Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

len, sind noch keine Rechtssachverhalte festgestellt, sondern die Feststellung von Rechtssachverhalten wird zunächst ermöglicht. Auch das muss man differenziert sagen. Hier geht es einfach um die Möglichkeit, Themen zu forcieren, durchzusetzen und Interessenvertretung zu betreiben, und das auch im Rahmen der Möglichkeiten, die schutzlose Mitgeschöpfe nicht haben.

Von daher hoffe ich nicht, dass wir so weit kommen, dass wir am Ende des Tages überweisen, zurücküberweisen und überweisen, sondern dass die politische Güterabwägung uns in der nächsten Legislaturperiode – denn dann wird der Antrag wieder aufgerufen – die Möglichkeit und die Mehrheiten beschert, dass wir zu einer einhelligen Votierung kommen. Diese Votierung muss heißen: Wir setzen uns für ein Verbandsklagerecht ein, wir leiten die notwendigen rechtlichen Schritte in die Wege. Ich sage auch – das jetzt über die Fraktionsarbeit hinaus in meiner Rolle als Parteivorsitzende –, für mich wäre eine solche Haltungsfrage, wie wir tatsächlich auch mit dem Recht von Initiativen und Vereinen umgehen, ein guter Wahlprüfstein für mögliche Koalitionsverhandlungen. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Noch einmal vorab zur Erinnerung: Ziel des Bürgerantrags ist es, anerkannten Tierschutzorganisationen ein Klagerecht vor Gericht überhaupt erst zu eröffnen. Tierschutzverbände sollen das in der Verfassung verankerte Recht der Tiere wahrnehmen können, ihnen soll quasi eine Stellvertreterposition zukommen. Der Tierschutz – auch das noch einmal zur Erinnerung – ist ausdrücklich im Grundgesetz und in der Bremischen Landesverfassung verankert. Dennoch können zwar Tiernutzer gegen behördliche Entscheidungen Einspruch erheben, für die Wahrnehmung der Rechte der Tiere gibt es hingegen kein Instrument.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich möchte das auch jetzt einmal einordnen, was das heißt im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte und auch den letzten Beschlüssen, aus den Affenversuchen auszusteigen. Würde nämlich jetzt die Gesundheitsbehörde die weitere Genehmigung der Affenversuche verweigern, so könnte Herr Kreiter dagegen Einspruch erheben. Würde die Behörde aber anders entscheiden, das heißt, die Affenversuche 2008 ein weiteres Mal genehmigen, dann könnte niemand dagegen klagen, meine Damen und Herren!

Was heißt das im Klartext? Ohne ein Verbandsklagerecht vor unabhängigen Gerichten gibt es kein

rechtsstaatliches Verfahren. Diese rechtsstaatliche Lücke ist dringend zu schließen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es ist ja auch nichts Neues, dass wir Grünen das schon lange wollen. Ich muss das auch nicht so lange betonen, aber zumindest kurz wiederholen, weil sich daraus natürlich auch direkt ableitet, dass wir den Bürgerantrag ausdrücklich begrüßen und ihm gern zustimmen würden. Das können wir jetzt aber nicht, weil die Große Koalition sich auf die Überweisung geeinigt hat.

Wir haben nämlich bereits im Juli 2005 einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Bürgerschaft eingebracht. Er wurde dann in den Rechtsausschuss und in diverse Deputationen überwiesen. Da er aber nicht zurückkam, weil die Große Koalition entscheidungsunfähig war, haben wir diesen Antrag um eine rechtlich bedenkliche beziehungsweise potenzielle Angriffsmöglichkeit bereinigt und ihn ein Jahr später noch einmal leicht modifiziert eingebracht. Er wurde wieder überwiesen. Jetzt ist er wieder im Rechtsausschuss, dort ist er immer noch und verweilt und bleibt dort.

Ausgesessen und nicht entschieden, das kann doch keine Politik sein! Insofern ist, wie gesagt, klar, dass wir sehr gern diesem Bürgerantrag zustimmen würden, es uns aber verweigert wird, weil die Große Koalition auch hier wieder die Überweisung will. Man muss aber feststellen, da bin ich jetzt ganz optimistisch, dass dieser Bürgerantrag dann in der nächsten Legislaturperiode behandelt werden muss, und ich hoffe auch auf andere Mehrheiten hier in diesem Hause, hier in diesem Parlament, sodass das dringend erforderliche Verbandsklagerecht endlich realisiert wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir werden von daher der Überweisung zustimmen, weil ich denke, nur so kommen wir dann in der Sache weiter. Mehr ist leider nicht möglich, und das, meine Damen und Herren, obwohl die CDU öffentlich verkündet hat – und das allen voran Herr Bürgermeister Röwekamp –, sie sei jetzt auch gegen die Affenversuche an der Universität. Mit der Verweigerung der Zustimmung zum Bürgerantrag entlarvt die CDU sich selbst!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Mit dem Verbandsklagerecht gäbe es nämlich ein geordnetes rechtliches Verfahren, auf dessen Grundlage gegen eine Genehmigung der Affenversuche, die ansonsten 2008 wieder zu befürchten ist, angegangen werden könnte. Also, wenn man das ernsthaft will, wie es auch im Wahlprogramm der CDU steht, dann muss man das Verbandsklagerecht ein

