Protokoll der Sitzung vom 21.03.2007

(Beifall bei der SPD)

Mit der Antragsschrift zum Klageverfahren wurde vom Senat die beschlossene Finanzplanung bis 2010 eingereicht. Damit wurde der aus Bremer Sicht bei größtmöglicher Anstrengung leistbare Eigenbeitrag zur Haushaltskonsolidierung dokumentiert. Insbesondere werden die investiven Ausgaben gesenkt mit dem Ziel, im Jahre 2011 das Niveau Hamburgs zu erreichen. Diese von Bürgermeister Jens Böhrnsen im letzten Jahr erreichte Zäsur der Sanierungspolitik war das Ergebnis harter Auseinandersetzungen mit der CDU,

(Beifall bei der SPD)

aber auch im konsumtiven Bereich wird der restriktive Sparkurs fortgesetzt. In der Ergänzungsschrift wird nun eine um die Ergebnisse der Steuerschätzung aktualisierte Fassung vorgelegt.

Konsolidierungsfortschritte werden durch eine deutliche Absenkung der Primärausgaben klar erkennbar. Bremen wird seinen Sanierungskurs bis 2010 unverändert beibehalten. Der Abbau der Primärausgaben als leistbarer Eigenbeitrag in der dargestellten Größenordnung soll konsequent umgesetzt werden, obwohl zwischenzeitlich nennenswerte steuerliche Mehreinnahmen eingetreten sind. Diese werden ausschließlich zur Minderung des Finanzierungsdefizits, also der Begrenzung der Schuldenaufnahme, eingesetzt.

Im Zeitraum 2005 bis 2010 kann nach derzeitiger Prognose eine Minderung des Finanzierungsdefizits um 40 Prozent, der Abbau des konsumtiven Defizits um über 50 Prozent und eine Verbesserung des 2009 erstmals positiven jährlichen Primärsaldos um rund 770 Millionen Euro erreicht werden. Mit diesen Zahlen und dem Haushaltsgebahren muss Bremen sich nicht verstecken, damit ist aber auch die Haushaltsnotlage nicht überwunden.

Bei zwangsweise steigenden Zinslasten und Personalausgaben bedeutet der vorgelegte Finanzrahmen, dass auch für die anstehenden Haushaltsberatungen weitere schmerzhafte Kürzungen unvermeidbar sind! Die konsumtiven und investiven Ausgaben werden 2008 jeweils um 30 Millionen Euro und 2009 jeweils um rund 50 Millionen Euro gegenüber den Anschlägen 2007 abgesenkt. Dabei wissen wir nur zu gut um die bereits bestehenden Finanzierungsengpässe in den Ressorts. Gleichzeitig gibt es viele gesellschaftlich notwendige Bereiche, die einer dringenden Aufstockung der Ressourcen bedürfen. Diese Aufgabe kann nur gelöst werden, wenn sich alle ernsthaft der Diskussion um Prioritäten stellen.

(Beifall bei der SPD)

Mehrausgaben müssen mit konkreten Einsparungen an anderer Stelle einhergehen. Dabei legen wir Sozialdemokraten Wert darauf, den Ressortegoismus zu überwinden. Nur wenn zunächst die rechtlich verpflichtenden, die politisch gesetzten Schwerpunkte und die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen finanziert sind, kann über weitere – alte wie neue – Ausgaben nachgedacht werden. Dem neuen Parlament steht hier eine große Aufgabe bevor.

Im derzeit geltenden Finanzausgleichssystem beträgt die Finanzausstattung Bremens insgesamt 132 Prozent der vergleichbaren Durchschnittswerte aller Flächenländer und ihrer Gemeinden, auf der Ausgabenseite jedoch wird Bremen diesen Wert deutlich unterschreiten. Derzeit beträgt er 130 Prozent, bis 2010 werden wir auf 122 Prozent des Länderdurchschnitts fallen. Das bedeutet weitere erhebliche Eigenanstrengungen Bremens zur Haushaltskonsolidierung, die allerdings nicht dauerhaft geleistet werden können. Untersuchungen zeigen, dass die kritische Untergrenze, die zu einer Gefährdung der erforderlichen Aufgabenwahrnehmung führen würde, bei 125 Prozent liegt.

