Protokoll der Sitzung vom 29.04.2009

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Normenscreening im Land Bremen wurde mit der gemeinsam von Bund und Ländern entwickelten Prüfmaske „NormAn-Online“ auf den Weg gebracht. Die umfassende Normenprüfung bei den Kammern und Ressorts ist nahezu abgeschlossen und der erforderliche Änderungsbedarf identifiziert. Demnach liegt im Bereich der Kammern kein Änderungsbedarf vor. Bei den Fachressorts wird zurzeit von einem Änderungsbedarf in rund 15 Normen ausgegangen, wobei in vier Fällen noch die Ergebnisse eingeleiteter Länderumfragen ausstehen. Diese sollen bis zur 18. Kalenderwoche, also im Mai 2009, abgeschlossen sein.

Zu Frage 2: Nach dem jetzigen Planungstand soll das Gesetz im August 2009 der Bremischen Bürgerschaft zur Befassung zugeleitet werden. Neben drei Normen, die der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa aus seinem Zuständigkeitsbereich für das Artikelgesetz angemeldet hat, strebt dieser für weitere betroffene Vorschriften, zum Beispiel die Landesbauordnung, ein gesondertes Verfahren an, das die Umsetzung bis zum 28. Dezember 2009 möglich macht. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die 18. Kalenderwoche, das wäre ja diese Woche. Meine Frage ist: Wird dann jetzt möglichst bald dieses Ergebnis auch vielleicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, um dem Parlament, aber natürlich auch den betroffenen Verbänden, Einrichtungen und so weiter die Möglichkeit zu geben, sich das noch einmal anzuschauen und gegebenenfalls auch ihre Stellungnahme dazu abzugeben?

Bitte, Herr Senator!

Selbstverständlich! Wir machen einen Gesetzentwurf, den müssen wir fertigstellen, dann geht er in die Verbände und natürlich auch in die politischen Gremien. Man muss bedenken, wir haben vonseiten des Ressorts etwa 1 237 Normen zu überprüfen gehabt nach dieser vorgegebenen Technik, bei den Wirtschafts- und Berufskammern waren es 115 Normen und bei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts und der Kirchen etwa 150 juristische Personen, die auch überprüft haben. Ich hatte gesagt, dass wir den Gesetzentwurf im August vorlegen wollen, und deshalb werden wir jetzt, wenn die Länderauswertung fertig ist, das zusammenführen, und der Kollege Dr. Loske wird für die Teile wie Landesbauordnung, das Bremische Ingenieurgesetz, die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen, also etwas komplexere Dinge, ein Verfahren in Gang setzen. Das Artikelgesetz wird im August 2009 kommen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das können eventuell Kleinigkeiten sein, worin sich das auswirkt, aber es können auch wesentliche Änderungen sein. Meine Frage bezweckte eigentlich, dass alle, die davon betroffen sein könnten, auch rechtzeitig und genügend Gelegenheit zur Stellungnahme haben, dass das nicht gerade in die Sommerpause fällt. Wenn ich Sie aber richtig verstanden habe, können wir im Mai 2009 damit rechnen, dass das auch in die Öffentlichkeit gelangt, wo jedenfalls in bestimmten Bereichen Änderungsbedarfe bestehen. Habe ich das so richtig verstanden?

Bitte, Herr Senator!

Das haben Sie richtig verstanden!

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, die Frage betrifft den Einheitlichen Ansprechpartner! Wann werden Sie denn darüber entscheiden, wann, wo und wie damit verfahren werden soll?

Bitte, Herr Senator!

Wir werden uns in Kürze im Senat dazu eine abschließende Meinung bilden. Sie wissen, dass da zwischen dem Innenressort und meinem Haus noch einige Dinge zu klären sind.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die Bürgerschaft hatte auch beschlossen, dass dieser Einheitliche Ansprechpartner über das hinaus, was vorgeschrieben ist, eine Beratungsfunktion für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben soll, vor allen Dingen für die Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen und möglicherweise der Beratung bedürfen. Wie wollen Sie das umsetzen?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben zum einen die Möglichkeiten, je nachdem, bei wem man es ansiedelt, an der Stelle zu beraten, und im Übrigen haben wir auch mit der Arbeitnehmerkammer eine Institution, die für die Beratung von Arbeitnehmern in besonderer Weise geeignet ist. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, wie wir das formal umsetzten, aber klar ist, dass die Kompetenz da ist, und sie wird dann einbezogen bei der Stelle, die das macht, denn ein Einheitlicher Ansprechpartner heißt ja eine Anlaufstelle, die dann möglicherweise weiterleitet an die verschiedenen Stellen, die da kompetent Auskunft geben können.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn Sie jetzt diese Beratungsfunktion teilweise an die Arbeitnehmerkammer übertragen, das ist ja in dem eigentlichen Sinne keine staatliche Institution. Wird das dann irgendwie auch finanziell vergütet werden, denn die Arbeitnehmerkammer darf ja nur Beratung für ihre Mitglieder durchführen?

