Frau Senatorin, gibt es zu dieser Angelegenheit Erkenntnisse, die über die Diskussion, die wir darüber im Wissenschaftsausschuss geführt haben, hinausgehen?
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Häusliche Gewalt – Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
In wie vielen Fällen von häuslicher Gewalt wurden 2008 im Land Bremen Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt?
Gegen wie viele Personen wurden in diesem Zusammenhang gerichtliche Anordnungen wie Wohnungsverweise oder Annäherungsverbote erteilt?
Zu Frage 1: Im Jahr 2008 sind im Land Bremen insgesamt 670 Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz bei den Gerichten eingegangen.
Zu Frage 2: Die Ergebnisse der einzelnen Verfahren werden in der Justizstatistik nicht erfasst. Nur für die bei den Familiengerichten eingehenden Verfahren wird danach unterschieden, ob der Antrag auf eine Maßnahme zum Schutz vor Gewalt oder Nachstellungen oder auf Überlassung der gemeinsamen Wohnung gerichtet ist. Die Familiengerichte sind zuständig, wenn die Verfahrensbeteiligten einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen oder geführt haben. In allen anderen Fällen sind die Zivilabteilungen der Amtsgerichte zuständig. Bei den Familiengerichten waren im Jahr 2008 153 von insgesamt 233 Anträgen auf Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt oder Nachstellungen gerichtet. 80 Anträge betrafen die Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung.
Zu Frage 3: Die Zahl der Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz ist erstmalig für das Jahr 2005 vollständig erfasst worden. Die Entwicklung seitdem stellt sich folgendermaßen dar: Im Jahr 2005 gab es 378 Verfahren, im Jahr 2006 337 Verfahren, im Jahr 2007 625 und im Jahr 2008 670 Verfahren. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, können Sie Gründe dafür anführen, dass es eine ganz erhebliche Steigerung in diesen Jahren 2005 bis 2008 gegeben hat?
Wir gehen dieser Frage gerade zusammen mit der Polizei und den Gerichten nach. Es gibt erste Annahmen vonseiten der Gerichte, woran es liegen könnte. Das eine ist, dass die Akzeptanz und auch der Bekanntheitsgrad dieser Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz zugenommen haben. Das andere ist, dass es im Bereich der Polizei auch eine Spezialisierung, also eine Verbesserung im Hinblick auf den Umgang mit solchen Vorfällen gibt.
Ich glaube – das ist nun etwas, das ich nicht von den Gerichten weiß, aber durch eigenes Nachdenken –, wir schaffen es ja, dass binnen zehn Tagen ein
Gericht eine entsprechende Entscheidung treffen kann, und das kann auch durchgehalten werden, weil die Informationskanäle zwischen Polizei und Gerichten verbessert worden sind, sodass sich bei den Betroffenen herumgesprochen haben könnte: Es bringt wirklich etwas, wenn ich dies auch vor Gericht bringe, die agieren schnell, und, Herr Hinners, es scheint auch zu wirken, denn lediglich sieben Verfahren von den eben genannten landen in der zweiten Instanz. Also scheint die Entscheidung der ersten Instanz die gewünschte Wirkung zu entfalten.
Herr Senator, ist Ihnen oder dem Senat bekannt, in wie vielen Fällen eine weitere soziale Betreuung der Opfer erforderlich war?
Ist Ihnen oder dem Senat bekannt, in wie vielen Fällen Anzeigen wegen Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung aus diesem Sachverhalt heraus entstanden sind?
Das kann ich aus der Vorbereitung auf die gestellten Fragen so nicht entnehmen, das müsste ich auch nachfragen und Ihnen nachliefern. Das mache ich gern!
Die vierte Anfrage trägt den Titel „Neue EU-Strategie für den Seeverkehr“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie bewertet der Senat die „Neue Strategie für den Seeverkehr“ der EU-Kommission hinsichtlich der Zielsetzung, einen „europäischen Verkehrsraum ohne Grenzen“ zu schaffen, um mehr Gütertransporte auf Wasserwege zu verlagern?
Zweitens: Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich nach Einschätzung des Senats für Bremen und Bremerhaven aus dem in der Strategie verankerten Ziel, die Umweltbelastungen der Seeschifffahrt zu verringern?
Drittens: Welche Chancen und Handlungsnotwendigkeiten sieht der Senat im Land Bremen bezüglich der angestrebten Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes für Zollabfertigung und Gesundheitskontrollen in den Häfen?
