Hier ist beantragt, den Änderungsantrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Bildung zu überwiesen.
Wer der Überweisung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/798 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Bildung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Bestimmungen, Drucksache 17/778, in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Bestimmungen, Drucksache 17/778, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Eigeninitiative und Eigenverantwortung von Kindern und Jugendlichen stärken, Chancengerechtigkeit schaffen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere Gesellschaft ist leider nicht so gerecht, wie wir sie uns wünschen. Chancenlos sind vor allem Menschen mit geringer Bildung und problematischer sozialer Herkunft. Am schlimmsten ist die Chancenlosigkeit dort, wo sie die Hilflosesten trifft: die Kinder. Kinder aus Haushalten, in denen die Eltern nur über einen niedrigen oder gar keinen Bildungsabschluss verfügen, haben in Deutschland und in Bremen schlechte Chancen. Die Eltern dieser Kinder und Jugendlichen sind überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen. Arbeitslosengeld, Hartz IV und Sozialhilfe verringern die Probleme dieser Kinder und ihrer Familien.
In Bremen muss kein Kind in existenzieller, materieller Armut leben. Es muss allerdings um mehr gehen! Transferzahlungen haben einen weiteren Auftrag: die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums, damit Chancen gerechter verteilt werden. Diese Aufgabe erfüllen die Regelungen der Sozialge
setzgebung, insbesondere die zu Hartz IV, nur unzureichend. Das generell richtige Konzept des Förderns und Forderns ist in bestimmten Punkten nicht zu Ende gedacht und führt zu Ungerechtigkeiten. Eine davon greifen wir hier heute auf.
Das Lohnabstandsgebot – wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet – ist Grundlage der Berechnung der Sozialleistungen. Konkret führen die derzeitigen Regelungen der Sozialgesetze zur Einkommensanrechnung jedoch dazu, dass von einem Zuverdienst von 400 Euro allein 160 Euro abzugsfrei behalten werden dürfen. Das ist kein ausreichender Anreiz und führt dazu, dass Nebentätigkeiten ausbleiben und die Leistung desjenigen, der arbeitet und damit die Gesellschaft entlastet, nicht anerkannt wird. Die FDP will dieses Problem prinzipiell durch das Bürgergeld lösen, das ein Mindesteinkommen und eine flexible Einkommensanrechnung vorsieht.
Unsere Forderung, um die Situation zumindest für junge Menschen in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften zu verbessern – und um die geht es jetzt im Folgenden – ist folgende: Jugendlichen wird ein anrechnungsfreier Nebenjob ermöglicht. Sich das Taschengeld mit einem Nebenjob aufzubessern, ist für Jugendliche und junge Erwachsene normal, und das ist auch richtig so! Hier findet sich allerdings eine aus unserer Sicht nicht akzeptable Ungleichbehandlung. Nehmen wir einmal folgende Situation. Zwei Freunde, beide 16 Jahre alt, gehen vielleicht in dieselbe Klasse und gehen abends gern gemeinsam aus. Die Eltern des einen gehen einer Beschäftigung nach, die anderen sind leider arbeitslos. Der Nebenjob des Jungen mit arbeitslosen Eltern führt in diesem Fall dazu, dass der Familie die Leistungen gekürzt werden. Verdient er 400 Euro – um beim Beispiel von eben zu bleiben –, um seine Freizeitaktivitäten finanzieren zu können, bekommt die Familie 240 Euro weniger Geld. Der andere kann alles behalten. Wir finden, das ist nicht gerecht.
Hier wird deutlich, wie verquer die Regelung ist. Eigeninitiative, die eigentlich mit den Gesetzen befördert werden sollte, wird bestraft. Ein Zuverdienst wird erschwert, dabei ist ein Nebenjob heute unglaublich wichtig. Er ermöglicht jungen Menschen Unabhängigkeit, Erfahrungen in der Arbeitswelt und schafft eventuell Berufsperspektiven. Vor allem aber bekommen Jugendliche mit, dass Leistung sich lohnt, und das ist ein wichtiger Wert, den sie mitbekommen sollten. Dies ist nach Ansicht der FDP die Voraussetzung, dass Sozialhilfekarrieren und die Vererbung von Arbeitslosigkeit verhindert werden und Eigenverantwortung erlebt und gelernt werden kann. Diese Jugendlichen müssen selbst kämpfen, um die Chancengerechtigkeit gegenüber ihren Freunden auszugleichen. Hier sollten wir ihnen ein paar Steine aus dem Weg räumen. Deswegen bitten wir um Ihre Unterstützung!
