Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

Die Frage einer zeitlichen Begrenzung ist, glaube ich, kein großes Problem, weil ich überzeugt davon bin, dass jetzt mit der Ferienzeit auch diese Sonntagsöffnung gut angenommen wird, und ich bin davon überzeugt, dass wir im nächsten Jahr beschließen werden, aus dieser Einjahresregelung eine langfristige Regelung zu machen. Der Vorwurf von Herrn Müller, dass es mit den Betroffenen nicht besprochen worden ist, ist falsch. Wir als CDU-Fraktion sind auch bei den Betroffenen im Mediterraneo gewesen, und genau von dort kommt gerade der Wunsch der Sonntagsöffnungen.

Was wir nicht mittragen können, ist der Antrag der FDP, weil Sie hier einmal einen Komplettstrich ziehen und selbst die kirchlichen Feiertage erst einmal herausnehmen, um sie dann eventuell über Ortsgesetzgebung wieder einzuführen, das halten wir für nicht richtig. Wir finden diesen Schritt, der jetzt getan wird, richtig, und dementsprechend werden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen.

Eines, und das kann ich als Bremerhavener natürlich auch gut sagen, ist natürlich auch die Frage der anderen touristischen Entwicklungen im Land Bremen. Ich finde, wir haben jetzt eine gute Chance, indem wir sagen, wir haben versuchsweise im Bereich des Mediterraneo die Sonntagsöffnung an 20 Tagen mit fast freiem Sortiment, der Magistrat wird das dann ja beschließen. Die Frage ist dann, sich das für die anderen Bereiche in Bremen noch einmal anzuschauen. Ich glaube schon, dass die Frage Schnoor, Viertel und Böttcherstraße eine ist, über die man auch, wenn man Erfahrungen gesammelt hat, dann diskutierten sollte, um auch keine Unfairnisse gegenüber Bremen walten zu lassen. Wir hatten in der ersten Diskussion noch die Besorgnisse der Kammern, die Angst hatten, dass plötzlich Bremerhaven mit dem Einzelhandelsbereich in Bremen groß in Konkurrenz geht, das glaube ich so nicht.

Die Frage, die Sie als Sozialdemokraten ausgesprochen schwierig mit ihrem Antrag gelöst haben, den wir natürlich so nicht mittragen können, weil es ja eigentlich eine Aufforderung an die Betreiber ist, man weiß gar nicht so richtig, an wen sie das eigentlich richten wollen – –. Wir sagen, der Gesetzentwurf an sich ist so weit in Ordnung, und ich bin Herrn Dr. Möllenstädt dankbar, weil mir der Brief auch vorliegt, der ja einen sehr interessanten Inhalt hatte und dem man sich natürlich auch für kommende Zeiten und Gespräche einmal merken muss, weil es nicht alles ganz

so parteineutral zugeht, wie die eine oder andere Gewerkschaft den Anschein erwecken will.

Ich denke, wir haben heute für Bremerhaven eine gute Entscheidung getroffen. Ich glaube, wir eröffnen dem Mediterraneo insbesondere deswegen eine große Chance, wenn wir daran denken, dass am 27. Juni 2009 das Klimahaus endlich eröffnet wird, sodass bei uns das, was wir im Bereich von Tourismus geschaffen haben, dann voll an den Markt gehen kann, und ich glaube, es ist im Interesse aller hier im Hause, dass wir dort großen Erfolg haben. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin ja froh, dass wir jetzt wieder zu einer sachlichen Debatte zurückgefunden haben! Nach dem Beitrag von Frau Nitz und Herrn Dr. Möllenstädt dachte ich schon, dass die Welt anhand dieses Gesetzes untergehen würde. Sie hatten dort ganz andere Gründe als Herr Dr. Möllenstädt angeführt, die waren geradezu entgegengesetzt, und da bin ich doch sehr froh, dass Herr Bödeker zu einer sachlichen Debatte beigetragen hat.

Ich möchte erläutern, worum es eigentlich in den Änderungen in diesem Gesetzentwurf geht, weil es auch ein bisschen durcheinandergeraten ist. Da geht es im Grunde um drei Sachen, die darin geändert werden. Erstens gibt es eine Klarstellung, um welche Gebiete es eigentlich in Bremen und Bremerhaven geht, die darin abschließend aufgeführt sind. Dann geht es um die Erweiterung – um das Gebiet Alter Hafen, Museumshafen und Weser in Bremerhaven – und darum, dass in diesem Gebiet Alter Hafen, Museumshafen und Weser an 20 von 40 Sonntagen ein erweitertes Warenangebot angeboten werden darf und dass dieser Paragraf auf den 30. September 2010 befristet wird. Das ist das, was wir jetzt ändern, das noch einmal zur Klarstellung!