Schon heute können wir feststellen, dass es Bereiche gibt, in denen weitere Sparanstrengungen nicht möglich beziehungsweise Aufstockungen notwendig sind. Das gilt insbesondere in den Bereichen, die direkt mit Menschen zu tun haben, die Besserstellung der Kinderbetreuung ist hier das beste und allseits akzeptierte Beispiel. Wir freuen uns, dass dies nun auch die CDU erkannt hat. Den Worten im Wahlprogramm müssen nun Taten folgen!

(Beifall bei der SPD)

Gleichwohl besteht für Bremen als Haushaltsnotlageland die Verpflichtung, durch eine Unterschreitung dieser Rahmensetzung zu dokumentieren, dass wir bereit und in der Lage sind, weitere Eigenbeiträge zur Sanierung zu leisten. Modellrechnungen zur Haushaltsentwicklung der Flächenländer und ihrer Gemeinden ergeben, dass diese bereits 2015 Haus

haltsüberschüsse zur Schuldentilgung erwirtschaften können. Die gleiche Berechnung für Bremen zeigt, dass uns das auch bis 2020 nicht gelingen kann.

Die Zinsvorbelastungen erweisen sich als ein nicht aus eigener Kraft überwindbares Hindernis. Zinsen von derzeit 650 Millionen Euro jährlich werden bis zum Jahre 2020 auch bei einer weiterhin restriktiven Haushaltsführung auf über eine Milliarde Euro anwachsen. Damit werden die Zinslasten dann fast ein Viertel des Haushalts ausmachen. Trotz aller Anstrengungen kann Bremen ohne externe Hilfen eine sich dramatisch weiter verschlechternde Haushaltsnotlage nicht verhindern.

Nun lassen Sie mich noch auf das oft zitierte Korioth-Gutachten eingehen! Ich beginne mit einem Zitat: „Die gegenwärtige finanzielle Situation Bremens beruht auf selbstbestimmten Entscheidungen des Senats und der Bürgerschaft, die, gemessen am Handlungsmaßstab Sanierung, fehlerhaft waren. Der Zusammenhang jedenfalls zwischen eigenem Finanzgebaren und missglückter Sanierung ist offensichtlich.“ Korioth verneint den Anspruch auf weitere finanzielle Hilfen, Bremens Investitionsstrategie sei von Anfang an erkennbar verfehlt gewesen und hätte keine Erfolge erzielt.

Dem kann man entgegnen, das Sanierungsprogramm für Bremen war mit Bund und Ländern abgestimmt. Vor einer Zustimmung musste die Strategie einschließlich der Ausgestaltung des Investitionssonderprogramms vorgelegt werden. Eine umfangreiche wissenschaftliche Ex-ante-Wirkungsanalyse des ISP, basierend auf den von der Bund- und Länderarbeitsgruppe Steuerschätzung vorgegebenen Prognosezahlen, war hierfür Voraussetzung. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Sanierung wurde Bremen immer attestiert, alle Vorgaben eingehalten beziehungsweise übererfüllt zu haben. Die Sanierungsstrategie wurde nicht infrage gestellt, vielmehr hat das Saarland später den gleichen Weg eingeschlagen.

