Protokoll der Sitzung vom 20.02.2008

Hier gibt es Eltern und Schüler, die sich für die Schule engagieren, das muss man doch anerkennen.

Natürlich, der Grundsatz kurze Beine, kurze Wege ist schön, aber ich verstehe doch auch Eltern, die sagen, ich will, dass mein Kind in der Nähe des Arbeitsplatzes zur Schule geht, weil, wenn dann irgendetwas ist, das Kind während dieser Zeit krank wird, ich nicht erst eine halbe Stunde durch die Stadt fahren muss, um dann beim Kind zu sein, um es dann mit nach Hause zu nehmen, sondern ich sofort meinen Arbeitsplatz verlassen kann, 5 Minuten später beim Kind bin und das Kind, das krank ist, gleich in Obhut nehmen kann. Auch das ist ein Gedanke, dem man näher treten muss, und auch das muss man sehen.

(Beifall bei der FDP)

Dann noch einmal zur Wiederholung: Es geht uns darum, dass es nicht einen Vorteil für Religionsgemeinschaften, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften bei der Gründung von privaten Grundschulen gibt. Das ist der Kern des Anliegens, dass sie gleich behandelt werden mit den vielen Initiativen, die wir in dieser Stadt, in diesem Land haben, Privatschulen zu gründen, nämlich dass es kein Muss ist, ein innovatives Konzept zu haben, sondern dass es ausreicht, die entsprechenden materiellen und pädagogischen Voraussetzungen zu haben. Das ist, glaube ich, die ganz wichtige Hürde, die hier in Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes gestellt wird.

Zum Schluss: Lassen Sie es einmal unsere Sorge sein, ob wir es schaffen, die FDP in den anderen Bundesländern zu überzeugen! Ich bin da sehr zuversichtlich, und Sie werden das auch noch mitbekommen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Güngör.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie fanden unsere Argumente nicht überzeugend, Herr Dr. Buhlert. Das waren ja jetzt sehr überzeugende Argumente! Der IGLU-Vergleich hat doch belegt, dass es gerade in der Grundschule in Deutschland recht gut gelingt, eine heterogene Schülerschaft in einer gemeinsamen Schule zu fördern, in einem Lernmilieu, das die Kinder offenbar recht gut motiviert trotz aller Sozial-, Migrations- und Armutsprobleme. Wenn es uns jetzt noch gelingt, Sprachförderung im Grundschulbereich zu stärken, und daran arbeiten wir gemeinsam, sind wir viele Schritte weiter.

Genau aus diesem Grund, meine Damen und Herren, halten wir private Grundschulen – –. Für viele der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

genannten Sätze würde ich hier einmal in die Debatte hineinwerfen, Thema verfehlt, wir reden hier über private Grundschulen, und Sie führen hier schon eine Privatschuldebatte, wir reden hier über Grundschulen, und Ihr Antrag läuft darauf hinaus, eine Grundgesetzänderung zu initiieren, mit wenig Aussicht auf Erfolg,

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Null Aussicht auf Erfolg! – Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Eine Nullnummer sozusagen!)

mit null Aussicht auf Erfolg. Genau aus diesem Grund halten wir eben diese privaten Grundschulen nicht für eine wertvolle Ergänzung der Schullandschaft, sondern für ein Instrument, das die Kluft zwischen Bildung und Herkunft noch größer werden lässt.

(Beifall bei der SPD und bei der Linken)

Dem müssen wir jetzt entgegentreten und werden daher der sozialen Entmischung in den Stadtteilen keinen Vorschub leisten, Herr Dr. Buhlert, auch nicht, damit Eltern schneller bei ihrem Kind sind, damit sie dann im Stadtteil keine Freunde mehr haben, damit sie vor Ort keine Freunde mehr haben, mit denen sie gemeinsam in die Schule gehen, damit sie schneller mit dem Auto sind bei ihrem Kind. Wir werden uns nicht für die Aufhebung dieses Artikels einsetzen und diesen Antrag ablehnen. Wir werden der sozialen Spaltung keinen weiteren Vorschub leisten. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch zwei Bemerkungen möchte ich in dieser Debatte machen. Herr Dr. Buhlert, ich weiß genau, dass Sie hier auch bei dem Geburtstag der Bremischen Landesverfassung in diesem Land anwesend waren, als Jutta Limbach über die Bremische Landesverfassung und den besonderen Schutz der staatlichen Schulen gesprochen hat. Ich hoffe auch, dass das, was Frau Limbach gesagt hat, bei Ihnen angekommen ist, dass es kein Sender- und Empfängerproblem gibt.

