Dass das nicht geschieht, dass man sich nicht zusammensetzt und überlegt, wie man diese Probleme ändern kann, sondern dass man sagt, das nehmen wir nur als Vorwand, um zu sagen, lass es uns doch 2011 machen, und bis 2011 sind noch einmal vier Jahre dazwischen, dann werden wir einmal sehen, ob dieses Wahlrecht jemals zur Abstimmung kommt, das kann man an Hamburg sehen. In Hamburg ist es so gewesen, das Volk hat es im Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen. Es ist bisher noch nie angewendet worden. Das soll uns ein Zeichen sein, wie ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Wir wollten dies hier verhindern, und ich glaube, es wäre auch im Sinne dieser Einwände möglich gewesen, gemeinsam zum 13. Mai 2007 eine solche Regelung zu verabschieden. Das wird morgen hier als Antrag zur Debatte gestellt. Sie haben Ihr Verhalten schon erklärt, wie Sie damit umgehen wollen. Das ist sehr schade, aber begründen Sie es nicht nur mit Vorwänden, sondern begründen Sie es mit Ihrer tatsächlichen Absicht, dies nächstes Jahr nicht gelten zu lassen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es tut mir leid! Ich kann es hier nicht so uneingeschränkt stehen lassen. In welcher demokratischen Gesellschaft leben Sie eigentlich, wenn Sie meinen, dass drei hier im Parlament vertretene Parteien allen anderen gegebenenfalls kandidierenden Parteien vorschreiben könnten, dass sie ihre Kandidatenaufstellungen zu wiederholen haben, Herr Dr. Güldner? Wir reden nicht nur über das Parlament, wie es heute hier ist, sondern wir reden zum Beispiel über rechtsextreme und linksextreme Parteien, die nur einen Anlass suchen, die Wahlen am 13. Mai 2007 aus programmatischen und populistischen Gründen anzufechten, um hinterher für sich daraus politisches Kapital zu schlagen.
Sie würden mit dieser Gesetzesänderung die Grundlage dafür schaffen, dass unsere demokratische Wahl im nächsten Jahr, auf die wir uns verständigt haben, für die alle ihre Kandidaten aufgestellt haben und die wir schon verkündet haben, aus oberflächlichen, parteitaktischen Gründen anfechtbar wäre. Das will ich Ihnen an dieser Stelle sagen.
Meine Aufgabe, Herr Dr. Güldner, besteht darin, demokratische Wahlen in unserem Bundesland zuzulassen und sie auch zu garantieren. Ihr Antrag ist genau das Gegenteil davon, weil Sie die bisherigen demokratischen Spielregeln des Wahlgesetzes außer Acht lassen. Deswegen kann Ihr Antrag keine Mehrheit finden. Das hat nichts damit zu tun, dass die CDU, SPD und meinetwegen auch Sie und öfter noch Herr Wedler ihre Listen immer noch einmal wieder aufstellen, neu aufstellen können.
Demokratie besteht aber nicht nur aus diesem Raum, Herr Dr. Güldner, und auch nicht nur aus den Mikrofonen, die es nach draußen übertragen. Wir haben eine staatspolitische und staatsrechtliche Verantwortung für die Gewährleistung der Demokratie
nicht nur für diejenigen, die hier seit vielen Jahren sitzen wie Sie, sondern auch für diejenigen, die sich im demokratischen Wettbewerb beteiligen wollen. Diese Aufgabe nehmen wir wahr!
Herr Bürgermeister Röwekamp, von Ihnen lasse ich mir bestimmt keine parteitaktischen Spielchen vorwerfen.
Welche Gründe hatten Sie dafür, dass Sie das Volksbegehren so behandelt haben, wie Sie es behandelt haben? Welche Gründe hatten Sie, in einem Wahlrechtsausschuss alles an Bedenken herzuzaubern, was nicht niet- und nagelfest war,
nur um zu verhindern, dass sich irgendeine Veränderung in Bremen ergibt? Das war natürlich die reine Liebe und Güte gegenüber der Stadt. Das war natürlich keine Parteipolitik!
Wissen Sie was? Es ist Ihr und unser gutes Recht, im Interesse dessen, Dinge zu tun, was die jeweiligen Parteien denken. Tun Sie hier bloß nicht so, und das auch noch von der Senatsbank aus, als hätten Sie die Liebe und Güte für sich gepachtet, während andere hier Parteitaktik machen! Das geht mir wirklich langsam über die Hutschnur!
Es ist die Initiative für das Volksbegehren, es sind diejenigen, die es hinbekommen haben, hier 65 000 Unterschriften zu sammeln. Es sind diejenigen, die sich das wünschen, weil sie Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern hatten, es waren übrigens auch ein paar Grüne dabei. Stellen Sie sich einmal vor, Herr Perschau, es waren sogar ein paar Auswärtige dabei, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Es haben keine Auswärtigen unterschrieben. Es wurde von uns organisiert, es wurde von der Initiative organisiert. Das soll jetzt eine Schande sein?
