Die Hochschulen können mit dem wirtschaften, was das Parlament im Haushalt eingestellt hat. Ich habe Ihnen eben gesagt, wir werden nach den jetzigen Eckwertebeschlüssen dafür Vorsorge tragen, dass das nicht fortgesetzt wird, aber es wird natürlich eine gewisse Delle durch diese beiden Jahre bleiben, die hinzunehmen ist, weil wir einfach auch andere Vorhaben im Haushalt hatten, die zu finanzieren sind. Sie kennen die Probleme des bremischen Haushalts.
Nur noch eine zur Klarstellung! Das heißt, Sie werden den Hochschulen keine Kompensationsmittel diesbezüglich zur Verfügung stellen können?
Woraus sollte ich die zur Verfügung stellen, wenn das Parlament einen Haushalt beschlossen hat, in dem es einen Zuschuss für die Hochschulen gibt? Ich habe kein zusätzliches Säckchen oder Ähnliches im Haus.
Die vierte Anfrage betrifft den Gebrauch der Modedroge Spice im Lande Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die Häufigkeit und die Intensität des Gebrauchs der Modedroge Spice im Lande Bremen vor?
Drittens: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um bis zum von der Bundesregierung geplanten Verbot der Droge dem Konsum von Spice im Lande Bremen entgegenzuwirken?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Lande Bremen gibt es keine spezifischen Erkenntnisse über die Häufigkeit und Intensität des Gebrauchs der Modedroge Spice. Bundesweit konnte spätestens ab Mitte des letzten Jahres beobachtet werden, dass der Bekanntheitsgrad und damit verbunden der Konsum von Spice – begleitet von einer ausführlichen Medienberichterstattung – sprunghaft angestiegen ist.
sammensetzen. Es können aber auch andere Altersklassen in Betracht kommen. Konkrete Erkenntnisse hierzu liegen auch bei der Polizei Bremen nicht vor.
Zu Frage 3: In den Veranstaltungen und Maßnahmen des Landesinstituts für Schule wird seit Auftreten der Modedroge Spice im Rahmen der Suchtprävention vor den Gefahren des Konsums von Spice gewarnt. Angesichts des vom Bundesgesundheitsministerium für Ende Januar angekündigten Verbotstermins sind keine weiteren Maßnahmen geplant. Durch die Aktivitäten der regionalen Medien ist die Bevölkerung hinsichtlich der gesundheitlichen Gefahren sensibilisiert. – Soweit die Antwort des Senats!
Am 8. Dezember 2008 hat im „Weser-Kurier“ Anton Bartling, der Referent für Suchtfragen von der Bremer Gesundheitsbehörde, Stellung zu dem Thema Spice genommen und dort eben auch von mehreren Fällen berichtet. Haben Sie nur mit der Bremer Polizei oder auch mit dem Suchtreferenten über dieses Thema gesprochen?
Die Antwort hier ist natürlich gerade in der Abteilung mit dem Referat Suchtprävention vorgenommen worden, und ich will nur noch einmal sagen, natürlich müssen alle Dinge, die im Bereich mit Jugendlichen und Drogen zusammenhängen, nicht nur ernst genommen werden, sondern auch immer wieder Gegenstand von Informationen sein. Dazu dienen an allererster Stelle immer präventive Informationen über Folgen. Insofern ist das ein wichtiger Aufgabenbereich, der in vielen Informationen eine Rolle spielt. Mir sind keine Fälle bekannt, der Polizei aus den Ermittlungen ebenfalls nicht.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Polizei darüber noch keine Erkenntnisse hat, weil der Gebrauch dieser Modedroge nicht strafbewehrt ist, das macht sie ja auch so interessant. Wie wir heute dem Spiegel-Online entnehmen konnten, wird die Eilverordnung diesen Donnerstag in Kraft treten und insofern dann ein Verbot auch erfolgen. Die Modedroge wird ja auch in Bremen verkauft. Sind irgendwelche Maßnahmen geplant, die Headshops oder dort, wo die Droge in Bremen verkauft wird, darauf aufmerksam zu machen, dass sie das aus den Regalen nehmen sollen, oder sind irgendwelche Kontrollen geplant?
Das ist in Zusammenarbeit mit dem Senator für Inneres zu klären, inwieweit dort auch Kontrollen vorzunehmen sind. Zunächst einmal begrüße ich, dass es hier auch im Rahmen einer Eilverordnung zu einem Verbot dieser Modedroge Spice gekommen ist.
Ich denke, dort muss verfahren werden, und da sind wir uns, glaube ich, einig, wie bei allen Dingen, die verboten sind, hier auch entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Ich dachte, dass Sie für den Senat sprechen. Können Sie sicherstellen, dass das jetzt schnellstmöglich geklärt wird, sodass dann wirklich diese Droge, die ja stärker als Marihuana und Cannabis wirkt, aus den Regalen verschwindet, um die Gesundheitsgefährdung für unsere Kinder und Jugendlichen zu minimieren?
Ich gehe nicht nur davon aus, sondern wenn ein Verbot erlassen ist, dann zieht es auch entsprechende weitere Schritte nach sich.
Ich habe eine letzte Anmerkung: Habe ich Sie also richtig verstanden, dass wir davon ausgehen können, dass, wenn ich demnächst einen solchen Headshop aufsuche, ich dort nichts mehr finde, weil es entsprechend kontrolliert wird?
Erlauben Sie mir dann eine Anmerkung, ich will es so formulieren: Ich weiß nicht, wo diese Dinge verkauft werden, ich gehe davon aus, da ja offensichtlich bei anderen, die das zu kontrollieren haben, einschlägig die Erfahrung besteht, dass dann auch natürlich entsprechend dem Gesetz zu handeln ist.
liche Drogentests die Kräutermischung Spice nicht nachweisen. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, und welche Möglichkeiten stehen der Polizei im Land Bremen zur Verfügung, um den Konsum dieser Modedroge zukünftig gerichtsverwertbar nachzuweisen?
Da ich über die Möglichkeiten und Aufgaben der Drogenhunde nicht allumfassend informiert bin, werde ich diese Frage natürlich auch zum Anlass nehmen, mit dem Kollegen Innensenator über die Drogenhunde zu diesem Thema zu sprechen.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Ruhen des Leistungsanspruchs der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber Angehörigen und Kindern von Geringverdienern. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt, Woltemath und Fraktion der FDP.
Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass sich als Folge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes des Bundes versicherte Personen, die sich hinsichtlich der Zahlungen ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber ihrer Krankenkasse im Zahlungsrückstand befinden, lediglich Anspruch auf eingeschränkte Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen besitzen und dass diese Einschränkung auch für mitversicherte Angehörige und Kinder gilt?