führen. Deswegen ist überhaupt nicht verständlich, dass sich die CDU dem verweigert. Das würde im Übrigen auch der Kritik der DFG, die nämlich besagt, dass es mit dem Bürgerschaftsbeschluss zum Ausstieg aus den Affenversuchen kein geordnetes rechtsstaatliches Verfahren gibt, den Wind aus den Segeln nehmen. Dann hätten wir ein geordnetes rechtsstaatliches Verfahren, das die Abwägung zwischen Tiernutzung einerseits und Tierschutz andererseits ermöglicht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ein letzter Punkt noch, und das gehört genauso dazu, die Große Koalition redet von bürgerschaftlichem Engagement und handelt nicht entsprechend! Wenn ich an diese Legislaturperiode denke, zu bürgerschaftlichem Engagement, Bürgerbeteiligung wurde viel gesprochen. Wenn aber Bürgerinnen und Bürger seit Jahren dafür kämpfen, dass diese rechtsstaatliche Schieflage beseitigt wird, wird keine Entscheidung in der Sache gefällt. Es wird keine rechtsstaatliche Schieflage beseitigt, obwohl die Bürger das seit Jahren ernsthaft engagiert betreiben. Die Bremerinnen und Bremer wollen ein Verbandsklagerecht, und wenn man bürgerschaftliches Engagement will und ernst nimmt, dann muss man dem Bürgerantrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Winther.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch für die CDUFraktion hat der Tierschutz eine hohe Bedeutung, und das haben mehrere meiner Kollegen hier immer wieder kundgetan. Herr Perschau hat in vielen Reden den hohen Stellenwert des Tierschutzes hier dargestellt,

(Zurufe von der SPD und vom Bündnis 90/ Die Grünen: Taten!)

Frau Tuczek hat Ihnen in einzelnen Details immer wieder erklärt, wie wir den Tierschutz in Bremen sehen, welche Maßnahmen wir ergriffen haben, in welcher Weise auch wir dazu gestanden haben, dass der Tierschutz Verfassungsrang in Bremen bekommt.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. D r. S i e l i n g [SPD])

Nun liegt uns heute ein Bürgerantrag vor, und dies am Ende einer Legislaturperiode und in der letzten Sitzung der Bürgerschaft in dieser Legislaturperiode. Deswegen haben wir uns die Frage gestellt, wie

wir angemessen mit diesem Antrag umgehen. Wir schlagen Ihnen vor, den Antrag an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich will gern auch dafür sorgen, dass sich der Rechtsausschuss noch in dieser Legislaturperiode mit diesem Thema beschäftigt.

Ja, Frau Linnert, lachen Sie nicht, es gibt auch Fristen! Schauen Sie einmal in das Gesetz hinein, wie wir formal richtig damit umgehen müssen! An dieses Gesetz werden wir uns auch sehr genau halten und das Verfahren einhalten. Den Grund für eine Überweisung sehe ich im Folgenden: Die Koalition ist im Rechtsausschuss zu der Auffassung gekommen, dass eine Verbandsklage als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Landesebene rechtlich nicht zulässig ist. Herr Grotheer, das haben Sie auch so immer im Rechtsausschuss mit vertreten.

Der Bund hat nach unserer Auffassung den Tierschutz umfassend geregelt, sodass im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung keine Landeszuständigkeit gegeben ist. Es bleibt aber zu klären, ob diese Aussage auch für das Recht der Feststellungsklage gilt. Wir haben in der Koalition hier möglicherweise einen Dissens, und daher halte ich es gerade für notwendig, dass wir uns im Rechtsausschuss mit dieser Frage noch einmal beschäftigen und vor allen Dingen Experten hinzuziehen, die die Rechtslage noch einmal beleuchten. Bisher haben wir zu diesem Thema keine Gutachten in Auftrag gegeben, also auch keine übergeordneten Erkenntnisse gehabt. Wir sollten aber diese Expertenmeinungen einholen, um die Zulässigkeit einer Feststellungsklage juristisch zu klären.

