Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, nach diesem letzten wunderbaren Zitat, das einfach nicht zu toppen ist, kann ich auch nur sagen, wir werden uns diesem Antrag anschließen. Das war es!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei mir werden Sie leider ohne Zitat auskommen müssen. Aber offensichtlich hat die SPD-Fraktion etwas aufgerüstet und in einen Internetzugang investiert, sodass sich die Abgeordneten an der Seite www.zitateschatz.de erfreuen können. Ich beglückwünsche Sie dazu!
Meine Damen und Herren, die SPD und die Grünen fordern die Abschaffung der Optionsregelung, sie nennen das in ihrem Antrag Optionszwang. Für in Deutschland aufgewachsene junge Menschen ist es nach Auffassung der Koalition nicht zumutbar, sich bei Volljährigkeit für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Sie halten Mehrstaatigkeit offenbar für hinnehmbar. Wir tun das nicht, und man muss dazu sagen, dieser Antrag hat ja auch eine gewisse Vorgeschichte, die Grünen haben bereits im Sommer 2006 einen ähnlichen Antrag mit der gleichen Zielsetzung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Sie argumentierten damals, die emotionale Bindung an das Herkunftsland eines Migranten sollte in Form der Staatsangehörigkeit beibehalten werden können, und deshalb sollte zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit möglich sein.
Da diese Verknüpfung des schwer fassbaren Begriffs „emotionale Bindung“ an das Staatsangehörig––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
keitsrecht offensichtlich ziemlich sachfremd erscheint, verweist die Koalition in ihrem heute vorgelegten Antrag auf verfassungsrechtliche Bedenken. Selbstverständlich steht es jedermann frei, verfassungsrechtliche Bedenken vorzutragen und geltend zu machen. Diese Bedenken festzustellen, bleibt aber allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und ist nicht Aufgabe dieses Hauses. Deshalb begründet die Koalition ihren Antrag denn auch nicht mit verfassungsrechtlichen Problemen, sondern damit, dass sie ausführt, es gebe verwaltungstechnische und integrationspolitische Erwägungen, die sie motivieren würden, diesen Antrag hier einzubringen.
Was sich genau dahinter verbirgt, wird dann aber nicht weiter ausgeführt, deswegen muss ich Ihnen aus Sicht der Liberalen sagen: Wir haben uns damals massiv für diese jetzige Regelung eingesetzt. Wir haben im Deutschen Bundestag Ihren Antrag abgelehnt. Das zur Richtigstellung!
Nach Meinung der Liberalen ist es notwendig, dass sich auch Migranten der Realität in Deutschland stellen. Integration in die deutsche Gesellschaft kann nur gelingen, wenn man sich mit gleichen Rechten und Pflichten wie die anderen Staatsbürger in die deutsche Gesellschaft integriert und dazu steht!
Außer in bereits berücksichtigten Sonderfällen – das muss man ja auch dazu sagen – gibt es eine sehr großzügige Ausnahmeregelung im Paragrafen 29, etwa bei Kindern aus binationalen Ehen wird das schon angewendet, dort halten wir Liberale die doppelte Staatsbürgerangehörigkeit für problematisch.
Doppelte Staatsangehörigkeiten können überdies aus unserer Sicht auch sogar zu einem Hemmnis für die Integration werden. Es darf nicht durch falsche Rechtsetzung der Eindruck erweckt werden, es sei sinnvoll oder gar im Sinne des Grundgesetzes, dass man seinen Pflichten als Staatsbürger in zwei Nationen gleichermaßen nachkommen könne. Deshalb läuft auch die Argumentation, die hier von Herrn Tschöpe vorgebracht wurde, ins Leere. Es geht nicht um die Rechte, sondern um die Seite der Pflichten. Beides muss miteinander in Einklang stehen. Schick
Herr Dr. Möllenstädt, Sie wissen, dass EU-Staatsbürger ihre Herkunftsstaatsbürgerschaft behalten und unter Beibehaltung auch die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können. Würde es dann bedeuten, dass man in der gesamten EU auch länderübergreifend Gesetze initiieren müsste, um überhaupt nur noch nationales Recht gelten zu lassen? Ich meine, auch hier im Hohen Hause sitzen Menschen, die mehr als einen Pass besitzen! Ich glaube nicht, dass sie Realitätsprobleme haben.
