Die Anerkennung der ausländischen Abschlüsse darf in Zukunft nicht mehr länger nur oder in erster Linie eine Sache der Bildungspolitik sein, denn der verdanken wir zum großen Teil auch das komplexe System der Anerkennung, das meine Kollegin genannt hat, denn dadurch ist es in der Zuständigkeit der Bildungsminister oder der Kultusminister und der KMK. Erst durch die ganze Diskussion über solche Erscheinungen, wie sie eben beschrieben worden sind, ist ja jetzt endlich auf der Bundesebene ein Verfahren zur Erleichterung der Abstimmung sowohl bei der KMK als auch bei den Wissenschaftsministern in Gang
gekommen. Ich denke, es muss in Zukunft sehr viel stärker integraler Bestandteil der Arbeitsmarkt- und der Integrationspolitik werden.
Wir haben nun leider keine genauen Kenntnisse darüber, auch das gehört zu dem blinden Fleck, den wir bisher gehabt haben. Wir haben ja in dem Antrag beschrieben, dass Ausländer bisher größtenteils immer noch in der öffentlichen Diskussion als Belastung unserer Gesellschaft gesehen werden, der Anteil der Arbeitslosen ist überproportional hoch, und sie werden großtenteils oder häufig doch wegen der fehlenden Anerkennung als Unqualifizierte eingestuft, die dann auf dem Arbeitsmarkt auch in entsprechend unqualifizierten Bereichen geführt werden.
Es gibt Studien, die von bis zu 500 000 bundesweit ausgehen, und das würde dann hier in Bremen etwa 5000 bedeuten. Auf der anderen Seite ist es aber so, dass, wenn man zum Beispiel einmal bei den mit der Vermittlung beauftragten Stellen nachfragt – ich habe mich dort einmal bei der Arbeitsagentur, bei den ARGEn erkundigt –, dieses Problem eigentlich gar nicht gesehen wird. Dort wird gesagt, eigentlich haben wir in Bremen so etwas gar nicht. Auf der anderen Seite wissen wir von den verschiedenen Beratungsstellen, dass solche Fälle immer wieder vorkommen, immer wieder bekannt werden. Es ist also sehr schwierig, sich ein Bild davon zu verschaffen, und ich glaube, wir müssen auch überhaupt erst einmal für dieses Problem sensibilisiert werden.
Deswegen glaube ich, dass wir uns auch unabhängig davon natürlich bemühen müssen, über den Bundesrat und über unseren Einfluss in der Kultusministerkonferenz und in der Konferenz der Wissenschaftsminister diese Anerkennungsverfahren voranzutreiben, auch auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik anzusetzen, und dort vor allen Dingen an der Stelle des Zugangs zum Arbeitsmarkt und der Beratung. Ich möchte als Erstes die Agenturen für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaften nennen. Hier muss eigentlich die Frage nach der Anerkennung der ausländischen Abschlüsse das Erste beim Profiling sein, also bei der Erstberatung der Arbeitslosen. Angeblich wird dies bei den Agenturen für Arbeit mittlerweile gemacht, die Frage ist nur, wieweit das auch wirklich in die Tat umgesetzt wird.
Das Zweite ist, dass wir die vorhandenen Beratungsstellen, die wir in der Arbeitsmarktpolitik haben – wir haben ja Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten und Beratungsstellen für Jugendliche –, speziell auch für diese Fragen der Anerkennung
ausländischer Abschlüsse sensibilisieren und sie auch mit den nötigen Kenntnissen versehen, wohin sie sich wenden müssen. Das Dritte ist dann allerdings aber auch, es ist eine Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik, dass für die ausländischen Arbeitssuchenden spezifische Arbeitsmarktprogramme und auch Sprachprogramme bereitgehalten werden, die auf ihre Vorkenntnisse, ihre Qualifikationen zugeschnitten sind, und ihnen nicht allgemeine Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten anbieten,
Neben der Anerkennung ist die nächste Hürde auch, dass die ausländischen Ausbildungen nicht voll auf den deutschen Arbeitsmarkt zugeschnitten sind, und darauf, meine ich, kann man auch nicht warten und sagen, das muss jetzt passgenau sein, sondern man muss dann eben auch entsprechende Arbeitsmarktprogramme anbieten. Es hapert sehr häufig auch an den Sprachkenntnissen. Man muss auch sagen, dass eine Ausländerin, eine Türkin oder eine Polin, die Lehrerin ist und als Putzfrau arbeitet, auch wenig Anreize hat, sich in die komplizierte deutsche Sprache hineinzufinden, und deswegen, meine ich, müssen wir dafür auch spezielle Angebote entwickeln.
