Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren! Am 1. Juli 2004 hat dieses Parlament die Institution des Landesbehindertenbeauftragten beschlossen. Genau ein Jahr später, am 1. Juli 2005, hatte Dr. Steinbrück, der Landesbehindertenbeauftragte, seine Arbeit hier im Hause aufgenommen, und zwar befristet bis zum Ende der Legislaturperiode. Der Antrag der hier im Hause vertretenen Fraktionen sieht vor, diese Befristung bis zum 31. Dezember 2007 fortzuschreiben, um dann der neuen Legislative hier im Hause die Möglichkeit zu geben, darüber zu befinden, wie es weitergehen soll.
Aus gutem Gewissen kann ich beurteilen, dass die Arbeit des Landesbehindertenbeauftragten eine sehr erfolgreiche in dieser kurzen Amtszeit gewesen ist.
Ich erinnere mich noch, dass wir heftig darüber gestritten haben, wo der Landesbehindertenbeauftragte angesiedelt wird, im Hause der Exekutive oder im Hause der Legislative. Die Entscheidung, den Landesbehindertenbeauftragten im Hause der Legislative anzusiedeln, war eine gute und kluge Entscheidung, sodass er sich in der Person, in seiner Wirkung, in seiner Arbeit ohne mögliche Behinderungen sehr gut entfalten kann, die es ja vielleicht an der einen oder anderen Stelle geben könnte.
Herr Dr. Steinbrück ist ja mehrfach in der gestrigen Debatte zum Wahlgesetz und auch heute wieder zitiert worden, das ist nur ein Teil seiner Arbeit. Er wird im Parlament noch in dieser Legislaturperiode die Arbeit für den Zeitraum, den er zu verantworten hat, vorlegen.
Insofern ist es wichtig, jetzt zu entscheiden, ob eine gesetzliche Regelung für richtig gehalten wird und welche Haushaltsentscheidungen gegebenenfalls erforderlich werden. Das bedeutet, ob wir nicht in der nächsten Legislaturperiode diese Befristung, die wir vorgenommen haben, aufgeben, aber das kann dann ja beraten werden.
Nach Beschlussfassung über diesen Antrag, der Ihnen vorliegt, werden dann die notwendigen Abstimmungen mit dem Senat vorgenommen werden, sodass Herr Dr. Steinbrück weiterarbeiten kann. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem gemeinsam eingebrachten Antrag von SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen mit der Drucksache 16/1185 und der Überschrift „Vorläufige Aufrechterhaltung der Funktion des Landesbehindertenbeauftragten über das Ende der Wahlperiode hinaus“ werde ich selbstverständlich uneingeschränkt zustimmen, da ich ja schon im Sommer 2004 nachweislich mit einem DVU-Antrag die Bremische Bürgerschaft aufgefordert habe, die Stelle eines Landesbehindertenbeauftragten umgehend zu besetzen, den Sie allerdings unverantwortlich alle einstimmig und engstirnig abgelehnt haben.
Somit ist es eindeutig, dass wir heute im Land Bremen überhaupt einen Landesbehindertenbeauftragten haben, haben wir dem enormen Druck der Behindertenverbände und der Deutschen Volksunion zu verdanken, denn siehe da – ja, lachen Sie ruhig –, nach dem erst von Ihnen abgelehnten Antrag der Deutschen Volksunion wurde nach langem Hin und Her endlich, endlich am 1. Juni 2004 die Stelle eines Landesbehindertenbeauftragten bis zum Ende der Wahlperiode mit Herrn Dr. Steinbrück personell sehr gut besetzt, bei dem ich mich namens der Deutschen Volksunion für seine ganz hervorragend und couragiert geleistete Arbeit ganz herzlich bedanken möchte.
Herr Dr. Steinbrück hat in sehr kurzer Zeit sehr viel zum Wohle und im Interesse vieler Behinderter bewirkt und effektiv umsetzen können.
Meine Damen und Herren, dass die sehr wichtige Stelle eines Landesbehindertenbeauftragten in Bremen überhaupt erst besetzt werden konnte, ist auch, wie erwähnt, auf den parlamentarischen Druck der Deutschen Volksunion zurückzuführen.