Korioth weiter: „Im Zeitraum von 1994 bis 2004 und darüber hinaus hat es Bremen praktisch völlig unterlassen, eine Haushaltssanierung in Angriff zu nehmen. Eigenanstrengungen zur Verbesserung der kritischen Haushaltssituation waren und sind nicht festzustellen.“

Entgegnung: Es ist ein Leichtes, die Eigenanstrengungen Bremens zu erkennen. Das hätte bei ordentlicher Auseinandersetzung mit Daten und Fakten gelingen müssen. Der Senat wird auf diese Vorwürfe auch in seiner Ergänzungsschrift zur Klage eingehen. Es ist nicht Bremens Versagen, wenn die vom Bund vorgegebenen Prognosezahlen der Einnahmen nicht haltbar sind. Wir erinnern uns nur zu gut an die Phasen, als mit jeder Steuerschätzung eine Revision der Einnahmeerwartung nach unten erfolgte und wir harte Gegensteuerungsmaßnahmen im konsumtiven Bereich ergreifen mussten.

Bremens zusätzliche, über die Vereinbarung hinausgehenden Anstrengungen wurden jährlich dokumentiert, als Beispiel sei nur die Höhe der Vermögensveräußerungen von circa 2,3 Milliarden Euro genannt. Diese waren nicht Bestandteil des beschlossenen Sanierungsprogramms. Dieses beachtliche Volumen allerdings reichte nicht aus, die Einnahmeausfälle vor allem aus der ersten Phase der Sanierung zu kompensieren.

Die Steigerung der Personalausgaben geht nicht auf eine Ausweitung des öffentlichen Dienstes zurück, das Gegenteil ist der Fall! Bremen hat zu einem frühen Zeitpunkt den Abbau der öffentlich Beschäftigten begonnen; ein Punkt, der uns nicht leichtgefallen ist und mittlerweile an Grenzen stößt. Andere Bundesländer unternehmen diese Schritte gerade erst.

Insgesamt beträgt die Zuwachsrate der bereinigten Gesamtausgaben Bremens über den gesamten Sanierungszeitraum nur rund 50 Prozent der der anderen Länder und Gemeinden, eine ganz beachtliche Leistung vor dem Hintergrund hoher Zinsbelastungen und sanierungsbedingter Investitionssteigerungen!

Korioth kritisiert weiterhin: „Das Sanierungsprogramm von 1992 sah vor, die durch die Sanierungsbeiträge erreichten Ersparnisse bei den Zinsausgaben werden zur Erhöhung der wirtschafts- und finanzkraftstärkenden Investitionen eingesetzt.“ Korioth unterstellt Bremen die Einschätzung, durch Ausgaben Schulden tilgen zu können. Ersparnisse könne es nur durch echte Schuldentilgungen geben, und auch das ist Quatsch!

(Beifall bei der SPD)

Eine Finanzierung des ISP durch Zinseffekte einer echten Entschuldung hätte entsprechend positive Finanzierungssalden vorausgesetzt. Dann wären wir aber nicht in einer Haushaltsnotlage gewesen und bräuchten keine Sanierungszahlungen. Korioths Aussage zeigt deutlich, dass er die mit dem Bund vereinbarte Sanierungsstrategie und die vom Verfassungsgericht anerkannte Ursache unserer Haushaltsnotlage nicht verstanden hat.

(Beifall bei der SPD)

Durch die Sanierungszahlungen hat Bremen die ansonsten notwendige Neuverschuldung entsprechend reduzieren können. Der daraus entstehende Zinsvorteil wurde gemäß der Sanierungsvereinbarung mit Bund und den Ländern für wirtschafts- und finanzkraftstärkende Investitionen eingesetzt. Das bedeutete jedoch, dass in Höhe der mit dem Bund verabredeten sukzessive steigenden Investitionen bei gegebenem Ausgabevolumen zusätzliche Einsparungen Bremens in anderen Bereichen erforderlich waren: die Verbesserung unserer Haushaltsstruktur!

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die seinerzeit kalkulierte Zinsersparnis zu Zeiten der Hochzinsphase so üppig ausgefallen ist, dass die Höhe des Investitionssonderprogramms deutlich über den Zinsvorteilen lag und somit weitere Eigenanstrengungen Bremens voraussetzten.

