Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats mit der Drucksachen-Nummer 17/460 Kenntnis.
Bremisches Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Bremisches Wohnungs- bindungsgesetz – BremWoBindG)
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Jetzt einmal Hand aufs Herz: Wer von Ihnen hat tatsächlich diesen Gesetzentwurf, den wir heute zu beraten haben, gelesen und auch vollinhaltlich verstanden?
Ich merke, so richtig ehrlich kommt das nicht heraus, und ich bin auch ganz ehrlich, ich bin jetzt seit 35 Jahren in der Wohnungswirtschaft tätig, und ich habe den Inhalt auch nicht vollinhaltlich verstanden, nur zu bestimmten Teilen. Aber Herr Dr. Loske hat mir versichert, er muss den Gesetzentwurf ja auch nachher vertreten, er hat den Inhalt voll verstanden, und darauf bin ich gespannt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, warum dieser Aufwand für ein eigentlich nicht notwendiges neues Landesgesetz? Noch gibt es circa 17 400 gebundene Wohnungen in unserem Land, allerdings mit sehr unterschiedlichen restlichen Bindungsfristen. Die meisten dieser 17 400 Wohnungen werden bereits in relativ wenigen Jahren aus der Bindungsfrist herausfallen. Auch ohne ein eigenes Landesgesetz werden wir nicht in einen rechtsfreien Raum verfallen. Die vorhandenen bundesgesetzlichen Regelungen bleiben bestehen, bis das jeweilige Land ein eigenes Gesetz schafft, also von der Möglichkeit der Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht, oder es eben auch lässt. Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg haben eigene Gesetze erlassen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen prüfen derzeit noch die Notwendigkeit, und der Rest unseres Landes sieht derzeit überhaupt gar keinen Bedarf für ein eigenes Landesgesetz.
Was soll erreicht werden? Eine Vereinfachung durch Einfrieren der zulässigen Mieten auf dem Stand vom 31. Dezember 2008! Aus der Kostenmiete soll nach Paragraf 9 eine Förderungsmiete werden. Dies bedeutet zwar den Wegfall der regelmäßigen Angemessenheitsprüfung, einige Wohnungen mit noch längeren Laufzeiten gibt es aber auch über den 1. Januar 2009 hinaus. Wir wissen alle, dass die Instandhaltung älterer Immobilien immer teurer wird. Auch die Zinsbelastung kann eines Tages wieder steigen. Ein Einfrieren der Miete kann dann auch schnell zu
einer Verschlechterung der Bausubstanz führen. Schließlich müssen die beauftragten Handwerker auch bezahlt werden.
Für Wohnwert verbessernde Maßnahmen, zum Beispiel energetische Modernisierung nach der Energieeinsparverordnung, sind nach dem Gesetzestext weiterhin Bewilligungen erforderlich. Ohne Bewilligung – siehe Paragraf 14 Absatz 3 – hat man ansonsten mit Zitronen gehandelt. Durch dieses vorgelegte Landesgesetz gibt es insgesamt also kaum eine nennenswerte Verschlankung.
Als weitere Ziele werden genannt: das Streichen der Vorschriften, für die es in Bremen keinen Anwendungsfall mehr gibt – dafür brauchen wir sicherlich kein eigenes Landesgesetz –, und die Einführung von geschlechtsneutralen Bezeichnungen, bei einem wirklich notwendigen neuen Gesetz doch eine Selbstverständlichkeit, aber doch kein dringender Bedarf, wenn bisherige Regelungen noch ihren Zweck erfüllen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine letzte Anmerkung zum Gesetzentwurf! Was raten Sie Verfügungsberechtigten und Mietinteressenten nach dem Studium von Paragraf 4 Absatz 6? Ein Absatz mit nur zwei allerdings sehr verschachtelten Sätzen, wobei der zweite Satz immerhin circa 65 Wörter oder Ziffern enthält. Erst einmal zur Bewilligungsstelle und eine verbindliche Bescheinigung über den tatsächlichen Status der Wohnung einholen? Man sollte nicht einfach aus anderen Gesetzen abschreiben, so habe ich das jedenfalls in der letzten Baudeputationssitzung verstanden, dass es so geschehen ist, wenn man selbst den Inhalt nicht versteht.
Lieber die alte, zwar etwas bürokratische, dabei aber den Anwendern bekannte Bundesregelung als ein neues Gesetz, das kaum jemand versteht!
Ich habe einmal gelernt, dass ein Gesetz eigentlich ein schlechtes Gesetz ist, wenn ein Paragraf mehr als drei Absätze hat. Weiter habe ich gelernt, wenn ein Absatz mehr als drei kurze und verständliche Sätze hat, sollte man lieber die Finger von diesem Gesetz lassen. Noch einmal Hand aufs Herz: Können Sie ruhigen Gewissens dieses Gesetz in dieser Form beschließen? Die FDP kann es jedenfalls nicht! – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Richter, ich habe mich eben gefragt, warum wir dieses Gesetz hier heute debattieren müssen. Das, was Sie jetzt hier gerade vorgetragen haben, hat nicht die Debatte in der Baudeputation wiedergegeben.
