Protokoll der Sitzung vom 29.04.2009

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Senator, durch den Abgeordneten Bödeker. – Bitte, Herr Bödeker!

Ich habe eine Frage zu Ihrer Antwort Nummer 3, nämlich ob es bei den Hafensi

cherheitsbestimmungen, die wir haben, als Hafensicherheitsgesetz oder aber dem, was von den USA gefordert wird, die Kontrolle aller Container, aller Warenströme in den Häfen, einen Widerspruch zu den EU-Planungen gibt.

Bitte, Herr Senator!

Einen Widerspruch, ja, insoweit, als die EU-Planungen darauf hinauslaufen, salopp formuliert, weniger „Papierkram“, möglichst eine Stelle, die für die Dinge zuständig ist, also keine Doppeloder Dreifachprüfungen zu machen. Wir kommen aber nicht umhin, da die USA ja einer der wichtigsten Märkte gerade auch für unsere Seehäfen sind, dem, was die Vereinigten Staaten für erforderlich halten, soweit es auch aus unserer Sicht sinnvoll ist, Rechnung zu tragen. Ich bin aber sehr froh, dass die neue Administration des amerikanischen Präsidenten da eine andere Position, zumindest eine sich verändernde Position vertritt, denn wir hatten das auch schon, es macht keinen Sinn, Dampftechnik zu verwenden, um alle Container durchzuschieben, das Entscheidende doch nicht zu sehen und dafür Staus und wirtschaftliche Nachteile zu organisieren. Insofern ist es zwar ein Widerspruch, aber wir versuchen, ihn durch geeignete Maßnahmen, EU mit USA, abzubauen.

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage vom Abgeordneten Dr. Kuhn!

Herr Senator, ein zentraler Punkt der Vorschläge der neuen Seeverkehrskonzepte der EU ist die zollrechtliche Gleichbehandlung der Waren, die aus der EU kommen, egal ob sie über Land oder über See kommen. Welche Folgerungen, wenn das so umsetzt werden würde, hätte das für den Charakter der bremischen Häfen als Freihafen?

Bitte, Herr Senator!

Das ist eine gute Frage, denn dieses Thema ist in Hamburg diskutiert und auch in Hamburg entschieden worden, nämlich den Freihafen nicht mehr weiterzuführen. Wir sind gegenwärtig und auch schon einige Zeit im Dialog mit unseren Unternehmen, inwiefern dies auch für die bremischen Häfen eine Möglichkeit sein könnte. Gegenwärtig gibt es noch ein Interesse der Unternehmen, die in den bremischen Häfen tätig sind, den Freihafenstatus zu erhalten. Aber unbeschadet der Freihafenstatusfrage ist es ohnehin notwendig, die Formalitäten zu vereinfachen. Das sind allerdings Dinge, die wir nicht direkt – Zollverwaltung ist Bundesverwaltung – beeinflussen können, und da geht es ja dann auch um Dinge wie verbesserte elektronische Datenübermittlung oder eben eine Meldestelle pro Mitgliedsstaat. Man kann also auch ohne die Frage, Freihafen ja oder

nein, schon eine ganze Menge an Prozessen optimieren.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Die norddeutschen Ministerpräsidenten haben auf ihrer Konferenz über die Zukunft der Seeverkehrshäfen in Deutschland vor Kurzem auch die Forderung erhoben, über eine umweltbelastungsabhängige Hafengebühr nachzudenken. Auf welche Resonanz stößt diese Vorstellung bei der Europäischen Kommission oder insgesamt auf dieser Ebene?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben diese emissionsabhängigen Gebührengestaltungen, das ist insoweit nichts Neues. Wir kennen sie von den Flughäfen, wir sind auch beim Bremer Flughafen dabei, die Erfahrungen aus Frankfurt – ich glaube, München hatte es auch einmal als Pilotprojekt – umzusetzen. Insofern ist das Thema „emissionsabhängige Hafengebühren“ auch für uns, auch für bremenports ein Thema. Ich kann im Moment keine Widerstände im Bereich der Europäischen Kommission dagegen erkennen, aber die aktuelle Diskussion wird es zeigen. Wir halten das für einen möglicherweise sinnvollen Ansatz, er geht aber nur, wenn wir das natürlich im Wettbewerbsumfeld betrachten. Sie wissen, wie sensibel die Frage ist, was in Hamburg passiert, was bei uns passiert oder in Rotterdam. Aber das ist positiv mit auf der Agenda.

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Arbeit statt Hartz IV für Alleinerziehende. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Garling, Frau Ziegert, Dr. Sieling und Fraktion der SPD. Bitte, Frau Kollegin Garling!