Frau Emigholz, ich möchte nur einmal der Klarheit wegen sagen, wir haben hier keine gemeinschaftliche Initiative, sondern wir überweisen den Bürgerantrag an den Rechtsausschuss. Ich sage dies, weil es zwischendurch bei Ihnen doch etwas anders klang. Ich möchte bei der Gelegenheit auch darauf hinweisen, ich glaube, Frau Dr. Mathes hatte es angesprochen, dass der Rechtsausschuss abschließend zu der Antragsverpflichtungs- oder Anfechtungsklage auch deswegen noch nicht abschließend hat Stellung nehmen können, weil uns Voten aus den Bereichen Gesundheitsdeputation und Wissenschaftsdeputation nicht vorlagen. Das war aber Voraussetzung, damit der Rechtsausschuss abschließend einen Bericht abgeben kann, und beide Ressorts, glaube ich, stehen unter der Federführung von SPD-Senatoren.

Es gab auch die Diskussionen um eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einer Verbandsklage. Auch dazu darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass Schleswig-Holstein, das eine solche Initiative eingebracht hat, gescheitert ist, und zwar deswegen, weil der Bund selbst erklärt hat, dass das Tierschutzrecht auf Bundesebene abschließend geregelt und auch eine hohe Beteiligung der Tierschutzverbände an allen Verfahren gegeben sei und er deswegen nicht tätig werden wolle. Sehr geehrte Frau Dr. Mathes, dieser schleswig-holsteinische Antrag ist zu rot-grünen Zei

ten in Berlin eingegangen, hatte aber auch keine Folgen, und auch in anderen Bundesländern hat es keine entsprechenden Gesetze gegeben.

Nun haben Sie das Thema Primatenversuche hier eingebracht, Frau Dr. Mathes, und ich kann nur dazu sagen: Es ist richtig, die CDU geht davon aus, dass die Affenversuche nach Ende der laufenden Versuche beendet werden. Das ist ein ganz klares politisches Bekenntnis, um unnötige Leiden der Primaten zu vermeiden, aber dieses Thema steht auf einem ganz anderen Blatt als das der Tierschutzverbandsklage. Die Gesundheitssenatorin hat Affenversuche genehmigt, und zwar nach dem Bundestierschutzgesetz, da Professor Kreiter alle Auflagen erfüllt und es keinen formalen Widerspruch gab.

Im Übrigen wäre durch eine Verbandsklage nur zu prüfen, ob das Bundestierschutzgesetz eingehalten wird, und nicht, ob invasive Affenversuche sinnvoll, unersetzlich und zielführend sind. Diese Frage aber haben wir uns gestellt. Deswegen hat es ja auch in der letzten Bürgerschaft eine Debatte hierzu gegeben. Wir haben eine Kommission dazu eingerichtet, und wir warten den Bericht dieser Kommission ab. Diese Kommission soll uns aufzeigen, welche Wege zum Ausstieg möglich und gangbar sind.

Ich darf abschließend sagen, dass der CDU-Fraktion viel daran liegt, aus den Versuchen auszusteigen, auch wenn es um ein besonderes Know-how der Bremer Wissenschaftler, des Wirtschaftsstandortes, des Wissenschaftsstandortes und der Perspektiven für kranke Menschen geht. Ich möchte noch einmal auf meine Eingangsworte zurückkommen: Wir halten es für richtig, heute einen Bürgerantrag an den Rechtsausschuss zu überweisen und heute keine vorschnellen und möglicherweise anfechtbaren Beschlüsse zu einer Feststellungsklage zu treffen, denn das würde dem Tierschutz auch nicht helfen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich wahrscheinlich, wohl wissend, wie immer viel zu wenig Redezeit habe, gleich vorweg: Selbstverständlich hätte ich diesem Bürgerantrag „Klagerecht für den Tierschutz“ uneingeschränkt zugestimmt. Ich glaube kaum, dass es in diesem Hause jemals einen Abgeordneten gegeben hat, der sich nachweislich so rigoros und vehement für den Tierschutz eingesetzt hat wie ich. Ich habe immer wieder namens der Deutschen Volksunion in unzähligen Redebeiträgen zum Beispiel gegen die grausamen Affenversuche an der Bremer Universität gekämpft. Ich habe für die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz gekämpft, ich habe für ein Gesetz zur Einführung der Verbandsklage für den Tierschutzverein gekämpft und so weiter.

Alle meine Redebeiträge und Anträge für den Tierschutz insgesamt jetzt ausführen zu wollen, würde den zeitlichen Rahmen einiger Sitzungen bei Weitem überschreiten. Tatsache ist, dass Sie alle meine Anträge scheinheilig abgelehnt haben und dass Sie den Bürgerwillen von Tausenden tierliebender Bürgerinnen und Bürger Bremens schäbig missachtet haben. Daran ändert auch kurz vor der Wahl Ihre geheuchelte Tierliebe, Ihr Sinneswandel in Bezug auf die Affenversuche nichts, die Sie schon viel zu lange auf Kosten der grausam gefolterten Affen geduldet haben. Es ist schon sehr bezeichnend und bemerkenswert, wie viele Parteien urplötzlich vor der Wahl ihre angebliche Tierliebe entdecken.