Meine Damen und Herren, Kinder arbeitsloser Eltern leiden unter der Chancenlosigkeit, und das Sozialrecht kompensiert diesen Mangel nur unzureichend. Paragraf 7 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches II regelt, dass Kinder unter 25 Jahren zu den Bedarfsgemeinschaften der Eltern gehören. Die arbeitslosen Eltern bekommen damit für diese Kinder einen festen Regelsatz. Dieser Betrag soll das soziokulturelle Existenzminimum absichern. Er wurde anhand von konkreten Untersuchungen für Erwachsene berechnet und beträgt 351 Euro. Für Kinder bis 15 Jahren werden dagegen nur 60 Prozent dieses Betrags veranschlagt, zwischen 15 und 25 Jahren erhalten die Eltern für die Jugendlichen 80 Prozent der Leistungen eines Erwachsenen. Der Bedarf für Kinder und Jugendliche wurde nicht eigenständig berechnet, wie wir inzwischen alle wissen. Er geht in keiner Weise auf die Bedürfnisse und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen ein. Das Bundessozialgericht hat deshalb folgerichtig diese Praxis für verfassungswidrig befunden und den Fall an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Es ist aus unserer Sicht eine echte Neubemessung nötig. Im Bundesrat ist deshalb vonseiten der Länder eine Aufforderung an die Bundesregierung ergangen, diese bis Ende 2008 herbeizuführen. Bis heute ist nichts geschehen, und das halten wir für ein riesiges Problem. Deshalb fordert die FDP im Interesse von Kindern und Jugendlichen, um hier auch keine weitere Verzögerung zu haben, nicht bis nach der Bundestagswahl zu warten, sondern sofort mit der Neubemessung zu beginnen und diese auch noch durchzuführen. Um Kindern und Jugendlichen erwerbsloser Eltern mehr Chancen auf eine erfolgreiche Zukunft zu geben und um mehr Chancengerechtigkeit zu schaffen und Eigeninitiative zu fördern, müssen die derzeitigen Regelungen verändert werden. Solange das FDP-Bürgergeldmodell mit einfachen, gerechten Normen nicht eingeführt ist, müssen eben andere Schritte ergriffen werden. Wir schlagen hier zwei vor. Es ist eben ein Baustein, dass wir hier Kindern und Jugendlichen eine Möglichkeit geben, ihr Geld nicht angerechnet zu bekommen und dass die Regelsätze neu bemessen werden neben dieser Zuverdienstmöglichkeit. Es sind kleine Mosaiksteine, das wissen wir. Es löst nicht alle Probleme, nichtsdestoweniger ist es wichtiger, hier diese Mosaiksteine aus dem Weg zu räumen und den Betroffenen und Jugendlichen nachhaltig und schnell zu helfen, bevor große Lösungen kommen. Deswegen bitten wir hier um Ihre Unterstützung! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ausgangspunkt dieses FDP-Antrags ist ja die bedrückende Tatsache der hohen Ar
mut von Kindern und Jugendlichen, vor allen Dingen in unseren beiden Städten Bremen und Bremerhaven. Ich denke, dass auch die Bürgerschaft insgesamt sich häufig mit diesem Problem beschäftigt hat und die rot-grüne Regierung hier mehrere Schritte zur Behebung dieses Problems auch in Richtung Bundestag/Bundesrat gegangen ist, häufig auch mit, glaube ich, einmütiger Unterstützung der Bürgerschaft.
Ich erinnere nur an die Anträge, die über den Bundesrat zur Feststellung bedarfsdeckender Regelsätze für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Sozialgesetzbuch eingebracht worden sind. Ich erinnere aber auch an die Forderung, zum Beispiel besondere Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, was Schulbedarf betrifft, zu berücksichtigen oder zum Beispiel die Mittagessenversorgung in Ganztagsschulen. Es sind einige Erfolge erreicht worden, ich nenne nur beispielhaft die Festsetzung des Schulbedarfspakets, die jetzt gerade erfolgt ist, und ich nenne auch die Anhebung des Regelsatzes für die sechsbis dreizehnjährigen Kinder, die jetzt auch gerade im Rahmen des Konjunkturunterstützungspakets erfolgt ist. Sicher sind da noch weitere Schritte notwendig, aber ich beanspruche für die rot-grüne Regierung und den Senat, dass diese Anträge hier bereits eingebracht sind, dass sie im Bundesrat verfolgt werden und dass wir sie auch weiterhin verfolgen.
