestellt? Natürlich haben wir Kandidaten aufgestellt, weil wir für alle Fälle gerüstet sein wollten. Wir sind gerüstet für den Fall, dass Sie heute und morgen hier ablehnen und dass wir in der Tat nach dem alten Wahlrecht wählen. Wir könnten natürlich leicht im Januar und Februar die Kandidatenaufstellung wiederholen, und Sie könnten es auch. Die FDP hat so viel Übung darin, die würde das locker, flockig eben einmal so machen. Dann könnten wir Anfang nächsten Jahres die Kandidatenaufstellung formal wiederholen, und wir hätten allen Bestimmungen Genüge getan.

Sie wissen das alles auch. Sie wissen auch, dass die Argumente zu heilen wären. Dann kommen Sie doch bitte, seien Sie doch einmal so ehrlich und kommen Sie nach vorn und sagen Sie, Sie wollen es nicht, Sie stimmen dem trotzdem zu! Es wäre möglich, es auch nächstes Jahr zu machen, das wollen Sie auch nicht, deswegen lehnen Sie das ab. Das wäre dann das, was als Botschaft aus diesem Hause von Ihrer politischen Auffassung tatsächlich ehrlich herüberkäme. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kleen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur zu einigen wenigen Punkten noch ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

einmal! Sie haben doch die Unterschriftenliste alle gesehen. Das ist die Unterschriftenliste, die unterschrieben worden ist von 65 000 Menschen. In Artikel 1 sind die Auflistungen der Regelungen, die verändert werden. In Artikel 2 heißt es ganz eindeutig, dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es findet erstmals Anwendung auf die erste nach Ablauf einer Frist von 15 Monaten nach seinem Inkrafttreten stattfindende Wahl. Selbst wenn wir am 13. Mai eine Wahl machen würden, und wir hätten Ergebnisse, dass keine ordentliche Koalition zustande käme und wir würden im September noch einmal wählen, dann würden wir nach dem, was dieses Volksbegehren wollte, auch nicht mit dem neuen Wahlrecht wählen.

Jetzt würden wir es natürlich tun, weil wir es heute beschließen. Das haben die Menschen, die für 65 000 Unterschriften geworben haben, vorher gewusst. Sie haben sich etwas dabei gedacht, warum das nicht von heute auf morgen passieren soll, sondern weil das einen Vorlauf haben soll. Sie haben nicht gesagt, es findet auf die nächste Bürgerschaftswahl, nachdem das Gesetz angenommen worden ist, Anwendung, sondern sie haben gesagt, wir wollen, dass die Menschen 15 Monate Zeit haben, sich auf dieses Wahlrecht vorzubereiten. Das nehmen wir ernst.

Wenn Sie jetzt sagen, wir kennen aber den mutmaßlichen Willen von 65 000 Menschen, die das unterschrieben haben, die wollen das alle am 13. Mai schon haben, dann sage ich Ihnen, das glaube ich Ihnen nicht , dass das so ist. Das kann sein, dass das ganz viele so wollen, aber ich glaube, dass es genauso viele Leute gibt, vielleicht sogar mehr, die sagen, nein, wir wollen Zeit haben. Wir wollen uns jetzt einmal ansehen, wie zum Beispiel Abgeordnete ihr Mandat wahrnehmen, die sich in 4 Jahren persönlich stellen müssen, weil wir persönlich diese dann ankreuzen können. Wir haben uns gar nicht so viele Gedanken darüber gemacht, wie die Listen der Parteien aussehen. Wir wollen auch mit denen diskutieren. Wir wollen uns mit denen auch auseinandersetzen oder wie es der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Hans-Joachim Steinbrück geschrieben hat an den sehr geehrten Herrn Präsidenten. Ich erlaube mir, mit Ihrer Genehmigung zu zitieren:

„Sehr geehrter Herr Präsident, deshalb sollte meines Erachtens die Wahlrechtsreform erst in Kraft gesetzt werden, wenn geklärt ist, ob und durch welche konkreten Maßnahmen die Entstehung neuer Barrieren für Menschen mit Behinderung bei einer Änderung des Wahlrechts vermieden werden kann. Eine Verschiebung des Inkrafttretens des neuen Wahlrechts bis zur übernächsten Bürgerschaftswahl wäre schon deshalb gerechtfertigt, weil die Verpflichtung des Staates zur Förderung der gleichwertigen Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Hinwirkung auf die Beseitigung bestehender Nachteile für Menschen mit Behinderung Verfassungsrang genießen.“

