Protokoll der Sitzung vom 24.01.2007

In die Gespräche zur regionalen Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes in Bremen, die der Senator für Bildung und Wissenschaft mit den Kammern geführt hat, wurde auch der vorgenannte Bürgerschaftsbeschluss einbezogen. Die Handelskammer Bremen und die Industrie- und Handelskammer Bremerhaven haben in diesen Gesprächen ihre Auffassung bekräftigt, dass dieses Anliegen nicht aus dem oben zitierten Paragrafen 39 des Berufsbildungsgesetzes hergeleitet werden könne. Das Vorhaben einer gemeinsamen Prüfung solle jedoch unter dem Dach des Projekts „Innovative Berufsbildung 2010“ in der Trägerschaft der Industrie- und Handelskammer geprüft werden.

Erste Gespräche dazu wurden zwischen den Projektbeteiligten geführt. Der Senat hofft, dass hier ein konsensualer Ansatz gefunden wird, um der Intention des vorgenannten Bürgerschaftsbeschlusses auf regionaler Ebene näher zu kommen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Ravens, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Ihnen ist sicher bekannt, dass das Thema, worüber wir jetzt sprechen, seit Oktober 1986 auf der Agenda Berufsbildungspolitik hier im Hause steht. Sehen Sie irgendeine

Chance zur Umsetzung unseres Anliegens, das wir hier beschlossen haben im Mai 2001?

Bitte, Herr Senator!

Ehrlich gesagt bin ich ein wenig enttäuscht über den Verlauf der Diskussion. Ich hatte einen Auftrag, und ich kann mich noch genau an die KMK-Sitzung am 4. Dezember 2003 erinnern, als ich den Bremer Vorschlag eingebracht hatte und alle Ländervertreter einmütig der Auffassung waren, dass man die Leistung der Berufsschüler mit in die Abschlussprüfung einbeziehen sollte, weil es nicht einzusehen ist, dass lediglich das Ergebnis fokussiert wird auf die Tagesform der Prüflinge, sondern es, so wie das Haus das beschlossen hat und wie unsere Diskussionen die ganzen Jahre gegangen sind, wesentlich vernünftiger gewesen wäre, die Leistungen über die drei-, dreieinhalbjährige Berufsschulzeit mit einzubeziehen. Deshalb bin ich besonders enttäuscht, dass es leider nicht gelungen ist, das dann gesetzlich so eindeutig umzusetzen. Wie Sie aber der Antwort entnehmen, lassen wir nicht locker und versuchen, es zumindest auf regionaler Ebene umzusetzen, aber auch hier haben wir, wie Sie der Antwort entnommen haben, Schwierigkeiten, den Kammern das zu vermitteln.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie führten aus, dass es letztlich am Widerstand der Sozialpartner gescheitert ist. Können Sie dem Haus bitte noch einmal deutlich sagen, waren es beide Sozialpartner, oder war es ein Sozialpartner? Welcher Sozialpartner ist derjenige gewesen, der hier gemauert hat?

Bitte, Herr Senator!

Ich war an dem Gespräch nicht beteiligt, aber nach dem, was mir aus dem Haus signalisiert worden ist, waren es die Kammern, die hier große Probleme mit der Umsetzung unserer Beschlüsse hatten. Also konkret: In erster Linie haben Handelskammer und Handwerkskammer Bedenken gegen die Umsetzung der Beschlüsse und wollten auch offensichtlich nicht von ihrer Position herunter.

