Protokoll der Sitzung vom 19.02.2009

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Darum geht es um die Einhaltung der Gesetze, mit den Mitteln, die im Rahmen des Jugendschutzes möglich sind, um sie auszuschöpfen, weil dort nicht genügend Schutz vorhanden ist, damit diese jungen Menschen vor dem Alkoholkonsum geschützt werden.

Jetzt komme ich zu Ihrer allgemeinen Systemkritik, das hat ja schon gestern angefangen, als Sie im Zusammenhang mit dem Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“ erzählt haben, dass dort gekürzt wird, obwohl Sie informiert waren, dass dort eine Million Euro hinzukommen soll. – Diese ganzen Maßnahmen jetzt in einen Zusammenhang zu bringen – Sie haben gerade eben erwähnt, wenn wir noch mehr Jugendfreizeitheime hätten, was durchaus wünschenswert wäre, dass dadurch der Alkoholkonsum, aus welchen Gründen auch immer, eingedämmt werden könnte, denke ich, können wir hier als Parlament mo

mentan weder wissenschaftlich belegen, noch ausreichend untersuchen. Mit solchen Behauptungen den Antrag abzulehnen, finde ich mehr als schwach, Herr Beilken,

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

vor allem, weil mir bei Ihnen die maßgeblichen Argumente gefehlt haben. Ich kann hier noch einmal appellieren, es geht darum, dass das Jugendschutzgesetz, es ist ein Gesetz, darauf liegt die Betonung, eingehalten und umgesetzt wird. In diesem Sinne ist dieser Antrag formuliert. Ich bitte Sie, noch einmal gründlich in sich zu gehen, um vielleicht noch einmal die Einsicht finden zu können, dass dieser Antrag doch den richtigen Weg geht, den er eigentlich gehen soll. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sowohl regelmäßiger als auch übermäßiger Alkoholkonsum hat nicht selten schwerwiegende Folgen und Auswirkungen. Dies gilt sowohl für Erwachsene, aber natürlich ganz besonders für junge Menschen, für Jugendliche. Herr Beilken, Ihre Sicht auf die Dinge, habe ich ein bisschen den Eindruck, vernebeln genau den klaren Blick, um einmal in dieser Sprache zu bleiben, den klaren Blick auf das eigentliche Problem, das wir hier zu lösen haben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir haben für diesen Punkt ein verschärftes Jugendschutzgesetz, wir haben das Verbot, das wir hier gemeinsam erlassen haben, von sogenannten FlatratePartys, wir haben eine Vielzahl von Informationen, Aufklärungskampagnen, Aktionen. Der Alkoholkonsum von Jugendlichen bereitet uns trotz allem nach wie vor große Sorgen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es bleibt festzuhalten, dass trotz dieser Vorschriften im Jugendschutzgesetz branntweinhaltige, also alkoholhaltige Getränke an junge Menschen unter 18 Jahren ausgegeben werden. Dort müssen wir nach Möglichkeiten suchen, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen nicht nur festzustellen, sondern dem auch entgegenzutreten, wenn dagegen verstoßen wird.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Mit diesem Vorschlag soll eine Initiative auf den Weg gebracht werden, die aus dem Innenressort zu begleiten ist und mit dem Jugendbereich ganz eng abgestimmt werden muss, denn eines will ich auch sagen, die Durchführung von Testkäufen mit Minderjährigen durch die für den gesetzlichen Jugendschutz zuständigen Behörden, ist als solche nach dem Jugendschutzgesetz weder erlaubt noch verboten. Demnach können solche Testkäufe grundsätzlich rechtlich möglich sein, wenn dem Einsatz enge Grenzen gesetzt sind und vor Ort sichergestellt wird, dass bei der Beteiligung von Minderjährigen diese nicht in den Besitz oder in den Genuss des erworbenen Produktes gelangen, also keine Vollendung der Tathandlung erfolgt.

Das ist noch einmal etwas ganz besonders Wichtiges, das wir uns auch vor Augen führen müssen. Das Konzept sollte transparent sein und so gestaltet werden, dass Jugendliche zum Einsatz kommen, die Auszubildende aus den Behörden, insbesondere aus der Innenbehörde, sein könnten, die kurz vor dem 18. Geburtstag stehen, und dass es hier auch in der Folge nicht zu einem dauerhaften Einsatz dieser jungen Menschen kommt.

Insgesamt bin ich dafür, dass wir sehr eng daran bleiben, auch daran bleiben müssen als Jugendbehörde, und hier sehr schnell auch darum bitten, dass ein Bericht vorgelegt wird, der dann zeigt, ob und welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 17/695, Neufassung der Drucksache 17/668, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen DIE LINKE und die FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Europäisches Antidiskriminierungsrecht vervollständigen

Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD vom 20. Januar 2009 (Drucksache 17/669)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 10. Februar 2009