Der Landesbehindertenbeauftragte bittet uns, nicht am 13. Mai hiernach zu wählen. Ich finde, das sollten wir auch ernst nehmen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich habe keine Lust, mich darüber mit den Grünen zu streiten. Soll ich mich denn hier tatsächlich hinstellen und sagen, wir Sozialdemokraten waren schon immer die glühendsten Verehrer von dem Wahlrecht, das wir hier heute beschließen? Das ist doch Quatsch, das nimmt mir kein Mensch ab. Deshalb sage ich, wir haben Bedenken gehabt. Wir haben teilweise immer noch Bedenken, aber wir nehmen es jetzt an, und wir setzen uns damit ganz aktiv auseinander. Das, finde ich, ist eine ehrlichere Haltung. Ich glaube, das werden uns die Menschen draußen auch am Ende danken. – Danke!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort Herr Bürgermeister Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie an dieser Stelle vielleicht noch auf ein kleines juristisches Detail hinweisen. Wir werden erst morgen aus parteitaktischen Gründen über diesen Gesetzesänderungsantrag der Grünen abstimmen, weil man ja nicht an einem Tag das Gesetz heute schon ändern kann und dann morgen noch einmal. Deswegen werden wir es morgen noch einmal aufrufen, vielleicht morgen auch noch einmal entsprechend beraten. Ich will nur noch einmal auf eines hinweisen, vielleicht können Sie über Nacht ja Ihren etwas heiß gestrickten Antrag noch einmal ändern.

In Paragraf 19 Absatz 3, den Sie im Übrigen auch nicht mit Ihrem Gesetzesänderungsantrag ändern wollen, wie ich festgestellt habe, ist geregelt, dass die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlung in geheimer Wahl zu wählen sind, und die Wahlen dürfen nicht früher als 15 Monate, das ist die berühmt-berüchtigte Fünfzehnmonatsfrist, in der wir uns ja selbst bei oberflächlicher Betrachtung des Kalenders schon seit geraumer Zeit befinden, gewählt werden. Nicht umsonst haben deswegen alle hier demokratisch vertretenen Parteien ihre Vertreterversammlungen und ihre Kandidatenaufstellung schon durchgeführt beziehungsweise gewählt. Diese Fünfzehnmonatsfrist wollen Sie nicht ändern.

Wie wollen Sie eigentlich mit einer Partei umgehen, die nach einer möglichen Änderung des Wahlrechts nicht erneut in das Auswahlverfahren der Kandidaten eintritt, sondern bei ihrem ursprünglichen Listenwahlvorschlag bleibt, den sie allerdings unter der Maßgabe des alten Wahlrechts aufgestellt hat? Dann wählen Sie aber nach neuem Wahlrecht, auf das sich diese Menschen zu Recht nach Gesetzesla

ge nicht eingelassen haben, und Sie schaffen damit einen klassischen Anfechtungstatbestand für die dann durchzuführenden Wahlen am 13. Mai 2007. Dieser Gesetzesantrag infiziert die demokratische Legitimation des neu zu wählenden Parlaments am 13. Mai 2007. Deswegen kann schon aus juristischen und aus formalen Gründen, so polemisch und so parteitaktisch Ihre Argumentation auch sein mag, dieser Antrag im Parlament keine Mehrheit finden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU – Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Es geht nur um die Geschäftsordnung, nicht um parteitaktische Gründe!)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das klingt gut! Ich habe Ihnen aber eben schon gesagt, wie damit umzugehen wäre. Ich kann da die Einlassung des Kollegen Kleen und Ihre Einlassung, Herr Röwekamp, zusammenfassen. Im Sinne der Behinderten geht es ja, das ist ein sehr ernst zu nehmendes Problem, um die Frage: Können Blinde bei entsprechenden Wahlverfahren völlig barrierefrei an Wahlen teilnehmen? Das ist ein Punkt, den man sehr ernst nehmen kann. Bei Ihrem Problem geht es darum: Wie ist es mit den Kandidatenaufstellungen?

Wenn es denn so wäre, dass sich die drei demokratischen Fraktionen hier im Hause einig wären, dass es sinnvoll wäre, dieses neue Wahlrecht auch tatsächlich im nächsten Jahr anzuwenden, könnte man sich mit dem Behindertenbeauftragten, mit dem Landeswahlleiter, mit den entsprechenden Gremien sofort morgen zusammensetzen und könnte Regelungen für all diese Probleme, das wissen Sie ganz genau, finden, damit umgehen, um dann gemeinsam als demokratische Kräfte in diese Wahl zu ziehen. Es würde diese Probleme nicht geben, weil ich ganz sicher bin, dass wir, auch wenn es solche Probleme, die sehr ernst zu nehmen sind, wie gesagt, bei den Sehbehinderten gibt, diese in einem Zeitraum von fünf Monaten sehr wohl regeln kann.

Dass das nicht geschieht, dass man sich nicht zusammensetzt und überlegt, wie man diese Probleme ändern kann, sondern dass man sagt, das nehmen wir nur als Vorwand, um zu sagen, lass es uns doch 2011 machen, und bis 2011 sind noch einmal vier Jahre dazwischen, dann werden wir einmal sehen, ob dieses Wahlrecht jemals zur Abstimmung kommt, das kann man an Hamburg sehen. In Hamburg ist es so gewesen, das Volk hat es im Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen. Es ist bisher noch nie angewendet worden. Das soll uns ein Zeichen sein, wie ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.