Hinzuzufügen ist im Übrigen, dass ja für EU-Ausländer inzwischen die Hürden, zumindest formal, für die Anerkennung ihrer Abschlüsse gesenkt worden sind. Dort müssen die Abschlüsse anerkannt werden, sofern sie nachweisbar gleichwertig sind, und dies muss vom Einwanderungsland, also von uns, nachgewiesen werden. Es wäre anzustreben, das auch für Ausländerinnen und Ausländer, die aus dem NichtEU-Ausland kommen, die gleichen Verfahren gelten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss! Das Thema ist ja von meiner Kollegin Frau Dr. Mohammadzadeh angestoßen worden, ich bin eigentlich sehr dankbar, dass wir es jetzt heute endlich behandeln können – der Antrag liegt ja schon seit Juni vor – und dass wir uns daranmachen können, das auch wirklich in Angriff zu nehmen. Ich glaube, es ist aber sehr wichtig, dass wir heute in der Bürgerschaft auch darüber debattiert haben, dass dies endlich einmal öffentlich wird. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die deutsche Wirtschaft steht international in einem starken Wettkampf, und auch für uns ist es wichtig, dass gerade dort der Fachkräftemangel aufgehoben wird. Deshalb finde ich den Antrag heute sehr gut, dass wir dafür sorgen können, dass im Ausland erworbene Abschlüsse gleichwertig anerkannt werden. Frau Ziegert hat es schon eben genannt, ganz wichtig dabei ist, dass immer noch ein Unterschied zwischen Abschlüssen aus den EU-Staaten gemacht wird und denjenigen Abschlüssen, die in Nicht-EU-Ländern erworben werden. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Gegebenheiten ist es auch immer sehr schwierig, dort dann zu sagen, es ist gerecht oder nicht gerecht. Es wird den Kammern vorgegeben, bestimmte Dinge zu akzeptieren und bestimmte Dinge nicht zu akzeptieren. Ich glaube, dass wir ganz schnell dafür sorgen müssen – und das ist ja auch in Punkt 1 des Antrags genannt –, dass innerhalb der Bundesrepublik eine gemeinsame Aktion stattfindet, dass die Abschlüsse schneller anerkannt werden und in allen Fällen eine Gleichbehandlung erfolgt.
Es ist von meinen Vorrednerinnen bereits darauf hingewiesen worden, dass wir unglaublich viel Potenzial verschenken auch deshalb, weil es nicht nur aufwändig ist, die Form einzuhalten und bestimmte Anträge zu stellen, sondern eben auch eine sehr lange Wartezeit, wenn man nämlich auf die Vergleichbarkeit warten muss, die erst durch die Kammern und durch die einzelnen anderen Institutionen geprüft werden muss. Das kann sehr lange dauern, und insofern ist es da auch schon immer ein Hindernis, dass dann irgendwann die Absage kommt und man dann sehen muss, wie es eigentlich weitergeht. Da, finde ich, ist auch ganz wichtig, dass noch einmal in Punkt 4 dieses Antrags genannt worden ist: Wir müssen daran arbeiten, dass wir in einem Fall, wo die Anerkennung eben nicht vorgenommen werden kann, wo wir mit Modulen arbeiten, wie zum Beispiel bei Bachelor und Master im Studienbereich, hier Möglichkeiten finden, schnellstmöglich bestimmte Dinge nachholen zu können, den Antragstellern dabei helfen, dann eben Gleichwertigkeit herzustellen und so auch die Anerkennung auf schnellstem Wege vorzunehmen. Wir haben bei diesem Antrag getrennte Abstimmung beantragt, und zwar zu Punkt 2. Es ist hier beantragt worden, dass der mehrsprachige Wegweiser zu der Antragstellung noch einmal erstellt werden soll. Wir sind der Meinung, dass gerade in dem Bereich, wenn jemand aus dem Ausland hier arbeiten möchte, er natürlich auch schon gewisse Sprachkenntnisse hat. Ich glaube, dass die Antragstellung nicht die Schwierigkeit ist, sondern die Schwierigkeit in ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Es ist durchaus, wie ich eben schon gesagt habe, sehr wichtig für uns, dass wir dieses Kapital binden können, dass wir versuchen können, es vielseitiger einzusetzen. Wir werden den anderen Punkten zustimmen und sind auch sehr daran interessiert, dass hier eine Zusammenarbeit stattfindet und dass die Komplikationen, die dadurch auftreten, dass man versucht, Gleichwertigkeit mit anderen Ländern herzustellen, ausgeräumt werden. Wir müssen jetzt auch gerade im Falle der Internationalisierung dafür sorgen, dass Deutschland da eine Vorreiterrolle einnimmt und gegebenenfalls für andere Länder wegweisend ist. Ich finde es gut, dass wir hier in Bremen diesen Antrag gestellt haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! DIE LINKE findet den Antrag im Prinzip inhaltlich richtig. Es gibt zwei Punkte, auf die ich noch einmal hinweisen möchte; es sind zwei Aspekte, die unserer Meinung nach etwas zu wenig oder gar nicht berücksichtigt wurden, zumindest was die schriftliche Form angeht. In Ihren Vorstellungen, Frau Ziegert, haben Sie einiges davon wenigstens aufgegriffen.
