Protokoll der Sitzung vom 19.03.2009

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen des Handlungskonzeptes „Stopp der Jugendgewalt“ erarbeitete eine Projektgruppe der Stadtgemeinde Bremen eine Handlungsanleitung für behördenübergreifende Fallkonferenzen und legte diese im November 2008 zur zunächst projekthaften Erprobung im Bremer Süden vor. Im Jahr 2008 wurden bereits acht Fallkonferenzen auf der Grundlage des neuen Konzepts durchgeführt.

Nach abschließender Abstimmung des Handlungsleitfadens mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen können für die Zielgruppe des Handlungskonzepts im Bedarfsfall flächendeckend sogenannte institutionalisierte Fallkonferenzen stattfinden.

Unabhängig davon führen die örtlichen Jugendämter in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven auf Grundlage und nach Maßgabe der geltenden bundesgesetzlichen Bestimmungen in den Paragrafen 36 und 81 des Achten Sozialgesetzbuches bei unterschiedlichsten Problemlagen und Indikationen fallbezogen bereits jetzt jederzeit auch ressortübergreifende Fallkonferenzen durch. Entsprechendes gilt auf Grundlage eines ressortübergreifend erarbeiteten Handlungsleitfadens in der Stadtgemeinde Bremen für schulische Fallkonferenzen der Senatorin für Bildung nach Paragraf 47 a des Bremischen Schulgesetzes.

Zu Frage 2: Eine behördenübergreifende Fallkonferenz im Rahmen der oben genannten Handlungsanleitung ist bei Gefahrenabwendung für das Kind beziehungsweise die Jugendliche, den Jugendlichen, insbesondere bei Selbst- und Fremdgefährdung, angezeigt. Insofern ist die behördenübergreifende Fallkonferenz auch ein Instrument der Kindeswohlsicherung. Voraussetzung für die Einberufung einer behördenübergreifenden Fallkonferenz ist, dass die Abwehr der Gefahr nicht allein mit den eigenen Ressourcen realisiert werden kann und sie durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit erfolgversprechender gelöst werden kann.

Die Berechtigung zur Initiierung einer behördenübergreifenden Fallkonferenz haben alle ständigen Mitglieder, die Polizei Bremen, das Amt für Soziale Dienste Bremen, die Senatorin für Bildung und Wissenschaft mit ihren nachgeordneten Dienststellen. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei der drei konstant Teilnehmenden eine derartige Fallkonferenz für erforderlich erachten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Einberufung einer behördenübergreifenden Fallkonferenz wurde nicht vereinbart.

Zu Frage 3: Zwischen dem Bildungs- und Sozialressort haben in der Vergangenheit bereits diverse Fallkonferenzen stattgefunden. Die an dieser Stelle zu behandelnden Fallkonferenzen gehen darüber hinaus und beziehen die Polizei als konstant teilnehmende Behörde und gegebenenfalls andere Ämter ein.

Im Jahr 2008 wurden bereits acht Fallkonferenzen auf der Grundlage des neuen Konzepts durchgeführt. Beteiligt waren neben den ständigen Mitgliedern – Polizei Bremen, Amt für Soziale Dienste Bremen, Landesinstitut für Schule – im Einzelfall auch das Ausländeramt und der Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e. V., Vaja e. V. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe zunächst eine Frage nach dem Datenschutz! Sie haben gerade dargestellt, dass es schon Fallkonferenzen zwischen dem Bildungssenator und der Sozialsenatorin gibt, dass im vergangenen Jahr auch bereits acht Fallkonferenzen nach dem neuen Modell stattgefunden haben. Wo liegt jetzt das Datenschutzproblem?

Bitte, Herr Senator!

