Sowohl die Bürgerschaft als auch die Fraktionen sind mit den beiden parallel laufenden Untersuchungsausschüssen an die Grenze ihrer Möglichkeiten gegangen. Die normale Arbeit in der Bürgerschaft, in den Ausschüssen und in den Deputationen musste ja weitergehen. Es gab nach meinem Eindruck zwar gelegentlich ein leises Stöhnen über die hohe Arbeitslast, Frau Linnert sprach vorhin von beachtlichem Arbeitspensum, das kann ich nachvollziehen, wenn ich die Ergebnisse sehe. Insgesamt aber hat es keinen Stillstand in der Arbeitserledigung gegeben, allenfalls leichte Verzögerungen hier und da, wenn ich zum Beispiel an verzögerte Protokolle oder so etwas denke. Hierfür möchte ich meine ausdrückliche Hochachtung der Verwaltung gegenüber erklären.
Loben möchte ich auch die Tatsache, dass der Abschlussbericht ein geeintes Ergebnis gebracht hat, man also der nahe liegenden Versuchung widerstanden hat, das Thema „Klinikskandal“ parteipolitisch auszuschlachten und in den Wahlkampf hineinzuziehen. Das gilt gleichermaßen auch für den KindeswohlAbschlussbericht, den wir morgen beraten werden. Auch dies muss lobend hervorgehoben werden, weil
so etwas zu Wahlkampfzeiten nicht selbstverständlich ist. Ich hoffe, dass dies – heute konnte man das ja schon nachvollziehen – auch morgen in der Debatte so bleibt, trotz heißer Wahlkampfzeiten. Ich will mich ebenfalls an diese Zurückhaltung halten.
Zu den Fakten und Abläufen, die untersucht wurden, muss ich hier nicht viel sagen, das wurde im Bericht, in den Medien, auch in den Debattenbeiträgen und in dem Bericht von Frau Linnert heute Morgen, schon breit genug ausgeführt. Für mich hat sich hier, wenn ich das noch einmal als Resümee rekapituliere, ein Abgrund von Versagen, insbesondere auf den persönlichen Ebenen, aufgetan. Das schreit regelrecht nach der Staatsanwaltschaft und nach strafrechtlichen Ermittlungen, unabhängig von dienstrechtlichen Konsequenzen, die das unter Umständen auch noch haben kann.
Es ist jetzt notwendig, das ist das Entscheidende für mich, aus dem, was geschehen ist, und dem, was wir in den Berichten nachlesen können, dem, was an Feststellungen getroffen und als Empfehlungen gegeben worden ist, die richtigen Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen und Anpassungen vorzunehmen. Sicher gibt es da bei Einzelheiten unterschiedliche Betrachtungen und Wertungen, aber das sollte nicht verhindern, dass es bei den zu ziehenden politischen und organisatorischen Schlussfolgerungen zu einer möglichst breiten Übereinstimmung kommt.
Die Empfehlungen des Ausschusses, damit möchte ich mich hier jetzt ausschließlich beschäftigen, erfolgen mit großer Einmüntigkeit, das ist gut so! Ich kann mich diesen Empfehlungen ebenfalls anschließen, insbesondere der Empfehlung zum Einstellungsverfahren, darüber ist heute schon breit diskutiert worden, und wir sind auf die Schwachstellen und einige Neuerungen hingewiesen worden. Dem kann ich mich ausdrücklich anschließen.
Auch die Empfehlungen zur inneren Organisation und zur Führung der Kliniken, zur Korruptionsbekämpfung, zu den Beraterverträgen und zu den Wirtschaftlichkeitsberechnungen finden wir richtig, und dem gilt unsere ungeteilte Zustimmung. Die Ausführungen zur Verantwortlichkeit der Ressortspitze sind ebenfalls richtig, sie decken sich im Übrigen mit dem, was ich schon bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses gesagt habe, damals allerdings noch nicht auf der Basis einer solchen Untersuchung, sondern aufgrund von Vermutungen, die sich im Zusammenhang mit diesen Dingen ergeben haben.
Der Rücktritt des Staatsrats Knigge war eigentlich die falsche Antwort. Beamte können gar nicht zurücktreten, das habe ich damals auch gesagt, sie können nur entlassen werden, aber das ist eine andere Ebene. Zurücktreten kann nur die Senatorin, damals die verantwortliche Senatorin, dieser Rücktritt hätte schon damals erfolgen müssen, das habe ich damals gesagt,
und das wird durch die Berichterstattung heute ausdrücklich bestätigt. Von mangelhafter Organisation und Aufsicht der Kontrolle war hier die Rede, ich kann das nur nachträglich unterstützen, und deswegen müssen aus diesen Dingen die richtigen, die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen werden.
