Zweitens: Wie werden die Erkenntnisse aus der Bildungsforschung in die Auswahl der Lesestoffe einfließen?
Drittens: Wie werden die Erkenntnisse in die Ausund Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern eingebracht?
Zu Frage 1: Dem Senat ist die Notwendigkeit verstärkter Leseförderung von Jungen seit Vorliegen der Ergebnisse der ersten PISA-Studie aus dem Jahr 2000 bewusst. Insofern ist die aktuelle Auseinandersetzung mit der OECD-Publikation dieses Jahres eine Erneuerung der Aufforderung, die Aufgabe der Leseförderung differenziert zu verfolgen, um, wie die OECD fordert, Jungen und Mädchen gleichermaßen auf das Leben vorzubereiten. Lesepaten für Grundschulen und die Beachtung des Genderaspekts bei der Arbeit der Leseclubs, die der Senat an allen Grundschulen und in der Sekundarstufe I eingerichtet hat, können als Elemente einer Leseoffensive für Jungen gelten.
Insgesamt bestärken die aktuell zusammengefassten Ergebnisse der Bildungsforschung die Maßnahmenpolitik des Senats, eine Unterrichtsentwicklung zu fördern, die generell einen verbesserten Umgang mit Heterogenität zum Ziel hat.
Zu Frage 2: Sowohl in den Maßgaben zur Gestaltung der Leseclub-Arbeit in den Schulen als auch in den Auswahllisten für den jährlichen Kinder- und Jugendbuch-Wettbewerb „Die zehn Bremer Besten“ werden die Interessenlagen der Jungen berücksichtigt. In der Aus- und Fortbildung am Landesinstitut werden Bücher und Lesematerialien vorgestellt und zur lernstrategischen Nutzung in der schulischen Leseförderung empfohlen, die in besonderer Weise den Interessen von Jungen entgegenkommen und sie zum Lesen anregen können.
Zu Frage 3: Das Landesinstitut für Schule sorgt in der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren sowie in der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Angebote, die der besonderen Leseförderung von Jungen gerecht werden.
Der Genderaspekt im Hinblick auf die Sprach- und Leseförderung ist ein Kernelement in den Ausbildungscurricula für das Fach Deutsch im Vorbereitungsdienst des Landes Bremen und erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachdidaktikern der Universität Bremen. Dies gewährleistet eine direkte Übertragung von neuen Erkenntnissen der empirischen Forschung zur Leseentwicklung bei Jungen in die Lehrerausbildung an der Universität und am Landesinstitut.
Fortbildungen zur Leseförderung unter Berücksichtigung geschlechtersensibler Anforderungen werden regelmäßig durchgeführt. An dem KMK-Projekt „ProLesen – Auf dem Weg zur Leseschule“ ist das Bundesland Bremen beteiligt. Ein besonderes Interesse gilt dabei der Förderung von Jungen in allen Unterrichtsfächern. Im Rahmen einer Fachtagung des Projekts im März 2009 im Bremer Landesinstitut für
Schule war die Leseförderung von Jungen ein ausdrücklicher Schwerpunkt der Fortbildung unter dem Thema „Geschlechtersensible Förderung der Lesemotivation“. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie haben in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, dass das Landesinstitut Empfehlungen gibt. Wie weit ist bekannt, ob und in welchem Maß die Grundschulen diesen Empfehlungen folgen, wissen Sie etwas darüber?
Das Zweite ist, Sie haben in der Antwort auf Frage 3 dargestellt, dass diese Aus- und Fortbildungen dankenswerterweise angeboten werden. Wie werden sie denn angenommen?
Das kann ich Ihnen beides nicht aus dem Stand beantworten. Das ist immer ein Problem, wenn man hier in der Fragstunde steht, dann gibt es Nachfragen, und man wird nach allen möglichen Dokumentationen und Daten gefragt, und in der nächsten Debatte fordern Sie die Eigenständigkeit von Schule und dass die Schulen das selbst entscheiden. Wir haben nicht über alles Kenntnis, was in der Schule stattfindet, aber wir können sicher eine Zahl über die Inanspruchnahme von Kursen nachliefern.
