Protokoll der Sitzung vom 23.01.2008

Ich bedanke mich zunächst einmal für die außerordentlich umfangreiche und positive Antwort

(Beifall bei der SPD und bei der CDU – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Abgeliefert wie be- stellt!)

und habe keine weiteren Nachfragen.

Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Arbeitszeitregelungen gemäß EU-Richtlinien in freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern Bremens“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Brumma!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie wurden die Bereitschafts- und Rufbereitschaftszeiten in den freigemeinnützigen und privaten Kliniken Bremens neu geregelt und umgestellt?

Zweitens: In welcher Höhe gab es einen erhöhten Personalmehrbedarf beim ärztlichen Dienst und im Pflegefunktionsdienst, und wie wurde diesem begegnet?

Drittens: Wie unterscheiden sich die täglichen beziehungsweise wöchentlichen Arbeitszeiten von

Ärzten und Pflegepersonal in den freigemeinnützigen und privaten Kliniken Bremens zu den Arbeitszeiten in den kommunalen Kliniken?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die seit 1.1.2007 für Krankenhäuser geltenden Regelungen zur EU-konformen Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes vom 1.1.2004 werden bei den freigemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern wie auch bei den kommunalen Krankenhäusern angewendet. Es werden in Abhängigkeit von der tatsächlich anfallenden Arbeitsanforderung in den einzelnen Klinikabteilungen unterschiedliche Varianten möglicher Arbeitszeitmodelle mit zahlreichen Sonderregelungen praktiziert.

So gibt es zum Beispiel im DIAKO sechs verschiedene „Toolsysteme“, da jede Klinik des DIAKO andere Bedürfnisse abdecken muss. In einer Klinik des DIAKO werden zum Beispiel fünf Nachtdienstbereitschaften hintereinander geleistet, wobei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter morgens nach Hause gehen.

In der Roland Klinik werden mittels eines Jahresarbeitszeitkontos und eines mehrfach modifizierten Schichtsystems die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten und der Bereitschaftsdienst in einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat geregelt.

Die Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH hat mit der Gewerkschaft ver.di einen Konzern-Manteltarifvertrag für alle Beschäftigten und mit Wirkung zum 1.1.2007 zur Regelung der gesetzeskonformen Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaftszeiten einen Eingruppierungs- und Entgelttarifvertrag für Ärzte geschlossen.

Die Verlängerung der gesetzlichen durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit über 48 Stunden hinaus wurde im Rotes Kreuz Krankenhaus beim OP- und Funktionsdienst einvernehmlich mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entwickelt und in Anspruch genommen.

Die Joseph Hospital gGmbH praktiziert klinikbezogen unterschiedliche Schichtmodelle und versetzte Dienste. Ebenfalls wird hier in der Chirurgie mit einem Modell gearbeitet, nach dem die wöchentliche Arbeitszeit im ärztlichen Dienst durchschnittlich über ein Jahr 54 Stunden beträgt. Dies gilt auch für die St. Joseph Stift gGmbH.

In ähnlicher Weise wurden Regelungen für die anderen freigemeinnützigen und privaten Krankenhäuser Ameos Klinikum Dr. Heines und Krankenhaus „Am Bürgerpark“ getroffen.

Zu Frage 2: Insgesamt gab es nach den Daten des Statistischen Landesamtes im ärztlichen Dienst aller Krankenhäuser, inklusive kommunaler, im Land Bremen eine Personalaufstockung von 2004 auf 2006 in Höhe von 93 Vollkräften. Die Verteilung auf Krankenhausträger und auf einzelne Berufsgruppen sowie die dahinter liegenden Gründe sind der Statistik nicht zu entnehmen.

Zu Frage 3: Es gibt eine an den individuellen Erfordernissen der einzelnen klinischen Abteilungen orientierte, breite Varianz von gesetzlich möglichen Arbeitszeitmodellen. Dies trifft auch für die kommunalen Krankenhäuser zu. Eine trägertypische Identifizierung von Modellen ist nach den vorliegenden Antworten nicht erkennbar. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass die Arbeitszeitmodelle der freigemeinnützigen und privaten Träger im ärztlichen Dienst auf der Basis einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden und in den kommunalen Krankenhäusern von durchschnittlich 40 Stunden kalkuliert sind. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Brumma, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es gibt ja jetzt hier unterschiedliche Modelle, diese wurden ja auch gemeinsam mit der Gewerbeaufsicht durchgeführt. Kann man davon ausgehen, dass sie auch in Zukunft von der Gewerbeaufsicht laufend überprüft werden?

Bitte, Frau Senatorin!

Es ist so, dass wir die Entwicklung dieser Arbeitszeitmodelle eng durch die Gewerbeaufsicht begleitet haben, und wir stehen auch weiterhin dafür zur Verfügung.

(Abg. B r u m m a [SPD]: Besten Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Wenn ich mir das erlauben darf, ich glaube, ich werde doch einmal die Mitglieder des Senats bitten, Ihre Antworten auf die Fragen doch zu kürzen und präzise zu antworten.

(Beifall bei der CDU und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die vierte Anfrage betrifft Lohndumping und Kinderarmut im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ziegert, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Ziegert!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Kinder sind nach Einschätzung des Senats davon betroffen, dass ihre Eltern zu den fast 1000 Beschäftigten im Land Bremen gehören, die ausweislich des IAB-Betriebspanels 2006 für ihre Vollzeitbeschäftigung weniger als 5 Euro Stundenlohn beziehungsweise maximal 800 Euro Monatsentgelt erhalten?

Zweitens: Wie viele Kinder sind nach Einschätzung des Senats davon betroffen, dass ihre Eltern Einkommen ausschließlich aus einem der rund 70 000 geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Bremen erzielen?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das IAB-Betriebspanel innerhalb der landesspezifischen Befragung und Auswertung dafür zu nutzen, die Zusammenhänge zwischen Kinderarmut und prekären Beschäftigungsverhältnissen für Eltern quantitativ und qualitativ zu ermitteln?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das IAB-Betriebspanel ist eine jährlich durchgeführte repräsentative Arbeitgeberbefragung zu betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung. Im Jahre 2006 wurden vertieft Daten zu betrieblichen Arbeitszeiten und Beschäftigung erhoben. Aus den Angaben der mehr als 800 befragten Betriebe im Land Bremen zu deren Beschäftigungsstruktur ergab sich auf der Basis von Hochrechnungen, dass circa 12 Prozent der Midi-Jobs als Vollzeitjob ausgeübt werden. Unter Zugrundelegung der üblichen Arbeitszeit in Vollzeitbeschäftigungen ergeben sich daraus Stundenlöhne von höchstens circa 5 Euro, wobei im Einzelfall auch erheblich darunter liegende Stundenlöhne nicht ausgeschlossen werden können. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Kinder betroffen sind.

Zu Frage 2: Auf der Basis einer aktuellen Auswertung der Bundesagentur für Arbeit für das Land Bremen ergibt sich Folgendes: Bei 14 489 Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II mit anrechenbarem Einkommen sind 7308 Bedarfsgemeinschaften mit einem anrechenbarem Einkommen unter 400 Euro erfasst. Von diesen wiederum leben 2959 in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in diesen Bedarfsgemeinschaften liegt bei rund 5040.

Zu Frage 3: Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitgeberbefragung, die es unter anderem ermöglicht, die Beschäftigungsstruktur in den Betrieben des Landes Bremen nach Betriebsgrößenklassen und Wirtschaftszweigen beziehungsweise Branchen näher zu differenzieren. Angaben zur So

zialstruktur der Beschäftigten selbst werden im IABBetriebspanel nicht erhoben, da den Betrieben in der Regel nicht die Angaben über die familiäre und finanzielle Gesamtsituation ihrer Beschäftigten vorliegen. Von daher können aus dem IAB-Betriebspanel selbst unmittelbar keine Rückschlüsse auf die Zusammenhänge zwischen Kinderarmut und prekären Beschäftigungsverhältnissen gezogen werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Zunächst einmal: Stimmen Sie mit mir darin überein, dass diese Ergebnisse des IAB-Betriebspanels, die wir eben gerade gehört haben, die ja auch Rückschlüsse in Bezug auf die Arbeitszeiten in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zulassen, dass dort Stundenlöhne von 5 Euro oder darunter vorkommen, doch ein bemerkenswertes Licht auf die teilweise Entlohnungsstruktur im Lande Bremen werfen?

Bitte, Frau Senatorin!

Da sind wir nicht auseinander!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die zweite Frage ist: Sehen Sie die Möglichkeit, die Ergebnisse dieses IAB-Betriebs-Panels dafür zu nutzen, einmal im Rahmen einer Untersuchung auch die Zusammenhänge zwischen Kinderarmut und Bezahlung, Entlohnungsstrukturen im Lande Bremen näher zu beleuchten? Ich glaube, wir sind uns vielleicht darüber einig, auch gerade angesichts der hohen Kinderarmut in unseren beiden Städten, dass es nicht Kinder sind, die arm machen, sondern dass Kinder arm sind, weil ihre Eltern arbeitslos sind oder zu wenig verdienen.

Bitte, Frau Senatorin!

Kinderarmut hängt immer mit Arbeitslosigkeit von Eltern oder alleinerziehenden Elternteilen zusammen, und ich würde gern mit Ihnen so etwas entwickeln, dass man hier weitere Daten bekommt, weise aber natürlich darauf hin, dass wir auch aufgrund von Datenschutzbestimmungen schauen müssen, inwieweit wir von den Betrieben Unterlagen bekommen. Ich würde das gern mit Ihnen weiter verfolgen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.