Zu Frage 1: Der Senat begrüßt den umfassenden Ansatz der EU und sieht grundsätzlich in der vollen Nutzung des Potenzials des Kurzstreckenseeverkehrs durch die Errichtung eines einheitlichen „europäischen Seeverkehrsraumes ohne Grenzen“ eine geeignete Maßnahme, um durch den Abbau beziehungsweise die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf den Wasserweg entscheidend zu fördern. Damit wird eine politische Forderung Bremens umgesetzt. Der Senat unterstützt das nationale ShortSeaShipping Promotion Center zur Förderung der Kurzstreckenseeverkehre ideell, aber auch finanziell.
Zu Frage 2: Bremen als Hafenstandort sieht sich in besonderer Verantwortung für die Nachhaltigkeit in den Häfen sowie in der Schifffahrt. Die Anstrengungen richten sich insbesondere darauf, die Luftqualität in den Häfen oder auf und an den Wasserstraßen über die Quelle Schiff zu verbessern und schiffsseitige Lärmemissionen, Abfälle und Wasserverschmutzungen zu vermeiden beziehungsweise zu mindern. Die bremischen Aktivitäten und Ziele decken sich damit bereits weitgehend mit in der Kommissionsstrategie festgelegten Prioritäten für einen umweltverträglichen Seeverkehr. Die europäische Strategie kann dazu beitragen, die gesetzten Ziele schneller zu erreichen, ohne – zumindest auf europäischer Ebene – Wettbewerbsverzerrungen zu bewirken. Umgekehrt werden mit umwelttechnischen Innovationen wie zum Beispiel den SkySails-Systemen positive Impulse für die eigene Wettbewerbsfähigkeit gesetzt. Darüber hinaus sieht Bremen durch die europäische Schwerpunktsetzung die Chance, das hier in Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Verwaltungen vorhandene Wissen aktiv einzubringen und fortzuentwickeln.
Zu Frage 3: Die Vereinfachung administrativer Formalitäten bei der Beförderung von Gemeinschaftswaren, die sich zollrechtlich im freien Verkehr befinden, ist nach Einschätzung des Senats der richtige Ansatz zur Vollendung des Binnenmarktes im Seeverkehr, der den Kurzstreckenseeverkehr effektiv fördern würde. Die Europaverkehre betrugen in den bremischen Häfen im Jahr 2007 35 Millionen Tonnen und damit etwa die Hälfte des bremischen Gesamtumschlages. Aufgrund des hohen Anteils der Kurzstreckenseeverkehre würden die bremischen Häfen von
einem europäischen Seeverkehrsraum ohne Grenzen unmittelbar profitieren. Bei der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sind jedoch notwendige Fachrechtskontrollen auch bei Gemeinschaftswaren zur Gewährleistung des hohen Niveaus beim gesundheitlichen Verbraucherschutz, bei der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit weiterhin unbedingt zu berücksichtigen. Außerdem muss die Umsetzungsmöglichkeit einzelstaatlicher Schutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten an der EU-Außengrenze bei infrage stehenden Warensendungen auch im innergemeinschaftlichen Warenverkehr weiterhin gegeben sein. – Soweit die Antwort des Senats!
Welche konkreten Maßnahmen, Herr Senator, sind nach Auffassung des Senats in den kommenden Jahren in Bremen notwendig, um die Umweltbelastungen im Bereich der Seeschifffahrt zu verringern?
Wir sind zum einen bei einem Thema, Herr Abgeordneter, das Sie kennen, das Thema Landstromversorgung wird im Moment geprüft, das ist eine der Maßnahmen. Wir sind bei der Frage Verwendung schwefelarmer Schiffstreibstoffe in den Seehäfen am Ball und im Übrigen an einem weiteren ganzen Strauß von Maßnahmen, die man insgesamt als umweltbezogenes Hafenmanagement zusammenfassen kann. Ich werde in Kürze zusammen mit bremenports die gesamten Maßnahmen darstellen, wie wir das in den bremischen Häfen handhaben, und wenn Sie einverstanden sind, könnten wir dieses Konzept dann auch im Hafenausschuss in den Einzelheiten besprechen. Ich will aber auch noch darauf hinweisen, dass wir in Bezug auf die anderen Vereinfachungen der Verwaltungsverfahren noch in einem Prozess sind, denn ich hatte es in der Antwort kurz angedeutet, die Frage Gesundheitsschutz, ob wir uns da auf das verlassen können, was woanders geprüft worden ist. Dort ist also noch eine Menge Arbeit zu leisten. Es gibt im Moment auch Arbeitspapiere, die Bundesministerin für Verbraucherschutz ist mit der Kommission über die Themen im Dialog, und wir sind dort über die Beteiligung durch das Bundesministerium eingeklinkt. Es ist also eine Menge Arbeit, es ist eine große Baustelle, die dort im Moment bewegt wird.