Es ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Umwelt und Energie vorgesehen. Frau Dr. Mathes, Sie haben jetzt eine Fristsetzung in Ihren Antrag hineingenommen. 31. März 2007 soll dann die Berichterstattung hier im Hause sein. Wenn ich das hier jetzt aufnehme, dann bekommt der Antrag wohl keine Mehrheit.
setzung. Mir ist es wichtig, dass wir dieses Thema weiter in der Umweltdeputation beraten, und damit können Sie einfach über die Überweisung als solche abstimmen lassen.
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/1212 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Umwelt und Energie seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Das geht auch ganz schnell! Ich will mich nur auf bildungspolitische Aspekte des Gesetzes zum Datenschutz im Schulwesen, Schuldatenschutzgesetz, beziehen, das dieses Jahr in seiner unveränderten Form 20 Jahre alt würde oder wird. Nach der Pisa-Studie haben wir festgestellt, wir haben kein Transparentsystem im Schulwesen. Schülerkarrieren können innerhalb des Schulwesens nicht nachvollzogen werden, weiterführende Schulen erfahren nicht die wichtigen grundlegenden Daten, die sie brauchen, um einen Schüler kontinuierlich zu fördern. Es hat sich technisch ein bisschen was in den letzten 20 Jahren verändert, auch in der Bildungsbehörde, wo noch vor wenigen Jahren mit Zettelkästen gearbeitet wurde, haben wir eine neue Software. Wir haben ein System, das Magellan heißt, eingeführt, das auch dazu beitragen soll, Transparenz ins Schulsystem zu bringen mit dem Ziel, besseren Unterricht für bessere schu––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Dafür war es insgesamt notwendig, nachdem wir schon 2004 das Schulgesetz und 2005 das Schulverwaltungsgesetz geändert haben, jetzt auch das Schuldatenschutzgesetz neu zu regeln. Ich erinnere mich, wie wir in einer Runde mit Frau Hövelmann und Herrn Senator Lemke zusammensaßen und festgestellt haben, alles das, was wir uns bildungspolitisch vorstellen, geht nicht mit dem bisherigen Schuldatenschutzgesetz. Der Weg, den wir vor eineinhalb Jahren begonnen haben, kommt jetzt zu einem Abschluss.
Es geht darum, dass wir das Schuldatenschutzgesetz zum Wohle eines besseren Unterrichts neu fassen, aber unter Berücksichtigung und auch unter Befassung des Landesdatenschutzbeauftragten, der eng hier befasst und beteiligt wird, sodass wir in Zukunft ein Schulsystem haben, in dem die schülerbezogenen Daten, die notwendig sind, um eine Schülerin, um einen Schüler besser zu fördern, wenn er oder sie aus der Grundschule in die weiterführenden Schulen kommt, dann mittransportiert werden können. Daher bitte ich um Zustimmung! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns zum Beschluss liegt die Novelle des Bremischen Schuldatenschutzgesetzes, die ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahr 1987. Der Prozess zu dieser Gesetzesnovellierung dauert jetzt drei Jahre und hat unseres Erachtens einen guten Abschluss in dieser Form gefunden. Die Veränderung fußt auf einer EUDatenschutzrichtlinie, die letztlich dazu geführt hat, dass das bremische Datenschutzgesetz im Jahr 2002 geändert wurde. Aber auch der technische Fortschritt, was die Datenverarbeitung anbelangt, machte diese Novelle dringend erforderlich. Diese technischen Möglichkeiten beinhalten auch wieder Möglichkeiten in Bezug auf die Verwaltungsökonomie. Die Novelle ist bereits im Jahresbericht des Landesdatenschützers, und zwar in den Berichten 27 und 28, Gegenstand gewesen. Auch mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz wurden die Ressortgespräche in enger Abstimmung und auch zu seiner Zufriedenheit geführt.
Die Schwerpunkte dieses Gesetzes bestehen darin, dass auch Schulbedienstete nun die Schuldaten privat von ihrem PC aus verarbeiten dürfen, dass zum Beispiel die Magellan-Software verwendet werden kann, wobei da eine Anpassung in den Schulen noch erforderlich ist. Das steht noch aus. Es sollen schulextern und -intern Evaluationsmaßnahmen durchgeführt werden, die Datenübertragungsregelung wurde modifiziert. Es ist also sehr viel in diesem Gesetz
geregelt, was auch erforderlich und richtig ist. Die Daten konkret werden innerhalb einer Rechtsverordnung geregelt, was den Vorteil hat, dass bei einer Veränderung des Datenkataloges nicht das Gesetz als solches geändert werden muss. Auch in dieser Hinsicht halte ich das Regelungswerk für zustimmungsund beschlussfähig.
