Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Tittmann, ich glaube, der guten Wünsche Ihrerseits für den Tierschutzverein bedarf es nicht. Herr Apel, der hier oben sitzt mit den Kolleginnen und Kollegen, die sehr engagierte Arbeit machen, glaube ich, möchte das auch zurückweisen, und ich als Vorstandsmitglied sage Ihnen als Erstes, ich weise das zurück, auch wenn ich das parlamentarisch nicht darf ganz förmlich!
Was Sie in Ihrer schrecklichen „National-Zeitung“ und auch sonst irgendwo auf Plakaten verbreiten, ist deshalb nicht zu akzeptieren, weil jeder Tierschützer auch auf der Grundlage des Menschenrechts agiert und nicht möchte, dass Menschen anderer Kultur, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
anderer Religion oder anderer Hautfarbe diskriminiert und Schwache und Wehrlose in Kampagnen für populistische Rechtsparteien missbraucht werden. Das ist so sicher wie nur etwas!
Ich wollte mich aber ganz gern noch einmal zur Abgeordneten Frau Winther äußern! Dass uns diese Initiative mit dem Verbandsklagerecht und mit der Feststellungsklage nun wirklich so überrascht, dass wir noch monatelang in Ausschüssen arbeiten müssen, ist wirklich ein Bearbeitungszeitraum, den man sich leisten können muss. Da bin ich voll auf der Seite der Kollegin Frau Dr. Mathes. Das ist einfach der Sache nach so. Die Bearbeitung dieses Sachverhalts kommt so überraschend für uns wie Weihnachten. Ein Bürgerantrag lief durch die Stadt, die Grünen haben Initiativen ergriffen, wir haben es wiederholt getan. Also, wie viel Zeit zum Nachdenken brauchen wir noch? Wir verlieren mit jedem Monat Glaubwürdigkeit, meine Damen und Herren!
Selbstverständlich gibt es auch bei Rechtssachverhalten wie Tierhaltung, Massentierhaltung oder Tierversuchen immer eine Rechtsgüterabwägung, die von Gerichten getroffen wird. Wir im Parlament können nur politische Meinungsäußerungen oder unsere Haltung bekannt geben, und wir respektieren auch den Instanzenweg, aber den sollten wir frei machen. Das ist das Entscheidende!
Es ist genauso eine Mär zu glauben, dass wir mit einer politischen Positionierung allein weiterkommen. Wir brauchen diese Mittel! Einer weiteren Mär möchte ich auch Einhalt gebieten: Selbstverständlich können auch Tierforscher mit ihren Argumenten für ihre Arbeit werben. Das ist ihr gutes freiheitliches Recht, das auch durch die Verfassung garantiert ist. Aber dass Grundlagenforschung sofort in der Lage ist, schwere Krankheiten zu bekämpfen, weise ich hier entschieden zurück, das ist Sand in die Augen streuen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn fast 15 000 Bremerinnen und Bremer den Bürgerantrag mit ihrer Unterschrift unterstützen, dann ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass der Tierschutz ein Thema ist, das eine breite Öffentlichkeit interessiert und bewegt, und ich sage ganz ausdrücklich: Ich zähle mich auch dazu!
In den letzten Jahren ist in unserer Rechtsordnung bereits viel im Sinne des Tierschutzes erreicht worden. Ich darf daran erinnern, dass im Jahr 1990 das Bürgerliche Gesetzbuch geändert worden ist. Im Paragrafen 90 a BGB ist klargestellt worden, dass Tiere keine Sachen sind und unter dem Schutz besonderer Gesetze stehen. Das war bis dato nicht der Fall. Im Jahr 2002 ist das Staatsziel Tierschutz im Artikel 20 a des Grundgesetzes eingefügt worden. Der Tierschutz und das Gebot eines ethisch verantwortlichen Umgangs der Menschen mit dem Tier haben damit Verfassungsrang bekommen. In Ergänzung dieser Grundgesetzänderung ist das Tierschutzgesetz weiterentwickelt und neu gefasst worden. Fortschritte im Interesse des Tierschutzes hat es insbesondere bei den Bestimmungen zur Tierhaltung, zum Tiertransport gegeben, und soeben – nämlich am 18. April – hat die Bundesregierung ihren zehnten Tierschutzbericht beschlossen, in dem die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Tierschutzes referiert werden.