Insofern, Herr Dr. Buhlert, rennen Sie da so ein bisschen offene Türen ein. Da muss ich jetzt sagen, bei allem Verdienstvollen, weil Sie das hier ansprechen, fragt man sich natürlich, warum kommen Sie jetzt mit einem solchen Antrag zu Anträgen, die schon längst auf den Weg gebracht sind?
Ich glaube, Sie haben das Stichwort ein bisschen in Ihrem Antrag selbst geliefert, darin kommt nämlich Wahlkampf vor. Das haben Sie natürlich ein bisschen anders gemeint, aber ich glaube, das ist der Hintergrund, warum Sie jetzt noch einmal ganz schnell mit einem solchen Antrag um die Ecke kommen.
Nun komme ich aber zum zweiten Teil, und damit haben Sie angefangen. Den finde ich sehr problematisch. Sie haben gesagt, durch den Wegfall der Anrechnung des Zuverdienstes bis zu 400 Euro, gerade oder ausschließlich hier in Ihrem Antrag für Kinder und Jugendliche, würden Sie Aufstiegschancen für Kinder und Jugendliche verbessern. Das, glaube ich, erreichen Sie gerade nicht! Denn was wird denn passieren, wenn das möglich ist? Sie öffnen damit Tor und Tür dafür, dass Jugendliche aus solchen Familien frühzeitig in die Rolle des Zuverdieners gedrängt werden. Sie kommen dann gerade nicht aus dem Hil
febezug heraus, sondern sie können dann mit 400 Euro zu dem Unterhalt der Familie beitragen. Sie sind dann einer der Hauptzuverdiener der Familie, das heißt, es wird dann geradezu ein Druck ausgeübt werden, nicht nur durch die Familie, den Kindern zu sagen: Jetzt leiste einen Beitrag zum Familieneinkommen!
Das hindert die Kinder und Jugendlichen gerade an dem, was eigentlich notwendig wäre, nämlich eine ordentliche Ausbildung zu machen. Der Schlüssel für Aufstiegschancen, gerade für Kinder und Jugendliche aus solchen Familien, ist eine gute Bildung, eine gute Schulausbildung und eine gute Berufsausbildung. Herr Dr. Buhlert, ohne qualifizierte Berufsausbildung, sei es nun in Form eines Ausbildungsplatzes in Betrieben oder sei es auch in Form eines Studiums, wird dieser Aufstieg nicht erfolgen, sondern Sie schaffen damit im Grunde genommen nur eine Verfügungsmasse von billigen Hilfsarbeitskräften für die Wirtschaft, für die der Staat einen Teil des Einkommens bezahlt, für die aber gerade nicht die Möglichkeit besteht, sich aus dem Hilfebezug zu lösen. Ich glaube, das muss unsere Forderung sein. Deswegen verfolgt auch die Arbeitsmarktreform gerade bei Jugendlichen ausdrücklich eben nicht den Ansatz, eine möglichst frühzeitige Jobaufnahme zu fördern, sondern alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind darauf gerichtet, Jugendlichen Bildung und Ausbildung zu verschaffen – sei es nur als Erstes das Erreichen des Hauptschulabschlusses für diejenigen, die es noch nicht geschafft haben, und dann die Richtung in Ausbildung oder zumindest Qualifizierungsanteile, wenn es um Arbeitsgelegenheiten geht. Ich glaube, das ist auch der Weg, auf dem wir ganz energisch weitergehen müssen.
Das fängt an mit guten Bildungschancen in der frühkindlichen Förderung, das geht über eine Schule, die fördert und nicht aussondert und auch solchen Kindern die Möglichkeiten schafft. Dazu gehört – das würde ich allerdings auch ausdrücklich sagen – natürlich auch, dass die Grundbedarfe für die Kinder aus diesen sozialen Bereichen abgedeckt werden. Deshalb ist es richtig, dass das Schulbedarfspaket auf den Weg gebracht wurde, damit sie in dieser Hinsicht nicht auch noch schulisch benachteiligt sind. Es geht weiter über das zur Verfügung stellen von ausreichend Ausbildungssplätzen und auch mehr Studiermöglichkeiten für Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass wir keine Studiengebühren erheben dürfen, sondern diese Möglichkeiten schaffen müssen.
Ich denke, es ist richtig, auf diesem Weg weiterzugehen, denn bei aller guten Absicht, die ich Ihnen nicht absprechen möchte, Herr Dr. Buhlert, wäre das, was Sie angesprochen haben, glaube ich, ein falscher
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst möchte ich eine Anmerkung zu Ihren Begriffen loswerden, Herr Dr. Buhlert, wenn Sie mir auch zuhören würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar!