Protokoll der Sitzung vom 27.05.2009

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst möchte ich eine Anmerkung zu Ihren Begriffen loswerden, Herr Dr. Buhlert, wenn Sie mir auch zuhören würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar!

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Mein Ohr ist in Ihre Richtung gerichtet!)

Auch wenn Sie das Wort Sozialhilfekarrieren in Anführungszeichen setzen, suggeriert es doch, dass eine solche Situation selbst gewollt und selbst verschuldet ist. Wir sind mit solchen Formulierungen absolut nicht einverstanden, weil bei ihnen dieser negative Unterton mitschwingt.

(Beifall bei der LINKEN)

Armut hat viele Ursachen, und es geht nicht nur um Chancengerechtigkeit und Aufstiegschancen, sondern um eine viel fundamentalere Bekämpfung von Armut. Armut bedeutet nicht nur Arbeitslosigkeit, sondern beinhaltet auch Bildungsarmut, Gesundheitsarmut, soziale Armut und vieles mehr.

(Beifall bei der LINKEN)

Ihr Antrag suggeriert Aufstiegschancen, die so in unserer Gesellschaft und in unserem Wirtschaftssystem gar nicht mehr für alle möglich sind. Das Märchen von Vollzeitbeschäftigung ist ausgeträumt. Es kann bei der Armutsbekämpfung also nicht nur darum gehen, die Eigenverantwortung zu betonen. Damit unterstellt man denjenigen, die sich nicht erfolgreich im System behaupten können, sie seien selbst daran schuld. Der schöne Name des vorliegenden Antrags der FDP täuscht. Eigeninitiative und Eigenverantwortung von Kindern und Jugendlichen stärken, Chancengerechtigkeit schaffen, wie Frau Ziegert das schon sagte, das öffnet Tür und Tor für Ungleichbehandlung zwischen den Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II, und Sie schaffen einen neuen Markt billiger Arbeitskräfte. Hiermit werden die Jugendlichen nicht gestärkt, ihre von Ihnen so viel beschworenen Aufstiegschancen werden sogar noch verschlechtert, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Antrag setzt schlicht und einfach am falschen Ende an. (Beifall bei der LINKEN) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Der Ausweg aus Armut wird nicht nur durch Anhebung von Hinzuverdienstgrenzen erreicht. Dadurch würden Jugendliche dazu motiviert, schlecht bezahlte und unsichere Aushilfsjobs auszuüben, denn wenn die Hinzuverdienstmöglichkeit existiert, geraten die Jugendlichen unter Druck, diese auch auszunutzen. Dabei verlören sie Zeit bei unqualifizierten Hilfstätigkeiten, anstatt sich um Bildungsmöglichkeiten zu kümmern, was viel wichtiger wäre. Dumpinglöhne und Ausbeutung wären an der Tagesordnung für die von Armut betroffenen jungen Menschen.

(Beifall bei der LINKEN)

Anstelle Ihrer Scheinlösung sind völlig andere Maßnahmen nötig. Um die Eigenständigkeit von jungen Menschen zu stärken, müsste das SGB II so geändert werden, dass junge Erwachsene nicht mehr als abhängiges Anhängsel der Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern angesehen werden. Statt dieser Bevormundung sollten sie bei Volljährigkeit eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden.

(Beifall bei der LINKEN)

