Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde, ob sinnvoll, notwendig oder nicht sei dahingestellt, gibt jedenfalls Gelegenheit, die Architektur unser Freien Hansestadt Bremen und das Umgehen und das Klima im gemeinsamen Haus einmal zu beleuchten. Herr Woltemath hat eben schon zu Recht den Begriff des Zwei-Städte-Staates genannt. Wir unterscheiden uns von den beiden anderen Stadtstaaten Berlin und Hamburg, das sei noch einmal gesagt. Wir unterscheiden uns, weil wir zwei Städte und zwei verfassungsautonome Gemeinden sind. Wir sind nicht eine Hauptstadt und eine Kreisstadt, sondern wir begegnen uns in Gleichordnung, nicht in Über- und Unterordnung. Wir begegnen uns auch nicht par ordre du mufti, der eine sagt, und der andere folgt, sondern wir begegnen uns partnerschaftlich und auf Augenhöhe.
Das ist unsere gemeinsame Aufgabe hier im Parlament, vom Senat zum Magistrat und von der Stadtverordnetenversammlung zu diesem Hause. Das muss die Geschäftsgrundlage sein, in der wir in Bremen miteinander umgehen. Deswegen wird es und gab es übrigens auch nie in der Geschichte Bremens den Versuch, dass der Senat Bremerhaven gängelt oder die Keule herausholt. Da muss man aufpassen! Einer hat es schon gesagt, ich teile das, „wer die Keule herausholt, muss am Ende wissen, ob er nicht möglicherweise den Stadtstaat Bremen dabei mit erschlägt“. Deswegen: Es gibt keine Alternative als auf Verständigung, Partnerschaft und Dialog in Augenhöhe zu setzen, das ist für mich völlig klar.
Zum partnerschaftlichen Verhältnis gehört, dass man in beiden Gemeinden dieses Stadtstaates die Fragen stellt, die sich aufdrängen, die offenkundig und berechtigt sind. Übrigens heißt es in unserer Landesverfassung auch nicht, der Senat führt die Aufsicht über die Stadtgemeinde Bremerhaven, sondern da steht: „Der Senat führt die Aufsicht über die beiden Gemeinden.“ Das fällt uns manchmal nicht so richtig auf, weil der Senat, wie wir wissen, gleichzeitig so etwas Ähnliches ist wie der Magistrat der Stadt Bremen. Wir haben da eine Identität in den Institutionen, aber wir haben eine Gleichordnung der Gemeinden.
Zum partnerschaftlichen Verhältnis gehört, das sagte ich bereits, dass man Fragen, die sich aufdrängen, stellt und auch den Anspruch gegenseitig hat,
dass sie beantwortet werden. Es drängen sich Fragen auf, davon ist hier schon gesprochen worden. Natürlich, wenn ein Projekt so finanziell aus dem Ruder läuft, dann muss aufgeklärt werden! Wir sind auf dem Wege, das zu tun. Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass das Verhältnis des Landes zu diesem Projekt eindeutig geregelt ist, nämlich in einem Zuwendungsbescheid zur Stadtgemeinde Bremerhaven. Das heißt, dass natürlich die Verwendung dessen, was vom Land zur Verfügung gestellt worden ist, in Bremerhaven geprüft wird. Ich finde den Weg richtig, einen Sonderprüfer einzusetzen, der in alle Bücher schauen kann und der uns am Ende einen Bericht gibt.
Wir haben – da, denke ich, gibt es überhaupt keine Diskrepanz zwischen Bremen und Bremerhaven – ein gemeinsames Interesse, das auch zu klären. Der eigentliche Grund, weshalb es zu der Einladung zu diesem Gespräch gekommen ist, ist ja ein viel weitreichenderer, nämlich dass wir vor einer Phase stehen, wo es überhaupt keine Alternative gibt, als dass Bremen und Bremerhaven erkennen, dass sie in einem Boot sitzen und gemeinsam rudern müssen, und zwar in die richtige Richtung.