In einem Punkt will ich Ihnen, zumindest ansatzweise, Recht geben: Auch mir geht es so, dass Verwaltungen offensichtlich immer noch Mühe haben, Gesetze in einfacher Sprache zu schreiben, das ist wohl wahr. Ich würde mich freuen, wenn sich auch die Bauverwaltung bei neuen Gesetzen darüber Gedanken macht, wie man Gesetze so formuliert, dass sie für jeden verständlich sind. Gleichwohl halten wir Grünen das für ein wichtiges und richtiges Gesetz. Vor allen Dingen ist es nichts anderes als formal die Übertragung eines bisherigen Bundesgesetzes auf ein Landesgesetz, und zwar einfach deshalb, weil die Föderalismusreform I die Zuständigkeit beziehungsweise die Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen vom Bund auf die Länder übertragen hat.
Inhaltlich geht es bei dem Bremischen Wohnungsbindungsgesetz um die Sicherung der Zweckbindung von Sozialwohnungen. Die Sicherung der Zweckbindungen von Sozialwohnungen ist, glaube ich, für unsere beiden Städte Bremen und Bremerhaven von großer Bedeutung und ausgesprochen wichtig. Es regelt Pflichten und Rechte von Vermietern und Mietern im geförderten Sozialen Wohnungsbau. Es legt zum Beispiel die Höhe der Miete fest, die der Eigentümer vom Mieter verlangen darf.
Um die Tragbarkeit der Miete zu erreichen für eben genau dieses Klientel, was darauf angewiesen ist, solche bezahlbaren Wohnungen zu finden, hat Bremen laufende einkommensabhängige Aufwendungszuschüsse bewilligt, die die Eigentümer zur Verbilligung der Miete einsetzen müssen. In Bremen gibt es im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus insgesamt rund 17 400 geförderte Wohnungen, die noch Belegungs- und Mietpreisbindungen unterliegen. Sie haben darauf hingewiesen, dass dies sukzessive abnimmt, das ist, glaube ich, auch gut so, aber nichtsdestotrotz kann man dem Gesetzentwurf entnehmen, dass diese Bindungen zum Teil bis zu 50 Jahre dauern. Das heißt, dass heute noch Wohnungen gebunden sind, die Anfang der Sechzigerjahre errichtet wurden.
Da die Berechnung der zulässigen Miete und die Berechnung der Höhe der laufenden Förderung bisher ein äußerst kompliziertes und arbeitsintensives Verfahren war, dient das Bremische Wohnungsbindungsgesetz auch der Vereinfachung, zum Beispiel für die Vermieter bei der Beantragung der laufenden Förderung. Mittel- bis langfristig bedeutet die Umsetzung dieses Gesetzes auch die Einsparung von Fördermitteln für das Land Bremen. Auch dies, finden wir, die Grünen, ist ein positiver Effekt dieses Gesetzes. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
In Richtung der Bemerkung des Kollegen Richter möchte ich anmerken, dass der Verband der Wohnungswirtschaft, vdw, und die AG Wohnen die im Bremischen Wohnungsbindungsgesetz enthaltenen Vereinfachungen ausdrücklich begrüßen. Ich habe immer gedacht, dass die FDP eigentlich für Subventionsabbau bekannt ist. Der von Ihnen kritisierte Paragraf 4 Absatz 6 dient eben genau der Vermeidung von Fehlsubventionierung. Geförderte Wohnungen sollen nur von solchen Mietern bewohnt werden, die zur Zielgruppe der Wohnraumförderung gehören.
Daher finden wir das Gesetz gut und richtig, und ich finde ein wenig, dass Ihre Kritik, Herr Richter, ins Leere läuft. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im vorliegenden Bremischen Wohnungsbindungsgesetz, und das haben meine Vorrednerin und auch Herr Richter in ihren Beiträgen schon gesagt, geht es im Wesentlichen darum: Es friert die staatlichen Subventionen aus dem Stand von dem Jahr 2008, also 31. Dezember dieses Jahres, ein, es streicht Vorschriften, für die es in Bremen keinen Anwendungsfall mehr gibt und verringert damit auch den Verwaltungsaufwand. Ich finde, das ist auch noch einmal in diesen ersten beiden Beiträgen deutlich geworden, dass das ein wichtiger Bereich ist und auch ein Stück Bürokratieabbau bedeutet.
Die Situation im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau hat sich in den vergangenen Jahren grundsätzlich geändert. Aus diesem Grund sollen Regelungen zur Berechnung der zulässigen Mieten und die Tilgung der öffentlichen Baudarlehen vereinfacht werden. Wir finden, das ist auch richtig und gut so, und das ist auch ein Stück Verbesserung.