Vielleicht wäre Professor Korioth besser beraten gewesen, sich mit der Begründung des Verfassungsgerichtsurteils von 1992, den Ergebnissen der Revisionsverhandlungen 1997/1998 und den jährlichen Sanierungsberichten zur Vorbereitung seiner Stellungnahme zu beschäftigen anstatt fast ausschließlich mit Veröffentlichungen der Bremer Opposition.

(Beifall bei der SPD)

Die Ausführungen des Gutachters, ohne ISP hätte es eine um 150 Millionen Euro geringere Zinsbelastung gegeben, mögen zwar rechnerisch richtig sein, zeigen aber vor allem deutlich, hier werden ökonomische Zusammenhänge vollkommen ausgeblendet. Das Stadium dieser schlichtweg platten und falschen Argumentation von Korioth haben mittlerweile sogar namhafte Ökonomieprofessoren in Bremen überwunden, die der Sanierungsstrategie durchaus kritisch gegenüberstehen.

Die Haushaltszahlen machen zudem deutlich, dass die angenommenen und nicht belegten um 150 Millionen Euro geringeren Zinsbelastungen das Problem der extremen Haushaltsnotlage nicht gelöst hätten. Was wäre denn mit einer geringeren Zinsbelastung gewonnen? Welchen Nutzen zieht Bremen aus den erfolgreichen Projekten des Investitionssonderprogramms? Wo würden wir heute stehen, wenn es nicht gelungen wäre, einen Strukturwandel herbeizuführen?

Bremen und Bremerhaven als Stadt der Wissenschaften, erfolgreichster Logistikstandort, boomende Hafenwirtschaft, Exzellenzinitiative an der Universität, wachsende Zahlen im Tourismus in Bremen und Bremerhaven, das alles und vieles mehr hätte es sicherlich so nicht gegeben. Zwar ist insgesamt der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zurückgegangen, aber was wäre denn geschehen, wenn die Investitionen nicht eingesetzt worden wären und damit zumindest dem Abbau der Arbeitskräfte entgegengewirkt hätten?

(Beifall bei der SPD)

Unsere heutige Lage wäre ungleich schwieriger, und ich wage mit Recht zu behaupten, der Nutzen hieraus übertrifft die errechneten Zinsersparnisse in Höhe von 150 Millionen Euro bei Weitem!

Professor Korioth greift die Diskussion um die korrekte Zuordnung konsumtiver Ausgaben im Rahmen des ISP auf. Hier hat es mittlerweile eine entsprechende Umstellung gegeben. Allerdings muss darauf hin

gewiesen werden, dass die konsumtiven Ausgaben zum Beispiel im Wissenschaftsbereich immer Bestandteil des bei Bund und Ländern vorgelegten ISP waren und deshalb während der Sanierungsphase bis 2004 auch eine gewisse Berechtigung in der Zuordnung zu den Investitionen lag. Auch auf Bundesebene gibt es eine Diskussion über die Zuordnung der Finanzierungskosten zum Beispiel großer Bauvorhaben, hier wird nicht einheitlich verfahren.

Richtig absurd werden Korioths Ausführungen zum Primärhaushalt und hier insbesondere im Zusammenhang mit den konsumtiven Primärausgaben. Da die Zinsen nicht Gegenstand der Betrachtung sind und in Bremen teilweise zu den investiven Ausgaben gebucht wurden, kann es auch nach einer Korrektur keine Auswirkung auf die konsumtiven Primärausgaben geben. Jeder Student der Finanzwissenschaften würde mit einer solchen Betrachtung sicherlich durch die Prüfung fallen!

Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle sicherlich der sogenannte Kanzlerbrief. Bremens Zustimmung zur Steuergesetzgebung wurde davon abhängig gemacht, dass dem Land zugesichert wurde, es dürfen daraus keine Nachteile entstehen. Obendrein sollte ein Abgleiten in eine erneute extreme Haushaltsnotlage verhindert werden. Es ist müßig, darüber zu streiten, welcher Betrag angemessen gewesen wäre. Der konkrete Verlust aus der Steuergesetzgebung in Höhe von 120 Millionen Euro wurde noch von Bundeskanzler Schröder durch entsprechende Zuschüsse zu Infrastrukturinvestitionen ausgeglichen. Der darüber hinaus eingestellte Forderungsbetrag ergibt sich aus der Summe, die zur Aufstellung eines verfassungskonformen Haushalts erforderlich gewesen ist.