Frau Limbach hat gesagt, es ist eine Errungenschaft, dass wir in Bremen öffentliche Schulen haben, die unter Aufsicht des Staates stehen, und dass das Schulwesen als Gemeinschaftsschule organisiert ist. Sie hat sogar noch weiter reichende Vorstellungen entwickelt. Ich finde, das können Sie hier nicht so darstellen. Sie müssen aufhören mit dem Schlechtreden der guten ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

und engagierten Arbeit an den öffentlichen Grundschulen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der Linken)

In Bremen und, es ist eine Landtagsdebatte, auch in Bremerhaven reißen sich Lehrerinnen und Lehrer und Schulleiter ein Bein aus für die Schulen, und was Sie sagen, Eltern könnten sich an öffentlichen Schulen nicht gut engagieren, das kann ich aus meiner Erfahrung zurückweisen. Bei uns, an den Grundschulen, wo ich meine Kinder habe – –. Herr Willmann hat sogar vier Kinder, er kann das noch viermal so laut sagen. Wir können uns an den Schulen engagieren, wir sind herzlich willkommen. Dort sind Eltern gefragt, die ein Interesse daran haben, gute Bildung für ihre Kinder zu schaffen, und das ist keine Sache nur von privaten Schulen. Das kann man an privaten Schulen machen, aber das machen die öffentlichen Schulen schon ganz lange, und das muss man hier auch sagen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der Linken)

Diesen Zungenschlag möchte ich Ihnen auch nicht durchgehen lassen. Was heißt das denn, mit diesem Grundgesetz? Sollen wir jetzt ernsthaft als Grüne vorschlagen, die FDP durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen, weil Sie mit dem Grundgesetz in Sachen Schule Probleme haben?

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Das können Sie gern!)

Das ist jetzt vielleicht eine etwas polemische Bemerkung von mir, Herr Dr. Buhlert, aber Sie sollten hier doch auf den Boden der Gesetze zurückkehren! Es handelt sich nicht um ein beliebiges Grundgesetz, es handelt sich um ein gutes Grundgesetz, auf das wir auch stolz sein können, und wir haben eine sehr gute Landesverfassung, in der wichtige Passagen zur Entwicklung des Schulwesens stehen. Das muss auch die FDP zur Kenntnis nehmen. Die FDP hat vielleicht gerade gelernt, dass sie hier mit ihrem Antrag allein ist. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verschiedene Debattenredner ha––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ben jetzt schon Beiträge geleistet, denen ich noch einmal etwas entgegensetzen möchte. Schulen in freier Trägerschaft im Grundschulbereich leisten auch zurzeit keinen Beitrag zur Entmischung. Wenn Sie sich die Schulen anschauen – es sind die Schulen des katholischen Gemeindeverbandes Bremen, es ist die Freie Evangelische Bekenntnisschule mit ihren zwei Standorten in Habenhausen und der Neuen Vahr, und es sind die Schulen der katholischen Kirche in Bremerhaven –, wir haben dort einen sehr hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, und dort wird eine hervorragende Integrationsarbeit gemacht. Dies ist natürlich auch durch den besonderen Einsatz der Eltern dort möglich und durch den besonderen Einsatz, das will ich hier noch einmal ganz deutlich sagen, der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Lehrerinnen und Lehrer an einer Schule in freier Trägerschaft verdienen niemals so viel wie an einer staatlichen Schule, zum Teil erheblich weniger. Ich habe den Waldorfbereich vergessen, dort geht es fast schon an den Bereich der Ausbeutung heran, was dort Lehrkräfte verdienen im Verhältnis zu den Lehrern an der staatlichen Schule. Diese Schulen, die Waldorfschule hat keinen religiösen, sondern einen anthroposophischen Hintergrund – –.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Das ist weltanschaulich!)

