Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass es sich dabei nicht um Folter handelt, sonst hätten wir das in Bremen nicht probeweise eingeführt, das liegt ja auf der Hand. Das Polizeitechnische Institut der Führungsakademie der Polizei hat am 14. Februar 2006 einen Bericht vorgelegt, in dem es heißt: Nach Auffassung der Projektgruppe ist der Einsatz des Tasers aufgrund seiner Wirkung und des damit einhergehenden geringeren Verletzungsrisikos deutlich unter dem Schuss

waffengebrauch anzusiedeln. Das ist ja der entscheidende Punkt, der Taser soll eingesetzt werden, um den Einsatz der Pistole zu vermeiden.

Die Projektgruppe empfiehlt daher eine rechtliche Einstufung des Tasers als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Das ist also deutlich unterhalb dieser Schwelle, denn zwischen dem Schlagstock und der Pistole ist der Taser. Wenn Sie auf die Pistole verzichten wollen, ist es in gewissen Extremsituationen, denen die Polizeibeamtinnen und -beamten sich gelegentlich gegenübersehen, jedenfalls nach unserem derzeitigen Erkenntnisstand, sinnvoller, den Taser einzusetzen, als die Pistole.

Herr Kollege Fecker, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte Frage, Herr Präsident! Herr Staatsrat, Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie meine Auffassung nicht teilen, dass der Sinn dieser Waffe, nämlich das vorübergehende Ausschalten der Zielperson, alleinig nicht gewährleistet ist?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich kann mich nur auf das beziehen, was wir einerseits aus den Medien wissen und was es sozusagen aus amtlichen Gutachten gibt. Das in der „taz“ am 27. November 2007 behauptete geheime Gutachten der IMK kennen wir nicht, wir wissen nicht, was die „taz“ damit meint. Vielleicht meint sie das Gutachten des Polizeitechnischen Instituts, das kommt allerdings zu ganz anderen Erkenntnissen.

Insofern kann ich mich nur auf das beziehen, was wir da lesen. Das bestärkt uns in unserer bisherigen Auffassung, dass es Sinn macht, für bestimmte Spezialkräfte und für bestimmte extreme Einsatzsituationen ein solches Mittel vorzuhalten. Da wir überhaupt keine praktischen Erfahrungen bisher in Bremen haben – Gott sei Dank, kann man vielleicht dazu sagen –, gibt es auch keine Erkenntnisse für mich zu sagen, man lernt daraus und sagt, das war falsch, oder das haben wir übersehen, oder das Risiko ist doch zu hoch. Ich habe leider keinerlei Erkenntnisse.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Staatsrat, durch den Abgeordneten Hinners! – Bitte, Herr Kollege!

Herr Staatsrat, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann stufen Sie den Taser als milderes Mittel ein als die Schusswaffe. Übertragen Sie das auch auf die mögliche Einsatztätigkeit?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das ist absolut richtig, ja!

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Um das noch einmal mit den Zahlen zu verdeutlichen, die hier eben dargestellt worden sind: In den USA ist nach meinem Kenntnisstand der Taser 500 000-mal eingesetzt worden, in Deutschland bisher landesweit 129-mal, und Sie haben dargestellt, in Bremen bisher kein einziges Mal. Halten Sie es nach dem Zahlenvergleich für gegeben zu sagen, dass die deutsche Polizei offensichtlich ganz bewusst die Verhältnismäßigkeit bei dem Einsatz dieses Gerätes anwendet und offensichtlich auch besonders gut ausgebildet ist?

Bitte, Herr Staatsrat!

Diese Auffassung teile ich, Herr Hinners!

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Staatsrat, durch den Abgeordneten Dr. Güldner! – Bitte sehr!

Vielen Dank für die differenzierten Antworten bis hierhin! Ich würde gern noch einmal zur praktischen Seite kommen. Kennen Sie das Video, das im Internet unter anderem bei „YouTube“ und anderen Portalen eingestellt ist, das die Vorgänge vor drei Wochen am Flughafen Vancouver zeigt, wo ein unbewaffneter Passagier durch den Taser getroffen worden ist? Man kann dort sehen, wie er unmittelbar zusammenbricht und vor Ort stirbt, Vorerkrankungen sind nicht bekannt. Kennen Sie dieses Video, und wie beurteilen Sie die Situation im Hinblick darauf, ob man die Gefährlichkeit dieser Waffe nicht noch einmal überprüfen sollte?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Dr. Güldner, ich muss hier sozusagen eine Bildungslücke zu erkennen geben, ich kenne dieses Video nicht. Was ich in den Zeitungen gelesen habe, ist, dass sich Zeitungen, auch große Magazine und Illustrierte, in Deutschland auf dieses Video beziehen, auch das beschreiben, was in diesem Video offensichtlich zu sehen ist. Ich habe es selbst nicht gesehen. Ich habe dabei allerdings auch gesehen, dass sie alle voneinander abschreiben. Das kann man, wenn man sich einmal die Artikelfolge anschaut, sehen, der eine schreibt vom anderen ab.

In der Substanz habe ich aus den Dingen, die ich gelesen habe, jedenfalls nicht sonderlich viel dazu gelernt. Wenn das unkompliziert zu besorgen sein wird, dann verspreche ich Ihnen, Herr Dr. Güldner, dann schaue ich mir das jetzt an, und wir werden auch

sicherlich gemeinsam mit der Polizei Bremen noch einmal schauen, ob es daraus eine andere Bewertung gibt als die, die ich bisher vorgetragen habe.