Der Bundespräsident unterzeichnet in diesen Tagen das Gesetz. Damit ist die Schuldenbremse, das Ziel ab 2020 keine neuen Schulden aufzunehmen, und auch die Konsolidierungshilfe für den Stadtstaat Bremen verbunden. Damit ist nicht der Haushalt der Stadt Bremen oder nur des Landes Bremen oder nur der Haushalt der Stadtgemeinde Bremerhaven gemeint, damit ist der Gesamthaushalt des Stadtstaates Bremen gemeint, der im Jahre 2020 das Ziel erfüllen muss, dass keine neue Schulden aufgenommen werden. Deswegen gibt es gar keine Alternative als zusammenzuarbeiten.
Entweder wir schaffen es gemeinsam, oder wir haben gemeinsam ein Problem, das ist die Alternative, nichts anderes. Deswegen müssen wir miteinander darüber reden, wie wir die Haushaltspolitik in den nächsten Jahren kompatibel machen. Dieses Gespräch, zu dem Bürgermeisterin Linnert und ich eingeladen haben, sollte ein Gespräch sein, und war es auch mit dem Kollegen Teiser, in dem wir uns schon in einem ganz frühen Stadium darüber verständigen, wie wir gemeinsam diesen Prozess, der ja in der Konkretisierung ist, nachdem das Grundgesetz so beschlossen worden ist, zwischen Bremen und Bremerhaven gestalten.
Um das noch einmal in Erinnerung zu rufen, es wird jetzt, in der zweiten Hälfte dieses Jahres und der ersten Hälfte nächsten Jahres, darum gehen, dass wir eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern, die Konsolidierungshilfe bekommen, verhandeln, in der Abbauschritte des Finanzierungsdefizits des Stadtstaates Bremen für die nächsten zehn Jahre enthalten sind. Das setzt voraus, dass man eine Finanzplanung in Bremen und in Bremerhaven hat, die zusammengehört und die zusammenpasst, und wenn es nicht zusammenpasst, dann vergeben wir die Chance auf 300 Millionen Euro jährlich. Das kann niemand wollen, und deswegen müssen wir zusammenarbeiten, auch ganz besonders an diesem Punkt.
Was die Vorbereitung dieses Gesprächs angeht: Ich gehe fest davon aus, dass weder der Oberbürgermeister noch ich, noch der Stadtkämmerer, noch die Finanzsenatorin zu diesem Punkt schriftliche Vorbereitungen brauchen, weil uns diese Perspektive und diese Problematik so gegenwärtig ist, dass wir über die strategischen Linien, die daraus resultieren, überhaupt kein Beamtenpapier brauchen. Ich bin, das habe ich auch gleich danach gesagt, durchaus nicht nur nicht begeistert gewesen, sondern es hat mich verärgert, ich fand es falsch, dass der Oberbürgermeister dieses Gespräch nicht wahrgenommen hat. Aber, meine Damen und Herren, Stichwort Operette oder nicht, ich habe überhaupt keine Lust, und ich finde das auch nicht im Interesse Bremens, dass wir uns an dieser Stelle damit lange aufhalten, sondern wir haben mit Bürgermeister Teiser vereinbart, dass wir uns vierteljährlich in solchen Spitzengesprächen treffen werden.
Warten Sie es ab! Der Oberbürgermeister hat mir und auch der Finanzsenatorin mit Datum vom 11. Juni einen Brief geschrieben, in dem steht, dass auch er solche Spitzengespräche zur Umsetzung der Föderalismuskommissionsergebnisse in Bremen für notwendig hält. Dem Brief ist zu entnehmen, dass er auch in Zukunft daran teilnehmen wird,
und er hat gebeten, für die nächste Sitzung bestimmte Fragen auf die Tagesordnung zu setzen, das werden wir tun. Wir sind also auf dem richtigen Wege, es hat holprig begonnen, es geht hoffentlich gut weiter. Verständigung, das ist das Ziel, gemeinsam mit Bremen und Bremerhaven die Zukunft zu meistern, an diesem Weg der Verständigung, an dieser partnerschaftlichen Art und Weise des Umgangs sind die Finanzsenatorin und ich hochgradig interessiert. – Vielen Dank!