Ich bedauere das sehr, dass wir kein besseres Ergebnis erzielen konnten, will allerdings noch dem Haus mitteilen, dass es zumindest gelungen ist, dass, wenn ein Schüler sagt, er möchte die Berufsschulleistung mit in das Abschlusszeugnis einbezogen bekommen, er die Möglichkeit hat zu sagen, ich möchte, dass meine Durchschnittsnote aus dem Berufsschulbereich mit in das Abschlusszeugnis mit aufgenommen wird. Das ist ein ganz kleiner Fortschritt aus meiner Sicht.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Ravens? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie führten aus in der Antwort – ich zitiere –, „dass das Vorhaben einer gemeinsamen Prüfung, so wie es dieses Parlament einstimmig am 14. Mai beschlossen hat, jetzt unter dem Dach des Projektes ‚Innovative Berufsbildung 2010’ unter der Trägerschaft der Handelskammern geprüft werden soll“.

Herr Senator, wenn ich die Wahlprüfsteine für die Bürgerschaftswahl, die uns ja alle angeht, durchlese, ist davon nichts zu lesen, geschweige denn in irgendeinem Papier, das Sie uns auch in der Deputation vorgelegt haben. Ich habe dazu nichts gefunden, darum habe ich Sie vorhin gefragt, ob Sie überhaupt noch Hoffnung sehen und die Kammern Interesse haben, auch mit ihrem Partner darüber zu sprechen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Bitte, Herr Senator!

Ich denke, es wäre schlau, wenn wir diese Debatte vielleicht in der Bildungsdeputation weiterführen würden, auch mit einem klaren Auftrag, dass ich mich vielleicht noch einmal persönlich in die Diskussion mit den Kammern einbeziehe.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte! Herr Senator, würden Sie dann bitte von mir entgegennehmen, weil mich das sehr erbost, dass ich das ignorante, ich würde fast sagen, das arrogante Verhalten der Kammern zu diesem Thema seit nunmehr 20 Jahren als besonderen Affront gegenüber ihrem Partner Berufsschulen, das heißt Berufsschullehrer, Berufschullehrerinnen, Berufsschüler und – schülerinnen, halte, wenn man so ignorant mit diesem Thema umgeht und sagt, wir wollen das einfach nicht.

(Beifall)

Bitte, Herr Senator!

Ich nehme das mit einem gewissen Wohlwollen zur Kenntnis!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die zivil-militärische Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenschutzes. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Herderhorst, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Knäpper!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat das Streitkräfte-ReserveNeuordnungsgesetz für die zukünftige zivil-militärische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes?

Inwieweit gibt es im Land Bremen für den Katastrophenfall Vorkehrungen für eine solche zivil-militärische Zusammenarbeit entsprechend dem Streitkräfte-Reserve-Neuordnungsgesetz?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. vom Bruch.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfragen wie folgt:

Zu Frage 1: Aufgrund der personellen Reduzierung in den vergangenen Jahren und den verschiedenen Einsätzen im Ausland ist die Zahl der frei zur Verfügung stehenden Kräfte der Bundeswehr im Katastrophenfall stark zurückgegangen. Durch das Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz wurde 2005 die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der vom Bundesminister der Verteidigung erlassenen Konzeption geschaffen. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Transformationsprozesses der Bundeswehr.

Mit dem hierdurch neu eingeführten Paragrafen 6c Wehrpflichtgesetz „Hilfeleistung im Innern“ wird es den Reservisten ermöglicht, freiwillig im Katastrophenschutz tätig zu werden. Sie werden durch einen Stabsoffizier der Reserve, den Beauftragten der Bundeswehr für die zivil-militärische Zusammenarbeit, geführt. Mit diesem konzeptionellen Neuansatz wird die im Rahmen der Hilfeleistung im Katastrophenfall wichtige zivil-militärische Zusammenarbeit fortgesetzt und intensiviert. Insofern wird diese Veränderung für die zivil-militärische Zusammenarbeit positiv bewertet.

Zu Frage 2: Die zivil-militärische Zusammenarbeit in Bremen ist eine seit vielen Jahren gelebte Praxis. Im Rahmen der vorhandenen Alarmierungskalender für den Katastrophenfall ist der Verbindungsoffizier ein fester Bestandteil des Katastrophenstabes. Im Bedarfsfall ist so eine bedarfsgerechte Einbindung der Bundeswehr möglich.