Ich habe Ihre Frage, glaube ich, verstanden. Da geht es um ein völlig anderes Thema! Im Rahmen der EU – und ich habe Ihnen gesagt, es gibt eine Reihe von Ausnahmen, die wir auch für richtig halten – gibt es eben eine Vereinbarung über eine EU-Bürgerschaft. Darüber gibt es Verträge, das finde ich auch in Ordnung, dem haben wir auch immer zugestimmt, das ist eine andere Grundlage als die, die Sie hier einführen wollen für alle möglichen Staaten.
(Abg. Ö z t ü r k (Bündnis 90/Die Grünen): Das ist nur eine rechtliche Definition, die Sie gerade geben!)
Sie können es anders interpretieren, aber ich halte das, was heute besteht, in diesem Bereich für ausreichend, richtig und im Übrigen – das will ich auch sagen – für verwaltungstechnisch praktikabel. Soweit zu Ihrer Frage!
Mancher, der weder ganz hier angekommen ist, noch dort ist, wo er vielleicht manchmal sein will, wird am Ende merken, dass er sich nirgendwo richtig zu Hause fühlt. Das muss man auch sehen, und ich glaube, Herr Kollege, wenn man sich das genau anschaut, dann wird man merken, dass die sozialen Probleme gerade im migrantischen Umfeld oftmals eben auch mit der Staatsangehörigkeit zu tun haben. Das liegt nicht daran, dass diejenigen die Schwierigkeit haben, das nicht angeboten zu bekommen. Aber ich finde schon, man muss sich dann irgendwann entscheiden. Das erleichtert es auch, wenn man sich entscheiden
(Abg. Frau D r. M o h a m m a d z a d e h [Bündnis 90/Die Grünen]: Das sind keine zwei Welten! Hier sitzt ein Exemplar!)
Ich halte es schon für bedenkenswert, weil ich denke, das ist die Realität vieler, gerade junger Menschen. Sie mögen widersprechen, aber es ist mein Eindruck. Wir finden als FDP, Staatsangehörigkeit muss für Migranten genauso eindeutig geregelt sein wie für geborene Mitbürger. Deswegen lehnt die FDP jede Initiative ab, die darauf zielt, gesetzgeberisch diese Art von Mehrstaatigkeit, die Sie hier zementieren und gesetzlich einführen wollen, auf Dauer anzulegen.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich habe Ihnen gesagt, das, was es bereits jetzt gibt, halten wir für eine vernünftige Regelung, Sie können das gern verfassungsrechtlich prüfen lassen, wenn Sie dieses Argument benutzen wollen. Aber Sie werden sehen, die meisten Dinge, die in diesem Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt sind, sind verfassungsfest, da habe ich volles Vertrauen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tschöpe und die Damen und Herren von der rot-grünen Fraktion, Sie hatten 1999 die Möglichkeit, das Optionsrecht entsprechend zu formulieren. Damals hatten Sie möglicherweise nicht die Kraft, es anders zu machen. Sie haben es so eingeführt, wie wir es heute haben, und 2006 – das ist hier eben schon angeklungen – ist das von Ihrer Fraktion, Herr Tschöpe, im Bundestag noch einmal bestätigt worden.
Insofern ist die CDU, genau wie es eben von Herrn Dr. Möllenstädt angeführt worden ist, der Meinung, dass das Optionsrecht in das Staatsangehörigkeitsrecht gehört und auch dort bleiben soll. Das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ist aus guten Gründen kennzeichnend für das Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland.
Einbürgerungswillige müssen danach prinzipiell ihre bisherige Staatsangehörigkeit ablegen. Ausnahmen davon sind kurz angeklungen. Das, meine Damen und Herren, soll nach dem Willen der CDU-Fraktion auch so bleiben! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ich glaube, alle demokratischen Parteien in diesem Haus sind sich darin einig, dass die gegenseitigen Bemühungen zur Integration von in Deutschland lebenden Ausländern deutlich verbessert werden müssen. Völlig zu Recht wurde von den Grünen in der Bürgerschaftsdebatte vom 8. Mai 2008 zum Thema Integrationskonzepte darauf hingewiesen, dass Integration kein einseitiger Prozess ist und die Nachhaltigkeit sichergestellt werden muss. Meine Damen und Herren von der Koalition, Ihr Ansatz, dass mit der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft eine gleichzeitige Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger gelingt, geht an der Realität vorbei.