Auch wir in Bremen haben unsere Rechtsordnung weiterentwickelt. Ich darf daran erinnern, dass wir im Jahr 1997 die Landesverfassung ergänzt haben. Artikel 11 b der Landesverfassung enthält das Gebot, die Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe zu achten und sie vor nicht artgemäßer Haltung und vermeidbaren Leiden zu schützen. Das ist eine gute und wichtige Entwicklung, und ich denke, ich spüre dazu hier auch Übereinstimmung, dass wir der gemeinsamen Überzeugung sind, dass wir das weiterentwickeln müssen, denn jedes Recht und jede Schutzbestimmung ist nur dann wirklich effektiv, wenn man sie auch durchsetzen kann.
Frau Dr. Mathes hat geschildert, wie die Lage ist. Sie hat nämlich damit zu tun, dass unser System des gerichtlichen Rechtsschutzes auf dem Prinzip des Individualrechtsschutzes aufbaut, das heißt, klagen kann grundsätzlich nur derjenige, der behauptet, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Allerdings gibt es Ausnahmen, und es wäre nicht die erste Ausnahme im deutschen Recht, die wir machten, wenn wir uns auf ein Verbandsklagerecht hinbewegen. Ich darf einmal daran erinnern, wo es schon überall Ausnahmen gibt. Aus bestimmten Gründen, weil es um Schwächere geht, brauchen sie Unterstützung, oder weil es um übergeordnete Interessen geht, die gel
tend gemacht und zur Durchsetzung gebracht werden müssen: Das sind die Bereiche des Wettbewerbsrechts, des Verbraucherschutzes, des Schutzes behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger und – jedenfalls weitgehend – des Naturschutzes. Jetzt stellt sich die Frage, ob man das erweitern muss oder soll auch im Bereich des Tierschutzes.
Frau Winther hat daran erinnert, dass im Rechtsausschuss die Dinge erörtert worden sind. Das Justizressort hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der den durchaus erhobenen Bedenken Rechnung trägt, die sagen, ein weitgehendes Verbandsklagerecht im Sinne einer Anfechtungsklage könne es nicht geben. Jedenfalls haben wir vorgeschlagen, landesrechtlich eine tierschutzrechtliche Feststellungsklage einzuführen. Damit hätten einerseits die klagebefugten Verbände die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, andererseits würden Verzögerungen im Verwaltungsverfahren und Rechtsunsicherheit über die Bestandskraft von Entscheidungen vermieden.
Ich wünsche mir, dass wir im Sinne dieses Bürgerantrags und der vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger in diese Richtung – und die vermutlich gemeinsame Überweisung ist ein Signal dafür – weitergehen können, denn es ist so, es bleibt so: Der Tierschutz bedarf zu seiner Durchsetzung und dass er in der Lebenswirklichkeit auch die Rolle spielt, die ihm gebührt, weiterer solcher Instrumente. Ich setze darauf, dass wir das in der kommenden Legislaturperiode – und nicht erst am Ende, sondern möglichst gleich am Anfang – zustande bringen! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Es ist beantragt, diesen Bürgerantrag zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Wer der Überweisung des Bürgerantrags mit der Drucksachen-Nummer 16/1356 zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Bürgerantrag zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag „Förderung der Freiwilligen Feuerwehren“ vorgelegt, um noch einmal darauf zu drängen, wie wichtig dieser Auftrag ist, den die freiwilligen Feuerwehren hier bei uns im Land Bremen ausführen.
Die traurige Chronik mit Toten und Verletzten der terroristisch motivierten Anschläge und die Umweltkatastrophen in den letzten Jahren, aber auch in jüngster Zeit, haben zu starken Veränderungen in der Struktur der Gefahrenabwehr in Deutschland geführt. Wir im Land Bremen verfügen über gut aufgestellte und leistungsstarke Feuerwehren, die bei der täglichen Gefahrenabwehr immer wieder ihre Einsatzbereitschaft unter Beweis stellen. Wir wollen mit diesem gemeinsamen Antrag unsere freiwilligen Feuerwehren weiter unterstützen und damit das leistungsfähige System des Brand- und Katastrophenschutzes für die Zukunft stärken.
Das Land Bremen verfügt über 23 gut aufgestellte freiwillige Feuerwehren. Auf diesem Grundsockel der Feuerwehren aufbauend hat das Land vor allem in den letzten Jahren gute Strukturen geschaffen, die durch ihre Organisation schnell und effizient bei vorplanbaren Großveranstaltungen, aber auch bei Großschadenslagen situationsgerecht reagieren und agieren können. Mit den anderen Hilfsverbänden und Hilfsorganisationen müssen die Strukturen für die Zukunft im Katastrophenfall auf einen Nenner gebracht werden. Wir müssen uns vorbereiten auf die Gefahrenabwehr bei Naturereignissen, bei Unwetter und Hochwasser – hier in Bremen des Öfteren einmal der Fall, in Bremerhaven noch mehr –, terroristischen Anschlägen, Großveranstaltungen, Pandemien und Tierseuchen sowie Störfällen bei Gefahrgütern und so weiter. Neben der Berufsfeuerwehr und anderen Hilfsverbänden ist unsere freiwillige Feuerwehr ein wesentlicher Faktor bei der Gefahrenabwehr.