Das Datenschutzproblem stellt sich erst in der Form, wenn fallübergreifend und ressortübergreifend zusammengearbeitet wird. Das heißt, wir haben die verschiedensten Einrichtungen, die auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage hier arbeiten. Das ist auf der einen Seite die Polizei, auf der anderen Seite ist das die Sozialverwaltung. Diese Abstimmung zu Fragen des Datenschutzes ist geschehen, und ich denke, wir sind gut beraten, dass wir diesen Weg gewählt haben. Wir sind jetzt am Ende dieses Prozesses angekommen. Jetzt geht es darum, dass die Fallkonferenzen zügig einberufen werden, wenn es erforderlich ist. Insofern ist das Thema Datenschutz erledigt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Senator, Sie haben eben geschildert, dass diese Fallkonferenzen insbesondere dazu gut sind, Gefahren abzuwehren, insbesondere Selbst- und Fremdgefährdung zu vermeiden. Sind Sie mit mir der Meinung, dass es auch sinnvoll ist, Fallkonferenzen für Risikofamilien einzuberufen, gerade um zu verhindern, dass jüngere Familienmitglieder in eine kriminelle Karriere hineinwachsen?

Bitte, Herr Senator!

Ich teile Ihre Einschätzung, dass natürlich auch die Verhinderung von kriminellen Karrieren ein Anlass bei der Einberufung dieser Fallkonferenzen ist. Insofern ist das kein Widerspruch. Wir müssen aber nicht auf Problemfamilien abstellen, sondern wir nehmen einen konkreten Einzelfall, und wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird die Praxis das auch regeln.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Welche Erfahrungen haben Sie mit den acht Fallkonferenzen gemacht, die im vergangenen Jahr durchgeführt worden sind?

Bitte, Herr Senator!

Positive, durchweg positive Rückmeldungen, weil zum ersten Mal auch die vereinbarten Maßnahmen kontrolliert werden! Wir haben ein System der Meldung, und ich denke, dass wir eine Qualität erreicht haben, die wir in dieser Form bisher nicht gesehen haben.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Zukunft der Designförderung im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Kau, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Winther!

Herr Kollege Kau ist nicht da, ich bitte ihn zu entschuldigen und übernehme die Anfrage. Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Aufgaben, die bisher durch die Design GmbH wahrgenommen wurden, werden durch wen und in welcher konkreten Arbeitsstruktur nach deren Auflösung und Verschmelzung mit der BIG auch künftig wahrgenommen?

Zweitens: Welche Auswirkungen hat die Auflösung der Design GmbH auf das Wilhelm-Wagenfeld-Haus?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Design ist ein wesentlicher Bestandteil der Kreativwirtschaft und wird insofern Bestandteil der wirtschaftsfördernden Aktivitäten. Die bisherige Designförderung – Designberatung, Designtransfer – der Bremer Design GmbH wird mit den Aktivitäten zur Kreativwirtschaft in der BIG zusammengeführt und fortgesetzt. Die einzelbetriebliche Designförderung wird angesichts der notwendigen Konsolidierung der Förderprogramme sowie vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der Innovationspolitik eingestellt. Die Zuständigkeit für die Förderung der Kreativwirtschaft liegt bei der BIG in der Abteilung Innovation. Die Aktivitäten des Designlabors Bremerhaven werden eigenständig fortgeführt. Zurzeit wird eine Integration des Designlabors in die BIS geprüft.

Zu Frage 2: Nach der Verschmelzung der Bremer Design GmbH im ersten Halbjahr 2009 auf die BIG ist die BIG neuer Partner des Wagenfeld-Hauses und wird gemeinsam mit der Wilhelm-Wagenfeld-Stiftung die Marke „Wilhelm Wagenfeld Haus – Design im Zentrum“ inhaltlich fortführen. Gemeinsam soll der begonnene Weg der Kooperation zwischen Kultur und Wirtschaft weiterentwickelt werden.

Ziel ist es, im Rahmen des aufgebauten Profils des Hauses ein Programm anzubieten, das überregionale Aufmerksamkeit hervorruft und den Dialog zwischen

Unternehmen und kreativen Partnern unterstützt. Dabei sollen neben herausragenden nationalen und internationalen Beispielen vermehrt regionale Akteure der Kreativwirtschaft eine wichtige Rolle spielen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie haben eben gesagt, Ziel sei es, die Marke Wagenfeld bekannt zu machen und zu vermarkten. Das ist in der Vergangenheit mit einer Reihe von Ausstellungen geschehen. Für dieses Jahr muss das die WagenfeldStiftung allein übernehmen, mittel- und langfristig wird sie dies aber nicht allein können. Wird die BIG als Projektbegleiter und Projektpartner in diesem Fall auftreten, und – so muss es ja sein – wird die BIG dann Ausstellungen organisieren?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das Wilhelm-WagenfeldHaus wird nicht allein überleben, sondern wird vom Senator für Kultur und vom Senator für Wirtschaft und Häfen gefördert. Wir werden – das haben wir ausdrücklich gesagt – das Wilhelm-Wagenfeld-Haus weiter unterstützen, das heißt auch, dass wir uns an Ausstellungen beteiligen. Für uns gibt es zwei Aspekte: Der erste Aspekt ist, wir haben einen engeren finanziellen Rahmen zur Verfügung, in dem wir uns bewegen müssen, deswegen haben wir die Design GmbH als Gesellschaft aufgelöst.

Der zweite Aspekt ist, wir wollen die Unternehmen, die Kreativwirtschaftler, sehr stark einbeziehen. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg, und deshalb werden wir auch in diesem Jahr – vor allem ab dem nächsten Jahr – gemeinsam mit der WagenfeldStiftung Ausstellungen und Veranstaltungen durchführen. Ich habe den Eindruck, dass es auf große Unterstützung seitens der Designer und der Kreativwirtschaft stößt, weil sie jetzt viel stärker mit einbezogen werden als in der Vergangenheit.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Beeinflusst diese Neukonstruktion die Immobilie des Wagenfeld-Hauses?

Bitte, Herr Staatsrat!

Im Moment kann ich das nicht erkennen. Wir haben jedenfalls bisher keinerlei Überlegungen und Aktivitäten in diese Richtung unternommen, das ist ja eine relativ komplizierte Konstruktion. Im Moment haben wir keine Absichten in diese Richtung.

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Krusche.

Herr Staatsrat, können Sie uns etwas über die finanzielle Ausstattung des Designlabors in Bremerhaven einerseits und die Förderung für die Kreativwirtschaft in Bremen andererseits sagen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir mussten beide Einrichtungen, sowohl die Designförderung in Bremen als auch das Designlabor in Bremerhaven, kürzen. Das Designlabor in Bremerhaven wird nach unserer Vorstellung – wenn ich mich richtig erinnere – weiter 240 000 Euro pro Jahr bekommen, das entspricht einer Kürzung, wie sie auch in Bremen vorgenommen wird. Wir sind davon überzeugt, dass wesentliche Aufgaben des Designlabors – wo auch immer, ob in der BIS oder in anderen Einrichtungen – fortgeführt werden können, insbesondere kann das Stipendiatenmodell weiter fortgeführt werden.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben nichts zur Bremer Förderung gesagt. Wie hoch ist sie im Verhältnis zur Bremerhavener Förderung?

Bitte, Herr Staatsrat!

Sie ist etwas höher, ich kann Ihnen im Moment nicht die genauen Zahlen sagen, ich werde sie Ihnen aber nachliefern. Es ist deutlich zu sagen, dass der Kultursenator engagiert bleibt und wir so viel Geld geben, dass Veranstaltungen weiter durchgeführt werden können. Worauf wir sehr setzen, ist, dass sich die Unternehmer selbst mit an der Finanzierung solcher Veranstaltungen beteiligen. Das könnte und sollte in Zukunft mehr werden, als es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die Studentinnen und Studenten der Hochschule für Künste äußern den Wunsch nach einem Gründungszentrum mit der Perspektive, dass sie, wenn sie mit ihrem Studium – was ja auch die kreativen Branchen betrifft – fertig sind, hier in Bremen bleiben können und nicht in andere Städte wie etwa Berlin, Hamburg oder Köln, die bekannt für die Kreativwirtschaft sind, müssen. Sehen Sie Möglichkeiten des Senats, dieses Anliegen der Studentinnen und Studenten der Hochschule für Künste zu unterstützen?