Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Grotheer, wir sind uns einmal mehr, glaube ich, selten einig heute. Wir reden über den Umsetzungszustand und die Perspektiven des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche, insbesondere vor dem Hintergrund der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes. Tabak rauchen, das brauche ich alles nicht zu wiederholen, gefährdet insbesondere bei Kindern und Jugendlichen in erheblicher Weise die Gesundheit. Rauchen führt schnell zu Abhängigkeit. Die Gefahr von Herzerkrankungen, das Schlaganfallrisiko, steigen. Die Folgeschäden von Nikotinkonsum sind bekannt. Was man auch erwähnen muss, pro Jahr sterben mehr als 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Das heißt, die gefährlichen gesundheitlichen Belastungen gehen also nicht nur vom aktiven Rauchen aus, sondern auch vom passiven Rauchen, und, ich füge gleich an dieser Stelle hinzu, das weiß eigentlich jeder.
Für weitergehende gesetzliche Regelungen, so steht es in der Antwort des Senats auch ausführlich beschrieben, liegen uns vor: ein Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes vom letzten Jahr und ein Beschluss der Regierungschefs der Länder, in dem festgelegt wird, dass die Länder Vorschläge für gesetzliche und administrative Regelungen für einen umfassenden Nichtraucherschutz miteinander erörtern werden.
Es wurde bereits hinlänglich ausgeführt, seit 1. Januar 2007 tritt nun die Neuregelung des Paragrafen 10, Sie haben es gerade gehört, Jugendschutzgesetz in Kraft. Der Zugang zu Tabakwaren ist nun erschwert worden. Aber, meine Damen und Herren, das ist auch meine Meinung, nach wie vor haben Jugendliche Zugang zu Tabakwaren, da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Der Senat hat es ausgeführt, entweder wird durch das Verkaufspersonal, zum Beispiel an den Tankstellen oder Kiosken, mangelhaft kontrolliert oder es werden ältere Personen vorgeschickt, die die Zigaretten kaufen oder was auch immer. Not macht erfinderisch!
Wir können zusammenfassen: Missbrauch ist grundsätzlich weiterhin möglich. Anfang 2005 hat mich die „Bild“-Zeitung damals angerufen, um ein Interview gebeten und die Frage gestellt: Wie stehen Sie zum
Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche? Ich habe spontan und ehrlich geantwortet, alle Zigarettenautomaten gehören grundsätzlich abgebaut!
Ich stehe auch dazu, in der Tat, und ich gehe auch noch einen Schritt weiter. Ich finde, die Bemühungen bisher reichen wirklich nicht aus, um von einem wirksamen Nichtraucherschutz sprechen zu können. Sprechen wir von dem Abbau von Zigarettenautomaten, lese ich von Landesbauordnungen, bauordnungsrechtlichen Aspekten und Selbstverpflichtungen, an Schulen keine Automaten aufzubauen. Wer auch immer das kontrolliert, damit wir uns einmal eine eigene Meinung darüber bilden könnten!
Meine Damen und Herren, irgendwie kann das, glaube ich, doch nicht so schwierig sein, Regelungen zum Schutze unserer Kinder zu treffen. Es gibt wohl kaum eine Krebserkrankung, die wissenschaftlich so deutlich auf die Ursache hinweist, wie Bronchialkrebs, Lungenkrebs durch Zigarettenkonsum, und da diskutieren wir über Landesbauordnungen und Ähnliches, ob aufwändig oder weniger aufwändig, um den Kindern den Zugang zu Zigaretten zu erschweren, indem wir keine Automaten mehr aufstellen lassen.
Also, ich muss ehrlich sagen, wer soll uns da noch Verantwortungsgefühl zutrauen, wenn es um die Gesundheit unserer Kinder geht? Ich erwähne aber auch, von 2005 bis heute, 2007, sind zwei Jahre vergangen. Ich finde es natürlich auch zugegebenermaßen ein wenig spät und schwierig, wieder über den Abbau von Zigarettenautomaten zu sprechen, während jetzt die Automatenhersteller in das Geldkartensystem groß investiert haben und wir jetzt wieder anfangen! Ich denke, irgendwie muss man das jetzt auch wieder berücksichtigen. Das ist jetzt nach zwei Jahren nun wieder ein neuer Aspekt.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen es sehr genau, wir brauchen Ergänzungen zum derzeit geltenden Recht oder zu den derzeit geltenden Regelungen. Regelklarheiten, Suchtprävention oder auch eingeschränkte Verfügbarkeit, das gehört meines Erachtens zusammen. Vorbeugung muss auch am Ende glaubwürdig sein. Das Hauptziel ist doch, Kinder und Jugendliche vom Einstieg in das Rauchen abzuhalten. Ich habe noch einmal die Debatte im letzten Jahr nachgelesen, die ich mit dem Satz beendet habe: „Meine Damen und Herren, nicht rauchen ist der Normalzustand.“ Hier, finde ich, muss ein Umdenken stattfinden. Wir brauchen insgesamt einen wirksamen Nichtraucherschutz. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Über dieses wichtige Thema Nichtraucherschutz haben wir schon in der letzten Sitzung ausführlich diskutiert. Dabei habe ich zum Ausdruck gebracht, dass die Deutsche Volksunion für den Nichtraucherschutz ist, aber ohne Verbotshysterie und eine Entmündigung von erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern. Dabei habe ich aber auch ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass die Deutsche Volksunion jedem, aber auch jedem Antrag uneingeschränkt zustimmen wird, der zu einer konsequenten Umsetzung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche hier eingebracht wird. Leider haben wir zu diesem sehr wichtigen Thema aber nur eine Große Anfrage zu behandeln, die wir, wie so oft, nur zur Kenntnis nehmen können. Das ist schade und dem Thema auch nicht angemessen.
Kinder und Jugendliche müssen gerade vor den großen Gefahren des Rauchens viel effektiver und konsequenter geschützt werden. Darum ist es auch völlig richtig, dass zum 1. Januar 2007 eine Neuregelung in Paragraf 10 des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten ist, wonach Tabakwaren in der Öffentlichkeit nicht in Automaten oder ohne Altersnachweis angeboten werden dürfen. Das heißt, der Kunde muss nachweisen können, dass er schon über 16 Jahre alt ist.
Das Problem dabei ist die Tatsache, dass die Zigarettenautomaten meines Wissens auch ohne jegliche PIN-Abfrage voll funktionsfähig sind, dies heißt wiederum, dass Jugendliche unter 16 Jahren mit einer EC-Karte problemlos auch weiterhin Zigaretten aus dem Automaten kaufen können. Es ist zwar nicht mehr ganz so leicht wie vor dem 1. Januar 2007, aber es geht trotzdem. Darum ist es doch möglich, diese Neuregelung in Paragraf 10 des Jugendschutzgesetzes mit ganz leichten Tricks außer Kraft zu setzen. Ich halte diese Neuregelung hinsichtlich ihrer Effektivität einer effizienten Umsetzung, sprich Schutzziel des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche, für sehr verbesserungswürdig.
Die Tabakwarengroßhändler geben für die Umrüstung ihrer Automaten 300 000 Euro aus, aber trotzdem halte ich es für dringend erforderlich, dass weitere präventive Maßnahmen im Bereich des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche ergriffen werden müssen. Das heißt, Einzelhändler, die Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren verkaufen, müssen strafrechtlich konsequenter verfolgt und rigoroser zur Verantwortung gezogen werden, also eine effektivere Überwachung und verstärkte Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.
Ich habe hier einen Artikel im „Weser-Kurier“: „Jugendliche holen ihre Kippen am Kiosk, Bremer Schüler sind sich einig, um Zigaretten zu kaufen, brauchen unter 16-jährige keine Automaten“. Meine Damen und Herren, das sagt doch schon alles! Ohne Zweifel ist im Bereich des Jugendschutzgesetzes
schon einiges passiert, Positives passiert. Wir haben das immer unterstützt, das steht außer Frage. Aber was nützen Ihnen alle rechtlichen Vorschriften und gesetzliche Regelungen, wenn sie nicht konsequent eingehalten und umgesetzt werden und mit einfachen Tricks umgangen werden können! Dann ist das Jugendschutzgesetz, das beste Jugendschutzgesetz, und Nichtraucherschutzgesetz sinnlos und zwecklos.
Hier darf ich Sie noch einmal an die eindeutige Bankrotterklärung der Bundesregierung in Bezug auf die Umsetzung des sogenannten Nichtraucherschutzes und die Gesundheitsreform und andere Reformen erinnern. Dort wurde nach langem Hin und Her, nach unendlichen nichts bringenden Diskussionen das sogenannte Nichtraucherschutzgesetz an die Länder verwiesen,
aber die Bundestagsabgeordneten dürfen auch weiter im Bundestag rauchen. So sieht eine dringend erforderliche konsequente, effektive, schnelle und umsetzbare neue Gesetzgebung oder neue Reform bestimmt nicht aus, meine Damen und Herren. Ganz im Gegenteil, da hat die Tabaklobby den Verstand der politisch Verantwortlichen wahrscheinlich total vernebelt!
Persönlich halte ich es für unerträglich, dass immer noch in einigen Teilbereichen des sogenannten Nichtraucherschutzgesetzes erwachsene mündige Bürgerinnen und Bürger einfach entmündigt und ausgegrenzt werden. Das hat mit effektivem Nichtraucherschutz wirklich nichts mehr zu tun! Selbstverständlich steht die Deutsche Volksunion uneingeschränkt zur schnellen rigorosen Umsetzung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche. Bringen Sie also schnellstens dementsprechende Anträge ein, denen ich im Namen der Deutschen Volksunion zustimmen werde. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an das anknüpfen, was von meinen Vorrednern von der CDU und der SPD gesagt wurde. Ich glaube, dass wir auf jeden Fall den Nichtraucherschutz – da sind wir uns alle einig – als ein wichtiges Thema für die Kinder- und Jugendpolitik, für die Gesundheitspolitik erkannt haben und dass der Senat durch die vorliegende Beantwortung der Großen Anfrage auch seinen Willen dazu bekundet hat, hier einiges besser zu machen. Aber ich glaube auch, dass gerade eine solche Debatte, weil man sich ansonsten fragen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
könnte, warum man überhaupt darüber redet, dazu dienen muss, noch weitere Punkte in die Diskussion mit einzubringen, die bislang dort noch nicht behandelt wurden.
Wir haben hinlänglich hier im Haus der Bürgerschaft über das Gesetz diskutiert, das von der Koalition hier gegen die Grünen beschlossen wurde, das unter anderem eine Rauchfreiheit an Schulen vorsieht. Dabei muss man auch sagen, die Erfahrung an Schulen zeigt, an einigen Schulen läuft es tatsächlich ganz gut, aber an vielen läuft das auch nicht so, wie man sich das erhofft hat. Da läuft es eher so, wie es die Skeptiker vorhergesagt haben, es gibt dann breite Wanderungsbewegungen zum Beispiel von Berufsschülern, herunter vom Schulhof um die nächste Ecke, um dann da zu rauchen. Ich glaube, so eine Wanderbewegung wie bei dem Lemmingen war eigentlich nicht das, was wir erhofft hatten, weil das nicht zur Prävention führt.
Einige Sachen müssen wir uns, glaube ich, die im Moment von verschiedenen Seiten in die Diskussion mit eingeführt werden, ganz genau ansehen. Es gab in dieser Woche einen Brief der Gastronomen in Bremen, die gern möchten – wenn schon, denn schon –, dass alle Restaurants rauchfrei sein sollen. Dann ist zwischen großen und kleinen Restaurants eine Wettbewerbsgleichheit garantiert. Das ist eine Sache, die man zumindest zur Kenntnis nehmen muss. Es gibt viele, gerade Menschen aus dem Schulumfeld, die sagen: Wir brauchen die Zigarettenautomaten im Schulumfeld nicht, dort muss es auch so etwas wie eine Bannmeile geben, da dürfen die überhaupt nicht stehen. Es gibt also eine Reihe von Ansätzen, die man diskutieren kann und sollte. Deshalb hoffe ich, dass die Diskussion in Bremen nicht mit dem Gesetz, das beschlossen wurde, oder mit der vorliegenden Antwort erschöpft ist.
Ich möchte gern den Fokus noch auf einige andere Themen richten. Das eine ist die Frage: Wie ist das mit der Werbung? Es gibt Tabakwerbung nur noch in beschränktem Umfang, anders als bei der Alkoholwerbung. Wir haben hier auch schon Debatten zum Konsum mit Alkopops geführt, da spielt das noch eine ganz andere Rolle. Aber ich glaube, dass man immer noch, wo man steht und geht, auf Menschen trifft, die versuchen, einen irgendwie Werbung für Tabakwaren unterzujubeln. Sie dürfen diese wohl nicht mehr gratis verteilen, aber dann bekommt man sie über irgendwelche Gewinnspiele. Also offensive Werbung dafür wird immer noch gemacht.
Herr Oppermann von der CDU hat gestern eine Frage in die Fragestunde eingebracht, ob offensive Werbung für Gratiskredite oder für günstige Kredite in der Innenstadt sozusagen dazu führen würden, dass Jugendliche verschuldet werden. Ich würde eine
ähnlich Frage auch bei den Tabakwaren stellen wollen und fagen: Wie ist das da eigentlich mit der Werbung, aber auch, wie ist das mit der Vorbildfunktion? Vorbilder wurden hier heute auch schon häufiger genannt.
