Erstens: Beabsichtigt der Bremer Senat, eine vergleichbare Rahmenvereinbarung zur Übernahme von Lehrkräften in Mangelfächern mit anderen Bundesländern abzuschließen, wie es die Ministerpräsidenten der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern kürzlich vereinbart haben?
Drittens: Wie bewertet der Senat ein solches Abkommen, das den Wechsel von Lehrpersonal erleichtert?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Es wird umgehend geprüft, ob vergleichbare Verträge zur Übernahme von Lehrkräften in Mangelfächern mit anderen Bundesländern möglich sind.
Zu Frage 2: Es hat schon konkrete Verhandlungen zur Übernahme von Lehrkräften mit den Mangelfächern Latein und Spanisch für die Sekundarstufe I mit allen ostdeutschen Bundesländern gegeben. Lehrkräfte mit diesen Mangelfächern wurden jedoch bisher auch in diesen Bundesländern trotz Lehrerüberhang gesucht.
Alle ostdeutschen Bundesländer haben sich auf Anfrage grundsätzlich bereit erklärt, einen Hinweis auf Informationen zum Lehrerbedarf und zum Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren der Stadtgemeinde Bremen auf der entsprechenden Internetseite ihres Bundeslandes aufzunehmen. Der Bremer
Link zu den Stellenausschreibungen für Lehrkräfte ist in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen schon auf den entsprechenden Websites platziert. Die Aufnahme des Hinweises auf den Websites der restlichen 3 Bundesländer ist veranlasst. In einem nächsten Schritt wird im Rahmen einer Abfrage die Bereitschaft der ostdeutschen Bundesländer geklärt, ob ein Interesse besteht, eine vergleichbare Rahmenvereinbarung zur Übernahme von Lehrkräften in Mangelfächern mit der Stadtgemeinde Bremen abzuschließen.
Zu Frage 3: Ein solches Abkommen bietet grundsätzlich die Möglichkeit, die bilateralen Beziehungen zwischen Bremen und den entsprechenden Kooperationsländern im Bereich der Schulen zu vertiefen. Dies kann auch die Chancen zur Übernahme von Lehrkräften in Mangelfächern verbessern. – Soweit die Antwort des Senats!
Vielen Dank, Herr Senator, für die erfreuliche Antwort! Ich finde es sehr gut, dass das geprüft wird. Eine Frage habe ich noch: Werden auch Gespräche mit Niedersachsen über so ein gegenseitiges Abkommen geführt? Das wäre aus meiner Sicht ja denkbar!
Das wäre denkbar, aber es gibt keine Hinweise, dass wir nicht im Wettbewerb stehen. Wenn 2 Länder, die so unmittelbar regional zusammenhängen wie wir, über ähnliche Mangelsituationen verfügen, ist ein Kooperationsvertrag aus meiner Sicht eher unwahrscheinlich. Wir müssen da schauen, wo die Studenten, die Referendare ausgebildet werden, wo Überhänge bestehen, und dort versuchen, die Kolleginnen und Kollegen nach Bremen zu bekommen, so wie wir es jetzt bereits begonnen haben. Ich glaube, es ist nicht so gut, wenn man das mit einem Land abschließt, das selbst in einer ganz ähnlichen Situation ist. Wenn wir uns ergänzen können, dann spricht auch gegen so ein Abkommen nichts. Ich denke aber, das ist die geübte Praxis, dass wir das mit Niedersachsen auch jetzt schon so handhaben.
lerpauschale“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Pflugradt, Perschau und Fraktion der CDU.
Wie bewertet der Senat die Urteile der Finanzgerichte Niedersachsen und Saarland, in denen die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt wurde?
Wie werden die Bremer Finanzämter mit den in großer Zahl erwarteten Einsprüchen gegen Steuerbescheide umgehen?
Mit welchen finanziellen Auswirkungen auf das Land Bremen wäre zu rechnen, wenn die Kürzung der Pendlerpauschale infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts rückgängig gemacht würde?
Zu Frage 1: Die Finanzgerichte Niedersachsen und Saarland halten die ab dem 1. 1. 2007 geltende Regelung in Paragraf 9 Absatz 2 Einkommensteuergesetz, nach der die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten qualifiziert werden, für verfassungswidrig und holen daher nach Artikel 100 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Paragraf 80 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlagefrage ein.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat gleichzeitig mit Beschluss vom 2. März 2007 in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz das Finanzamt im Wege der Aussetzung der Vollziehung verpflichtet, den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2007 auch für die ersten 20 Kilometer einzutragen. Das Finanzamt hat hiergegen Beschwerde eingelegt.
Der Senat nimmt in der Rechtsfrage eine abwartende Haltung ein, weil erstens bereits im Gesetzgebungsverfahren die Frage der Verfassungsmäßigkeit besonders thematisiert wurde, daher intensiv geprüft und von der Bundesregierung positiv beschieden wurde, zweitens das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 7.3.2007 entschieden hat, dass sich die gesetzgeberische Grundentscheidung, nach der die Arbeitssphäre erst am Werkstor beginnt, im Rahmen des verfassungsrechtlich anerkannten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers hält. Der Senat wird bei dieser widerstreitenden Rechtsprechung den Ausgang der Verfahren abwarten.
Zu Frage 2: Werbungskosten können im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Für die Mehrzahl der Bürger ist dieses Verfahren für 2007 bereits abgeschlossen. Einsprüche gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags wegen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegen den Finanzämtern nur in wenigen Fällen vor. Erst nach der Veranlagung zur Einkommensteuer 2007 ab Februar 2008 wird mit einer größeren Anzahl von Einsprüchen gerechnet, die dann bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhen und anschließend voraussichtlich in einem Massenverfahren abgearbeitet werden.
Zu Frage 3: Finanzielle Auswirkungen auf das Land Bremen, einschließlich Gemeinden nach Länderfinanzausgleich, wenn die Kürzung der Pendlerpauschale infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts rückgängig gemacht werden sollte: 2007 circa 6,9 Millionen, 2008 13,8 Millionen, 2009 ebenfalls 13,8 Millionen Euro. – Soweit die Antwort des Senats!
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist der Tagesordnungspunkt 1 erledigt.
Meine Damen und Herren, für die Aktuelle Stunde liegen zwei Themen vor, und zwar erstens auf Antrag der Abgeordneten Frau Ziegert, Dr. Sieling und Fraktion der SPD „Arbeit muss auskömmlich sein – Mindestlohn einführen“ und zweitens auf Antrag der Abgeordneten Herderhorst, Perschau und Fraktion der CDU „Die Bremer Polizei braucht 100 neue Polizisten.“
Die von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Aktuelle Stunde mit dem Thema „Senat versagt beim Küstenschutz“ ist inzwischen von den Antragstellern zurückgezogen worden.
Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Reihenfolge der Redner wird nach der Reihenfolge des Eingangs der Themen verfahren. – Ich stelle Einverständnis fest.
Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen, Herr Bürgermeister Röwekamp und Herr Senator Dr. Nußbaum.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte diese Aktuelle Stunde nutzen, ein weiteres Mal für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns und eine aktive Rolle unseres Bundeslandes hierbei zu werben. Ich weiß, uns Sozialdemokraten wird unterstellt, wir hätten das Thema erfunden, um Wahlkampf zu machen.
Richtig aber ist, Herr Perschau, das Thema braucht doch überhaupt nicht erfunden zu werden. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in vielen europäischen Ländern, in den USA und auch anderswo. Richtig ist ebenso, mehr als zweieinhalb Millionen Menschen arbeiten in Deutschland für Armutslöhne, für zwei, drei Euro die Stunde. Jedes zweite Kind lebt in Deutschland in einer solchen sogenannten Working-poor-Familie. Das zerstört Bildungschancen, ja, Lebenschancen dieser jungen Menschen. Das ist unwürdig, und das ist unmoralisch für ein so reiches Land wie Deutschland.
Das wollen wir ändern, meine Damen und Herren! Darum haben auch wir hier in Bremen in einem Bundesland die Aufgabe, eine Initiative zu ergreifen, übrigens zu einem Thema, das in Deutschland seit vielen Monaten diskutiert wird, wo allerdings die politische Lage verstellt ist: Gewerkschaften gegen Arbeitgeber, SPD gegen CDU. In dieser Situation hat Bürgermeister Böhrnsen
eine Bundesratsinitiative vorgeschlagen, um an dieser Stelle dieses soziale Problem anzugehen und eine aktive Rolle des Landes Bremen zu ergreifen. Ich finde, wir sind ein selbstständiges Bundesland, und wir haben ein gutes Recht, und wir sollten diese Aufgabe wahrnehmen, aktiv in solchen Dingen vorzugehen, weil das wichtig ist auch dafür, welches Renommee wir haben als aktives, soziales Bremen und auch als echtes, aktives, soziales Bremerhaven, meine Damen und Herren.
Diese Initiative hat ja aufgebaut, und von daher gab es eine gewisse Erwartung, denn einige Tage vorher hatte Senator Röwekamp ein Gespräch, wie wir jetzt alle in diesen Tagen haben, mit einer Reihe, ich glaube, von 40 Betriebsräten, und man liest hoffnungsfroh, am 14. März war das, ein Öffnungssignal. Man las