Mich beeindruckt immer wieder die außerordentlich gute Jugendarbeit, die bei unseren freiwilligen Feuerwehren geleistet wird, und dies verdient hohe Anerkennung, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wer in die Nachwuchsförderung und Jugendarbeit investiert, sichert sich nicht nur einen qualifizierten Nachwuchs, sondern leistet auch einen wichtigen und positiven Beitrag für die Stabilität unserer Gesellschaft. Ein besseres Vorbild kann man als Organisation nicht sein. Der hohe Anteil gerade junger Mitglieder bei den freiwilligen Feuerwehren zeigt, dass diese Hilfsorganisation etwas zu bieten hat. Das macht uns allen Mut!
In einer Zeit, in der Profitdenken überall an erster Stelle steht, scheint es, kann man den Wert der ehrenamtlichen Tätigkeit für unsere Jugend und unsere Gemeinschaft insgesamt nicht genug herausstellen. Gerade, weil es um die Grundlage unseres Gemeinwesen als eine freiheitliche Gesellschaft geht, müssen wir die gesamten Bedingungen für die freiwilligen Feuerwehren verbessern und wieder mehr Menschen – jüngere wie ältere, erwerbstätige wie arbeitslose, Eltern wie Singles – bei den jüngeren für die Jugendfeuerwehr und bei den älteren für die freiwilligen Feuerwehren begeistern. Das ist für uns eine Gemeinschaftsaufgabe. Das ist eine zentrale Aufgabe auch in der nächsten Legislaturperiode. Mehr denn je brauchen wir heute einen breiten Wertkonsens mit Mut zur Solidarität und zum Engagement.
Wenn unsere freiwilligen Feuerwehren – ich sage das hier noch einmal deutlich – im Land auf einer festen Grundlage stehen, beruht das ganz im Wesentlichen auf dem selbstlosen Einsatz der vielen aktiven Helfer.
Ohne deren ehrenamtliche Tätigkeit könnte diese Organisation nicht so erfolgreich arbeiten. Dieser hohe Leistungsstand kann aber nur durch Schulungen und gute Ausbildung weiter Bestand haben. Aus diesem Grunde bitte ich alle noch einmal darum, die Landesfeuerwehrschule in Bremerhaven weiter zu unterstützen, damit wir auch in den nächsten Jahren gut ausgebildete Nachwuchsleute für unsere freiwillige, aber auch für die Berufsfeuerwehr bereitstellen können.
Neue Bedrohungen erfordern neue Strategien zum Schutz der Bevölkerung. Schon aus Zeitgründen kann ich nicht detailliert auf die Problematiken, die die neuen Planungen zwischen Bund und Ländern aufwerfen, eingehen, aber lassen Sie mich noch einmal kurz etwas dazu sagen! Nach dem derzeitigen Diskussionsstand sind die Länder bereit, eine Ausrichtung der Bundesausstattung auf neue Szenarien, vor allem auch auf massive Terroranschläge, mitzutragen. Die neuen Szenarien erfordern vor allem Vorkehrungen für einen Massenanfall von Verletzten und den ABC-Schutz, aber insbesondere auch im Sanitätsbereich.
Bei den Krankentransportwagen sowie im Aufgabenbereich Betreuung sind geplante Reduzierungen durch den Bund dramatisch und im Hinblick auf unser gemeinsames Ziel, die Bewältigung von nationalen Schadenslagen, nicht akzeptabel. Die Reduzierung könnte den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten nicht vermittelt werden. Zu Recht befürchten die Organisationen einen Einbruch in der Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement, wenn die erforderliche Ausstattung nicht zur Verfügung steht.
Es muss unser Ziel sein – und ich bin davon überzeugt, wir werden alle an einem Strang ziehen, und Sie werden dort mitmachen –, für unsere freiwilligen Feuerwehren die Lücke zwischen vorhandenen und den künftig vom Bund zu finanzierenden Einsatzfahrzeugen nicht zu groß werden zu lassen. Ich sage eines hier noch einmal deutlich: Die freiwilligen Feuerwehren dürfen in ihrem Bestand nicht angetastet werden!