Wir dagegen sind der Auffassung, dass Integration nur gelingen kann, wenn die Betroffenen sich mit gleichen Rechten und Pflichten wie alle Staatsbürger in die Gesellschaft integrieren und, ganz wichtig, auch dazu stehen müssen. Dazu gehört nach Auffassung der CDU-Fraktion, dass bei der Integration die Rechtsund Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden. Die Gefahr der Mehrstaatigkeit besteht darin, dass jeweils die Vorteile eines Landes genutzt, die sozialen und sonstigen Verpflichtungen als Staatsbürger aber ignoriert werden. Die Vergangenheit zeigt doch, dass die Integrationsbemühungen in Deutschland sehr mangelhaft waren. Sonst hätten wir nicht die großen Probleme im Bildungsbereich, bei der Jugendgewaltkriminalität und mit der Entstehung von Parallelgesellschaften. Einer der Fehler bei der Integration in der Vergangenheit war die Ignoranz im Umgang mit den Anforderungen und Werten unserer Gesellschaft. Wir haben es aus vielfältigen Gründen unterlassen, eine Steuerung der Migration vorzunehmen und dabei beispielsweise auf Kriterien wie Sprachkenntnisse und Verfassungstreue Wert zu legen. Die CDU-Fraktion lehnt deshalb den Antrag ab, den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht zu streichen. Damit werden Integrationsbemühungen nicht unterstützt, sondern untergraben. Um die notwendige Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verbessern, sollten vielmehr intensive Sprach- und Bildungsmaßnahmen durchgeführt und das Bekenntnis für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung verlangt werden sowie die Entstehung von Parallelgesellschaften verhindert werden.
Eine doppelte Staatsangehörigkeit mit allen sozialen und gesellschaftlichen Folgen ist dabei nicht hilfreich. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich hatte ich mich nur gemeldet, um darauf hinzuweisen, dass der Punkt zwei des Beschlusstextes verändert werden muss, dass der Bürgerschaft nicht bis zum 30. Juni 2008 zu berichten ist. Ich hatte, als Herr Dr. Möllenstädt zum Podium schritt, gedacht, er würde in altbekannter Manier dies vorwegnehmen, und ich möchte deswegen in Anbetracht der Sommerpause anregen, das Datum der Berichtspflicht auf den 31. Oktober 2008 zu setzen.
Dann möchte ich natürlich doch noch, Herr Dr. Möllenstädt und Herr Hinners, inhaltlich etwas sagen. Bei der verfehlten Integrationspolitik der Bundesrepublik in den letzten 30 Jahren kann ich Ihnen, Herr Hinners, weitestgehend zustimmen. Es ist aber relativ wenig sinnvoll, verfehlte Maßnahmen fortzusetzen. Eine dieser Maßnahmen, die wir gemacht haben, ist, Menschen Schwellen aufzuerlegen, unsere Staatsbürgerschaft zu erlangen. Wenn wir jetzt Menschen – und um die geht es bei der Optionsregelung –, die hier seit 16 Jahren in Deutschland wohnen, als Kinder von sogenannten Ausländern hier geboren sind und auf eine doppelte Staatsbürgerschaft optiert haben, ab dem 18. Lebensjahr abverlangen, sich entweder dafür zu entscheiden, ausschließlich Deutsche oder ausschließlich Türken zu werden beziehungsweise zu sein, ob das für eine soziale Integration, so wie Sie sie beschrieben haben, hilfreich ist, wage ich zu bezweifeln.
Herr Dr. Möllenstädt, über Ihre Rede war ich echt überrascht. Ich habe Sie eigentlich als streitbaren, freiheitlichen Geist, der mir manchmal auf den,
ich versuche es, Senkel geht, kennengelernt. Ich habe auch die Position der FDP in mancher Angelegenheit immer als sehr progressiv empfunden, jetzt fand ich das aber einfach ein bisschen nörgelig, wenn ich ganz ehrlich bin. Grundsätzlich Option und ein paar Ausnahmen, dass Herr Ella hier sitzen darf, ist okay, aber die anderen, das wollen wir nun doch nicht so!