Wir fragen den Senat: Erstens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, im Land Bremen mehr Alleinerziehende in den Arbeitsmarkt zu integrieren, um die weit überdurchschnittliche Abhängigkeit dieser Personengruppe von HartzIV-Zahlungen – bundesweit sind dies 40 Prozent aller Alleinerziehenden – zu verringern und so auch dem Anstieg der Kinderarmut zu begegnen? Zweitens: Wie hoch ist der Anteil der Alleinerziehenden in Bremen und Bremerhaven, die auf die Zahlung von Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen angewiesen sind? Drittens: Ist die Kinderbetreuung für Menschen im Hartz-IV-Bezug gesichert, wenn sie Arbeits-, Ausoder Fortbildungsangebote wahrnehmen, gegebenenfalls wie?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Überwindung der Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen und damit verbunden die Bekämpfung von Kinderarmut kann nur durch die Integration in existenzsichernde Erwerbstätigkeit erreicht werden. Dabei haben Alleinerziehende in der Regel mehr Hürden zu überwinden als andere Arbeitssuchende. Die arbeitsmarktpolitischen Programme der beiden ARGEn im Land Bremen sind darauf ausgerichtet, die Förderung von Frauen angemessen zu berücksichtigen und insbesondere den Personenkreis der Alleinerziehenden zu unterstützen. Grundsätzlich steht dieser Zielgruppe die gesamte Förderpalette offen.

Neben den spezifischen Fallmanagementkonzepten werden in beiden ARGEn spezielle Angebote gemacht. Die BAgIS in Bremen bietet unter anderem Beratungen speziell für Frauen, die berufliche Orientierung für alleinerziehende junge Mütter, den Erwerb des Hauptschulabschlusses, Qualifizierungsmaßnahmen in Teilzeit, die überbetriebliche Ausbildung in Teilzeit für alleinerziehende junge Mütter und spezielle In-Jobs für weibliche Alleinerziehende.

In Bremerhaven bietet die ARGE Job-Center-Bremerhaven für Alleinerziehende Beratung hinsichtlich beruflicher Qualifizierung und Existenzgründung, Teilzeitausbildungen und Umschulungen in Teilzeit, Erwerb des Schulabschlusses. Viele dieser Projekte sind im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms des Arbeitsressorts initiiert worden und werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert.

Außerdem wurde auf Initiative des Arbeitsressorts erfolgreich ein Projekt im Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ eingeworben, das auch Alleinerziehende beim Wiedereinstieg ins Erwerbsleben unterstützen wird. Derzeit ist zudem im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms des Arbeitsressorts ein Chancengleichheitsprogramm für Frauen auf dem Arbeitsmarkt in Vorbereitung, das auch Alleinerziehende erreichen wird.

Zu Frage 2: Daten zu Alleinerziehenden liegen nur für den Bund und die Länder vor. Im Land Bremen betrug die Anzahl Alleinerziehender mit Kindern unter 18 Jahre im Jahresdurchschnitt 2007 18 000 Personen, davon waren 16 000 und damit fast 90 Prozent weiblich. Über die Hälfte dieser Alleinerziehenden – circa 9 600 – im Land Bremen war im Jahresdurchschnitt 2007 auf SGB-II-Leistungen angewiesen. Das entspricht einem prozentualen Anteil an allen Alleinerziehenden im Land Bremen von 53,5 Prozent, im Bundesdurchschnitt waren es 42 Prozent.

Zu Frage 3: Grundsätzlich ist die Kinderbetreuung gewährleistet, wenn Mütter oder Väter aus SGB-IIBedarfsgemeinschaften mit Kindern Arbeits-, Ausund Fortbildungsangebote wahrnehmen. In beiden Städten bestehen entsprechende Vereinbarungen mit der Kommune, sodass bei Bedarf zusätzliche Angebote gemacht werden können. Probleme entstehen, wenn die notwendige Betreuung in den sogenannten Randzeiten erforderlich wird. In beiden Städten wird zurzeit an Lösungen gearbeitet. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Garling, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte!

Frau Senatorin, mir wird immer wieder zugetragen von Alleinerziehenden, also auch von Alleinerziehenden, die nicht im Hartz-IVBezug sind, und auch vom Verband „Alleinerziehender Väter und Mütter“, dass es sehr schwierig ist, Kinderbetreuung sicherzustellen, also dass Arbeitsgelegenheiten, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht wahrgenommen werden können, weil es sehr schwierig ist, eine Kinderbetreuung zu organisieren. Was können wir tun, damit wir hier Abhilfe schaffen und sicherstellen, dass diese Kinderbetreuung gewährleistet werden kann?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich will das auch noch einmal unterstreichen, was aus dieser Antwort ein Stück weit auch sehr deutlich wird. Wir haben hier überproportional Frauen, die alleinerziehend sind und die dann mit einer Reihe von Herausforderungen und Problemen konfrontiert werden. In diesen Fällen gilt es, und darauf werden wir weiter hinwirken, dass die BAgIS besonderen Wert darauf legt, hier auch sehr schnell Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu realisieren und Angebote zu unterbreiten, entweder in der Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten, mit deren Trägern oder auch über eine Kindertagespflege dies herzustellen. Ich halte das für eine sehr wichtige Aufgabe, die bei mir im Ressort auch besonders angeschaut wird.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Finanzielle Transfers mit der Europäischen Union“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hiller, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Hiller!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwieweit sind das Land Bremen und seine Städte finanzielle Nutznießer der Europäischen Union?

