Protokoll der Sitzung vom 17.06.2009

Frau Senatorin, bis wann gehen Sie davon aus, dass Sie der zuständigen Deputation beziehungsweise diesem Haus über entsprechende Maßnahmen, die Sie eingeleitet haben, Bericht erstatten können?

Bitte, Frau Senatorin!

Mir ist es sehr wichtig, dass wir hier wirklich – ich habe es angesprochen – die Breite dieses Themas erfassen, und ich will ein weiteres Thema hinzufügen, das derzeit auf Bundesebene und in einigen Bundesländern diskutiert wird, das genau die andere Seite betrifft, nämlich den Teil der künstlichen Befruchtungen und deren Bezahlung. Ich glaube, all das gehört zu der Notwendigkeit der freien Entscheidung von Frauen, und daher muss es auch vor diesem Hintergrund sehr sorgfältig und sehr abgewogen diskutiert werden. Deswegen kann ich Ihnen heute keinen Termin sagen, wann wir die Deputation damit befassen werden, aber wir werden das, wenn dort erste Vorlagen dazu da sind, selbstverständlich tun.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf Arbeitszeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Troedel und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Gibt es Bestrebungen im Land Bremen, die Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste auszuweiten, wenn ja, in welchem Umfang?

Zweitens: Gibt es Bestrebungen im Land Bremen, Bereitschaftszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste im Sinne der am 5. Oktober 2004 veröffentlichten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, C 397/01, zu berechnen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2: Seitens des Senats gibt es keine Bestrebungen im Land Bremen, die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst auszuweiten.

Zu Frage 3: Bereitschaftszeitanteile werden derzeit schon bei der Berechnung der Arbeitszeiten im Rettungsdienst berücksichtigt. – Soweit die kurze Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr, Herr Tschöpe!

Herr Senator, ist es richtig, dass die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen zumindest in der Stadtgemeinde Bremen gegenüber dem Senator für Inneres darauf drängen, die Arbeitszeit von 44 Stunden in der Woche auf 48 Stunden zu erhöhen?

Bitte, Herr Senator!

Vielleicht zur Einführung: Wir haben ganz unterschiedliche Systeme in Bremen und Bremerhaven. In Bremerhaven wird der Rettungsdienst allein von der Berufsfeuerwehr wahrgenommen, insofern ist das eigentlich eine Anfrage, die sich an die Stadtgemeinde richtet und die hier auch nicht richtig platziert ist! Aber gehen wir einmal auf die Verhältnisse in Bremen ein! Hier haben wir dieses duale System, Rettungsdienste bei der Berufsfeuerwehr und Rettungsdienste bei den privaten Trägern, also DRK, ASB, Malteser Hilfsdienst, und der Senator für Inneres vermittelt einfach nur diesen Prozess, das heißt, die Kosten für die Einsätze werden von den Krankenkassen erstattet, und über die Höhe gibt es natürlich Jahr für Jahr immer Streit.

Die Verbände der Krankenkassen vertreten seit Langem die Auffassung, dass die derzeitige Arbeitszeit unter dem Aspekt der Kostensenkung von 44 auf 48 Stunden erhöht werden soll, und das ist der Hintergrund dieses Konfliktes. Wir werden wie bisher daran festhalten, dass diese 44 Stunden angemessen sind, dass sie deswegen auch von den Verbänden bezahlt werden müssen, und dass jede qualitative Ver

änderung im Rettungsdienst seitens der Stadtgemeinde nicht akzeptiert wird.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, noch einmal eben zum Verfahren: Wer entscheidet denn über eine Erhöhung der Arbeitszeit? Sie verwendeten den Begriff „vermittelt“. Nach meiner Kenntnis ist es so, dass sowohl der Senat mit den Leistungserbringern Verträge hat, als auch der Senat diese Leistungserbringer bezahlt. Nach meinem Verständnis folgt daraus auch, dass der Senat die Bedingungen des Rettungsdienstes festsetzt.

Bitte, Herr Senator!

Das ist nicht ganz richtig! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind natürlich beim DRK beschäftigt. Sie werden dort nach den geltenden Arbeitsverträgen, den Tarifverträgen, besoldet, entsprechend ist ihre Arbeitszeit geregelt. Das Problem ist, die Verbände DRK, Malteser Hilfsdienst, ASB stellen ihre Kosten in Rechnung, und die Kassen müssen das bezahlen. Die Kassen können natürlich, wenn sie das nicht akzeptieren, die Verwaltungsgerichte anrufen. Das ist in vielen Bundesländern so geschehen, und letztlich entscheiden dann die Gerichte darüber, ob es angemessen ist oder nicht, und insofern können wir in den Verhandlungen unsere Position deutlich machen, indem wir sagen, 44 Stunden sind angemessen. Eine Erhöhung führt nicht dazu, dass die Arbeit verbessert wird, sondern im Gegenteil. Wir können aber nicht gewähren, dass die Kassen letztlich vor Gericht siegen, und insofern ist das auch dann nicht mehr Sache des Senats.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, nur noch einmal zu meiner Aufklärung: Ich erinnere mich, dass wir hier relativ regelmäßig Änderungen der Feuerwehrgebührenordnung in dieser Bürgerschaft beschließen. Dabei werden auch immer Kostensätze für Rettungstransporte beschlossen. Nun finde ich die Aussage, dass die Kassen einseitig festsetzen können, wie die Arbeitsbedingungen sind, vor diesem Hintergrund etwas erstaunlich. Vielleicht können Sie mir diesen Widerspruch erklären?