Als Bremerhavener Abgeordneter könnte ich mich bei den Strukturüberlegungen zur Krankenhauslandschaft in Bremen zurückhalten und das, was im Bericht zur Struktur der kommunalen Krankenhäuser gesagt wurde, nicht weiter kommentieren. Ich glaube aber, dass der Krankenhausbereich zu sensibel und für die Zukunft der Stadtgemeinde Bremen zu bedeutsam ist, um sich hier der Stimme zu enthalten. Zudem drängen meine Bremer Parteifreunde darauf, doch hierzu auch etwas zu sagen.
Nach der Lektüre des Berichts muss man zu der Überzeugung kommen, dass die Konstruktion der Gesundheit Nord in keiner Weise zu einer Lösung der Probleme beigetragen hat. Stattdessen wurde nur eine neue Verwaltungsebene eingeführt, die es erschwert hat, Zuständigkeiten zuzuordnen und finanziellen Durchblick zu schaffen. Die Frage muss erlaubt sein, ob es sich dabei nicht nur um einen Wasserkopf handelte oder ob noch anderes dabei im Spiel war.
Bremen braucht die einzelnen Klinikstandorte, muss ihnen dort Zuständigkeiten geben, wo es sinnvoll ist. In diesem Punkt stimmt die FDP mit den Empfehlungen unter Nummer vier des Berichts vollständig überein. Die Synergieeffekte, die man sich durch die Holding versprochen hat, sind nicht eingetroffen, sie waren auch kaum zu verwirklichen. Es gibt unklare Zuständigkeiten, zu viele Entscheidungsebenen und ein zu starres Personalkonzept, einschließlich der Beschränkungen, die das bremische Personalvertretungsgesetz möglicherweise an dieser Stelle bringt.
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Gilt in ganz Deutschland, Herr Wedler! Stellen Sie sich das vor!)
Das gilt in ganz Deutschland, aber gleichwohl sind das Verständnis und die Interpretation dieses Gesetzes natürlich dem PVG folgend. Im Übrigen galt vorher, als die Häuser noch städtische Einrichtungen waren, natürlich das PVG. Das Denken in diesen Kategorien hat sich fortgesetzt, insofern gibt es da keinen Unterschied.
Eigenständige Einheiten hätten wesentlich effektiver wirtschaften können. Synergieeffekte können auch mehrere selbstständig wirtschaftende Kliniken durch Zusammenarbeit erzielen, wenn sie dem ent
sprechenden Wettbewerbsdruck ausgeliefert sind. Ein gemeinsamer Konzern ist nur sinnvoll, wenn die einzelnen Kliniken wirklich bereit sind, Kompetenzen abzugeben. Daran hat es aber ganz offensichtlich gefehlt.
Wir Liberalen stehen für selbstständige Kliniken, die in ihren Stadtbezirken verankert sind und selbstständig wirtschaften können. Sowohl den Klinikleitern als auch den Betriebsräten ist zuzutrauen, dass sie die Notwendigkeiten erkennen und angemessen zusammenarbeiten. Die Krankenhausbedarfsplanung des Landes mit Aussagen auch für Bremen ist das angemessene politische Instrument, um eine gute Versorgung für die bremische Bevölkerung zu garantieren.
Auch die Empfehlungen zur Aufsicht und Kontrolle werden von uns geteilt. Wiederholt haben sich die bestehen Regelungen als problematisch herausgestellt. Das weisungsgebundene Mandat ist nicht hinnehmbar. Eine effektive Kontrolle findet so im Zweifel nicht statt. Wir fordern von der Wirtschaft zu Recht unabhängige Aufsichtsräte. Dann müssen wir uns in der Politik ebenfalls daran halten!
Vollkommen zu Recht fordert der Bericht eine angemessene Schulung der Aufsichtsräte, und wenn wir ehrlich sind, fehlt vielen Abgeordneten der Einblick in die Tätigkeit eines Aufsichtsrats. Aufsichtsräte müssen darauf vorbereitet sein, was sie erwartet und welche Aufgaben sie haben, das ist vorhin auch schon betont worden. Politischer Proporz, was die Aufteilung und Zuordnung der Mandate angeht bei den Besetzungsverfahren für die verschiedenen Aufsichtsräten, ist jedenfalls nicht ausreichend, um diese Funktion wahrzunehmen.
