Es gibt Regeln für freiberufliche Leistungen, die dort beschrieben sind, ich will jetzt nicht in die Einzelheiten gehen. Es ist alles in der VOF im Anhang A1, B1 nachzulesen, welche es sind. Es gibt Tarifkonkurrenz, deswegen gibt es den Beirat. Der Beirat soll
entscheiden, welcher Tarifvertrag der repräsentative Tarifvertrag ist. Die Tarifkonkurrenz kommt in Bremen immer aufgrund von sogenannten christlichen Tarifverträgen zustande. Sie spielen in Ihrem Feld, nicht in unserem!
Die christlichen Gewerkschaften unterschreiben schlicht und ergreifend alles, was sie zu fassen bekommen, nur um Anerkennung zu finden. Sie erfüllen das Mächtigkeitsprinzip, das eine Gewerkschaft erfüllen muss, um Tarifverträge auch verbindlich abschließen zu können, in der Regel nicht. Das ergibt sich auch aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, von daher brauchen wir ein Verfahren, das regelt, dass genau diese Tarifverträge ausgeschlossen werden und dass wirklich repräsentative Tarifverträge angewendet werden.
Zum Thema Präqualifizierung! Präqualifizierung steht ja in Verbindung mit Paragraf 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, dass der Bund Regelungen treffen darf, kann und soll. Präqualifizierung heißt, ein Unternehmen, das hier in Bremen ansässig ist, Tiefbau, Hochbau oder das irgendetwas macht, Dienstleistungen erbringt, lässt sich präqualifizieren, lässt sich also bescheinigen: Wir sind ein „sauberes“ Unternehmen, wir zahlen nach Tarif, bei uns ist alles in Ordnung. Das Unternehmen macht das einmal im Jahr und braucht dann nicht mehr jedes Mal, zu jeder Vergabe, einen Stapel Papier auszufüllen, alle möglichen Bescheinigungen von der Sozialkasse und anderen Stellen zu holen. Das Unternehmen ist dann präqualifiziert, ist also qualifiziert, um hier bremische Aufträge entgegennehmen zu können. Das ist Bürokratieabbau pur, ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass dort die Bürokratie ausufert. Wir machen das!
Wir haben, wie gesagt, in vielen Ländern Landesvergabegesetze. Wir müssen Spielregeln haben und einhalten. Es kann einfach nicht sein, dass der Bruch von Regeln zu ökonomischen Vorteilen führt. Dagegen steht die SPD, und dagegen steht unsere Koalition mit Bündnis 90/Die Grünen. Wir haben einen sehr guten Gesetzentwurf gemacht, den wir durchhalten und jetzt mit den Beteiligten erörtern werden. Wir bewegen uns nach vorn. – Schönen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es muss jetzt endlich einmal Schluss gemacht werden, und ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Angesichts der verschärften Lage auf dem Arbeitsmarkt darf staatlich gefördertem Lohndumping kein Vorrang gegeben werden. Die Linke möchte, dass die öffentliche Hand nicht weiter nach dem Niedrigstpreisprinzip einkauft oder Aufträge vergibt und damit auch Lohndumping und Umweltzerstörung befördert. Das öffentliche Beschaffungswesen muss sowohl gesamtwirtschaftlich als auch gesamtgesellschaftlich verlässlich und gewissenhaft handeln. Aus diesem Grund müssen Tariftreue, menschenwürdige Löhne – Herr Möllenstädt, das geht genau in Ihre Richtung, menschenwürdig, zumindest mit Mindestlöhnen! –, internationale Arbeits- und Menschenrechtsstandards sowie ökologische Vorgaben ausdrücklich in das Vergaberecht eingeführt werden.
Unternehmen, die Aufträge der öffentlichen Hand erhalten, sollten zur Tariftreue und zu einer Zahlung von Mindestlöhnen verpflichtet werden, und bekanntlich hat Bremen sich selbst verpflichtet und will hier einen Stundenlohn von 7,50 Euro zahlen. Die Linke fordert weiterhin 8 Euro. Zumindest ist es aber ein Schritt in die richtige Richtung.
Je nach Diskussion und Belieben wird auch von Ihnen, meine Damen und Herren, gern die rot-rote Koalition in Berlin zitiert. In diesem Fall wäre es einmal angebracht gewesen, auch auf diesen Aspekt hinzuweisen, handelt es sich doch um einen Gesetzentwurf, der in Berlin von der Linksfraktion eingebracht und durchgesetzt wurde. Insofern kann ich doch in diesem Hohen Haus nur noch einmal feststellen: Links wirkt!
Daher kann ich es Ihnen nicht verdenken, dass Sie an guten Ideen interessiert sind und diese auch in weitere Parlamente einbringen und umsetzen möchten. Das finden wir gut.
Ich habe interessiert gehört, wie Sie Ihre Fraktion Die Linke in Berlin gelobt haben, die jetzt im letzten halben Jahr an der Stelle wach geworden ist. Sie wissen aber auch, dass wir diese Regelung in Bremen auf Initiative der SPD schon seit 5 Jahren haben und dass man da in Ihrer Fraktion in Berlin etwas geschlafen hat.
Unsere Fraktion in Berlin hat natürlich nicht geschlafen, sondern sie hat genau diese Veränderung, die Sie mit dem neuen Gesetzentwurf hier einbringen und auch verabschieden möchten, in Berlin eingebracht. Von daher stellt sich die Frage, wer schreibt von wem ab?
Dann bitte ich Sie um genauere Lektüre, damit Sie sehen werden, dass dieses Gesetz viel weitergehend ist. – Vielen Dank!
Ich würde gern, mit Genehmigung des Präsidenten, zum Paragrafen 1, Ziel des Gesetzes, zitieren: „Das Gesetz wirkt Wettbewerbsverzerrungen entgegen, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, und mildert Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme.“ Ferner wird auch noch von der Einhaltung der Tarifverträge und von sozialen Mindeststandards gesprochen. Konkret müssten diese Formulierungen jetzt bedeuten, dass die Kernarbeitsnorm der internationalen Arbeitsorganisation und elementare Arbeitnehmerrechte eingehalten werden.
Wir halten es zudem für sinnvoll, Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, auch zu verpflichten, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Menschen mit Behinderungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu berücksichtigen. Bevorzugt behandelt werden sollten zudem Unternehmen, die eine angemessene Zahl an Ausbildungsplätzen anbieten. Das haben wir heute schon mehrmals gehört.
Bei der Beschaffung importierter Produkte sollten so weit wie möglich jene des fairen Handelns bezogen werden, entsprechend der Kriterien der Fairtrade
Labelling Organisations International, FLO. Im Übrigen müssen auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes beachtet werden, das hält die Linke ebenfalls für unausweichlich. So könnte die öffentliche Stromversorgung vollständig auf Ökostrom umgestellt werden. In diesem Zusammenhang hat mich die Berichterstattung in den Medien sehr gefreut. Der Senator ist gerade nicht da, ich hätte ihm gern gratuliert. Die Linke wird aber auch hier ihren Anspruch mit der Realität immer wieder überprüfen.
Eine reine Übernahme von sozialen und ökologischen Kannbestimmungen, wie wir sie auch in den EUVergaberichtlinien finden, ist der Linken zu wenig.
Die öffentliche Hand muss ihren Einfluss als Auftraggeberin nutzen, um sozial gerechte Lohn- und Tarifverhältnisse zu sichern und die soziale und ökologische Verantwortung von Unternehmen zu fördern. Mit der Tariftreueregelung im öffentlichen Beschaffungswesen hat Bremen ein wichtiges Instrument in der Hand, um bei Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten wollen, verantwortungsloses Lohndumping zu unterbinden.
Fazit: Die Linke unterstützt den Entwurf natürlich sowie auch die Überweisung zur weiteren Beratung. Gleichzeitig möchten wir aber auch an dieser Stelle, und das werden wir demnächst auch wiederholen, den Senat auffordern, dem Parlament dann in einem gegebenen Abstand – wir schlagen ein halbes Jahr nach Umsetzung vor – Rechenschaft zur Einhaltung abzugeben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Dr. Sieling, es ist die FDP, die bremische FDP, die gute FDP!
(Beifall bei der FDP – Abg. Frau S t a h - m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Sind wir hier auf einer Kaffeefahrt?)