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich meinen Blick ein wenig nach links wenden in Richtung Herrn Spielhoff, dem scheidenden Präsidenten des Landesrechnungshofes. Sehr geehrter Herr Spielhoff, ich glaube, Sie haben das letzte Mal auf dem Stuhl Platz genommen, auf dem Sie viele Jahre gesessen haben, die Debatten hier im Parlament verfolgt haben. Die Funktion des Präsidenten ist ja vom Parlament gewählt, und Sie stehen ja eigentlich an unserer Seite, die Exekutive mit zu kontrollieren: Wir als Verfassungsorgan und Legislative empfinden Sie eigentlich immer auch als Bündnispartner, und ich glaube auch, dass Sie Ihre Funktion, Ihr Haus in einer ganz besonderen Profilierung herausgestellt haben.
Meine Damen und Herren, ich kann mich noch oft erinnern, wenn Herr Spielhoff den Bericht des Landesrechnungshofspräsidenten ankündigte, sagte er immer: Herr Weber, wir machen das ganz spät. Wir müssen das so spät machen, dass die Redaktionen schon geschlossen haben, damit am nächsten Tag, wenn die Pressekonferenz gemacht wird, nicht schon alles in der Zeitung nachzulesen ist. Das haben wir immer wunderbar hinbekommen. Ich finde, das war auch immer sehr spaßig, wenn wir dann mit den Sackkarren die Fahrstühle hochgefahren sind und die Berichte hier abgeliefert haben.
Es war ein sehr konstruktiver Aspekt, Herr Dr. Schrörs hat das ja am letzten Freitag im Haushaltsund Finanzausschuss ebenfalls bei der Verabschiedung von Herrn Spielhoff noch einmal deutlich gemacht. Herr Spielhoff war ein fairer und sehr konstruktiver Präsident des Landesrechnungshofs, der den spitzen Finger in die Wunden gelegt hat, der kritisch nachgeschaut hat, der mit seinem Kollegium ein konsequenter Prüfer war, aber sich auch immer von der notwendigen Interessenslage unseres Bundeslandes hat leiten lassen. Herr Spielhoff, wir werden Sie noch in einem besonderen Maße verabschieden, aber ich möchte es wahrgenommen haben, Ihnen heute hier im Parlament meinen Dank auszusprechen und alles Gute zu wünschen!
Die Wahlvorschläge sind in der Mitteilung des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft beziehungsweise im Antrag des Abgeordneten Timke enthalten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft schlägt Ihnen vor, Frau Bettina Sokol zur Präsidentin des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen zu wählen. Da der Vorstand den Rechnungsprüfungsausschuss gebeten hatte, das Verfahren durchzuführen und so seine Entscheidung vorzubereiten, gebe ich Ihnen als Vorsitzender dieses Ausschusses einen kurzen Bericht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 6. März einen Unterausschuss gebildet, dem als Mitglieder beziehungsweise als Gäste mit gleichen Rechten Vertreter aller Fraktionen dieses Hauses angehörten. Dieser Unterausschuss hat in drei Sitzungen von den insgesamt 15 Bewerberinnen und Bewerbern 11 persönlich angehört, die übrigen Bewerberinnen und Bewerber erfüllten nach unserer einhelligen Auffassung nicht die Voraussetzungen für die Stelle des Rechnungshofspräsidenten oder -präsidentin, im Wesentlichen deswegen, weil die in der Ausschreibung geforderte „Erfahrung in leitenden Funktionen größerer Organisationseinheiten“ fehlte.
Einer der nicht eingeladenen Bewerber hat dagegen Widerspruch eingelegt, dem der Unterausschuss jedoch nicht gefolgt ist, denn er erfüllte offensichtlich nicht die zwingenden Anforderungen für die Wahrnehmung dieser Stelle. Nach unserer Auffassung war dies insgesamt und besonders auch zusätzlich daran zu erkennen, dass der Bewerber sich noch vor jeder Sichtung der Bewerbungsunterlagen, bevor das Verfahren überhaupt begonnen hatte, in einer E-Mail nicht nur an Herrn Timke, sondern an alle Abgeordneten dieses Hauses gewandt hat. Die Botschaft dieser E-Mail war: Es handelte sich insgesamt ohnehin und von vornherein bei dem Bewerbungsverfahren um eine Irreführung. Es wird auch ein Wort gebraucht, das ich jetzt wegen des parlamentarischen Brauchs hier nicht zitieren möchte. Die Fähigkeit zur kollegialen Führung des Rechnungshofs und zur ko
operativen Arbeit, wie sie auch in der Ausschreibung verlangt wird, lag hier nach unserer einhelligen Auffassung deswegen definitiv nicht vor, meine Damen und Herren!