Jetzt möchte ich kurz etwas dazu sagen, weshalb wir das tun! Wir machen es deswegen, Herr Liess ist darauf vorhin schon eingegangen, weil dieses Gebiet Alter Hafen, Museumshafen und Weser immer mehr den Charakter eines touristischen Gebietes bekommt. Wir haben dort das Auswandererhaus, den Zoo am Meer, das Schifffahrtsmuseum und demnächst auch das Klimahaus. Mitten in diesem Gebiet liegt das Mediterraneo, und wir haben es heute mit Touristen und Touristinnen zu tun, für die zum Freizeitverhalten heute auch das Einkaufen am Sonntag gehört, auch wenn Sie das nicht so erkennen mögen, Frau Nitz. Das sind dann natürlich auch zusätzliche Kunden für dieses Gebiet. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Das heißt für uns, dass wir eine Abwägungsentscheidung treffen müssen, und deswegen auch die Befristung. Wir haben die Interessen der Einzelhändler, der Touristen und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Gebiet des Mediterraneos abgewogen. Wir respektieren den Wunsch der Einzelhändler in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation, dass sie die Chance auf Etablierung in einem neuen touristischen Umfeld haben möchten, und wir respektieren auch den Wunsch der Touristen und Touristinnen, dass sie ein geändertes Freizeitverhalten haben wollen, aber wir sind auch der Auffassung, dass das nicht zulasten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gehen darf, und deswegen treffen wir da auch eine Abwägungsentscheidung.

Es darf nicht sein, dass es das Problem der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist, dass die Einzelhändler sich mittlerweile einen ruinösen Wettbewerb liefern. Es darf auch nicht sein, dass immer mehr 400Euro-Jobs im Einzelhandel Realität sind und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängt werden. Seit den Neunzigerjahren sind es in Bremerhaven 1 800 gewesen, das sind 35 Prozent der gesamten Arbeitsplätze im Einzelhandel. Das ist eine große Zahl, und bundesweit haben wir den gleichen Trend, jeder dritte Arbeitsplatz im Einzelhandel ist mittlerweile eine geringfügige Beschäftigung. Diese Jobs werden hauptsächlich von Frauen wahrgenommen und sind nicht existenzsichernd. Auch wir als Allgemeinheit zahlen für diese Jobs, sie sind im Fachjargon dann die sogenannten Aufstocker, davon haben wir allein in der Stadt Bremen 10 000, und das ist kein Trend, den wir fördern wollen. Dieser Trend ist rückgängig zu machen. Wir verstehen natürlich, dass die Einzelhändler im Mediterraneo sagen, dass 400-EuroJobs ganz klasse sind, weil sie nämlich genau die Wochenendzuschläge bei den 400-Euro-Jobs dann nicht zahlen müssen, aber bei den Sozialversicherungspflichtigen schon. Wir wollen, dass die Menschen dort angemessen tariflich bezahlt werden, und deswegen gibt es auch unseren Antrag, in dem wir die Stadtgemeinde Bremerhaven auffordern, sich bei den Einzelhändlern im Mediterraneo dafür einzusetzen, dass es dort für die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer eine tarifliche Bezahlung gibt.

Darüber hinaus wollen wir, das ist hier auch schon mehrfach Gegenstand der Debatte gewesen, den Senat und die Tarifparteien bitten, erste Schritte einzuleiten, um die einschlägigen Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, ver.di hat dazu bereits einen Vorstoß gemacht und auch einen Antrag bei der Arbeitssenatorin gestellt. Die Arbeitssenatorin braucht eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesarbeitsministerium, damit das funktioniert.

Wir haben das Gesetz deswegen bis zum 30. September 2010 begrenzt, weil wir nämlich genau diese Zeit brauchen, um das voranzutreiben, und es ist für uns die Abwägungsentscheidung, dass wir sagen, das Klimahaus wird jetzt eröffnet. Die Einzelhänd

