Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen neun frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Zolltor Alfred-Wegener-Straße Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Oppermann, Günthner, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie bewertet der Senat die Pläne des Zolls, das hauptsächlich für den Autotransport genutzte Zolltor Alfred-Wegener-Straße zu schließen?
Drittens: Welche Auswirkungen hätte eine Schließung für das Zolltor Roter Sand und damit für die Bremerhavener Innenstadt und den Stadtteil Lehe?
Zu Frage 1: Gemäß vorliegender Stellungnahme des zuständigen Hauptzollamtes Bremen ist eine Schließung des Zolltores Alfred-Wegener-Straße nicht geplant. Zur Klärung der Fragestellung, ob auch zu Nachtzeiten und an Wochenenden das Zolltor allgemein geöffnet bleiben muss, wird aktuell lediglich eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt.
Flankierend finden Gespräche mit der BLG statt, ob mithilfe zusätzlicher zollrechtlicher Bewilligungen eine weitere Nutzung des Freizonenübergangs Zolltor Alfred-Wegener-Straße zu Nachtzeiten und am Wochenende auch bei entsprechender Reduzierung der Öffnungszeiten möglich bleibt.
Zu Frage 2: Gemäß Aussage der BLG Autotec fahren derzeit im Durchschnitt mindestens 160 Autotransporter über das Zolltor Alfred-Wegener-Straße in den Automobilbereich hinein und auch wieder heraus.
Zu Frage 3: Wie ausgeführt, ist eine Schließung des Zolltores Alfred-Wegener-Straße nicht geplant. Auswirkungen auf die Innenstadt oder den Stadtteil Lehe sind insofern nicht absehbar. Gleichwohl wird es seitens des Senators für Wirtschaft und Häfen für sinnvoll erachtet, gemeinsam mit der Stadt Bremerhaven ein Verkehrskonzept für den Hafen zu erarbeiten. Ziel eines solchen Verkehrskonzeptes muss es sein, sämtliche Hafenverkehre nach Fertigstellung des Tunnels Cherbourger Straße über die nördliche Anbindung abzuwickeln.
Davon unbenommen ist aktuell der Umbau des Zolltores Roter Sand aus Arbeitsschutzgründen dringend erforderlich, da dieses bis zur Fertigstellung des Tunnels als Zufahrt zum Hafen erhalten werden muss. Für die Zeit nach Fertigstellung des Tunnels ist anzustreben, die südlichen Zolltore Kaiserschleuse und Roter Sand nur noch dann zu nutzen, wenn der Tunnel bei technischen Problemen oder Unfällen nicht genutzt werden kann. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, kann ich unterstellen, dass Sie sich bis zur Fertigstellung und Umsetzung eines neuen Verkehrskonzeptes dafür stark machen, dass das Zolltor Alfred-Wegener-Straße soweit bis dahin geöffnet bleibt?
Herr Staatsrat, Sie sprachen die aus Ihrer Sicht notwendige Modernisierung des Zolltores Roter Sand an. Ist in diesem Prozess sichergestellt, dass dem Zoll jetzt schon klar ist, dass in dem Moment, wenn im Jahr 2015 der Hafentunnel Cherbourger Straße fertiggestellt ist, dieses Zolltor geschlossen wird? Ich will das so explizit fragen, weil ich vermeiden will, dass da Missverständnisse aufkommen und der Zoll unter Umständen das Gefühl hat, dass das Zolltor Roter Sand über das Jahr 2015 hinaus offengehalten werden könnte.
enger Abstimmung mit dem Zoll. Deswegen gehe ich davon aus, dass dem Zoll genau bewusst ist, welche Planungen bremenports und letztlich der Senat und der Magistrat haben. Ich glaube, das wissen sie, und wir werden es auch noch einmal deutlich machen.
Ich wollte auch ausdrücklich darum bitten, auch gegenüber dem Zoll und gegenüber der Stadt Bremerhaven deutlich zu machen, dass das Zolltor Roter Sand 2015 geschlossen ist!
Ich will auch noch einmal deutlich sagen: Aus unserer Sicht ist es klar, wir wollen, dass der Lkw-Verkehr nicht durch die Innenstadt Bremerhavens geht. Deswegen werden wir diese Maßnahmen ergreifen, und wir werden dem Zoll auch deutlich sagen, was unsere und die Position des Magistrats ist.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Eignung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L Wissenschaft) für Forschungsinstitute. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Zweitens: Welche landesbezirklichen Regelungen im TV-L gibt es, die den Bereich der Forschungsinstitute betreffen?
Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, eine weitere Flexibilisierung für den Bereich der Forschungsinstitute, zum Beispiel durch Einrichtung von Sondertarifen oder zur Gewährung monatlicher Leistungsentgelte, zu erreichen?
Zu Frage 1: Der TV-L Wissenschaft umfasst lediglich den Paragrafen 40 TV-L. Dieser ist speziell auf den Wissenschaftsbereich zugeschnitten und regelt die Leistungsanreize für den Wissenschaftsbereich. Er ist für den Bereich der Forschungseinrichtungen gut ge
eignet. Diese Aussage gilt bezogen auf den sogenannten kleinen Wissenschaftstarifvertrag in Paragraf 40 TV-L.
Zu Frage 3: Die Möglichkeiten des kleinen Wissenschaftstarifvertrages zur Gewährung von Leistungsanreizen durch Leistungsentgelte und Sonderregelungen der Stufenentgelte sollen in den Forschungseinrichtungen ausgeschöpft und im Übrigen die Regelungen des TV-L für den allgemeinen öffentlichen Dienst wissenschaftsadäquat umgesetzt werden. Insbesondere sind die wissenschaftsspezifischen rechtlichen Regelungen für die Dauer und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen einzubeziehen und die Besonderheiten in den Arbeitsformen bei projektund auftragsorientierter, durch Drittmittel geförderter Forschung zu berücksichtigen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie sagten, dass in Paragraf 40 TV-L die Leistungsentgelte einbezogen werden. Wie sieht das denn konkret für die Forschungsinstitute aus? Wir brauchen da ja auch Möglichkeiten, gutes Personal zu akquirieren.
Jetzt verstehe ich nicht, was Sie mit konkret meinen! Wir wollen das anwenden, es gibt durchaus Bedenken dieser Anwendung, weil inzwischen im allgemeinen TV-L diese Dinge anders geregelt worden sind, gestrichen worden sind, die Arbeitsverträge der Mitarbeiter aber auf dieser Regelung beruhen. Ich denke schon, dass die Forschungsinstitute das auf jeden Fall ausschöpfen wollen. Wir müssen uns jetzt darüber verständigen – so ist es auch geplant –, wie weit wir vom allgemeinen TV-L abweichen. Die Abweichungen sind möglich, aber ob wir das tun wegen der Abkopplungsfragen, wird in nächster Zeit in Gesprächen zu erkunden sein.
Wir haben zwei unterschiedliche Verträge, einmal an den Tarifvertrag angebundene Tarifverträge für die Institute und einmal unter TV-L. Sie hatten gerade gesagt, unter TV-L fällt dieses 1-Prozent-Kriterium zum Leistungsentgelt weg. Wird es so sein, dass wir bei beiden Formen der Verträge die Angleichung auf diese Leistungsentgelte anpassen werden, oder wird es da unterschiedliche Formen geben?
Ich denke, soweit sind die Gespräche noch nicht. Die Forschungsinstitute und auch die Universität haben großes Interesse daran, diesen kleinen Wissenschaftstarifvertrag zu haben und zu nutzen. Das ist das eine, aber das andere ist die gesamtpolitische Sicht. Wir brauchen eine gewisse Flexibilität in der Wissenschaft, weil es dort andere Menschen gibt als unter Umständen im öffentlichen Dienst, dennoch sollten wir darauf achten, dass wir nicht zu weit abweichen.