Erstens: Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen obliegt den Ländern, und schon hier ergibt sich eine große Differenz in der Handhabung der Anerkennung aufgrund unterschiedlicher Regelungen, aufgrund unterschiedlicher Vorschriften. Das stellt unserer Ansicht nach für Migrantinnen und Migranten eine große Hürde dar.
Zweitens: Sie gehen in dem schriftlich vorliegenden Antrag nicht auf den menschlichen Aspekt ein. Migrantinnen und Migranten dürfen eben nicht nur auf ihren Nutzen für Deutschland hin bewertet werden, das heißt also hier konkret als Mittel zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Der Zustand von nicht anerkannten Abschlüssen bedeutet nämlich für diese Menschen ein Absinken ihres Lebensniveaus, der sozialen Stellung, ihres Umfeldes, vielleicht auch zukünftiger Chancen oder der Zukunft ihrer Kinder. Diese Auswirkungen dürfen unserer Ansicht nach nicht einfach übergangen werden.
Nun zum Stichwort Fachkräftemangel! Nach Informationen eines Mitarbeiters der Pressestelle bei der Agentur für Arbeit herrscht zwar Fachkräftemangel, er nannte das Ganze „Engpässe“, und es gäbe auch dazu überhaupt gar keine Zahlen, Statistiken
oder Prognosen. Aber wir wissen aus unseren Erfahrungen und Gesprächen, dass derzeit Engpässe vor allem in gewerblich-technischen Berufen vorhanden sind, in der Logistik, im Ingenieurwesen, der IT-Branche und der Schifffahrt. Immer mehr erweist sich der deutsche Arbeitsmarkt als besonders schwer zugänglich vor allem für Migrantinnen und Migranten, auch für die hochqualifizierten unter ihnen. Aus diesem Grund sind wir über den vorgelegten Antrag froh.
Empirische Befragungen der Zuwanderer und Zuwanderinnen zeigen, dass eine erfolgreiche Beantragung der Anerkennung eher die Ausnahme ist. Im Durchschnitt sind es gerade einmal 16 Prozent, die hier in Deutschland in ihrem erlernten oder in ihrem studierten Beruf arbeiten. Da aber formalen Bildungsnachweisen am deutschen Arbeitsmarkt eine essenzielle Bedeutung zugemessen wird, werden Zuwanderinnen und Zuwanderer mit einer hohen Qualifikation demnach benachteiligt. Wir sollten davon wegkommen, Einwanderinnen und Einwanderer weiter primär als Bedrohung und nicht als Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt zu sehen.
In vielen europäischen Nachbarländern ist die gesteuerte Arbeitsmigration großzügiger geregelt, das heißt also, auch hier in Bremen, hier in Deutschland muss ein Mentalitätswechsel stattfinden. Was schätzen Sie, wie viele Befragte haben der Aussage „Einwanderer leisten einen großen Beitrag für unser Land“ zugestimmt? In Deutschland sind es gerade einmal 30 Prozent der Befragten, Deutschland bildet damit das Schlusslicht aller EU-Länder. Um nur einmal eine Vergleichszahl zu nennen: In Schweden stimmen 79 Prozent aller Befragten dieser Aussage zu!
Wie gesagt, dem Antrag der Koalition können wir LINKEN zustimmen, weil die derzeitige Situation aus unserer Sicht unhaltbar ist. Die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer erzeugen aber Intransparenz und sollten vereinheitlicht werden. Die genannten Faktoren bewirken ansonsten, dass viele hochqualifizierte Fachkräfte in andere Länder gehen, unter anderem nach Großbritannien, in die Niederlande oder in die USA. Der Antrag ist ein erster Schritt, das Problem ist jedoch, wie dargestellt, komplex und muss natürlich von allen Seiten her bekämpft werden. – Danke!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist die Auffassung der FDP, dass eine Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Fachkräfte dringend notwendig ist.
Deutschland kann seinen Fachkräftemangel und den daraus entstandenen Nachteil im internationalen Wettbewerb nur verringern, wenn es neben einer gesteuerten Zuwanderung auch bereits hier lebenden, gut ausgebildeten Migrantinnen und Migranten ermöglicht wird, einen besseren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erhalten.
Es ist aus unserer Sicht deshalb auch ausgesprochen erfreulich, heute zu hören, dass insbesondere auch von sozialdemokratischer Seite und gewerkschaftlicher Seite so langsam der Widerstand dagegen aufgegeben wird.
Die Zeit, wo die Gewerkschaften skandierten, in Deutschland arbeiten nur die Deutschen, scheinen hoffentlich der Vergangenheit anzugehören.
Die Wirtschaft, aber auch die öffentliche Verwaltung haben schließlich ein hohes eigenes Interesse daran, dass die Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund genutzt werden, und die Anstrengungen der Wirtschaft, im Rahmen der Charta der Vielfalt die Vielfalt der Gesellschaft auch in ihrer Beschäftigtenstruktur abzubilden, soll in diesem Zusammenhang natürlich nicht unerwähnt bleiben.
Im Rahmen des nationalen Integrationsplans, das ist bereits angesprochen worden, wird derzeit geprüft, inwieweit die Ergebnisse des Beratungs- und Informationsnetzwerks „Integration durch Qualifizierung“ im Auftrag der Bundesregierung und in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und nicht staatlichen Trägern neue Handlungskonzepte zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation von Migrantinnen und Migranten in das Regelsystem der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen integriert werden können.
Seit dem Jahr 2000 sind die Länder davon abgekehrt, akademische Abschlüsse von Zuwanderinnen und Zuwanderern mit gesonderten Führungsgenehmigungen umzuwandeln. Bezüglich der Anerkennung der Studienabschlüsse von Zuwanderinnen und Zuwanderern gelten seither die Grundsätze der Kultusministerkonferenz für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade. Es ist also in den letzten Jahren schon einiges getan worden, um für Erleichterungen zu sorgen und zu einem zweckmäßigeren Umgang mit ausländischen akademischen Abschlüssen zu kommen.
Bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK kann Auskunft darüber eingeholt werden, ob eine Ausbildung formal einem hiesigen Studienabschluss entspricht. Auch das ist begrüßenswert und sehr zweckmäßig für die Einstellung von Migrantinnen und Migranten.
Die Umwandlung eines Studienabschlusses erscheint in vielen Fällen nicht zielführend. Letztlich ist für die Zuwanderin und den Zuwanderer das Urteil des Arbeitgebers über die erworbenen Kenntnisse maßgeblich, sodass auf eine direkte Umwandlung von Studienabschlüssen von Zuwanderinnen und Zuwanderern verzichtet werden kann. Zu überlegen wäre aus unserer Sicht eher, ob, wie in anderen EU-Ländern bereits üblich, die Hochschulen selbst eine Bescheinigung über die inhaltliche Gleichwertigkeit ausstellen könnten. Dies würde dem Arbeitgeber eine Einschätzung erleichtern und die Notwendigkeit von Zusatzstudien weiter vermindern.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitet zurzeit auf dieser Grundlage in Zusammenarbeit mit der KMK auf ein Konzept zur beruflichen Integration zugewanderter Akademikerinnen und Akademiker hin. Auch das ist hier bereits erwähnt worden. Dies ist unbedingt zu unterstützen. Ich halte es für richtig, dass wir uns als Bürgerschaft damit beschäftigen. Wir haben gleichermaßen allerdings als FDP-Fraktion angeregt, dass sich auch die Deputation für Arbeit dieses Themas genauer annimmt, weil es nicht allein ein Beitrag der öffentlichen Seite ist. Insofern wäre ich auch dem Ressort dankbar, wenn dies in die Tagesordnung der Arbeitsdeputation mit aufgenommen werden könnte, denn gerade bei der Anerkennung von Abschlüssen im berufsbildenden Bereich sind ja vielfach auch die berufsständischen Organisationen, die Kammern, mit einzubeziehen. Ich glaube, dass zu diesem Thema auch gerade die Diskussion mit ihnen sehr fruchtbar sein könnte. Das können wir hier im Plenum der Bürgerschaft nicht leisten, wohl aber in der Deputation für Arbeit.