ler brauchen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation Klarheit, aber wir brauchen auch Klarheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sie sollen gesicherte Arbeitsverhältnisse haben, und wir wollen nicht immer mehr 400-Euro-Jobs im Einzelhandel haben. Insofern bitten wir um Zustimmung zu dem Gesetz, zu dem Antrag, und den FDP-Antrag lehnen wir ab! – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Liess.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Anmerkungen möchte ich doch noch einmal machen. Wenn hier in der Debatte insbesondere eben von Herrn Dr. Möllenstädt ausgeführt worden ist, es müsste Rechtsgleichheit für alle Bereiche gelten, dann, glaube ich, haben Sie nicht zur Kenntnis genommen, dass es eine Unterscheidung zwischen den Gebieten gibt. Wir weisen extra Tourismusgebiete aus, weil sie eine besondere Funktion in diesen beiden Städten haben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Daher ist das, was Sie vorschlagen, in allen Stadtteilen alles gleich möglich zu machen, was Frau Nitz gesagt hat, die Sonntagsöffnung als eigener Anlass, genau das, was wir nicht wollen! Wenn Sie sagen, wir haben auf der einen Seite nicht die Kraft, alles zu verhindern, oder auf der anderen Seite nicht die Kraft, wie Sie das so schön ausgedrückt haben, endlich einmal etwas Neues vorzulegen, dann sage ich Ihnen eindeutig, unsere Kraft liegt darin, dass wir die Sonntagsöffnung insgesamt begrenzen wollen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir wollen nicht den ungezügelten Wettbewerb an jedem Sonntag, aber wir nehmen auch zur Kenntnis, dass es gerade in touristischen Gebieten die Bedürfnisse gibt, und ich denke, das ist eine richtige Position, die wir in diesem Gesetz vorschlagen.

(Beifall bei der SPD)

Dann habe ich die Fragen nicht verstanden, die hier mit dem Staubsauger anfangen und damit enden, was denn die Rolle der Stadtgemeinde sei. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf doch einmal zu lesen! Darin steht, was sie machen sollen. Sie sollen festlegen, wie denn das zukünftige Warenangebot an den 20 weiteren Ta––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

gen tatsächlich ist. Wer lesen kann, ist eben eindeutig im Vorteil!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Dann will ich ein Letztes noch dazu sagen! Hier ist seitens der CDU, der wir ansonsten ja anscheinend relativ nahe sind,

(Abg. Frau M o t s c h m a n n [CDU]: Gar nicht wahr!)

und der FDP der Eindruck erweckt worden, die Regierungskoalition müsse sich bei solch einem Gesetz der Neutralität befleißigen. Nein, das müssen wir natürlich nicht, sondern wir haben darauf zu achten, dass die Menschen aus einem Gesetz nicht Nachteile erleiden! Das heißt für uns eindeutig, wenn es im Rahmen und in Begleitung dieser Gesetzgebung gelingt, dass wir allgemeinverbindliche Tarifverträge im Einzelhandel bekommen, dann ist dies eine positive Entwicklung für die Beschäftigten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir sind in dieser Frage eben nicht neutral, weil genau das tatsächlich unsere politische Absicht ist! – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat Herr Staatsrat Dr. Schulte-Sasse.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zwei grundsätzliche Anmerkungen machen und zum Dritten einige Argumente aus der Debatte kurz kommentieren.

Die erste grundsätzliche Anmerkung: Es war uns mit diesem Änderungsentwurf des Gesetzes ein großes Anliegen, keine ordnungspolitische Kurskorrektur zum Bremer Ladenschlussgesetz vorzunehmen. Wir haben keine Kurskorrektur vorgenommen. Es gilt nach wie vor das Prinzip – und das ist in Richtung FDP wichtig zu betonen, ich komme aber gleich noch einmal darauf zurück –, dass der Sonntag dem Bremer Gesetzgeber und dem Bremer Senat sehr heilig ist und dass wir kein Interesse daran haben, an dem Schutz des Sonntags zu rütteln.

Wir hatten aber auf der anderen Seite ein Problem, das pragmatisch zu lösen war, ohne dass wir dieses Grundprinzip infrage stellen wollten. Das pragmatisch zu lösende Problem war, dass wir ein neu eröffnetes Gebiet mitten in einer touristischen Meile hatten, das innerhalb dieser touristischen Meile eine

eigenständige touristische Bedeutung hatte, im Rahmen des geltenden Bremischen Ladenschlussgesetzes sein Potenzial im Tourismus aber nicht nutzen konnte. Folglich war eine Lösung zu finden, die dies ermöglichte, und ich glaube, darauf haben sowohl Herr Liess als auch Herr Bödeker hingewiesen, dies ist gelungen. Es gab in diesem Zusammenhang übrigens noch ein zweites Argument, das eine wichtige Rolle gespielt hat. Wir haben nämlich die Feststellung machen müssen, dass vor allem an der Küste, und dazu gehört dann auch Bremerhaven, ein Wettbewerbsnachteil gegenüber den niedersächsischen Küstenorten, den Ausflugsorten, bestand und auch in Zukunft zulasten Bremerhavens besteht. Diesen Wettbewerbsnachteil galt es ebenfalls zu lösen, folglich die erste grundsätzliche Bemerkung: Dieser Gesetzentwurf enthält keine ordnungspolitische Kurskorrektur. Das war gewollt. Zweite Bemerkung, darauf ist auch schon mehrfach hier hingewiesen worden: Natürlich gibt es das Problem, dass der eine oder andere Geschäftsinhaber seine Geschäfte zulasten der Beschäftigten macht, das war im Vorfeld dieser ganzen Debatte für mich und für uns eines der großen Probleme, nicht alle Geschäftsinhaber am Standort Mediterraneo, um das auch gleich ganz deutlich zu machen, es gibt dort nämlich sehr wohl eine ganze Reihe, die Mehrheit der Geschäftsinhaber, die deutlich über Mindestlohn bezahlen, deutlich, ich unterstreiche das!