Bitte, Herr Senator!

Ich habe nicht von der Übertragung an die Arbeitnehmerkammer gesprochen, sondern davon, die Kompetenz im Rahmen dessen, was möglich und zulässig ist, zu nutzen, nicht von einer Übertragung!

(Abg. Frau Z i e g e r t [SPD]: Das werden wir uns anschauen! Vielen Dank erst einmal!)

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich möchte gern auf das Normenscreening zurückkommen! Sie haben von 1 400 Normen gesprochen. Das werden ja nicht alles Gesetze sein, sondern es werden auch eine Reihe von Verwaltungsvorschriften dabei sein und so weiter. Hat der Senat die Gelegenheit dieses Normenscreenings genutzt, um sich einmal einen vollständigen Überblick darüber zu verschaffen, welche Vorschriften es im Land Bremen in diesem Bereich gibt, und wird das auch dazu führen, dass sie alle in dem Informationsregister dann auch nach und nach veröffentlicht werden? Es war ja als Idee damit verbunden, dass man sich auch selbst einmal einen Überblick darüber verschafft, was da alles noch schlummert.

Bitte, Herr Senator!

Wir haben den Überblick. In welcher Form wir ihn jetzt weiter nutzen, kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht sagen. Wir haben, glaube ich, auch ein Rechtsbereinigungsgesetz in Arbeit, mit dem wir bestimmte Dinge überprüfen, aber in der Tat macht es Sinn. Was mich überrascht hat, Herr Abgeordneter, ist, dass aus 1 237 überprüften Normen am Ende elf übrig geblieben sind, die für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie bearbeitet werden müssen. Das sind zum Beispiel die Hafenordnung, das Bremische Fischereigesetz, auch das Bremische Gaststättengesetz, das wir vor einiger Zeit hier im Haus behandelt hatten. Insofern ist das, was an den Normen verändert werden muss, überschaubar, aber wir haben jetzt in der Tat einen Überblick über alle Normen, und dann macht es Sinn, sich diesen Thesaurus einmal anzuschauen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Fünfter Bauabschnitt der A 281“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Richter, Woltemath und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Dr. Buhlert!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Trassenführungen des Weiterbaus der A 281 durch einen fünften Bauabschnitt im Bereich des Flughafens werden derzeit einer Variantenprüfung unterzogen?

Zweitens: Wann ist damit zu rechnen, dass der sogenannte runde Tisch einen Vorschlag unterbreitet?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Zwischen dem Bauabschnitt 2.2 und der A 1 im Bereich der Anschlussstelle Bremen-Brinkum soll der fünfte Bauabschnitt der A 281 geplant und realisiert werden. Im Bundesverkehrswegeplan ist dieser Bauabschnitt als zweistreifige Bundesstraße B 6 n in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht, WB*, eingestuft. Im November 2007 hat das BMVBS seine Bereitschaft signalisiert, diesen Bauabschnitt bei der nächsten Bedarfsplanfortschreibung 2009/2010 in den vordringlichen Bedarf zu heben. Im Januar 2008 haben die Abstimmungsgespräche mit dem Bund und Niedersachsen begonnen.