Der Unterausschuss ist dann nach sorgfältiger und ausführlicher Abwägung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen wie der Vorstellungsgespräche einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, als die geeignetste Bewerberin Frau Bettina Sokol vorzuschlagen, dem sind dann der Rechnungsprüfungsausschuss und der Vorstand der Bürgerschaft jeweils einstimmig gefolgt.
Frau Sokol ist ausgebildete Juristin, sie hat nach erster Tätigkeit im Verwaltungsgericht in Bremen drei Jahre am Bundesverfassungsgericht gearbeitet. Ihre hohe juristische Kompetenz ist auch an der Liste ihrer Veröffentlichungen zu sehen. Im Jahr 1996 ist Frau Sokol zur Landesbeauftragten für Datenschutz und dann später auch für Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen gewählt worden. In dieser Funktion ist sie im Jahr 2004 einstimmig vom Landtag in Düsseldorf bestätigt worden. Sie hat dort ein Amt aufgebaut und geleitet, das in seiner Größe und vor allen Dingen in seiner unabhängigen Stellung und Aufgabenwahrnehmung gegenüber Regierung, Parlament und Öffentlichkeit einem Rechnungshof sehr verwandt und ähnlich ist. Sie hat die Leitung dieses Amtes nach innen wie nach außen mit großem Erfolg und Anerkennung wahrgenommen. Nachgewiesene Erfahrung, hohes Problembewusstsein über die Pflichten und zukünftigen Aufgaben eines modernen Rechnungshofs und der uns sicher vermittelte Eindruck ihrer Fähigkeit zu kooperativer Führung waren entscheidende Gesichtspunkte für uns, Frau Sokol für dieses bedeutende Amt unserer Freien Hansestadt vorzuschlagen. Ich bitte Sie deshalb, diesen Vorschlag zu unterstützen, und ich freue mich schon auf eine gute, kontroverse und konstruktive Zusammenarbeit zum Nutzen unseres Landes!
Gestatten Sie mir zwei persönliche Sätze: Der Präsident der Bürgerschaft hat die Arbeit des scheidenden Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Spielhoff, schon gewürdigt. Ich kann mich als Vorsitzender des Ausschusses dem nur anschließen. Sie haben sich hohen Respekt und Anerkennung erworben, Sie haben wirklich das Ansehen und die Wirkung des Rechnungshofs gemehrt, und trotzdem, Herr Spielhoff, war die Zusammenarbeit mit Ihnen ein Vergnügen. Dafür möchte ich Ihnen danken, und ich glaube, im Namen des ganzen Hauses sprechen zu können: Ganz herzlichen Dank für Ihre Arbeit, ich wünsche Ihnen alles Gute! (Beifall)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden heute die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs neu besetzen. Für diese Position gibt es zwei Bewerber, nämlich Frau Bettina Sokol, derzeit Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, und Herrn Prof. Dr. Werner Müller, Hochschullehrer an der Fachhochschule Mainz. Der Bürgerschaftsvorstand favorisiert Frau Bettina Sokol, ich schlage Ihnen, meine Damen und Herren, Herrn Prof. Dr. Müller vor, der sich ebenfalls fristgerecht auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat. Warum habe ich Ihnen heute mit Prof. Dr. Müller einen eigenen Vorschlag unterbreitet? Nun, meine Damen und Herren, der Unterausschuss des Rechnungsprüfungsausschusses war im Rahmen der Stellenausschreibung mit der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber betraut. Seine Aufgabe, aus den eingegangenen Bewerbungen auf die Stellenausschreibung die qualifizierteste Person auszuwählen und dem Vorstand der Bürgerschaft vorzuschlagen, ist der Ausschuss nicht gerecht geworden. Denn nicht Frau Sokol, sondern Herr Prof. Dr. Müller ist für diese Position objektiv betrachtet der fachlich