(Beifall bei der SPD)

Es gab aber ursprünglich auch solche, für die das nicht galt, sodass auch klar war, wenn der Gesetzgeber und auch der Senat schon eine Änderung des Ladenschlussgesetzes in Erwägung ziehen, dann kann es nicht sein, dass auf dem Gesetzeswege ein Geschäftsvorteil für alle Geschäftsinhaber organisiert wird und am Ende diejenigen, die mit dazu beitragen, nämlich die Beschäftigten, im Regen stehen gelassen werden. Dass wir auf der einen Seite das Gesetz und die Tariffragen nicht miteinander verknüpfen können, das ist nun jedem einsichtig und selbstverständlich, und deshalb war es ein kluger Schachzug, dass wir diese Regelung mit einer zeitlichen Befristung versehen haben, und es war auch klug, dass wir zwei volle Sommerzeiten dafür ins Blickfeld genommen haben. Am Ende dieser zwei vollen Sommerzeiten kann jeder Geschäftsinhaber im Mediterraneo für sich selbst entscheiden, ob ihm das Geschäft am Sonntag wichtig genug ist, dass er auch seine Mitarbeiter an seinem geschäftlichen Erfolg beteiligt, ja oder nein.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die Frage, ob diese gesetzliche Privilegierung des Mediterraneo Bestand hat, liegt in der Hand der Ge

schäftsinhaber und nirgendwo sonst. Ich finde, das ist eine kluge und vernünftige Regelung.

Lassen Sie mich noch kurz zwei Aussagen kommentieren, die hier in der Debatte gemacht worden sind! Erstens, ich hatte Frau Nitz so verstanden, als ginge sie davon aus, dass mit diesem Änderungsgesetz erst die 40 Sonntage eingeführt würden. Das ist natürlich nicht der Fall, sondern das einzig Neue ist, dass ein weiteres Gebiet in die Regelung einbezogen wurde. Die 40 Sonntage galten schon im alten Gesetz. Sie haben eine grundsätzliche, kritische Bemerkung in Richtung der 40 Sonntage gemacht, das wäre eine Kritik gegenüber dem bestehenden Recht, aber nicht gegenüber dem jetzt vorliegenden Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes.

Herr Dr. Möllenstädt hat zwei Aussagen gemacht, die es aus meiner Sicht auch richtigzustellen gilt beziehungsweise kommentiert werden müssen. Die Forderung der FDP nach einer generellen Öffnung der Geschäftszeiten am Sonntag würde vom Ergebnis her nichts anderes bedeuten als den Tod des Mittelstands, als den Tod der kleinen Geschäfte!

(Abg. D r. M ö l l e n s t ä d t [FDP]: Da haben Sie sich verhört!)

Herr Dr. Möllenstädt, ich bin im Vorfeld, im Laufe der Gespräche mit den Vertretern des Einzelhandelverbands, vor allem hier in Bremen, mehrfach eindringlich darauf hingewiesen worden, wie groß das Interesse des Bremer Einzelhandels ist, die Situation in Bremen stabil zu halten und nicht zu verändern! Profitieren würden von einer Veränderung nämlich vor allem die großen Geschäfte, Karstadt, Kaufhof – soweit Karstadt in Zukunft, und das hoffen wir alle, davon noch profitieren wird –, aber die kleinen Geschäfte, die würden dem Druck der Großen zwangsläufig folgen müssen und hätten daraufzuzahlen. Die wollen das nicht, und ich verstehe Ihre Position in dieser Frage überhaupt nicht.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Eine zweite Bemerkung: Sie haben der Vorstellung einer Verlagerung der Zuständigkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung vonseiten des Bundes auf die Länder oder auf ein einzelnes Land, in diesem Fall Bremen, eine klare Absage erteilt. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass es ein Bundesland gibt, das von dieser Verlagerung intensivsten politischen Gebrauch macht! Dieses Bundesland wird von einer CDU/FDP-Koalition regiert, und das ist NordrheinWestfalen! Soviel zu Ihrer persönlichen Überzeugskraft, was die Argumente angeht, die Sie hier vortragen! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.