Das kann ich Ihnen im Moment so nicht sagen, aber Sie haben gesehen, wir haben im Moment bis zu 700 Meter Zuglänge. Ich weiß nicht, welche Regelung es gibt, aber ich bin gern bereit, es nachzusehen.
Ist Ihnen bekannt, wie lang zum Beispiel eine Bahnschranke auf einer stark befahrenen Straße geschlossen werden müsste, um einen 1 000 Meter langen Zug passieren lassen zu können?
Wir haben deswegen auch gesagt, dass wir diesem Konzept kritisch gegenüberstehen und dass wir – der Senat jedenfalls – keine Überlegungen in diese Richtung anstellen.
Herr Staatsrat, Sie haben darauf verwiesen, dass die Güterverkehre insbesondere auf den Schienen in den vergangenen Jahren stark angestiegen sind. Ich möchte gern einen Hinweis der Kollegin Marken aufnehmen, dass damit natürlich auch der Lärm, der davon ausgeht, stark angestiegen ist, und Sie daher um eine Einschätzung im Hinblick auf längere Zuglängen bitten, und zwar nicht nur unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit und der
räumlichen Probleme, sondern auch unter dem Aspekt einer möglicherweise damit verbundenen Lärmbelastung der Menschen an der Strecke.
Das ist für uns ein zentrales Thema. Mit der Ausweitung des Bahnverkehrs werden auch die Lärmbelastungen zunehmend größer. Das ist inzwischen auch für die Deutsche Bahn ein ganz großes Problem geworden. Die Akzeptanz, die die Erweiterung von Schienen und Schienenverkehr früher häufig hatte, ist heute vielfach so nicht mehr gegeben. Deswegen müssen wir bei jedem Ausbau sehen, wie wir die Lärmbelastung für die Bevölkerung reduzieren können. Ich glaube, das hat bei allen unseren Überlegungen eine ganz hohe Priorität.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die „Kostenübernahme von medizinisch indizierter Narkose bei Zahnbehandlung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schmidtke, Brumma, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Welche Bedeutung misst der Senat der regelmäßigen Kontrolle und Behandlung der Zähne insbesondere von Kindern und Menschen mit schweren Behinderungen bei?
Zweitens: Ist sichergestellt, dass die Krankenkassen für diesen Patientenkreis die Kosten übernehmen, wenn Kontrolle und Behandlung medizinisch indiziert eine Narkose erfordern?
Zu Frage 1: Der Senat misst der regelmäßigen Kontrolle und Behandlung der Zähne eine große Bedeutung bei. Insbesondere bei Kindern und Menschen mit schweren Behinderungen besteht die besondere Herausforderung, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen der Zähne und die möglichst zeitnahe Behebung von Mängeln sicherzustellen. In zahlreichen Fällen gelingt dies nur im Rahmen einer Allgemeinanästhesie.
Zu Frage 2: Leistungen, die ein Vertragsarzt im Zusammenhang mit der Behandlung von Zahnkrankheiten auf Veranlassung eines Vertragszahnarztes erbringt, gehören nach den Regeln des Bundesmantel
vertrags „Ärzte“ auch weiterhin zur vertragsärztlichen Versorgung. Dies gilt mithin auch für eine medizinisch indizierte Narkose im Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung. Die Krankenkassen entrichten für die gesamte vertragsärztliche Versorgung ihrer Versicherten mit befreiender Wirkung eine Gesamtvergütung an die Kassenärztlichen Vereinigungen. Damit ist sichergestellt, dass die Krankenkassen auch die Kosten der medizinisch indizierten Narkose bei Zahnbehandlung als Teil der vertragsärztlichen Versorgung übernehmen. – Soweit die Antwort des Senats!
Diese Anfrage beruht auf einem aktuellen Anlass. Ich sage jetzt einmal, Unken haben geunkt, die Kassen würden sich diesen Kosten entziehen wollen. Deswegen bin ich hoch erfreut über die Antwort des Senats und habe einfach die Frage, sollten die Signale umschwenken, sollte es hier also mögliche Veränderungen geben, ob Sie, Frau Senatorin, sich imstande sehen, die zuständige Deputation Gesundheit und Soziales entsprechend zu informieren?
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Entwicklung der Hepatitiserkrankungen im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Dr. Sieling und Fraktion der SPD. Bitte, Herr Kollege Brumma!