Heute Morgen hatten wir eine sehr umfängliche Debatte darüber, ich glaube, dass jeder Mensch da auch Vorbild ist. Eltern sind ihren Kindern Vorbilder, Lehrer sind ihren Schülern Vorbilder, und natürlich sind auch Personen des öffentlichen Lebens Vorbilder. Wenn die alle rauchen, solange das Rauchen noch das positive Image des Menschen im Wilden Westen mit dem Hut auf dem Kopf und dem Pferd unter dem Sattel hat, ist das tatsächlich auch etwas, was für Jugendliche dadurch attraktiv wird. Da kann auch jeder von uns ein Stück weit etwas daran tun, Jugendlichen deutlich zu signalisieren – ohne, dass wir es böse meinen –, aber das Rauchen ist ungesund, und man braucht es eigentlich auch nicht.
In diesem Sinne glaube ich – im Einkaufszentrum bei mir um die Ecke wird auch immer geraucht –, öffentliche Räume, nicht nur Behörden, sondern auch andere öffentliche Räume, leben im Moment noch häufig davon, dass es eine Kultur des freien Rauchens gibt. Ich glaube, dass wir in einem freien Land leben und deshalb über jede Einschränkung dieser Freiheit ganz genau reden sollten. Auch glaube ich, das ist das Falscheste, was passieren kann, dass es einen Stellungskrieg zwischen Rauchern und Nichtrauchern gibt, und wer dann jeweils in der Mehrheit ist, der erzielt dann einen politischen Beschluss. Das, glaube ich, funktioniert auch nicht.
Letztlich haben wir es da mit einem Phänomen zu tun, das in jeder Fraktion in diesem Hohen Hause, in jeder Familie getrennt diskutiert wird. Da gibt es die Raucher und die Nichtraucher! Ich würde mir wünschen, dass wir im Sinne eines Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu einem Verfahren kommen, dessen oberste Prämisse ist: Wir müssen Kinder und Jugendliche tatsächlich davor schützen, wir müssen ihnen positive Signale senden, nicht zu rauchen. Dann in einer zweiten Linie gibt es das individuelle Recht eines jeden von uns, ob er rauchen will oder nicht. Ich möchte aber ganz gern, dass die politische Debatte nicht zu emotional geführt wird, sie ist, glaube ich, nicht persönlich gemeint. Es gibt da objektive Zahlen, die besagen, dass wir eine Aufgabe haben. Wir sollten diese genauso angehen wie bei dem Schutz vor den Alkopops. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Crueger, der Darsteller dieser Werbung, die Sie eben beschrieben haben, also der Mann mit dem großen Westernhut, der am Lagerfeuer saß oder auf dem Pferd eine Zigarette rauchte, der hat, glaube ich, ein ungünstiges Schicksal gehabt. Ich kann es nicht präzise nachvollziehen, aber soweit ich gehört habe, soll er an einer Erkrankung gestorben sein, die auch auf Zigarettengenuss zurückzuführen ist. Da ist also die Werbung nicht immer so günstig für die Zigarettenindustrie, wie das beabsichtigt ist.
Was Sie angesprochen haben, die Frage der Vorbildfunktion, das ist, finde ich, ganz wichtig: Dass wir uns das auch immer wieder vor Augen führen, dass auch wir als Abgeordnete dort eine wichtige Rolle spielen! Deshalb ist es gut, dass in den Fraktionen verabredet worden ist, dass in den Fraktionen und hier im Hause insgesamt ganz entschieden weniger geraucht werden soll. Nach dem, was wir so wahrnehmen, wird das ja auch umgesetzt. Ich sehe zwar gelegentlich noch einige Kollegen in der Raucherecke sitzen, aber es werden weniger. Insgesamt hat man hier, wenn man das Gebäude betritt, doch den Eindruck, dass die Beschlüsse, die die Bürgerschaft hierzu gefasst hat, auch umgesetzt werden. Das ist eine erfreuliche Entwicklung.