Ich weiß aber, dass das Problem bei den Grundschullehrerinnen natürlich längst erkannt ist, dass wir bei Jungen einen anderen Zugang zu Lesestoff haben, und wir haben durch Sie und auch noch einmal durch andere vielleicht eine Diskussion zur Frage des Girls’ Day angeregt. Ich finde, wir könnten auch parallel dazu, statt einen Boys’ Day durchzuführen, einen Jungen-Lese-Tag einführen. Das wäre zum Beispiel einmal etwas, das wir miteinander diskutieren sollten, ob nicht parallel die Mädchen ausschwärmen, um bestimmte Berufe kennenzulernen – natürlich besonders die ihrer Väter – und andererseits die Jungen in der Schule entsprechend den Lesezugang finden. Das wäre eine Debatte, die sich auch gut organisieren ließe, finde ich, ohne dass wir hier die Eigenständigkeit von Schule berühren.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf DiamorphinAusgabestellen im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt, Woltemath und der Fraktion der FDP.
Erstens: Wird es nach Kenntnis des Senats im Land Bremen Einrichtungen für das Verschreiben von Diamorphin nach dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung geben? Zweitens: Wann kann nach Ansicht des Senats mit der Einrichtung solcher Stellen gerechnet werden beziehungsweise sind Anträge auf Erlaubnis ab sofort möglich? Drittens: Gibt es bereits Richtlinien über die Erlaubnisvergabe, wenn nein, sind Arbeiten diesbezüglich angelaufen, und wann werden solche Richtlinien vorliegen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales geht davon aus, dass auch im Land Bremen Einrichtungen einen Antrag auf Erlaubnis zur Verschreibung von Diamorphin stellen werden. Zu Frage 2: Frühestens nach Inkrafttreten des Gesetzes kann einer Einrichtung auf Antrag das Verschreiben von Diamorphin erlaubt werden. Das Gesetz wurde am 28. Mai 2009 vom Bundestag beschlossen. Der Durchgang durch den Bundesrat steht noch aus. Anschließend muss das Gesetz ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Im Gesetz selbst ist für Ärzte, die nicht an dem Modellprojekt teilgenommen haben, der Erwerb einer suchttherapeutischen Qualifikation, die sich auf die Behandlung mit Diamorphin erstreckt, vorgeschrieben. Für den Erwerb dieser Qualifikation wird die Bundesärztekammer Richtlinien erstellen. Für die vertragsärztliche Versorgung sind Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach dem Sozialgesetzbuch V notwendig. Damit das Arzneimittel mit dem Wirkstoff Diamorphin bezogen werden kann, muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte außerdem einem pharmazeutischen Unternehmer eine Arzneimittelzulassung dafür erteilen. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, können unmittelbar Anträge gestellt werden. Zu Frage 3: Die Erstellung von Richtlinien über die Erlaubniserteilung ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis. Die Erarbeitung von einheitlichen Richtlinien durch die Bundesländer, wie in der Gesetzesbegründung vorgeschlagen, ist sinnvoll. Bremen wird sich an der Erstellung abgestimmter Richtlinien beteiligen. Soweit die Antwort des Senats!
sorts sind denn vorgesehen, um lokal in Bremen und Bremerhaven die Entstehung von Ausgabestellen zu fördern, beziehungsweise ist es vorgesehen, entsprechende Beratungsangebote zu schaffen, oder werden Sie den Weg gehen, gezielt bestehende Einrichtungen anzusprechen?
Zunächst sind wir hier noch in dem Verfahren, und ich gehe davon aus, dass wir mit den bewährten Einrichtungen, die wir in diesem Bereich haben, auch sprechen und darüber entscheiden werden, wo und wie diese Stellen eingerichtet werden können oder sollen.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Hilfen zur Familienplanung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt, Woltemath und Fraktion der FDP.
Erstens: Wie viele Schwangerschaftsabbrüche gab es in den vergangenen Jahren, 2007, 2008, im Land Bremen – Fälle insgesamt und Fälle von Berechtigten nach Paragraf 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen –, und welche Ausgaben entstanden durch die Erstattung der Kosten nach Paragraf 4 des Gesetzes?
Zweitens: Hält der Senat die derzeitige Regelung, wonach die Abtreibungskosten nicht jedoch die Kosten für Verhütungsmittel von Sozialleistungsempfängern vom Land Bremen übernommen werden, für nachvollziehbar und richtig?