In einem Punkt aber stimmen wir Ihnen zu, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP; die Regelleistungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, müssen dringend angepasst werden. Wir kritisieren schon seit Langem, dass Kinder nicht 60 oder 80 Prozent erwachsen sind und auch nicht nur einen anteiligen Bedarf haben. Ihre Bedarfe müssen separat berechnet und angehoben werden. Auch das Bundessozialgericht hat Anfang 2009 festgestellt, dass die Regelsätze des SGB II für Kinder und Jugendliche verfassungswidrig sind. Eine Studie des Paritätischen hat ergeben, dass die derzeitigen Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht ausreichend und zudem zu grob gestaffelt sind. Zum Beispiel wird davon ausgegangen, dass ein Säugling und ein 14-Jähriger den gleichen Bedarf haben, das geht völlig an der Realität vorbei. Nach den Berechnungen des Paritätischen müssten die Regelsätze teilweise um circa 20 Prozent erhöht werden, um bedarfsdeckend zu sein. Einen Grund für die große Kinderarmut in unserem Land sehe ich auch in diesen unzureichenden Regelsätzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Da Bremen besonders von Kinderarmut und ihren Folgen betroffen ist, die übrigens auch Folgekosten generieren, hat der Senat eine besondere Verpflichtung, sich immer wieder konsequent und mit Nachdruck für eine Änderung der Berechnungsgrundlagen der Regelsätze einzusetzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Trotzdem können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Hartz IV muss weg, und solange dieses Gesetz

noch existiert, müssen die Regelsätze angepasst werden. Mit Ihrem Antrag widersprechen Sie Ihren eigenen Absichten, Jugendliche werden so definitiv nicht gestärkt, und Bildungschancen werden verhindert. Hinzuverdienstmöglichkeiten bedeuten keine Aufstiegschancen für Jugendliche, sondern zementieren eine Situation, die unqualifizierte Aushilfstätigkeiten und Ausbeutung bedeuten. Herr Dr. Buhlert, ich habe nicht das Gefühl, dass dieses Thema Sie besonders interessiert, weil Sie die ganze Zeit einfach nur quatschen. Ich bin gespannt, was Sie noch beizutragen haben. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Bartels.

Sehr verehrter Herr Präsident, auch die CDU-Fraktion ist für die Neuberechnung der Kinderregelsätze auf einer neuen Grundlage. Die schon jetzt im Konjunkturpaket II enthaltene Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren ist zu begrüßen, aber dies kann nur ein erster Schritt sein. Nötig ist vielmehr eine grundlegende Neuorientierung bei der Berechnung der Kinderregelsätze. Wir müssen hier zu einer kinderspezifischen Regelung kommen. Die Regelsätze für Kinder von Erwerbslosen, die Arbeitslosengeld II beziehen, werden ab 1. Juli 2009 stärker differenziert. Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis 13 Jahren erhalten dann 70 anstatt 60 Prozent des Regelsatzes von Erwachsenen, das heißt, von 211 Euro steigt der Satz auf 246 Euro, das sind immerhin 35 Euro mehr im Monat. Nicht zu vergessen ist, jedes Kind erhält noch im laufenden Jahr einmalig 100 Euro.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Das ist schon passiert!)

Diese Einmalzahlung wird über die Familienkassen an alle Kindergeldbezieher ausgezahlt, und sie wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet. Nicht zu vergessen ist auch das Schulstarterpaket, ebenfalls 100 Euro, das jedem zur Verfügung gestellt wird. Diese Maßnahmen begrüßen wir, sie sind wichtig und richtig, dennoch dürfen wir bei der gesamten Diskussion diejenigen nicht vergessen, die das alles erwirtschaften müssen. Diese Menschen und ihre Leistungsbereitschaft dürfen wir nicht außer Acht lassen; sie gehen jeden Tag arbeiten, und mit ihren Steuern wird unser Sozialstaat finanziert. Das muss belohnt und unterstützt werden. Diese Menschen müssen am Ende mehr Geld in der Tasche haben als die, die nicht einer Erwerbsarbeit nachgehen können, aus welchen Gründen auch immer. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Richtig ist aber, Kinder im Wachstumsprozess benötigen öfter neue Kleidung als Erwachsene und außerdem zusätzliche Mittel für die schulische und außerschulische Bildung. Deshalb ist jede Ableitung von 60 oder 70 Prozent eines Erwachsenenregelsatzes nicht die richtige Antwort.

(Beifall bei der FDP)

Das Bundessozialgericht – es ist hier schon angeklungen – hat in seinem Urteil den Gesetzgeber aufgefordert, den Regelsatz für Kinder zu differenzieren, exakt nachzurechnen, was Kinder benötigen, den Regelsatz für Kinder also nicht einfach von dem für Erwachsene abzuleiten, wir halten das auch für richtig. Hier wird ein Webfehler des SGB II korrigiert werden müssen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir sind überzeugt, dass wir eine Regelung benötigen, die den Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen sehr viel mehr gerecht wird. Wir brauchen Regelsätze, denen eine spezifische Bedarfsprüfung der Kinderbedarfe vorausgegangen ist. Ich bin davon überzeugt, dass man zu eigenständigen und eben nicht vom Erwachsenenregelsatz abgeleiteten Kinderregelsätzen kommen wird. Die Bundesregierung arbeitet ja derzeit auch an einer solchen Bedarfserhebung. Dieser Regelungsbedarf ist nicht aus dem Blickfeld der Berliner Regierungskoalition gefallen, Herr Kollege Dr. Buhlert, wie Sie es, im Antrag formuliert, befürchten. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil aber nicht gesagt, wie hoch der Satz sein muss, diese Entwicklung müssen wir noch abwarten. Die Bedarfsprüfung sollten wir sehr gewissenhaft machen, damit wir zugleich auch Rechtssicherheit für die Betroffenen gewinnen.

Wir haben ein sehr ausgefeiltes und dicht geknüpftes soziales Netz, darauf ist unser Staat stolz, das ist gut, aber ich habe den Eindruck, dass dieses Netz an manchen Stellen sehr starr ist. Wir müssen die Durchlässigkeit, bezogen auf die vielfältigen Situationen, in denen sich Kinder und Jugendliche und damit auch Familien befinden, erhöhen und dadurch mehr Durchgängigkeit organisieren. Wir werden uns bei dem hier vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion enthalten, denn es ist damit letztlich völlig ungeklärt, welche finanziellen Folgen ein abzugsfreier Hinzuverdienst von 400 Euro monatlich haben wird. Wie gesagt, Enthaltung seitens der CDU-Fraktion! Wir sehen ohnehin, dass der Antrag nicht mehrheitsfähig ist, allerdings ist er ein Beitrag, die aktuelle Diskussion auch in diesem Haus noch einmal hochzuhalten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Öztürk.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich eigentlich kurzfassen und auf zwei Aspekte eingehen! Erst einmal, Herr Dr. Buhlert, es wurde hier schon angemerkt, der Tenor des Antrags duftet ein bisschen nach Wahlkampf, obwohl durchaus gute Absichten darinstecken und richtige und wichtige Sachen darinstehen. Wenn ich mir noch einmal zwei Punkte herausgreife: Auf der einen Seite gibt es natürlich gute Nachrichten für Kinder in Arbeitslosengeld-II-Familien. Wenn man da noch einmal zurückgreift: Die Kinderregelleistungen dürfen ja nicht mehr von Regelleistungen Erwachsener abgeleitet werden, so ist das Urteil des Bundessozialgerichts, das ist zu begrüßen.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Werden Sie aber!)

Sie haben erst einmal geurteilt, jetzt müssen wir abwarten, wie die neue Bemessungsgrundlage ist, die Fachkommissionen tagen dazu! Nach Auffassung der Grünen gilt es nun natürlich, auch eine kinderspezifische Bedarfserhebung vorzunehmen und diesen eigenständigen Kinderregelsatz zu bilden.

Um noch einmal auf die Bundesregierung zu kommen: Es darf bei den Hartz-IV-Leistungen für Kinder nicht mehr dieses Flickwerk betrieben werden, dass man, ähnlich wie im Konjunkturpaket II, die vorgesehene Anhebung des Sozialgelds – was eben auch erwähnt wurde – für 6- bis 13-Jährige von 60 auf 70 Prozent der Arbeitslosengeld-II-Zahlung für Erwachsene, die ich persönlich ebenso ein bisschen für willkürlich halte – festsetzt wie die bisherigen Regelleistungen. Das ist einer der Hauptkritikpunkte an der ganzen Sache. Dennoch darf man nicht einfach versuchen, einen Schnellschuss zu starten und noch vor der Bundestagswahl eine Gesetzesinitiative einzubringen. Frau Ziegert hat es eben treffend ausgeführt, sodass ich nicht mehr konkret darauf eingehen möchte.