Darum werde ich namens der Deutschen Volksunion quasi als Grundvater des Gedankens diesem Antrag selbstverständlich uneingeschränkt und überparteilich zustimmen. Das dürfte sogar Ihnen klar sein.
Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass Sie durch Ihre einstimmige Ablehnung meines damaligen diesbezüglichen DVU-Antrags in hohem Maße politisch dafür verantwortlich sind, dass die sehr wichtige und unverzichtbare Einsetzung eines Landesbehindertenbeauftragten von Ihnen unverantwortlich und unnötig lange verzögert und behindert worden ist. Sie haben mit Ihrer Politik sehr viele behinderte Bürgerinnen und Bürger Bremens und Bremerhavens schon viel zu lange im Regen stehen lassen, Sie haben mit Ihrer Politik über Jahre hinaus – viel zu lange – gegen das Wohl und gegen die Interessen sehr vieler Behinderter gehandelt. Ich darf Sie nur einmal an die unverantwortliche und skandalöse finanzielle Kürzung gerade bei den behinderten Menschen erinnern und an die unerträglichen, steigenden finanziellen Mehrbelastungen für behinderte Menschen. Das ist ein Skandal sondergleichen.
Darum fordert die Deutsche Volksunion klar und eindeutig nicht nur die vorläufige Aufrechterhaltung der Funktion des Landesbehindertenbeauftragten, sondern die Deutsche Volksunion fordert eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Funktion eines Landesbehindertenbeauftragten über jede Wahlperiode hinaus, das heißt, wir brauchen zeitlich unbegrenzt – also für immer – einen Landesbehindertenbeauftragten.
Ihr Antrag ist schon einmal ein guter Anfang, ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Das darf aber noch nicht das Ende sein, darum werde ich namens der Deutschen Volksunion mit DVU-Anträgen im Interesse unserer behinderten Menschen noch sehr viel größere Schritte unternehmen und machen, die Sie selbstverständlich zum Schaden sehr vieler behinderter Menschen im Land Bremen einstimmig wieder einmal ablehnen werden. Das ist Ihre politische Schande auf Kosten und zulasten sehr vieler behinderter Menschen, und dafür sollten Sie sich zutiefst schämen.
Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren! Herr Tittmann, Sie verwechseln Äpfel mit Birnen. Die drei sozialpolitischen Sprecher die
ses Hauses, Oppermann, Schmidtmann und Pietrzok, haben im Jahr 2004 mit den Behindertenverbänden in einem sehr langen, intensiven Gespräch diese Funktionsstelle erörtert, in einigen sehr inhaltsreichen Gesprächen überlegt, was man tun kann, um die Interessenlagen der Behinderten im Lande Bremen mit einem Sprecher, mit einer Sprecherin zu versehen. Das Ergebnis war eine ganz intensive Auseinandersetzung, und man ist zu dem Ergebnis gekommen, diese Funktionsstelle eines Landesbehindertenbeauftragten hier im Hause des Parlamentes anzusiedeln.
Dieser konstruktive Vorgang, an den ich mich noch sehr gut erinnern kann, ist ein Paradebeispiel, wie man parlamentarisch ein gutes, wichtiges Problem erörtert und zu einem wunderbaren Beschluss kommt. Herr Tittmann, da brauchen wir Ihre Hilfe überhaupt nicht!
Mich freut besonders, dass dann auch diese personelle Entscheidung, die ja nicht immer leicht ist, von allen Behinderten, vom Behindertenparlament und allen Behindertenverbänden einhellig und einvernehmlich begrüßt wird und dass allseits die Arbeit unseres Landesbehindertenbeauftragten Dr. Steinbrück geschätzt wird. – Danke!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 16/1185 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, ich möchte das Haus jetzt fragen, ob ich einen weiteren Tagesordnungspunkt aufrufen soll oder ob wir in die Mittagspause eintreten wollen.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Besuchergruppe der CDU-Fraktion und eine Gruppe von Frauen aus Blumenthal. – Herzlich willkommen!
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Herr Senator Dr. Nußbaum, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD nicht mündlich wiederholen möchten.