In Bremerhaven wird die Verbindung nach Inkrafttreten des Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz durch das Kreisverbindungskommando Bremerhaven sichergestellt, in Bremen durch das Landeskommando. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Knäpper, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. K n ä p p e r (CDU): Nein, danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Töchter Hafengesellschaft bremenports GmbH & Co. KG, bremenports“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Liess, Dr. Sieling und der Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Günthner!

Danke, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Kosten sind durch die Gründung der bremenports-Töchter Keyports, Consult und Dredging entstanden?

Zweitens: Welche Kosten entstehen oder würden durch die Rückführung der Töchter in die bremenports Muttergesellschaft entstehen?

Drittens: Ist der Senat weiterhin der Auffassung der Senatoren Dr. Gloystein und Kastendiek, dass die Gründung von Keyports, Consult und Dredging richtig war?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Färber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Durch die Gründung der bremenportsTöchter Keyports, Consult und Dredging sind Gründungskosten für die Ausarbeitung der Verträge, die Handelsregisteranmeldungen, die Erteilung und Anmeldung der Prokuren in Höhe von 25 353,82 Euro entstanden. Verteilt auf die Tochtergesellschaften ergibt sich folgende Aufteilung: bremenports Dredging GmbH 5 758,34 Euro; bremenports Consult GmbH 7 976,07 Euro; Bremen Keyports Marketing GmbH 11 619,41 Euro. Der Personalaufwand bei den beteiligten Ressorts und der bremenports ist nicht bekannt.

Zu Frage 2: Bei der Verschmelzung der genannten Gesellschaften in die bremenports GmbH und Co. KG würden sich voraussichtlich Auflösungskosten von circa 1500 Euro pro Gesellschaft ergeben. Der Personalaufwand bei den beteiligten Ressorts und der bremenports kann nicht abgeschätzt werden.

Zu Frage 3: Der Senat ist weiterhin der Auffassung, dass die Gründung von Keyports, Consult und Dredging zum damaligen Zeitpunkt richtig war. Mit der Gründung der Tochtergesellschaften wurden strategische, organisatorische und wirtschaftliche Ziele verfolgt, die, differenziert betrachtet, erreicht wurden. Diese Ansicht wird durch den „Bericht an den Senat über die Umsetzung der Gründungen der Tochtergesellschaften“ vom 26. September 2006, der ebenfalls durch die Deputation für Wirtschaft und Häfen, dem Landeshafenausschuss und dem Haushalts- und Finanzausschuss im September 2006 be

ziehungsweise Oktober 2006 zur Kenntnis genommen und dort mit positivem Tenor diskutiert wurde, nachhaltig bestärkt.

Den nachweislich – gemäß vorliegenden Jahresabschlüssen der Gesellschaften – erwirtschafteten Ergebnissen stehen Anforderungen gegenüber, welche sich maßgeblich aus den notwendigen und richtigen Rahmenbedingungen des Beteiligungscontrollings der Freien Hansestadt Bremen ergeben. Vor diesem Hintergrund haben der Gesellschafter, das zuständige Fachressort sowie auch der Aufsichtsrat der bremenports GmbH und Co. KG auf seiner 17. Sitzung am 5. Dezember 2006 nach Kenntnisnahme des „Berichts an den Senat über die Umsetzung der Gründungen der Tochtergesellschaften“ einstimmig einen Prüfauftrag an die Geschäftsführung von bremenports erteilt. Der Aufsichtsrat bittet die Geschäftsführung, im Rahmen einer kritischen Überprüfung der Holdingstruktur zur Aufsichtsratssitzung am 7. März 2007 Vorschläge zur Optimierung vorzulegen. Erst im Anschluss an diese Prüfung und die daraus folgenden Vorschläge zur Weiterentwicklung kann abschließend entschieden und berichtet werden.