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie hat sich die Zahl der meldepflichtigen Hepatitisfälle im Lande Bremen innerhalb der letzten drei Jahre entwickelt? Zweitens: Gibt es Erkenntnisse darüber, ob Fälle von Hepatitis A und Hepatitis E im Lande Bremen auf Sorglosigkeit bei der Herstellung von Lebensmitteln beziehungsweise der Zubereitung von Speisen in gastronomischen Betrieben zurückgeführt werden können? Drittens: Wie geht der Senat in solchen Fällen vor, und welche präventiven Maßnahmen gibt es im Land Bremen?
Zu Frage 1: Bei den meldepflichtigen Hepatitisfällen sind aufgrund der unterschiedlichen Erreger verschiedene Erkrankungsformen zu unterscheiden. Die zum Beispiel durch Lebensmittel übertragenen Fälle von Hepatitis A sind im Land Bremen von 2006 bis 2008 von 15 auf acht Fälle zurückgegangen, bei zum Beispiel konstanter durch Blut übertragener Hepatitis B mit drei bis fünf Meldungen pro Jahr. Beide Formen kommen damit insgesamt selten vor. Hepatitis-C-Erkrankungen sind mit durchschnittlich 44 Fällen pro Jahr etwas häufiger, aber ebenfalls konstant. In den letzten Jahren ist lediglich ein Fall von Hepatitis E gemeldet worden.
Zu Frage 2: Typische Übertragungswege von Hepatitis-Viren können kontaminierte Nahrungsmittel sein oder unsaubere beziehungsweise unhygienische Lebensbedingungen im Sinne einer sogenannten Schmierinfektion. Derartige Fälle sind aufgrund des hohen hygienischen Standards in Bremen selten. Erkenntnisse darüber, dass Fälle von Hepatitiserkrankungen auf Sorglosigkeit bei der Herstellung von Lebensmitteln beziehungsweise der Zubereitung von Speisen in gastronomischen Betrieben zurückgeführt werden können, gibt es nicht.
Zu Frage 3: Als präventive Maßnahme sind primär die engmaschige Routineüberwachung aller sowie zusätzlich die anlassbezogenen Begehungen von Betrieben durch den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst zu nennen. In diesem Fall gibt es analog zu anderen durch Lebensmittel übertragbare Erkrankungen eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ämtern. Die erkrankten Personen werden von den Gesundheitsämtern mit dem Ziel befragt, mögliche Infektionsquellen herauszufinden und diese danach einzugrenzen, um eine weitere Verbreitung der Erreger zu verhindern. Wenn es Hinweise für eine lebensmittelbedingte Quelle in einem Gastronomiebetrieb gibt, werden über den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst Rückstellproben der ausgegebenen Speisen untersucht. Soweit ein begründeter Verdacht besteht, erfolgen gegebenenfalls entsprechende Auflagen sowie in allen Fällen eine zeitnahe Begehung aller hygienerelevanten Räume eines verdächtigen Betriebs. – Soweit die Antwort des Senats!
Wir haben zunächst einmal gesagt, insgesamt bei der Entwicklung gibt es keine auffälligen Unterschiede. Gleichwohl wissen wir, dass Männer von der Erkrankung mehr betroffen sind.
Die Zahlen von Erkrankungen haben sich in Bremen kaum verändert. Dies ist nach einer neuesten Untersuchung des Robert-KochInstituts ein gegenläufiger Trend im Gegensatz zum Bundesgebiet. Können Sie das bestätigen?
Ja, ich kann das bestätigen! Ich habe das ja auch in den Zahlen hier in den Antworten deutlich gemacht, dass wir hier konstant sind mit den Zahlen. Gleichwohl ist es natürlich für jede Erkrankte und jeden Erkrankten ein Leid mit Schmerzen und auch Einschränkungen im Leben, die damit verbunden sind.
Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Behördenübergreifende Fallkonferenzen als Bestandteil des Handlungskonzeptes ‚Stopp der Jugendgewalt’“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Winther, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wann wird das Konzept zur Institutionalisierung von behördenübergreifenden Fallkonferenzen vorliegen, und ab wann können die ersten institutionalisierten Fallkonferenzen stattfinden?
Zweitens: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine behördenübergreifende Fallkonferenz einberufen werden kann, und welche Bedingungen müssen vorliegen, dass eine behördenübergreifende Fallkonferenz einberufen werden muss?
Drittens: Wie viele behördenübergreifende Fallkonferenzen haben bisher stattgefunden, und wer hat daran teilgenommen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: