Das ist jetzt Spekulation! Sie haben beim Bauabschnitt 2.2 den Planfeststellungsbeschluss im Auftrag des Senats und der Bürgerschaft auftragsgemäß durchgeführt. Es geht um den Anschlusspunkt, und grundsätzlich ist diese Planung an alle fünf Varianten anknüpfungsfähig. Das Kriterium der Sinnhaftigkeit anzulegen, ist sicherlich vernünftig, und es gibt rechtliche Instrumente, um Anpassungen vorzunehmen.
Das nehme ich erfreut zur Kenntnis und erkundige mich nach dem Gesprächsstand mit Niedersachsen und den Umlandgemeinden hinsichtlich des fünften Bauabschnitts und gleichzeitig danach, ob Sie davon ausgehen, dass es, wenn der Bund die Finanzierung übernimmt, auch eine vierspurige Variante wird, denn bisher ist dieser fünfte Bauabschnitt nur als B 6 neu – und zwar zweispurig – darin enthalten. Wenn ich es recht weiß, würde es dem wegen der Verkehrsmengen, die dort prognostiziert werden, nicht gerecht.
Zum ersten Teil der Frage kann ich auf jeden Fall eine erfreuliche Auskunft geben: Wir werden am kommenden Dienstag eine gemeinsame Kabinettssitzung mit Niedersachsen haben und auf dieser gemeinsamen Sitzung in Wilhelmshaven beschließen, dass die Landesregierungen von Niedersachsen und Bremen den Bund gemeinsam bitten, den fünften Bauabschnitt aus dem sogenannten weiteren Bedarf, das heißt Planung erst 2015 folgende, in den vordringlichen Bedarf ziehen. Insofern treten wir mit einer Stimme auf, was gegenüber der Bundesregierung ganz wichtig ist. Das war der erste Teil der Frage!
Zum zweiten Teil der Frage, welche Finanzmittel zur Verfügung stehen! Bis jetzt ist es so, dass es in der Tat eine zweispurige Straße sein soll, die B 6 n. Dafür sind 60 Millionen Euro vorgesehen; das würde bei einem vierspurigen Ausbau, gar einer Untertunnelung des Flughafens, natürlich keineswegs ausreichen. Deswegen sind wir unbedingt auf das Wohl
wollen des Bundes und des Haushälters, also des Deutschen Bundestages, angewiesen, das ist vollkommen klar. Aber vom Verkehrsaufkommen her ist es so, dass pro Tag schätzungsweise 35 000 Fahrzeuge Richtung Brinkum fahren werden. Das rechtfertigt einen vierspurigen Ausbau und würde für die Kattenturmer Heerstraße die notwendige Entlastung bringen, die wir deutlich verbessern wollen.
Wir beginnen damit – wir haben das gestern besprochen –, dass wir das Lkw-Fahrverbot jetzt dort einführen. Das haben wir damals den Bürgerinnen und Bürgern versprochen, das machen wir jetzt auch. Insofern kann die Antwort auf Ihre Frage nur lauten, wir brauchen den Bund, es kostet mehr als das, was bislang vorgesehen ist, und wir brauchen den Haushaltsgesetzgeber, nämlich den Deutschen Bundestag.
Wir haben gestern Abend in der Markusgemeinde über die ganze Sache ein wenig diskutiert, wie Sie vielleicht gehört haben. Dort haben die Bürgerinitiativen Ideen entwickelt, wie lange das alles dauern kann. Deswegen frage ich Sie: Wie ehrgeizig ist Ihre Behörde hinsichtlich des Planfeststellungsbeschlusses für den Bauabschnitt 5? Wann werden wir Näheres wissen?
Ich hatte gestern die Freude, in Lilienthal über die Linie 4 zu diskutieren. Deswegen konnte ich bei der Veranstaltung nicht dabei sein. Aber ich habe mir über die Dinge, die dort besprochen wurden, natürlich berichten lassen. Ich kann für die Regierung und den Senat insgesamt sagen, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, dass wir die Vorzugsvariante für den Bauabschnitt 5 finden. Ich habe ja geschrieben, nach den Sommerferien, das sind ja nur noch drei, vier Monate. Wenn man weiß, wie kompliziert das alles technisch und rechtlich ist, ist es ein sehr ambitionierter Zeitplan. Wenn wir nach den Sommerferien die Vorzugsvariante haben, können wir zügig in das Verfahren eintreten, einen Planaufstellungsbeschluss fassen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange vornehmen. Insofern gehe ich davon aus, dass es sehr zügig ist. Für mich hat es jedenfalls eine sehr hohe Priorität, und das kann ich auch für den gesamten Senat sagen.
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Bildungserfolg von Jugendlichen ausländischer Herkunft“. Die Anfrage ist unterzeichnet von dem Abgeordneten Timke.
Erstens: Wie viele Kinder ausländischer Herkunft besuchen aktuell die Schulen im Land Bremen, und wie hoch ist deren Anteil an allen Schülern in Bremen?
Zweitens: Wie viele Jugendliche haben im Land Bremen die Schule in den Jahren 2003 bis 2008 jeweils ohne berufsqualifizierenden Abschluss verlassen, und wie viele davon waren ausländischer Herkunft?
Drittens: Welche Maßnahmen sind 2008 vom Senat umgesetzt worden oder in Planung, um den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen ausländischer Herkunft im Land Bremen zu verbessern?
Zu Frage 1: Von den 96 177 Schülerinnen und Schülern, die gegenwärtig im Land Bremen Schulen besuchen, haben 11 783 keine deutsche Staatsangehörigkeit. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Staatsangehörigkeit beträgt damit 12,3 Prozent. Für eine nach Geschlechtern und Stadtgemeinden differenzierte Darstellung wird auf die als Anlage 1 verteilte Tabelle verwiesen.
Zu Frage 2: In den Jahren 2003 bis 2008 haben insgesamt 3844 Schülerinnen und Schüler keinen Abschluss erreicht, 991 davon haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Für die einzelnen Jahre wird auf die als Anlage 2 verteilte Tabelle verwiesen.
Zu Frage 3: Die Selbstverpflichtungen der Länder im Rahmen des Nationalen Integrationsplans und die Erklärung der Kultusministerkonferenz, „Integration als Chance“ bestimmen die Handlungsgrundsätze des Bremer Senats, um die Bildungsbeteiligung und den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund zu verbessern. Diese Handlungsgrundsätze und die einzelnen Maßnahmen wurden im Bremer Schulentwicklungsplan 2008 beschrieben, und die entsprechenden Empfehlungen wurden von der Deputation für Bildung beschlossen. – Soweit die Antwort des Senats!
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, der FDP und DIE LINKE vom 13. August 2008 (Neufassung der Drucksache 17/491 vom 22. Juli 2008) (Drucksache 17/508) 2. Lesung
Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung vom 10. März 2009 (Drucksache 17/714) 2. Lesung
Meine Damen und Herren, der Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und DIE LINKE „Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Anerkennung der Schutzbedürftigkeit von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften“ vom 13. August 2008, Drucksache 17/508, Neufassung der Drucksache 17/491, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 30. Sitzung am 9. Oktober 2008 in erster Lesung beschlossen und an den nichtständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 der Landesverfassung überwiesen worden. Dieser nichtständige Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 17/714 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Präsident hatte die Formalien eben gerade erwähnt, insofern werde ich auf den Einsetzungsbeschluss und die Daten jetzt verzichten. Ich werde direkt zu dem materiellen Teil kommen!
Die Antragsteller wollen mit der Verfassungsänderung zum Ausdruck bringen, dass sich die gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens geändert haben. Neben der Ehe werden heutzutage zahlreiche andere Familienmodelle gelebt, sei es in verschiedengeschlechtlichen oder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit oder ohne Trauschein. Nach Auf
fassung der Antragsteller bedürfen diese Lebensgemeinschaften ebenso wie die Ehe des staatlichen Schutzes und der Förderung.
Entsprechend soll Artikel 21 der Landesverfassung dahingehend ergänzt werden, dass auch die Schutzbedürftigkeit anderer auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaften anerkannt wird. Eine solche Anerkennung stehe auch dem besonderen Schutz und der Förderung von Ehe und Familie nicht entgegen. Dies habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung auch bestätigt. Verfassungsrechtlich lasse sich kein Gebot herleiten, andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen und mit geringeren Rechten zu versehen.
Der Ausschuss hat zur Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser geplanten Änderung eine rechtliche Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes der Bürgerschaftsverwaltung eingeholt und diesen Antrag in seiner Sitzung am 10. Februar dieses Jahres beraten. Im Zuge der Beratung hat die Fraktion der SPD den ursprünglichen Antrag dahingehend geändert, dass die Formulierung „andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften“ durch die Worte „Eingetragene Lebenspartnerschaften“ ersetzt wird. Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, dass es vorrangiges Ziel aller Antragsteller gewesen sei, die Eingetragene Lebenspartnerschaft von homosexuellen Partnern der Ehe landesverfassungsrechtlich gleichzustellen. Unter dem Begriff „andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften“ seien jedoch auch heterosexuelle nichteheliche Lebensgemeinschaften zu verstehen, deren rechtliche Gleichstellung sei aber nicht tragender Telos der vorliegenden Initiative gewesen.
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der LINKEN haben sich dem geänderten Antrag der Fraktion der SPD angeschlossen. Die Fraktion der CDU hat einen eigenen Antrag im Ausschuss eingebracht. Sie setzt sich dafür ein, in Anlehnung an die Formulierung des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz für Ehe und Familie einen Anspruch auf besonderen Schutz des Staates zu formulieren und Artikel 21 Absatz 1 der Landesverfassung entsprechend zu ändern. Dort ist bisher nur ein einfacher Schutz für Ehe und Familie verankert. Sie weist darauf hin, dass in sämtlichen Bundesländern, die diesbezügliche Regelungen in der Verfassung hätten, mit Ausnahme des Landes Brandenburg, von dem besonderen Schutz von Ehe und Familie die Rede sei.
Hinsichtlich der Lebenspartnerschaften ist die Fraktion der CDU mit den Antragstellern der anderen Fraktionen der Meinung, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften durch die Landesverfassung bisher nicht angemessen geschützt würden. Die Schutzbedürftigkeit der Eingetragenen Lebenspartnerschaften solle daher ausdrücklich in der Landesverfassung anerkannt werden.
Allerdings dürfe keine Gleichstellung dieses Instituts mit der Ehe verfolgt werden. Die Anerkennung der Schutzbedürftigkeit sei lediglich als Diskriminie
rungsverbot zu verstehen. Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE haben den Antrag der CDU abgelehnt. Ziel der Änderung der Landesverfassung sei es, Ehe und Eingetragene Lebenspartnerschaften rechtlich gleichzustellen. Eine besondere Heraushebung der Ehe in Artikel 21 Landesverfassung sei damit nicht vereinbar.
Der nichtständige Ausschuss nach Artikel 125 Landesverfassung empfiehlt der Bürgerschaft daher mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, die Änderung der Landesverfassung gemäß dem Antrag in der vorliegenden Drucksache 17/714 zu beschließen.