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen: Der Bundesrat hat in einer einstimmigen Entschließung, Herr Dr. Buhlert, im Mai 2008 die Bundesregierung aufgefordert, die entwicklungsbedingten Bedarfe von Kindern im Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen. Damit war auch die Forderung verbunden, eben diese kinderspezifische Bedarfserhebung vorzunehmen und einen eigenständigen Kinderregelsatz zu bilden. Interessant wird es noch einmal, wenn man sich die juristische Auslegung anschaut. Auch wenn die Richter keine grundsätzlichen Zweifel an der Höhe der Regelleistungen von 211 Euro für alle Kinder bis 14 Jahren hegen, heißt das im Umkehrschluss ja nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht. Der abgeleitete Regelsatz berücksichtigt die entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern sowie entsprechende Mehrausgaben nicht und ist daher natürlich viel zu niedrig angesetzt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Um noch eines zu erwähnen, die Grünen haben im Bundestag im April 2008 einen Antrag eingereicht, der im Tenor dem Antrag, der hier vorliegt, ein bisschen ähnlich ist, und entsprechend bedarfsdeckende Anpassung der Kinderregelsätze fordert.

Einen Punkt möchte ich noch hervorheben, Frau Cakici hatte ihn vorhin erwähnt, den ich eigentlich für den einzig richtigen gehalten habe, nämlich dass eine Korrektur gemacht werden muss. Herr Bartels hatte auch auf diesen Umstand hingewiesen, was die Leistungen angeht, wenn Kinder in Familien leben und dass das, was hinzuverdient wird, auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird. Das ist durchaus problematisch, das braucht Korrekturen, aber, ich meine, hier glaubt doch kein Mensch, dass das noch vor der Bundestagswahl zu bewerkstelligen ist. Da muss man schon wirklich ein bisschen realitätsfern sein, dann solche Forderungen zu stellen. Ich sage: Wir müssen da ein gewisses Augenmaß wahren, deswegen werden wir auch den Antrag entsprechend ablehnen, auch wenn er durchaus gute Absichten enthält. Ich habe versucht, noch einmal für uns Grüne darzustellen, wie wir das sehen. In einigen Punkten haben Sie inhaltlich recht, aber in einigen Punkten ist da doch eine Initiative nicht in der Form machbar, wie von Ihnen gewünscht. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Bartels und Herr Öztürk haben gesagt, dass die Bedarfsprüfung sorgfältig erfolgen muss. Sicher, das muss sie! Aber das Urteil ist lange her, die Bundesländer haben das schon lange gefordert im Bundesrat, und irgendwann ist auch einmal Schluss. Irgendwann muss es auch einmal passieren.

(Beifall bei der FDP)

Es muss jetzt einmal gemacht werden! Denn, es ist doch nicht hilfreich, dass wir sagen, die Bedarfssätze sind nicht richtig, weil sie sich ableiten, und dann sagen: Ja, aber das muss sorgfältig geprüft werden und alles seine Richtigkeit haben. Sorgfältigkeit, ja, aber Geschwindigkeit bitte auch, denn die Betroffenen haben es verdient, richtig Geld zu bekommen, so wie es angemessen ist.