Bitte, Herr Senator!

Das ist kein Widerspruch. Wir sind zurzeit in einer Phase der Verhandlungen, das heißt, wir müssen uns über die Kosten im Einzelfall mit den Verbänden verständigen. Nehmen wir ein einfaches

Beispiel: Wenn man sich darüber einigt, – ganz frei gegriffen –, dass jeder Einsatz 100 Euro kosten darf, und die Kassen akzeptieren das am Ende nicht, verweigern also die Zahlung, und sagen, sie halten nur 80 Euro für angemessen – und das ist dann meine Aussage –, dann entscheiden darüber letztlich die Gerichte.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich verlasse einmal diesen Punkt, wie die jeweiligen Einflussmöglichkeiten de facto und de jure sind. Ich möchte noch einmal nachfragen: Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Senat sich dafür einsetzen wird, dass die Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst sich nicht verschlechtern und es bei maximal 44 Stunden Arbeitszeit in der Woche bleiben wird?

Bitte, Herr Senator!

In diesem Punkt haben wir völlige Übereinstimmung.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Ich wünsche dem Senat viel Erfolg!)

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Investitionen in die Wissenschaft“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Spieß!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Beschlüsse des Bundes und der Länder zur Fortsetzung des Hochschulpaktes 2020, der Exzellenzinitiative und des Paktes für Forschung und Innovation?

Zweitens: Mit welchen Mitteln aus den drei Pakten kann Bremen rechnen, und welcher Kofinanzierungsbedarf kommt auf Bremen zu?

Drittens: Wie will der Senat die erforderliche Kofinanzierung sicherstellen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Alle drei Pakte haben nach Feststellung des Senats in ihrer jeweils ersten Phase für die Entwicklung von Wissenschaft und Forschung im Land Bremen eine sehr positive Wirkung entfaltet,

einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes geleistet und erhebliche Bundesmittel nach Bremen geleitet. Die Fortsetzung der drei Pakte liegt deshalb im Interesse des Landes Bremen.

(Beifall bei der SPD)

Zu den Fragen 2 und 3: Sofern der bis zum Jahr 2015 prognostizierte bundesweite Zuwachs von rund 275 420 zusätzlichen Studienanfängern eintritt, und sofern Bremen seine Anfängerzahlen auf dem bisherigen Niveau halten kann, können sich aus der Phase II des Hochschulpaktes für Bremen Bundesmittel in der Größenordnung von insgesamt bis zu 30 Millionen Euro ergeben. Die Komplementärfinanzierung der Phase II wird ebenso wie die Komplementärfinanzierung der Phase I aus dem Programm zur Verbesserung von Lehre und Studium zu finanzieren sein.

Im Rahmen der Exzellenzinitiative hängt die Höhe der Bundesmittel davon ab, inwieweit es Bremen gelingt, auch in der zweiten Phase mit Förderanträgen erfolgreich zu sein. Vorgesehen ist, dass Bremen in der Phase II die Fortsetzung der in der Phase I gewonnenen drei Anträge und bis zu fünf Neuanträge einreichen wird. Aussagen zum Gesamtvolumen der Förderanträge sind erst möglich, wenn die konkret beabsichtigten Anträge der Universität Bremen vorliegen werden. Im Rahmen der Exzellenzinitiative bewilligte Anträge werden – wie auch in der ersten Phase – vom Bund und vom Sitzland im Verhältnis 75 zu 25 finanziert.

Mit dem Pakt für Forschung und Innovation soll das jährliche Budget der von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Wissenschafts- und Forschungsorganisationen von 2011 bis 2015 um jährlich fünf Prozent – statt der bisher geltenden Steigerung um drei Prozent – erhöht werden. Bremen profitiert bislang aufgrund der sehr erfolgreichen Drittmitteleinwerbungen unserer Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen erheblich von der gemeinsamen Forschungsförderung des Bundes und der Länder. So stand zum Beispiel dem Nettozufluss für Bremen im Jahr 2007 in Höhe von insgesamt rund 133 Millionen Euro ein Finanzierungsbeitrag des Landes Bremen in Höhe von rund 26 Millionen Euro gegenüber.

In welchem Umfang Bremen im Zeitraum 2011 bis 2015 Fördermittel aus der gemeinsamen Forschungsförderung erhalten wird, lässt sich derzeit nicht quantifizieren. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Bremen weiterhin erheblich mehr Mittel erhalten wird, als es selbst einzahlt. Die jährliche Steigerung um fünf Prozent führt jedoch zunächst zu Mehrkosten für das Land Bremen. Der Präsident des Senats hat bei der Konferenz der Regierungschefs des Bundes und der Länder am 4. Juni 2009 ebenso wie einige andere Länder in einer Protokollerklärung deutlich gemacht, dass das Land Bremen die angestrebte Steigerungsrate von fünf Prozent jährlich nur dann verwirklichen kann, wenn sich die prognostizierten Steuereinnahmen wie

der deutlich besser entwickeln und die Mehrkosten ohne Neuverschuldung bewältigt werden können. – Soweit die Antwort des Senats!