Zweitens: Wie viele Abgaben haben das Land Bremen und seine Städte rechnerisch an die Europäische Union gezahlt?

Drittens: Welche bisherigen tatsächlichen Arbeitsplatzeffekte oder weitere positive Wirkungen hat es durch die bisherigen finanziellen Förderungen der Europäischen Union für das Land Bremen und seine Städte gegeben?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Sowohl der Haushalt des Landes Bremen als auch die in Bremen und Bremerhaven ansässigen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen profitieren finanziell unmittelbar von den vielfältigen Transferwegen der Europäischen Union. Die Förderinstrumente, von denen Bremen finanziell am stärksten profitiert, sind der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, und der Europäische Sozialfonds, ESF. Für die laufende Förderperiode 2007 bis 2013 stehen dem Land Bremen rund 142 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und rund 89 Millionen Euro aus dem ESF zu. Der Bericht „Zentrales Finanzcontrolling – Jahresbericht 2007“ meines Hauses weist für das Haushaltsjahr 2007 rund 50 Millionen Euro als konsumtive und investive Zuweisungen und Zuschüsse der EU für den Kernhaushalt, Land und Stadtgemeinde, nach. Hinzugerechnet werden müssen weitere Fördermittel, die von Unternehmen oder Institutionen direkt bei der EU beantragt und bewilligt werden.

Zu Frage 2: An der Finanzierung des Haushaltes der EU sind das Land Bremen und seine Städte nicht unmittelbar beteiligt. Dem EU-Haushalt werden als Hauptfinanzierungsquelle ein – als Anteil am Bruttonationaleinkommen eines Mitgliedstaates ermittelter – Beitrag und zusätzlich die Einnahmen aus Zöllen sowie bestimmte Anteile am Mehrwertsteueraufkommen zugewiesen. Der von Deutschland zu erbringende Finanzierungsanteil wird vollständig aus dem Haushalt des Bundes geleistet. Im Jahr 2007 erreichte diese sogenannte Eigenmittelabführung des Bundes ein Volumen von rund 22,41 Milliarden Euro.

Zu Frage 3: Aufgrund der hohen Anzahl von unterschiedlichen Förderinstrumenten und Transferwegen kann hier nur ein grober Überblick über die innerbremischen Effekte von EU-Mitteln gegeben werden. Schwerpunkte des EFRE-Programms des Landes Bremen für den Zeitraum bis 2013 sind die Förderung von Wachstum, Innovation und Wissen, aber auch die Aktivierung der städtischen Wirtschafts- und Lebensräume. Durch gezielte Maßnahmen und Programme sollen gemäß dem „Operationellen Programm

EFRE Bremen 2007 bis 2013“ insgesamt 4 100 bis 5 250 Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise gesichert werden. Im Vordergrund der Programmumsetzung stehen dabei Maßnahmen zur Unterstützung der Lissabon-Strategie der Europäischen Union, die dazu beitragen sollen, das Land Bremen als international bedeutenden Technologiestandort zu etablieren.

Im Jahr 2007 haben die staatlichen Hochschulen und öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen im Land Bremen Ausgaben in Höhe von rund 17,3 Millionen Euro aus Drittmitteln der EU bestritten. Rein rechnerisch ist damit laut Angaben des Wissenschaftsressorts ein direkter Arbeitsplatzeffekt von rund 315 Vollzeitarbeitsplätzen verbunden, insbesondere für wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, aber auch für technisches sowie verwaltendes Personal. Die dortige Arbeit steigert die Innovationsfähigkeit der Region und bildet so die Basis für neue Arbeitsplätze.

Bei den vielfältigen Instrumenten des ESF steht die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht im Vordergrund, jedoch werden durch die Unterstützung von Existenzgründungen sowie durch Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte positive Wirkungen für den Arbeitsmarkt unterstellt. So wurden beispielsweise die Unternehmensansiedlungen im Bereich der Windenergiebranche durch Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt des ESF liegt in den Bereichen Beratung, Qualifizierung und Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen sowie der Unterstützung von Ausbildung. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage trägt den Titel „Umsetzungsstand der Dienstleistungsrichtlinie im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Liess, Frau Ziegert, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Ziegert!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des im Kontext der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, DLRL, erforderlichen Normenscreenings?

Zweitens: Wann beabsichtigt der Senat, der Bürgerschaft die auf Basis des Normenscreenings gegebenenfalls erforderlichen Gesetzesänderungen zur Beschlussfassung vorzulegen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Nagel.