geeignetste Kandidat. Die unbestreitbaren Qualifikationen, die Frau Sokol als Verwaltungsrichterin und Datenschutzbeauftragte erworben hat, sind für die zu besetzende Position irrelevant. Wie eine Datenschutzexpertin nicht zur Chefärztin eines Landeskrankenhauses berufen werden könnte, so benötigt der Landesrechnungshof einen Rechnungswesenexperten als Präsidenten. Angesichts der dramatischen Finanzlage Bremens müssen das Controlling in der öffentlichen Verwaltung verbessert, Kosteneinsparpotenziale erschlossen und Ausgaben kritisch hinterfragt werden. Frau Sokol kann diesen hohen Anforderungen kaum gerecht werden. Ihre, wie gesagt, unbestreitbare juristische Ausbildung umfasst keine finanzwissenschaftlichen Inhalte. Meines Wissens ist sie bislang auch noch nicht in den Bereichen Rechnungswesen und Controlling tätig gewesen, bringt somit auch keine Praxiskenntnisse mit. Sie würde also mit einem Arbeitsgebiet konfrontiert, für das sie weder eine einschlägige Ausbildung noch Berufserfahrung hat. Im Gegensatz dazu hat Herr Prof. Dr. Müller Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre studiert sowie im Bereich Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik promoviert. Er lehrt seit über zwölf Jahren Rechnungswesen und Controlling an der Fachhochschule Mainz, darüber hinaus war Prof. Dr. Müller etwa neun Jahre lang in der Wirtschaft tätig, zuletzt als Finanzmanager in der deutschen Gruppe eines dänischen Konzerns. Er ist gelernter Industriekaufmann, geprüfter Finanzbuchhalter und hat sein Handwerk von der Pike auf gelernt. Der Bewerber bringt damit die idealen Voraussetzungen mit, um die ausgeschriebene Position optimal auszufüllen.
Meine Damen und Herren, nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie Paragraf 9 des Bremischen Beamtengesetzes sind öffentliche Ämter nach Befähigung und Leistung zu vergeben ohne Rücksicht auf Parteizugehörigkeit oder persönliche Beziehungen. Das gilt selbstverständlich auch für den Präsidenten des Rechnungshofes, denn die Stelle war öffentlich auszuschreiben. Von Parteiferne kann bei Frau Sokol nun wahrlich keine Rede sein. 1996 wurde sie auf Vorschlag vom Bündnis 90/Die Grünen zur Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt. 2004, nur ein Jahr vor der Landtagswahl, ist Frau Sokol unter Rot-Grün für weitere acht Jahre in Ihrem Amt bestätigt worden. 2005 kam es dann zum Regierungswechsel in Düsseldorf, seitdem gibt es permanente Spannungen zwischen der CDU-geführten Landesregierung und der Datenschutzbeauftragten, darüber hat auch die Presse ausführlich berichtet. Frau Sokol kann sich keine realistischen Chancen ausrechnen, 2012 erneut zur Datenschutzbeauftragten von NRW gewählt zu werden. Da kommt die vakante Position des Rechnungshofpräsidenten in Bremen gerade recht, hier sitzen die Grünen zusammen mit der SPD auf der Regierungsbank. Was liegt aus grüner Sicht näher, als eine parteinahe Kandidatin, die sich in NRW nicht mehr wohl fühlt und deren Posten nach 2012 wohl auch nicht von ihr wieder besetzt wird, an die Weser zu holen und ihr ein gut dotiertes Spitzenamt zuzuschustern? Herr Dr. Güldner, ich möchte Sie jetzt persönlich ansprechen: Mit diesem Personalvorschlag haben sich die Grünen in der Bürgerschaft selbst demaskiert.
Als Oppositionspartei hat Ihre Fraktion der damals regierenden Koalition wiederholt Filz- und Vetternwirtschaft bei der Besetzung von Spitzenämtern vorgeworfen. Heute, da die Grünen selbst an den Schalthebeln der Macht sitzen, sind die hehren Grundsätze von einst vergessen.