In erster Linie sollte hier der verfassungsrechtliche Anspruch Bremens dokumentiert werden. Nur durch diese Summe wäre ein Abgleiten in eine erneute extreme Haushaltsnotlage zu verhindern gewesen, und genau dies wurde in dem Brief zugesichert. Aus eigener Kraft war Bremen nie in der Lage, diesen Betrag zu kompensieren. Das wissen auch all jene, die den finanztechnischen Umgang mit dem Kanzlerbrief kritisieren. An dem Haushalt Bremens und der gegenwärtigen Finanzsituation hätte sich auch ohne Einstellung dieser Forderung nichts geändert.

(Beifall bei der SPD)

Das Korioth-Gutachten erweist sich also bei näherem Hinsehen als ein Gefälligkeitsgutachten, das wichtige Aspekte ausblendet, Fakten ignoriert und insbesondere die nicht kritisierte Vorlage der Jahresberichte außer Acht lässt. Es sollte wohl ein politisches Kampfinstrument geschaffen werden. Das kann und wird es nicht sein, weil hier nur oberflächlich und unausgewogen geurteilt wurde, und ich denke, Herr Bürgermeister Böhrnsen und der Senat haben mit der

Beschreibung „rückwärtsgerichtete Polemik“ die richtige Bezeichnung gefunden.

Es bleibt dabei: Aus eigener Kraft kann Bremen die Haushaltsprobleme nicht lösen und ist berechtigterweise weiterhin auf die Unterstützung des Bundes und der Länder angewiesen. Der von Bürgermeister Jens Böhrnsen eingeschlagene Weg zur Überwindung der extremen Haushaltsnotlage ist alternativlos und findet unsere volle Unterstützung!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erst einmal möchte ich mich im Namen der Grünen beim Senat für die Regierungserklärung bedanken. Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit insbesondere in dieser Phase die Strategie Bremens erfährt und auch mitbekommen kann, wie das Parlament darüber denkt und wie es weitergehen kann.

Frau Kollegin Wiedemeyer, über den Finanzrahmen, den der Senat gestern verabschiedet hat, kann ich hier nichts sagen, darauf werde ich in meiner Rede nicht eingehen. Die Fraktion der Grünen hat ihn noch nicht erhalten, aber vielleicht ist es ja eine gute Idee, in der April-Sitzung der Bürgerschaft darüber zu reden, welche Finanzfolgen für die nächste Legislaturperiode unausweichlich sind und wie man sich diesem stellen wird.

Ich werde hier über die Föderalismusreform reden, über den zweiten Schriftsatz von Professor Hellermann, über die Korioth-Stellungnahme, und am Schluss meiner Rede werde ich noch 2 Vorschläge machen, was man auf die Zukunft gerichtet noch ein bisschen besser machen kann, wo es über das, was der Senat vorgelegt hat, hinaus vielleicht noch Möglichkeiten gibt, Bremer Interessen zu vertreten. Auf jeden Fall verspreche ich Ihnen, dass ich Sie hier in meiner Rede viel weniger kritisieren werde, als meine beiden Vorredner sich gerechtfertigt haben.

Was man aber auf jeden Fall aus Sicht der Grünen eingangs sagen muss: Die Lage ist ernst! Es geht auch um die Bewertung der Versäumnisse der Vergangenheit – bei Korioth werde ich gleich noch einmal darauf eingehen –, und die Große Koalition muss sich vorhalten lassen, dass sie den Ernst der Lage zu spät erkannt hat oder zu spät erkennen wollte.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)