Herr Dr. Güldner, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich teile nämlich Ihre Meinung, dass die Zahlen, die international gehandelt werden, sehr verwirrend und sehr unterschiedlich sind, sodass sie uns eigentlich keine gewisse Grundlage für eine Einschätzung der Folgen des Tasereinsatzes gerade auch in den USA und Kanada geben. Das sehe ich genauso wie Sie. Gleichwohl möchte ich Sie bitten, wenn man sich diesen Fall noch einmal anschaut – und den kann man sich anschauen, weil ein Amateurfilmer ihn aufgezeichnet hat –, dies gemeinsam mit der Polizei Bremen noch einmal in die Prüfung einzubeziehen, diese Umstände, die dort in Vancouver vor drei Wochen passiert sind!

Bitte, Herr Staatsrat!

Das mache ich gern! Ich verstehe im Übrigen auch die Diskussion hier im Hohen Hause so, dass wir alle gemeinsam ein Interesse daran haben, dass diese Geräte möglichst behutsam angewendet werden und dass wir ein möglichst ganz geringes, minimales Risiko haben. Das habe ich aber allen Redebeiträgen aus allen Fraktionen auch so entnommen. Diese Auffassung teilen wir ausdrücklich.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Danke schön!)

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Staatsrat, durch den Abgeordneten Tschöpe! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, sind Sie mit mir der Meinung, dass das Einsatzkonzept, den Taser in Deutschland zur Vermeidung des Schusswaffeneinsatzes einzusetzen, fundamental von dem Einsatzkonzept in Nordamerika abweicht, wo Taser im Regelbetrieb, unter anderem auch zur Disziplinierung von Verdächtigen, eingesetzt werden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Diese Auffassung teilen wir. Das hat auch damit etwas zu tun, dass auch der Schulungsaufwand ja doch erheblich ist. Ich kann dazu vielleicht auch sagen, weil das vielleicht nicht alle wissen: Einige Beamtinnen und Beamten unseres SEK und MEK haben sich selbst als Testperson bei der Frage, sollen wir das einführen oder nicht, zur Verfügung gestellt und haben sich selbst beschießen lassen, um auszuprobieren, was das bedeutet. Sie

haben das alle gut überstanden, kann man sagen, sodass man bis auf bestimmte extreme Konstellationen, die man sich durchaus vorstellen kann, sagen kann, im Normalbetrieb ist es deutlich harmloser und deutlich besser als jeder Schusswaffeneinsatz.

Sie dürfen im Übrigen, das darf ich vielleicht auch noch ergänzend dazu sagen, in Deutschland gegenüber Menschen, die einen Suizid androhen, Schusswaffen auch gar nicht einsetzen, das ist ausgeschlossen. Von daher ist auch die Frage, bekommt man eine solche Person, die in einem sehr erregten Zustand ist, sozusagen mit anderen Instrumenten unter Kontrolle und wieder zur Ruhe. Das ist ja die Frage, die auch hinter dem Tasereinsatz steht, und da sind wir nach wie vor der Auffassung, dass wir in solchen Situationen nicht viele andere Instrumente haben.

Herr Kollege Tschöpe, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Da wir übereinstimmend der Meinung sind, dass es sich beim Taser natürlich um eine Waffe handelt: Wann können wir denn mit dem Bericht nach Abschluss der zweijährigen Probephase in der Innendeputation rechnen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die zweijährige Probephase ist im Sommer 2008 abgeschlossen. Danach hätten wir ohnehin unaufgefordert in den zuständigen Gremien berichtet. Ich habe Ihnen bereits in der Antwort auf die Fragen versprochen, dass wir, sollten wir inzwischen Erkenntnisse bekommen, die unsere bisherige Einschätzung der Sachlage verändern, unmittelbar berichten würden.

Weiter Zusatzfragen, Herr Staatsrat, liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage trägt den Titel „Lückenschluss der A 281 sicherstellen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Pflugradt, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Pflugradt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Äußerung einer Referatsleiterin des Wirtschaftsressorts, dass es „einfach nicht realistisch“ sei, einen privaten Betreiber für den mautpflichtigen Weser-Tunnel der A 281 zu finden?

Zweitens: Welche Maßnahmen wird der Senat unternehmen, um den Lückenschluss der A 281 sicherzustellen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, lieber Herr Pflugradt! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Eine autorisierte Äußerung des zitierten Inhalts ist dem Senat nicht bekannt.

Zu Frage 2: Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Weserquerung ist für Anfang 2008 vorgesehen. Anschließend erfolgen die Investorensuche und die Umsetzung der Baumaßnahme. Die Verkehrsfreigabe ist für Ende 2013 vorgesehen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Kennen Sie die Presseberichterstattung aus dem BLV vom 21. November, in der die Referatsleiterin deutlich zitiert wird mit der Aussage, die ich eben in der Frage angesprochen habe?

Bitte, Herr Senator!

Ja, die kenne ich! Also, ich sage es vielleicht noch einmal für alle, weil jetzt ja nicht jeder diesen Vorgang kennt: Am 14. November haben der Geschäftsführer und der Aufsichtsratsvorsitzende der Fährgemeinschaft Bremen-Stedingen im Rahmen einer Pressekonferenz über die Anhebung der Fährpreise informiert. Das war der Grund, weshalb die Pressekonferenz stattgefunden hat, und an dieser Pressekonferenz nahm auch eine Referentin des Senators für Wirtschaft und Häfen in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates teil. Diese hat auf Nachfrage von Journalisten deutlich gemacht, dass der Tunnel der A 281 unter anderem für den Hinterlandverkehr der bremischen Häfen erforderlich sei und sich vom Senator für Wirtschaft und Häfen auch dafür eingesetzt wird.