Trotz anderer geäußerter Ansicht wurden auch die Privatschulen mit aufgenommen, denn es ist so, dass die Schulpflicht und der Schutz personenbezogener Daten Regelungsmaterien sind, die sich letztlich aus dem Grundgesetz ableiten. Insofern fallen also auch Privatschulen darunter. Für wichtig halte ich, dass immer in dieser Regelung abgewogen wird, also das Vertrauensverhältnis Lehrer und Schüler sehr gewahrt wird, insbesondere in Bezug darauf, dass auch die Daten an andere öffentliche Stellen übermittelt werden können, so zum Beispiel an die Polizei. In diesem Rahmen muss natürlich darauf geachtet werden, dass nicht unterminiert wird, dass Schüler sich erst einmal an Lehrer wenden können. Das sollte und wird auch weiterhin dann in den Blick genommen.
Datenschutz ist, was personenbezogene Daten betrifft, auch immer Personenschutz. Von daher ist es wichtig, dass bei der Anwendung dieses Gesetzes eine Einzelfallentscheidung immer im Vordergrund stehen sollte, grundsätzlich auch die Einwilligung zur Übermittlung von Daten. Auf die Einwilligung kann nur verzichtet werden, wenn es darum geht, dass Daten in anonymisierter Form verwendet werden, wenn das für Untersuchungen notwendig ist. Aber die Einwilligung sollte meines Erachtens doch den Vorrang haben.
Auf Löschfristen und solcherlei Dinge – sage ich jetzt einmal abgekürzt – wurde natürlich auch in vollem Umfang geachtet. Dass ein sorgsamer Umgang mit Daten weiterhin trotz Regelung immer ein Muss ist, ist unbenommen, und von daher bitte ich um Beschluss dieses Gesetzes. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Derzeit haben wir bundesweit eine recht lebhafte Debatte über das Thema gläserne Schüler. Das geht darauf zurück, dass sich die Kultusminister darauf verständigt hatten, das Thema Datenaustausch und das Transparenzmachen von Schülerleistungen in Zukunft anders zu handhaben, um auch dem Vorbild aus anderen europäischen Ländern zu folgen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
mit dem Ziel – wie Herr Rohmeyer gesagt hat –, Angebote künftig besser zu strukturieren und zu sehen, was eigentlich bestimmte Maßnahmen gebracht haben, welche Risikogruppen wir haben und wie wir unser Bildungssystem dementsprechend besser aufstellen können.
Darüber gibt es eine ganz lebhafte Debatte, weil natürlich niemand ein Datenstriptease will und auch nicht will, dass man den Schülerinnen und Schülern bis nach Hause in das Zimmer hineinschauen kann. Es geht vielmehr darum, dass es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Informationsbedürfnis der Schule und der Bildungsministerien gibt. Natürlich muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung abgewogen werden, und zwar, dass man Herr und Frau seiner personenbezogenen Daten bleibt.
Ich finde, dass uns das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ganz gut gelungen ist. Es wurde eben darauf hingewiesen, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – ein wichtiger Zusatz – hieran mit uns sehr konstruktiv zusammengearbeitet hat, das war Thema im Rechtsausschuss und auch wiederholt Thema in der Bildungsdeputation. Der bremische Bildungssenator ist durch seinen Staatsrat auch auf KMK-Ebene vertreten, in den Gremien, in denen derzeit über Daten und Datenweitergabe diskutiert wird.
Das bisherige Gesetz ist überholt, darauf ist abgehoben worden. Ich möchte noch einmal betonen, dass derjenige, der bisher am PC gearbeitet hat, auch ohne es zu wissen, sich illegal verhalten hat, und wer sich über seine Schüler handschriftlich Notizen gemacht hat, sich auch in einer rechtlichen Grauzone bewegt hat. All diese Dinge waren 20 Jahre ungeregelt. Ich finde, das ist vielleicht noch einmal ein Döntjes, was man an dieser Stelle sagen kann.
Vor 20 Jahren hatten wir Computer, die eine 20 Megabyte Festplatte hatten. Die XTs und die ATs waren noch hoch im Kurs, wenn man sie mit den heutigen Computern vergleicht und mit den Möglichkeiten, die das Internet heute bietet. Damals gab es das Internet nur für sehr erlauchte militärische Zwecke. Die Welt hat sich wesentlich weitergedreht im Bereich der Datenverarbeitung. Das neue Schuldatenschutzgesetz trägt dem Rechnung, es ist angepasst worden in Richtung Bremisches Datenschutzgesetz, das wir ja hier auch mehrfach in den letzten Jahren diskutiert haben. Am Ende ist es immer die Schulleitung, die entscheiden muss, wenn heikle Daten weitergegeben werden. Ich finde, das ist ein sehr wichtiger und sinnvoller Punkt, den das Gesetz hier vorsieht. Auch die Grünen werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke schön!
Herr Senator Lemke, möchten Sie auch noch ein kurzes Wort an uns richten? – Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Lemke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich mache es wirklich ganz kurz. Alle Fakten sind Ihnen durch die schriftliche Vorlage bekannt gemacht worden, die Debattenredner haben ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass dieses Gesetz mit unserem Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden ist. Inhaltlich stimmen wir überein, formal ist es abgesegnet. – Ich bitte um Zustimmung!
Wer das Bremische Schuldatenschutzgesetz mit der Drucksachen-Nummer 16/1216 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.
Abschlussbericht über die Pilotphase zur Umsetzung des Gender-MainstreamingPrinzips in der bremischen Verwaltung