Weiterhin sehen diese Regelungen zur Umsetzung der Ermächtigungen nach Paragraf 8 die Gewährung von laufenden Aufwendungszuschüssen und nach Paragraf 9 die Tilgung der öffentlichen Baudarlehen vor. Wir müssen feststellen, das ist noch nicht erarbeitet worden, und ich gehe davon aus, und da bitte ich auch noch einmal den Senator, dass dazu in der zweiten Lesung dieses Gesetzes auch noch Vorschläge vorliegen.
In Bremen, das ist schon genannt worden, gibt es zurzeit noch über 17 000 öffentlich geförderte Wohnungen, die der Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen. Die Bindungen dauern zwischen 10 und 38 Jahren, Frau Kollegin Krusche hat gesagt, teilweise bis zu 50 Jahren. Wir sehen also, das ist eine sehr lange
Zeit, in der wir uns auch noch mit diesen Fragen zu beschäftigen haben. Dieses Gesetz ist mit den Wohnungsunternehmen abgestimmt, und zwar – das möchte ich auch noch einmal sagen – gab es in Teilbereichen auch Kritik, wo sie gesagt haben, sie finden das nicht so richtig. Die Grundaussage aber ist richtig, Frau Kollegin Krusche, das haben der Verband und auch ein Einzelunternehmen gesagt: Es gibt unterstützende Stellungnahmen dazu, wir unterstützen also auch dieses Gesetzesvorhaben des Senats.
Meine Damen und Herren, zu einem wichtigen Teilaspekt, der für uns als SPD-Fraktion wichtig ist, gehört die Frage, ob die Sozialwohnungen nur an Berechtigte vergeben werden sollen. Die im Paragrafen 4 dieses Gesetzes vorgesehene Verfahrensweise sollte auch strikt eingehalten werden. Es mag in Einzelfällen auch hart sein – das muss auch klar sein, wenn wir darüber sprechen –, aber wir stehen dazu, denn öffentlich geförderte Wohnungen, die durch die öffentliche Hand mit Finanzmitteln unterstützt worden sind, also erheblich subventioniert worden sind, sollen Menschen mit geringem Einkommen als Wohnraum zur Verfügung stehen.
Das soll die Stoßrichtung sein, und deshalb finden wir es richtig, wir verweisen noch einmal darauf, das ist ja auch im Gesetz vorgesehen, dass hier auch die Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen bei der Gewährung der öffentlichen Förderungen aufgeklärt werden. Das ist ein wichtiger Punkt, dass eben hier auch einem Stück von möglichem Subventionsmissbrauch Vorhalt gegeben wird. Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit der Freistellung von Belegbindungen oder die Übertragung von Belegungs- und Mietbindung.
Abschließend, meine Damen und Herren, stimmt die SPD-Bürgerschaftsfraktion der Auffassung des Senats zu, kein Wohnraumfördergesetz zu erlassen, sondern das Bundesgesetz anzuwenden. Wir sehen darüber hinaus, wie in den vergangenen Jahren, dass es notwendig ist, dann Wohnraumförderprogramme im Einzelnen aufzulegen. In diesem Sinne unterstützen wir diesen Gesetzentwurf, und ich bitte auch die anderen Fraktionen, entsprechend mit abzustimmen! – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Durch die Föderalismusreform I, bei der die Gesetzgebungskompetenz zum 1. Januar 2007 auf die Länder übertragen wurde, wird hier der Erlass eines Bremischen Wohnungsbindungsgesetzes notwendig. Das lässt sich ad 1 bei einer gültigen Bundesgesetzgebung infrage stellen. Ad 2 soll nun alles eben schnell durchge
stimmt werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Das finden wir etwas fraglich. Nicht nur, dass Sie sich mit der Vorlage dieses Gesetzes viel Zeit lassen, nein, auch noch umfangreiche vorbereitende Arbeiten seien erforderlich, so wie es in Ihrer Vorlage steht, um die Umsetzung des Gesetzes ab dem 1. Januar 2009 sicherzustellen.
Ich weiß jetzt nicht, was mit „umfangreiche vorbereitende Arbeiten seien erforderlich“ gemeint ist. Vielleicht soll noch einmal eine neue Verwaltungsanweisung geschrieben werden. Das kann ich mir, ehrlich gesagt, auch wenig vorstellen bei einer Gesetzgebung, die fast analog zum Bundesgesetz übernommen wurde. Aber wenn es so sein sollte, dann erhalten wahrscheinlich die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter kurz vor Weihnachten als Weihnachtsgeschenk eine neue Verwaltungsanweisung und starten mit ihr völlig gestresst ins neue Jahr.
Was wären also konkret die Auswirkungen auf die Miethöhen? Was wären konkret die Auswirkungen auf die Sozialbindung? Und, um die Eigentumsverhältnisse nicht zu vergessen: Wird es zukünftig noch genügend Wohnraum im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus geben, und zu wessen Lasten erfolgen zukünftig Einsparungen, die Frau Krusche so positiv hervorgehoben hat? – Vielen Dank!