Hier wird wieder einmal von allen sogenannten demokratischen Parteien Volksverdummung zwecks Stimmenfang betrieben. Jahrelang wurden meine unzähligen eingebrachten Tierschutzanträge sowie meine diesbezüglichen Redebeiträge von Ihnen unverantwortlich auf Kosten des Tierschutzes ignoriert, belächelt, missachtet, niedergeschrien und scheinheilig abgelehnt. Sie haben es immer noch nicht begriffen, Sie werden es auch niemals begreifen, und Sie wollen es auch niemals begreifen, darum sage ich es noch einmal in aller Deutlichkeit: Tiere können nicht klagen, Tiere sind den schrecklichsten, widerlichsten und brutalsten Grausamkeiten, die ihnen der Mensch täglich zufügt, hilflos und schutzlos ausgeliefert.

(Abg. Frau W i e d e m e y e r [SPD]: So wie wir hier im Parlament!)

Tiere werden jeden Tag grausam gefoltert, Tiere werden täglich geschlagen, erschlagen, getreten, verbrüht, an ihnen werden brennende Zigaretten ausgedrückt und so weiter. Sie werden hilflos ausgesetzt, gefoltert und nur so zum Spaß qualvoll getötet. Tiere werden bestialisch gejagt, unmenschlich, lebend, grausam transportiert, missbraucht und geschächtet oder, wie vor 4 Wochen in der Presse nachzulesen war, einfach aus dem achten Stock eines Hochhauses auf die Straße geworfen, wo sich dann das arme Tier blutüberströmt und unter sehr großen Schmerzen noch mit allerletzter Kraft zum Sterben auf den weichen Rasen schleppen konnte.

So etwas Grausames können Sie täglich aus der Presse entnehmen und wöchentlich aus der „National-Zeitung“. Hinzu kommt ja noch, dass solche bestialischen Menschen, solche niederträchtigen Tierquäler, wenn sie überhaupt bestraft werden sollten, eine viel zu geringe kleine Geldstrafe bezahlen müssen. Das ist für die Deutsche Volksunion unerträglich. Die DVU fordert schon seit Jahren hohe Gefängnisstrafen für grausame Tierquäler.

Meine Damen und Herren, alle Politiker haben eine große moralische und politische Verantwortung und Verpflichtung gegenüber unseren Mitgeschöp

fen. Tiere können sich nicht selbst helfen und schützen, Tiere sind dringend und zwingend auf unsere Hilfe, auf unser Mitgefühl angewiesen. Darum ist es ein Gebot der Stunde, dass wir heute diesem Bürgerantrag „Klagerecht für den Tierschutz“ zum Schutz vieler gequälter, gefolterter und misshandelter Tiere einstimmig, überparteilich zustimmen müssten, eigentlich müssten. Nur Sie haben wieder eine Überweisung beantragt.

Die Deutsche Volksunion wird sich auch rigoros nach dem 13. Mai 2007 uneingeschränkt und überparteilich für den Tierschutz insgesamt einsetzen, und ich wünsche namens der Deutschen Volksunion dem mutigen, aufopferungsvoll arbeitenden Tierschutzpräsidenten, Herrn Wolfgang Apel, und seinen tapferen, mutigen und unermüdlichen Mitstreitern und Vertrauenspersonen weiterhin viel Mut, Kraft, Erfolg und Gesundheit und bedanke mich bei allen tierliebenden Menschen für ihren uneigennützigen, aufopferungsvoll geleisteten dauerhaften Einsatz namens der Deutschen Volksunion ganz herzlich.

Sie können sich auch nach dem 13. Mai 2007 weiterhin uneingeschränkt der hundertprozentigen Unterstützung der Deutschen Volksunion sicher sein. Ich muss dementsprechend leider nur der Überweisung dieses Bürgerantrags zustimmen, werde aber verstärkt – und das verspreche ich Ihnen hoch und heilig – nach dem 13. Mai sehr genau darauf aufpassen, dass dieser Bürgerantrag, wie so oft, nicht in den Papierkorb wandert. Darauf können Sie sich hundertprozentig verlassen. Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort!

(Zurufe)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Emigholz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Tittmann, ich glaube, der guten Wünsche Ihrerseits für den Tierschutzverein bedarf es nicht. Herr Apel, der hier oben sitzt mit den Kolleginnen und Kollegen, die sehr engagierte Arbeit machen, glaube ich, möchte das auch zurückweisen, und ich als Vorstandsmitglied sage Ihnen als Erstes, ich weise das zurück, auch wenn ich das parlamentarisch nicht darf ganz förmlich!