Eine Reform, die sicherstellt, dass zukünftig unabhängige, nicht weisungsgebundene und gut vorbereitete Vertreter in den Aufsichtsräten sitzen, wäre ein Kernpunkt der Lehren, die man aus dem Fiasko der letzten Jahre in diesem Bereich ziehen sollte.
Als Fazit möchte ich festhalten: Die Ergebnisse des Berichts sollten nicht mit dem heutigen Tage im Aktenschrank verschwinden, sondern auch in der kommenden Legislaturperiode und darüber hinaus von Senat und der Bürgerschaft beherzigt werden. Einige Empfehlungen sind schon umgesetzt worden, einige andere müssen noch umgesetzt werden. Das neue Strukturkonzept für die bremische Krankenhauslandschaft sollte sorgfältig unter Berücksichtung der Ausschussempfehlung überdacht werden. Sorgfalt geht hier vor Schnelligkeit, denn es geht um viel, nicht nur um viele Patienten, sondern auch um viele Beschäftigte und am Ende natürlich auch um sehr viel Geld.
Es kommt also viel Arbeit in den nächsten Jahren auf die Politik und die Verwaltung zu. Ich wünsche allen Beteiligten daran ein glückliches Händchen und viel Erfolg im Sinne der Freien Hansestadt Bremen! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als der Kollege Wedler eben von seinen Freunden in der FDP sprach, sind einige zusammengezuckt und haben gefragt: Welche sind denn das?
Wir lesen in der Presse immer nur, dass es da großen Streit gibt. Das war aber nur eine kleine Bemerkung am Rande! Ich denke, wenn wir hier über Verantwortlichkeiten sprechen, und damit beschäftigen wir uns ja, dann dürfen wir nicht ausblenden. Ich möchte Verantwortlichkeiten jetzt nicht kleinreden, das möchte ich voranstellen, damit hier nicht ein falscher Eindruck entsteht, aber wenn wir über Verantwortlichkeiten in diesem Bereich des Gesundheitswesens reden, dann müssen wir sehen, dass es leider nicht nur in Bremen – wir haben ja auch eigene Erfahrungen, die schon 15 Jahre zurückliegen –, sondern auch in anderen Bundesländern immer wieder Vorfälle gibt, Skandale im Gesundheitsbereich, wo es Korruptionsfälle gibt, wo es Bestechlichkeit gibt und so weiter, also Dinge, die wirklich nicht schön sind. Man muss eben sehen, dass im Gesundheitsbereich sehr viel Geld umgesetzt wird. Es sind zum Teil sehr undurchsichtige Strukturen, daraus kann man nur den Schluss ziehen, es ist ein Bereich, der anfällig ist, und wenn man das sieht, dann muss man umso genauer hinsehen und umso bessere Kontrollelemente finden und umsetzen, um Derartiges zu verhindern.
Es ist auch eine der Konsequenzen, die wir in unseren Berichten diskutieren, wenn wir über die Frage, Dieter Focke hat es eben angesprochen, des Versagens der Führung sprechen, er hat das eben sehr in den Vordergrund gestellt. Ich finde, auch das ist richtig! Wir haben zum einen ein Versagen der politischen Führung, da sind aber Konsequenzen gezogen worden. Es ist also nicht die jetzige politische Führung, sondern Staatsrat Arnold Knigge hat die politische Verantwortung getragen, er hat das auch öffentlich erklärt,
und da muss man auch anerkennen, dass hier jemand zu seiner Verantwortung steht. Das tun wir jedenfalls auch. Was aber nicht angeht, das will ich ganz deutlich sagen: dass man hier die Verantwortung der politi
schen Führung, die getragen wird, wo Konsequenzen gezogen werden, vermischt mit der Verantwortung nachgeordneter Mitarbeiter. Das kommt nicht hin. Ich denke, man muss da unterscheiden: Es gibt diejenigen an der Spitze, die die politische Verantwortung getragen haben, aber man kann nicht so tun, als ob dann sozusagen der Sachbearbeiter, der Zahlenkolonnen nachzuprüfen hat, auch eine politische Verantwortung zu tragen hat.