Der Senat hat sich für eine anwohnerverträgliche Gestaltung des fünften Bauabschnitts ausgesprochen und den beteiligten Ortsämtern, ihren Beiräten und den Bürgerinitiativen eine umfassende Beteiligung an den Planungen von Beginn an zugesagt. Zur Einbeziehung der Anwohner in die weitere Planung wurde parallel ein runder Tisch als den Planungsprozess beratend begleitendes Gremium eingerichtet. Nach umfassenden Diskussionen hat der runde Tisch von den 15 in der Debatte befindlichen Verlaufsvarianten einvernehmlich fünf für eine ausführliche fachliche Prüfung ausgewählt. Für diese sehr unterschiedlichen Varianten hat sich der runde Tisch vor allem aus planungsrechtlichen Gründen ausgesprochen. Das haben alle Beteiligten akzeptiert, auch wenn einzelne Varianten ihnen nicht einigungsfähig erscheinen.

Im Einzelnen werden die folgenden Varianten geprüft: Untertunnelung der Start- und Landebahn mit Verknüpfungspunkt nahe Hornbach-Gelände, Untertunnelung der Start- und Landebahn mit direkter Anbindung an die Neuenlander Straße in Höhe Horn

bach, Umfahrung der Start- und Landebahn und Querung der Flughafen-Befeuerungsanlage entlang der östlichen Flughafengrenze, Umfahrung des Flughafengeländes in einer wohnortnäheren Trassierung und letztens wie vorher, jedoch mit Anbindung an den vorhandenen Knotenpunkt Neuenlander Straße/Kattenturmer Heerstraße.

Die Auswahl der Vorzugsvariante erfolgt durch das Fachressort mithilfe einer umfangreichen Bewertungsmatrix, welche die unterschiedlichen Themenkomplexe Verkehr/Sicherheit, Raumordnung/Städtebau, Mensch/Natur/Umwelt, Technik/Kosten angemessen berücksichtigt. Die Vorzugsvariante wird dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Zustimmung vorgelegt.

Zu Frage 2: Die Erarbeitung einer Vorzugsvariante soll nach der Sommerpause 2009 abgeschlossen sein.

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie haben ausgeführt, dass man sich aus planungstechnischen Gründen auf diese Varianten geeinigt hat. Kann ich daraus schließen, dass nicht alle den Kriterien der Bürger/Anwohnerfreundlichkeit im gleichen Maße entsprechen, weil bei einigen Varianten auch Wohnhäuser abgerissen und Kleingärten zerstört werden?

Bitte, Herr Senator!

Es hat zunächst im ersten Schritt eine Reduzierung von 15 auf fünf Verkaufsvarianten stattgefunden, und bei diesen fünfen sind zwei dabei, die unter dem Flughafen durchgehen und im politischen Raum auf jeden Fall präferiert werden, das ist ja bekannt und auch durch Senats- und Bürgerschaftsbeschlüsse gedeckt. Es gibt aber aus planungstechnischen Gründen die Notwendigkeit, dass wir den Fächer weit aufmachen und auch Varianten einbeziehen, die wir politisch nicht unbedingt präferieren. Das ist von allen Beteiligten inklusive der Bürgerinitiativen akzeptiert worden. Sie haben aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass beispielsweise die Variante entlang der Wolfskuhle, die Sie offenbar meinen, für sie natürlich in der Sache nicht akzeptabel sei, aber aufgrund des Prüfrasters, das dort planungstechnisch notwendig ist, akzeptabel sei. Wir werden das weiter auf eine Vorzugsvariante zusammenkürzen. Ich gehe davon aus, dass das im August/September 2009 der Fall sein wird.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben in Ihrer Antwort ausgeführt, dass der Bund einer dieser Vorzugsvari

anten zustimmen muss. Bei den vorgelegten Trassen ist davon auszugehen, dass nicht alles, was jetzt im Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2.2 steht, so in der Form gebraucht wird. Meinen Sie, dass der Bund einer Sache so zustimmen wird, auch wenn er damit gleichzeitig sagt, dass wir all das, was wir für den Bauabschnitt 2.2 geplant haben, nicht mehr brauchen?

Bitte, Herr Senator!

Das ist jetzt Spekulation! Sie haben beim Bauabschnitt 2.2 den Planfeststellungsbeschluss im Auftrag des Senats und der Bürgerschaft auftragsgemäß durchgeführt. Es geht um den Anschlusspunkt, und grundsätzlich ist diese Planung an alle fünf Varianten anknüpfungsfähig. Das Kriterium der Sinnhaftigkeit anzulegen, ist sicherlich vernünftig, und es gibt rechtliche Instrumente, um Anpassungen vorzunehmen.