(Drucksache 17/686)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Loske, ihm beigeordnet Herr Staatsrat Golasowski.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 17/686, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Herr Senator Dr. Loske, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD nicht mündlich wiederholen möchten.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frehe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit unserer Großen Anfrage wollen wir Grüne und die SPD eine Debatte initiieren, weil wir es für gänzlich unakzeptabel halten, dass es in Deutschland erlaubt sein soll, behinderten Menschen die Vermietung einer Ferienwohnung zu verweigern, weil sie angeblich die Möbel mit ihrem Rollstuhl beschädigen könnten, alten Menschen wegen ihres Alters keinen Kredit mehr zu gewähren, obwohl sie die Raten von ihrer Rente gut leisten können, konfessionslose Kinder nicht oder nur nachrangig in katholischen Kindergärten aufzunehmen, behinderte Menschen im Speisesaal als Reisemangel zu bezeichnen und anderen Gästen deswegen Schadensersatzansprüche zuzubilligen oder Menschen mit einer dunklen Hautfarbe den Mietvertrag zu verweigern. Solche Vorgänge künftig zu verhindern, gibt uns die Europäische Gemeinschaft auf.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir Grüne wollen, und da sind wir uns mit unserem Koalitionspartner einig, dass diese Vorschläge möglichst schnell in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Senat hat uns mit seiner Antwort bescheinigt, dass er sich diesem Anliegen ebenfalls verpflichtet fühlt, das ist sehr gut.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Seit 1992 darf der Europäische Rat, wenn er sich einig ist, also einstimmig, Richtlinien erlassen gegen

die Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Inzwischen hat der Rat ein umfassendes Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft und wegen des Geschlechts beschlossen. Für die anderen Kriterien, nämlich Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, gibt es nur eine Rahmenlichtlinie, und diese verbietet eine Benachteiligung lediglich für die Bereiche Beschäftigung und Beruf. Das Europäische Parlament hat in seinem Bericht zur Umsetzung der bisher erlassenen Richtlinien eine echte Schieflage beim Diskriminierungsschutz kritisiert. Es kann wohl nicht sein, dass einem Menschen der Zugang zu einer Gaststätte wegen seiner Hautfarbe nicht verweigert werden darf, wohl aber wegen einer Behinderung oder wegen des Alters. Im Juli 2008 hat daher die Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, mit dem wir umfassenden Diskriminierungsschutz auf alle im Artikel 13 im Vertrag über die Europäischen Gemeinschaften genannten Gruppen ausweiten sollen. Das hat in der deutschen Wirtschaft und bei der Bundesregierung zum Teil heftige Abwehrreaktionen hervorgerufen, die weitgehend irrational sind. Befürchtet wird, dass eine Prozessflut über die Gerichte hereinbricht und bei jedem nicht zustande gekommenen Vertrag ein Diskriminierungsvorwurf erhoben wird. Die mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz seit 2007 umgesetzten Richtlinien haben aber, obwohl das damals ebenso befürchtet wurde, keine Klageflut bewirkt, so teilt es uns der Senat in seiner Antwort mit, und genauso wenig wird die geplante Änderung, die durch die neuen Richtlinien erfolgen würde, eine Klageflut verursachen. Deutschland muss aufpassen, dass es sich nicht in Europa isoliert!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Insbesondere die angelsächsischen Traditionen kennen Benachteiligungsverbote seit langem. Die romanischen Länder haben sich schnell auf diese Gesetzgebung eingestellt, und die osteuropäischen Staaten benötigen diese Gesetzgebung, um Minderheitenprobleme in ihren Ländern zu bewältigen. Die deutsche Rechtstradition, in Anführungszeichen Fürsorge statt Gleichstellung, schafft weder die Ungleichbehandlung ab, noch entspricht sie den Vorstellungen von einem modernen Europa. Daher brauchen wir die Unterstützung für eine solche Richtlinie. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Hiller.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will jetzt nicht alles wiederholen, wir sind auch schon ein bisschen fortgeschritten in der Tagesordnung, ich möchte aber noch ein paar Punkte von unserer Großen Anfrage hervorheben!

In dieser Großen Anfrage zur Vervollständigung des europäischen Antidiskriminierungsrechts ging es um zwei Dinge: zum Ersten konkret nachzufragen, wie eigentlich die Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das vor zweieinhalb Jahren in der Bundesrepublik beschlossen worden ist, hier im Lande Bremen sind, und zweitens darüber nachzudenken oder zu bewerten, wie ein Ausbau der Antidiskriminierungsrechte auf europäischer und nationaler Ebene zu bewerten ist.

Ich möchte zum ersten Punkt, zu den Erfahrungen, kurz etwas sagen! Der Kollege Frehe hat das schon ausgeführt, dieses Gesetz gibt es seit zweieinhalb Jahren, damals gab es große Kritiken, Ängste, dass es eine Klageflut geben wird verbunden mit enormen Kosten, und auch, dass der Rechtsrahmen von diesem Gesetz nicht eindeutig ist. Wir haben jetzt durch diese Anfrage erfahren, dass es zu einem Urteil gekommen ist, dass es ein paar Vergleiche gegeben hat und dass man von einer Klageflut oder -welle in keiner Weise sprechen kann. Besonders interessant fand ich, dass es circa 40 Klagen gab, wovon 34 von ein und demselben Kläger eingebracht worden sind.

Daran erkennt man, welche Dimensionen das Ganze hat. Dazu kommt, dass eine richterliche Auslegung bei solch einer Thematik immer notwendig ist. Es ist sehr schwierig, gleich ein Gesetz darzustellen, das es nicht notwendig macht, dass Richter die einzelnen Fragestellungen bewerten. Deswegen wäre es an manchen Stellen sogar sinnvoller, wenn es zu Klagen und Urteilen kommen würde, um dort eine größere Rechtssicherheit zu erhalten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)