Dies sind Mitarbeiter, die abhängig sind von Anweisungen, von internen Strukturen, die sie wiederum nicht zu verantworten haben. Da bitte ich doch ganz genau hinzusehen und ein bisschen zurückhaltend zu sein! Ich kann mir auch vorstellen, dass in einem solchen Apparat gewissermaßen abgeschottete Bereiche vorhanden sind, wo man nur Teile von Informationen hat, aber nicht das große Ganze im Zusammenhang sehen kann. Von daher tun wir gut daran, den Blick in die oberen Etagen zu richten.
Was die Frage der Absprache zwischen den Geschäftsführen betrifft und die Frage, ob es auch eine Absprache zwischen dem Ressort oder der Ressortspitze und den Betriebsräten gab, da muss ich ganz deutlich sagen: Nach dem, was wir herausgefunden haben im Ausschuss, ist es offen geblieben, ob diese Passage, die hier zitiert worden ist in dem Brief des Herrn Hollnagel an die Senatorin, dass absprachegemäß keine interne Besetzung erfolgen sollte, bedeutet, es gehe um die Absprache zwischen den Geschäftsführen oder um eine Absprache zwischen der Senatorin und den Betriebsräten. Nach meiner Erinnerung hat der Verfasser des Schreibens selbst diesen Brief so interpretiert, dass es um die Absprache zwischen den Geschäftsführen ging. Aber das ist am Ende offen geblieben, da sind beide Interpretationen denkbar.
Dann meine ich auch allerdings: Es ist nicht verboten, dass Senatoren, welche auch immer, mit Betriebsräten sich über die Frage auseinandersetzen, welche Geschäftsführer denn eingestellt werden sollen. Natürlich ist es auch die Frage der Kommunikationsfähigkeit, der Kommunikation zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat, was ein Eignungskriterium jedenfalls sein kann. Ich finde, das ist nicht zu geißeln, sondern das ist ein Aspekt, mit dem sich ein Senator in einem solchen Einstellungsverfahren auseinanderzusetzen hat. Einen Geschäftsführer, von dem zum Beispiel von vornherein feststeht, dass er nicht in der Lage ist, mit Betriebsräten zu kommunizieren, würde ich niemals einstellen. Das ist für mich, aus meiner Sicht jedenfalls, eine Eignungsvoraussetzung.
Andererseits ist auch richtig, dass natürlich nicht nur ausschließlich darauf zu schauen ist, welche Vorstellungen die Betriebsräte haben. Sie sind zu beteiligen, ihre Argumente sind anzuhören, und man muss sich mit ihnen auseinandersetzen.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass nach unserem Eindruck die Verwaltung, das Gesundheitsressort, nicht richtig in der Lage war, mit diesen neuen Strukturen, die mit der Privatisierung der kommunalen Kliniken eingeführt worden sind, umzugehen. Hier ist also der traditionelle öffentliche Dienst auf das private Recht, auf das GmbH-Recht, gestoßen, und man kann sagen: Das passte so nicht zueinander. Es benötigt offenbar einige Zeit, bis die öffentliche Verwaltung in der Lage ist, diese Instrumente zu handhaben: eine völlig andere Buchhaltung, ein anderes Rechnungswesen, andere Strukturen, ein anderes Mitbestimmungsrecht als im öffentlichen Dienst, Aufsichtsräte, die es in den Behörden nicht gibt.
Es gibt Abgeordnete, die eine ganz andere Funktion haben, das muss man lernen. Nun gibt es Bereiche in der bremischen Verwaltung, die sich mit dem privaten Recht auskennen und damit umgehen können. Im Gesundheitsbereich war es so, dass das nicht funktionierte. Wir müssen ganz klar sagen: Die Privatisierung der Krankenhäuser, die mit zu diesem Ergebnis beigetragen hat, war politisch von den Regierungskoalitionen gewollt. Vielleicht ist man dabei etwas über das Ziel hinausgeschossen.
Wir sagen in unserem Bericht: Die Gesundheitsabteilung im Ressort muss gestärkt werden, damit auch politische Führung stattfinden kann. Die Gesellschaften müssen angeleitet und kontrolliert werden, das geht nur, wenn man sich mindestens auf Augenhöhe begegnet. Das heißt, das Fachwissen, das in den Geschäftsführungen der Krankenhäuser vorhanden ist, muss mindestens auch auf der Behördenseite vorhanden sein, damit man richtig miteinander sprechen kann. Anders kann es nicht funktionieren!