Aber nicht religiös, wie ich eben sagte, Herr Dr. Buhlert! Diese Schulen leisten einen großen Integrationsbeitrag, und wenn Sie sich diese Schulen anschauen, handelt es sich dort eben nicht – wie Sie es jetzt vielleicht auch der FDP unterstellen, in diesem Fall wahrscheinlich zu Unrecht – um die Schulen der High Society oder Ähnliches, sondern da sind dann auch Familien, die sich die Butter vom Brot sparen, um ihr Kind auf eine solche Schule zu schicken, weil sie zum Beispiel eine Wertevermittlung in einer katholischen oder evangelischen Schule haben möchten, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Dies muss in diesem Lande auch weiterhin gewährleistet sein. Es gibt überhaupt keinen Grund, hier so zu tun, als ob diese Schulen, die wir im Primarbereich in freier Trägerschaft haben, einen Beitrag zur Entmischung leisten. Ich könnte Ihnen da nur empfehlen, diese Schulen einmal zu besuchen und sich dort vor Ort einmal zu informieren. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Beilken.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege Herr Dr. Buhlert hat eben erwähnt, im Fachausschuss setzen sich alle für mehr eigenständige Schulen ein. Gestatten Sie mir eine kleine Richtigstellung, die mit unserem Thema sehr wohl etwas zu tun hat! Welche Art von privatem Engagement wollen wir? Damit meine ich jetzt einmal das schon zitierte Engagement der Eltern, der Lehrer und der Schüler. Ich möchte also ganz klar sagen, was wir in dieser Hinsicht, eigenständige Schule, wollen und was wir nicht wollen.

Ganz kurz, die Schulkonferenz soll Gestaltungsräume haben. Eltern, Lehrer und Schüler sollen wieder Gestaltungsräume in der Schulkonferenz bekommen auf der Basis von vorgegebenen sozialen und ethischen Standards. Dazu brauchen wir aber die Wiederherstellung der Demokratie an den Schulen und nicht eine Struktur, die eher an einen Betriebsleiter erinnert, der dann entsprechend betriebswirtschaftlich an der Schule machen kann, was er will. Das ist leider das Konzept von eigenständiger Schule, das hier am Horizont in Bremen erscheint und wir auf jeden Fall verhindern möchten, gemeinsam mit den betroffenen Lehrerinnen, Lehrern, Eltern und Elternvertreterinnen. Wir brauchen erstens also die Wiedereinführung der Demokratie an den Schulen.

Zweitens brauchen wir mehr öffentliche Mittel, denn wie eben schon in meinem Beispiel für den reformpädagogischen erfolgreichen Ansatz, der an der Schule an der Flämischen Straße ausgeführt wird, dargestellt, brauchen wir dann so etwas wie eine gebundene Ganztagsschule. Das heißt, nachmittags muss richtig hochwertiger Unterricht stattfinden. Sie wissen alle, das kostet Geld, und es geht nicht nach dem Konzept, eigenständige Schule kann lohndumpingmäßig irgendwie dafür sorgen, dass aus irgendwelchen Hilfstöpfen, Sportvereinen, von Ehrenamtlichen und so weiter, wie die ganzen Notmittel dann heißen, letztlich mit Dumpinglöhnen – der Kollege Rohmeyer hat auch schon gesagt, dass diese Tendenz dann erscheinen kann – da eben Ausbeutung passiert! Das ist dann auch Qualitätsminderung, und diese Art der eigenständigen Schule wollen wir nicht, um das ganz klar zu sagen.

Wir brauchen Demokratie, und wir brauchen öffentliche Mittel, damit wir ein gemeinsames Ganztagslernen haben, was gleichzeitig differenziert werden kann und reformpädagogisch mit aufwendiger Pädagogik betrieben werden kann. – Danke schön!

(Beifall bei der Linken)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Jürgens-Pieper. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich seitens des Senats erst einmal bedanken, dass es eine große Mehrheit gegen diesen Antrag gibt, in dem der Senat aufgefordert wird, in einer Bundesratsinitiative den Artikel 7 Absatz 5 des Grundgesetzes abzuschaffen. Der Artikel 7 Absatz 5 hat die Gemeinschaftsschule im Primarbereich als Gebot. Hier wird sie Volksschule genannt, im Grundgesetz ist das die alte Begrifflichkeit. Eine private Schule ist nur zuzulassen, wenn ein besonderes pädagogisches Interesse besteht oder wenn eine öffentliche Volksschule dieser Art nicht besteht. Das heißt, dieses Gebot des Grundgesetzes, dass im Primarbereich Gemeinschaftsschule und damit keine Sonderung gewünscht ist vom Grundgesetz, vom Gesetzgeber her, beseitigen Sie mit einem Federstrich.