Im Übrigen ist dieses Thema langfristig zu betrachten. Wenn wir uns vor Augen halten, dass diese neuen Regelungen im Jugendschutzgesetz eine Übergangsfrist von 4 Jahren gehabt haben, dann ist das schon eine ziemlich einmalige Sache. Das gibt es ganz selten, dass gesetzliche Regelungen einen solch langen Vorlauf haben. Dabei ging es darum, dass der Zigarettenindustrie und vor allem den Automatenaufstellern Gelegenheit gegeben werden sollte, die Technik entsprechend umzurüsten, aber es ist auch ein, finde ich, großzügiger Umgang mit den Interessen der Industrie und des Handels gewesen. Man hätte sich das auch anders vorstellen können, aber es macht deutlich, wie kompliziert hier die Umsetzung neuer Regelungen ist.
Es ist aber erfreulich, wenn der Senat uns mitteilen kann, dass nach den Zahlen, soweit sie erhoben werden können, in der Gruppe der 12-jährigen bis 19-jährigen nur noch 26 Prozent sich als regelmäßige oder gelegentliche Raucher bezeichnen. Immerhin auch da muss ich sagen: Es werden die 12-jährigen bis 15-jährigen mit untersucht, die an sich gar nicht rauchen dürfen, jedenfalls nicht in der Öffentlichkeit. Soweit ist das schon selbstverständlich, dass gegen die bestehende Regelung verstoßen wird, dass es auch in der Statistik erfasst wird.
Bei den 18-jährigen bis 19-jährigen beträgt die Zahl der Raucher etwa 50 Prozent. Das bedeutet, wenn man sich das über die Altersgruppen ansieht, dann wird es besser. Weniger Jugendliche rauchen, und das ist eine gute Entwicklung, aber natürlich keine Entwarnung.
Wir als SPD-Fraktion legen Wert darauf, dass wir unsere gesetzlichen Kompetenzen, die wir haben, nutzen wollen. Wir wollen da nichts überstützen, aber wir wollen unsere Kompetenzen nutzen, um das Rauchen zurückzudrängen. Wir wollen aber nicht den Fehler machen, den der Bundestag uns vorgelebt hat. Wenn Sie sich erinnern: Es ist eine schwierige Frage, wer welche Kompetenzen auf diesem Politikfeld hat. Der Bund ist zuständig für Rauchverbote in seinen eigenen Ministerien, bei seinen Behörden, er kann das Rauchen in den Kasernen zum Beispiel verbieten. Er ist zuständig für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, aber er ist nicht zuständig für Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Restaurants und seit Neuestem auch nicht mehr für die Gaststätten. Das ist Sache der Länder.
Ich weiß nicht, wie die Grünen sich dazu verhalten haben, aber auf der Ebene des Bundestages gab es einen Ansatz, ein umfassendes generelles Rauchverbot für Deutschland zu beschließen. Es gab eine Arbeitsgruppe, und dazu haben sich auch ein paar Politiker dann öffentlich geäußert, das war nach Inkrafttreten der Föderalismusreform.
Ich darf jetzt hier mit Erlaubnis des Präsidiums aus einem Pressebericht zitieren: „Seehofer, der ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen und Gaststätten anstrebt, sagte im RBB-Inforadio, er wünsche, dass die Initiatoren Erfolg haben. Mit der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt habe er schon vor der Sommerpause über das Verfahren gesprochen. Beide seien der Meinung, dass es am Sinnvollsten sei, wenn der Deutsche Bundestag darüber eine Debatte führt und dann die Punkte per Antrag festhält, die er geregelt haben möchte, und dass wir als Regierung dazu einen Gesetzentwurf machen.“
Darüber haben sie vor der Sommerpause gesprochen. Nach der Sommerpause erklärte er, jetzt soll es losgehen, hat aber nicht gemerkt, dass in der Zwischenzeit die Föderalismusreform in Kraft getreten war, also dass ihnen die Zuständigkeit durch den Bundestag weggenommen wurde. So etwas, finde ich, darf uns bei diesem Thema nicht passieren. Wenn wir etwas machen, dann muss das Hand und Fuß haben, dann muss das mit allen in Betracht kommenden Beteiligten abgesprochen sein.
Wir sehen die Notwendigkeit, dass es, soweit es geht, zu freiwilligen Lösungen kommt. Wir begrüßen es natürlich, dass es in Bremen ein erstes Restaurant gibt, in dem Rauchfreiheit vorgegeben wird, wir hoffen, dass andere folgen. Das sind gute Vorbilder, in diesem Sinne sollte das weitergehen und wir setzen darauf, dass der Senat nach einer sorgfältigen Prüfung und möglichst weitgehender Abstimmung einen Entwurf vorlegen wird, über das wir dann hier seriös diskutieren können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!