Ist es zu kritisieren, dass sich das Volk eine Meinung bilden kann? Vielleicht lassen Sie mich dann auch einmal reden? Es ist ein bisschen schwierig, diese Art von aufgeregten Zwiegesprächen, die Sie da führen wollen!
Es ist nicht primär Wunsch der Grünen gewesen, sondern es ist der Wunsch der Initiative gewesen, die Kontakt mit der Bevölkerung hatte, die gesagt hat, wir haben nach dem, wie sich die Große Koalition in Bremen verhalten hat, damit gerechnet, dass sie es bis zuletzt bekämpfen wird. Deshalb dachten wir, es kommt zu einem Volksentscheid. Wir haben aber mit den Bürgerinnen und Bürgern Kontakt gehabt, und sie wollen nach diesem Wahlrecht wählen. Deshalb soll es hier jetzt umgesetzt werden, und zwar jetzt, nicht erst in mehreren Jahren.
Ihre großen staatspolitischen Erwägungen, was denn jetzt passierte, wenn man jetzt noch das Wahlrecht ändert! Für die demokratischen Parteien ist es, wie gesagt, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, möglich, die Listen in dieser oder in einer anderen Form neu vor dem Hintergrund des dann aus unserer Sicht ab morgen geltenden neuen Wahlrechts aufzustellen.
Für den hier an die Wand gemalten Teufel der rechten Parteien: Wo ist denn da der Geschädigte, wenn sie ihre Wahlaufstellung nicht wiederholen? Da gibt es doch keinen Grund. Sie müssten doch gegen ihren eigenen Laden vorgehen, weil da das Listenaufstellungsverfahren nicht ordentlich gelaufen ist. So tricksen Sie hier herum, um Argumente aufzubauen, die letztendlich dann dafür sorgen sollen, dass man uns vorwirft, wir würden das Wahlergebnis gefährden.
Gefährdung der Demokratie, du lieber Himmel! Wir haben uns in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ziemlich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt:
Ist es eigentlich sinnvoll, fünf Monate vor der Wahl noch das Wahlrecht zu ändern? Es hat eine sehr gute, sehr lange und sehr nachdenkliche Diskussion gegeben. Mit welcher Selbstgerechtigkeit Sie hier so tun, als sei es gar kein Abwägen gegen das hohe Gut, das wir hätten, wenn wir heute hier in diesem Hause sagen könnten, das Volk will ein anderes Wahlrecht, und es will es mutmaßlich auch jetzt, das geht mir wirklich auf den Zeiger, mit welcher Selbstgerechtigkeit Sie hier so tun, als sei es nicht sinnvoll, das gegeneinander abzuwägen.
Es ist natürlich richtig, dass man das Wahlrecht ungern so kurz vor der Wahl ändert. Das würde niemand bestreiten. Wägen Sie es aber endlich ab, dann könnte ich Ihre ganzen Tiraden hier vielleicht auch ernst nehmen. Sie wägen nicht ab, Sie wollen einfach nicht! Ich fordere Sie auf, es gegen das hohe Gut, das für die Demokratie steht, abzuwägen, wenn die Menschen merken, sie nehmen uns ernst, und sie sind auch bereit, Dinge zu tun, die jetzt nicht unbedingt ihrer Überzeugung entsprechen, von der sie aber sehen, dass wir es wollen.
Ich will Sie auffordern abzuwägen und hier nicht mit großen, dröhnenden Reden zu glauben, nur weil man jetzt so tut, als sei es der Kampf gegen den Rechtsradikalismus, sich hier billigen Beifall abholen zu können.
Wir haben uns ziemlich intensiv damit beschäftigt, wie es mit dem Wahlrecht und den kurzfristigen Änderungen geht. Ich sage Ihnen: 1990 hat das Bundesverfassungsgericht noch sehr, sehr kurz vor der Wahl wegen Verfahrensfehlern den Gesetzgeber aufgefordert, etwas am Wahlrecht zu ändern. Jetzt tun Sie nicht so, als sei es der Sündenfall, den man überhaupt nur in Bremen begeht.
Es war jedenfalls möglich, noch etwas am Wahlrecht zu ändern, ohne dass man hier auf die Art und Weise, wie Sie es hier machen, den Teufel an die Wand malt.
Ihr Problem ist, dass Sie es nicht wollen und dass diese juristischen Bedenken vorgeschoben sind, weil Sie es nicht wollen. Das finde ich scheinheilig, und das sollten Sie lassen. Sagen Sie, Sie wollen es nicht! Das ist in Ordnung, dann kann man sich damit auseinandersetzen. Hier aber so einen Popanz aufzubauen, dass man damit den Rechten Tür und Tor öffnet, das ist wirklich unehrlich!
Wer das Gesetz über Mehr Demokratie beim Wählen – Mehr Einfluss für Bürgerinnen und Bürger, Drucksache 16/1242, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!