(Beifall bei der FDP)

Frau Ziegert, Frau Cakici und Herr Öztürk, ja, es geht uns darum, dass die Jugendlichen das Geld nicht angerechnet bekommen. Es gibt Jugendliche, und viele, die in Bedarfsgemeinschaften leben, haben uns auch angesprochen, weil sie es so erleben, dass das

ungerecht ist. Sie empfinden es als ungerecht, dass das Geld angerechnet wird, und das muss man ernst nehmen, denn diese Erfahrung nehmen sie mit. Das lernen sie, dass sie dort so ungerecht behandelt werden, und das ist die Erfahrung, die sie mit unserem Staat, unserem Sozialstaat und unserem System machen, dass Leistung sich dort nicht lohnt. Diese Erfahrung wollen wir ihnen nehmen. Genauso ungerecht empfinden das diejenigen Jugendlichen, die in einer Ausbildung sind. Auch da findet die Anrechnung statt, und in diesem Fall erzählen Sie mir doch bitte nicht, dass das dafür sorgt, dass sie eine bessere Ausbildung bekommen, dass sie mehr lernen und so weiter und so fort, denn da greift Ihre Argumentation überhaupt nicht, Frau Ziegert. Dort ist dann einfach festzustellen: Die Jugendlichen, die bei ihren Eltern leben, ihre Ausbildungsvergütung bekommen, werden sozusagen vom Staat gebeten, auszuziehen, damit sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. Das muss doch nicht sein. Hier einfach und simpel zu helfen, indem dort keine Anrechnung mehr stattfindet, ist doch genau das Richtige, denn dort findet Bildung und Lernen statt. Hier war mir Ihre Argumentation, Frau Ziegert, zu dünn. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frehe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Buhlert, Sie zeigen durch diesen Antrag, dass Sie von den Dingen, über die Sie geredet haben, nur sehr wenig verstehen. interjection: (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Erste ist: Die Landesregierung hat auf unseren gemeinsamen Beschluss der Bürgerschaft bereits einen Antrag auf Neubemessung in den Bundesrat eingebracht. Das wissen Sie. Der Bundesrat hat sich auch damit befasst. Hier eine neue Bedarfsfestsetzung zu machen und das zu ermitteln dauert seine Zeit, wenn man dann Haushaltserhebungen machen muss, und es wird damit gerechnet, dass dies nicht vor 2011 vorliegt. Also, wenn man das seriös machen will, nicht wie das Urteil, sondern was der Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts gegenüber dem Bundesverfassungsgericht beinhaltet, dann dauert das eine Weile. Die Grünen haben als Bundestagsfraktion die sofortige Übernahme, nämlich die zwanzigprozentige Erhöhung, die Sie, Frau Cakici, vom DPWV zitiert haben, gefordert. Da, meine ich, hat die FDP im Bundestag nicht zugestimmt. Das fand ich sehr beachtlich, dazu hätte sich die FDP im Bundestag verhalten können.

(Zurufe von der FDP – Abg. Ö z t ü r k [Bündnis 90/Die Grünen]: Doch, doch!)

Nun zu Ihrem zweiten Vorschlag: Der ist nun ganz schräg. Wenn man nur für diejenigen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, 400 Euro anrechnungsfrei macht, dann würde man sie wesentlich besserstellen als diejenigen, die alleine wohnen und auch in der Ausbildung sind. Bei denen werden maximal 160 Euro anrechnungsfrei belassen. Wir können so nicht vorgehen. Wenn, dann müssen Sie sich mit der Sache befassen, und dann muss das auch systematisch im Sozialgesetzbuch II verankert werden, und dann brauchen wir grundsätzlich höhere Freigrenzen für alle Haushaltsangehörigen Es kann doch nicht sein, dass zum Beispiel ältere Haushaltsangehörige das voll angerechnet bekommen, aber für die Jugendlichen letztlich die 400 Euro frei bleiben. Sie machen ja einen Antrag zum Sozialgesetzbuch II, und darum geht es. Sie fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat tätig zu werden, und fordern sie mit einer unsinnigen Forderung auf! Wenn das so passieren würde, hätten die Jugendlichen 351 Euro oder eben den reduzierten Satz von 260 Euro plus 400 Euro. Das sind 660 Euro. Das ist mehr als jeder andere in der Bedarfsgemeinschaft bekommt.