Sie begründen es anders. Sie begründen es aus Ungleichbehandlung zwischen Weltanschaulichkeit, Religionsgemeinschaften und öffentlichen Schulen. Das lässt sich hier nicht so ohne Weiteres herleiten. Sie hätten dann, Herr Dr. Buhlert, den einen Satz beseitigen können, mit dem sie auch in der ganzen Bundesrepublik nicht die Mehrheit gefunden hätten, das ist schon diskutiert worden, auch in Ihrer Partei vermutlich nicht, aber wenn Sie den ganzen Artikel 5 streichen, dann bedeutet das, dass Sie der Sonderung im Grundschulbereich sozusagen die Möglichkeit eröffnen, die der Gesetzgeber gerade nicht eröffnen wollte. Ich denke, es ist gut, dass die Bremische Bürgerschaft diesem Antrag in ihrer großen Mehrheit nicht stattgeben möchte.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, wir befinden uns gegenwärtig allgemein in der Bundesrepublik in einer öffentlichen Debatte über das Verhältnis des staatlichen Schulsystems und der Schulen in freier Trägerschaft, die auch besonders grundgesetzlich geschützt sind. Das ist festgelegt und auch schon zitiert worden, das Recht auf Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet, Artikel 4, aber für den Primarbereich mit der Einschränkung besonderes pädagogisches Interesse, und vorhandene öffentliche Schulen sind nicht mit diesem Interesse zu vereinbaren.

Wenn ich mir die Anträge auf Genehmigung von privaten Ersatzschulen in Bremen anschaue, die mir zurzeit vorliegen, und darauf bezog sich der ursprüngliche Antrag oder diese Debatte, denke ich einmal, dann liegen da zwei Anträge vor von etablierten Weiterbildungsträgern, die erwirtschaftetes Kapital investieren wollen und ein neues Marktsegment suchen. Es liegt ein Antrag vor, der entspringt unternehmerischem Engagement aus dem Migrantenbereich mit dem Ziel, für die betreffende Gruppe die Bildungsbeteiligung zu erhöhen. Es liegen zwei Anträge von bremischen Unternehmen und von Beschäf

tigten bremischer Unternehmen vor, die Schulorganisation unterstützen, die vor allem die arbeitsorganisatorischen Bedürfnisse der Betriebe bedienen. Schließlich gibt es eine kleine Elterngruppe, über die wir schon hier in dieser Stadt diskutiert haben, die Schule als staatliche Institution ablehnt. Das ist der gesamte Strauß an Anträgen, der mir im Augenblick vorliegt.

Ich will deutlich sagen, und es ist hier auch bereits erwähnt worden, wir liegen bereits über dem bundesweiten Schnitt, was die Schülerinnen und Schüler in privaten Schulen angeht. Das heißt, wir sind nicht privatschulfeindlich in Bremen, sondern hier sind deutlich nach Grundgesetz auch Privatschulen genehmigt. Eine weitere Verstärkung, insbesondere im Grundschulbereich, ist meines Erachtens aber nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Der staatliche Bereich hat mit der Festlegung von Schulbezirken, die wir in der Deputation und vermutlich auch in dem Fachausschuss Schulentwicklung wieder diskutieren werden, einer sozialen Entmischung noch einmal entgegengewirkt. Dennoch haben wir natürlich Wohnquartiere und eine Sozialgeographie in der Stadt, die diesem politischen Ziel entgegenlaufen. Das heißt, wir haben eher Mühe, die soziale Entmischung nicht zu verstärken, sondern mit Schulbezirken ihr entgegenzuwirken. Meines Erachtens muss deshalb die Genehmigung privater Schulen im Primarbereich äußerst restriktiv gehandhabt werden, weil wir uns jetzt schon von dem bildungspolitischen Ziel einer sozialen Mischung, die uns das Grundgesetz vorgibt, durch die Art der Gestaltung der Wohnquartiere ein ganzes Stück entfernen. Deshalb ist es meines Erachtens erstes Gebot, diesem Grundgesetz Rechnung zu tragen und hier der staatlichen Grundschule als Gemeinschaftsschule absoluten Vorrang zu geben. Ich freue mich, dass hier eine große Mehrheit dafür besteht.