Zu Frage 1: Im Jahr 2007 wurden im Land Bremen insgesamt 1682 Schwangerschaftsabbrüche und im Jahr 2008 1551 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Im Jahr 2007 wurden 488 805,44 Euro und im Jahr 2008 458 227,78 Euro für Berechtigte nach Paragraf 1 und Paragraf 4 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen ausgegeben. Über die Anzahl der Abbrüche nach Paragraf 1 beziehungsweise Paragraf 4 wird keine separate Statistik geführt.
Zu Frage 2: Es gibt keine gesetzliche Regelung, die bedürftigen Frauen eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel zusichert. Gleichwohl wird die Proble
matik auch im „Armuts- und Reichtumsbericht des Senats der Freien Hansestadt Bremen 2009“ aufgegriffen. Das Sozialressort spricht sich dafür aus zu prüfen, ob die im Regelsatz enthaltenen Anteile für die Finanzierung von Verhütungsmitteln ausreichend sind. Zudem wird derzeit eine alternative Finanzierung geprüft. – Soweit die Antwort des Senats!
Angesichts der genannten Kostensituation würde mich doch interessieren, ob der aus Ihrem Haus vorgebrachte Standpunkt, nach dem sich Bremen als Haushaltsnotlageland keine Kostenübernahme für Verhütungsmittel leisten könne, weiterhin aufrechterhalten wird. Einerseits sind diese finanziellen Punkte sicherlich von Bedeutung, aber andererseits gebe ich auch zu bedenken, dass es natürlich für die betroffenen Personen auch eine enorme persönliche Erleichterung sein könnte.
Zunächst einmal will ich hier auch ganz deutlich sagen, dass diese Thematik oder dieses Problem nicht über Zahlen und Geldbeträge diskutiert werden kann. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Für mich ist das ein Thema, das eine große Bandbreite hat, die natürlich den Bereich Verhütungsmittel betrifft, auch Schwangerschaftsabbrüche. Insgesamt ist das Thema aber, glaube ich, noch viel weiter zu fassen, und deswegen setzen wir uns auch sehr intensiv in einem Kreis von Experten damit auseinander, um hier eine Regelung zu schaffen, die es jeder Frau ermöglicht, eine freie Entscheidung treffen zu können. Das ist für mich das Entscheidende. interjection: (Beifall bei der SPD)
Frau Senatorin, Sie haben in Ihrer Antwort zum einen auf die Problematik des Regelsatzes abgestellt. Das ist nun einmal Bundessache, daran wird Bremen an sich nicht besonders viel ändern können. Sie haben aber weiterhin auch darauf hingewiesen, dass Sie über eine mögliche alternative Finanzierung nachdenken. Können Sie dem Haus bereits heute Hinweise darauf geben, in welche Richtung Sie denken?
Ja, wir haben uns dort natürlich mit anderen Kommunen verständigt beziehungsweise auch Informationen eingeholt, wie es dort gehandhabt wird, ob es Möglichkeiten gibt, von an
deren an der Stelle auch etwas schon Praktiziertes übernehmen zu können. Es gibt dort sehr unterschiedliche Vorgehensweisen. Wir müssen immer schauen, wir können keine Ausgabe ohne eine medizinische Indikation machen. Sie können nicht die Pille vorhalten und sie verteilen, sondern es bedarf einer medizinischen Indikation, sodass es immer im Zusammenwirken mit Ärzten passieren muss. Wir wissen von anderen Kommunen, dass es teilweise über Stiftungen finanziert wird. Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten, und wir sind zurzeit damit beschäftigt, mit einem breiten Kreis von Expertinnen zu sprechen, darüber bin ich sehr froh, nicht nur für uns hier in Bremen, sondern wir haben dieses Thema auch – Sie haben die Regelsätze angesprochen – in den Arbeitsgruppen auf der Bundesebene, in denen es um die Regelsatzbearbeitung geht, hinterlegt.
Frau Senatorin, bis wann gehen Sie davon aus, dass Sie der zuständigen Deputation beziehungsweise diesem Haus über entsprechende Maßnahmen, die Sie eingeleitet haben, Bericht erstatten können?