Da gibt es Nachsteuerungsbedarf, das sehen wir so. Wir haben auch vorgeschlagen, dass eine Revisionsabteilung auf der Ebene des Senatsressorts eingeführt wird, eine Instanz, die Hinweisen jedweder Art nachgehen muss, wenn irgendetwas nicht zu stimmen scheint. Das ist in der Vergangenheit nicht so organisiert gewesen. Auch hier kann man die Kontrollmöglichkeiten noch verbessern, das sollte dann, bitte sehr, auch geschehen.
Frau Linnert, dann wollte ich noch einmal auf die Frage der Stimmbindung zu sprechen kommen! Sie haben das ja eben noch einmal erwähnt. Das war ein Thema, das uns sehr beschäftigt hat. Ich denke, mit etwas Distanz auch zu der Beweisaufnahme betrachtet ist es ein schwieriger Spagat, den der Senat versucht mit dem, was Sie als Stimmbindungserklärung bezeichnen. Es ist ja in Wirklichkeit nur eine Verfahrensregelung. Ein Abgeordneter, der als Aufsichtsrat den Vorgaben des Senats nicht folgen möchte, soll das anzeigen, und im Zweifel hat er sein Aufsichtsratsmandat sogar zur Verfügung zu stellen. Eine Stimmbindung in dem Sinne, dass ein Abgeordneter ge
zwunden werden kann, mit rechtlichen Mitteln oder wie auch immer, in einer bestimmten Weise abzustimmen, gibt es nicht, aber er verliert dann das Aufsichtsratsmandat, dazu hat er sich verpflichtet.
Das ist ein Ergebnis des Widerspruchs zwischen der exekutiven Aufgabe, die der Senat wahrnimmt, und dem Mandat. Der Senat vertritt den Gesellschafter, die Bürger Bremens in den Gesellschaften, und die Aufsichtsräte sind Vertreter der Gesellschafter. Die exekutive Aufgabe auf der einen Seite und die Wahrnehmung des freien Mandats auf der anderen Seite hat man versucht, mit dieser Erklärung unter einen Hut zu bringen. Wir müssen sagen: Das ist nicht richtig gelungen! Jedenfalls haben alle Abgeordneten gesagt, dass sie sich in dieser Rolle unwohl fühlen.
Wir haben andererseits festgestellt: Es gibt Bereiche, die haben wir nicht untersucht, in denen die Abgeordneten als Aufsichtsräte mit ihrer Rolle zufrieden sind. Bei der BSAG hört man das, bei der Gewoba soll es so sein, aber im Krankenhausbereich war es nicht so. Also muss man schauen, ob man hier zu Veränderungen kommen kann. Wir haben nicht sagen können, es muss jetzt generell anders werden im bremischen Beteiligungswesen, aber für den Bereich der Krankenhäuser sagen wir, so wie es war, war es nicht in Ordnung.
Im Übrigen betrifft dieses Problem nicht nur die Abgeordneten, sondern auch die Senatoren. Wir sagen in dem Bericht, die fachfremden Senatoren, das sind in diesem Fall nicht der Gesundheitssenator und nicht der Finanzsenator, denn das sind die Fachsenatoren, die fachfremden, das waren der Wirtschaftssenator und der Bausenator. Sie haben auch keine eigenständige gestaltende Funktion als Aufsichtsräte wahrgenommen, sondern sie haben nur das nachvollzogen, was der Senat vorher beschlossen hatte.
Es ist zu überprüfen, ob das eigentlich notwendig ist, zumal, wie wir gesehen haben, es erhebliche terminliche Probleme gab. Nicht alle Senatoren konnten immer teilnehmen. Einer war dabei, der nur an der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen teilgenommen hat, nicht, weil er keine Lust hatte, glauben wir, sondern weil es auch noch viele andere Aufgaben gibt, die er wahrzunehmen hat. In diesem Bereich muss man zu Veränderungen kommen.
Zum Schluss noch ein paar Sätze zur Frage der Struktur: Frau Linnert, in dem Bericht sagen wir, wir sind der Auffassung, dass überprüft werden muss, ob die gewählte, also die jetzige Struktur für die Erfüllung der Aufgaben, die dort vorhanden sind, geeignet ist. Dieser Satz ist aus meiner Sicht nicht beliebig interpretierbar, sondern es ist ganz eindeutig so, dass wir damit ausdrücken, die jetzige Struktur ist nicht geeignet, sonst brauchen wir sie nicht zu untersuchen.