Protokoll der Sitzung vom 26.08.2009

Bitte, Frau Staatsrätin!

Ich halte das für ein erstrebenswertes Ziel.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Polizei. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Troedel, Erlanson und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Troedel!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welchem Umfang werden Erziehungszeiten bei der Bremer Polizei wahrgenommen?

Zweitens: In welchem Umfang wird bei der Erstellung der Planstellen bei der Polizei die Annahme von Erziehungszeiten mitberechnet?

Drittens: Welche Maßnahmen ergreift die Polizeiführung, damit männliche Kollegen vermehrt ihr Recht auf Elternzeit wahrnehmen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Buse.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bei der Polizei Bremen nehmen insgesamt 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Erziehungszeiten wahr; davon wurde 113 Kolleginnen und Kollegen Teilzeitbeschäftigung in unterschiedlichem Umfang gewährt, während sich 27 in Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung befinden. Zu Frage 2: Die Polizei kann mithilfe eines flexiblen Stellenplans den Wünschen ihrer Beschäftigten nach Erziehungszeiten angemessen Rechnung tragen. Für die Polizei gilt eine Personalzielzahl, der Vollzugsdienst wurde komplett von PEP ausgenommen und für 2010 folgende erstmals auch der Nichtvollzugsbereich mit einer Größe von 80 von rund 120 Vollzeitäquivalenten. Die Ausbildung wurde verstärkt, bis 2011 werden jährlich 100 Auszubildende eingestellt. Eine weitere Verstärkung erfolgt durch die freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit; bisher wurde rund 25 Anträgen stattgegeben; dies führt zu einer weiteren tatsächlichen personellen Verstärkung, sodass mittelbar auch hierdurch Erziehungszeiten kompensiert werden. Zu Frage 3: Männer und Frauen haben in gleichem Umfang Anspruch auf Elternzeit; die Inanspruchnahme hängt von der individuellen Familienplanung ab. Bei den insgesamt 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die wegen Kindeserziehung beurlaubt wurden beziehungsweise in Teilzeit arbeiten, handelt es sich um 117 Frauen und 23 Männer. Über das polizeiinterne Intranet werden Informationen zu Elternzeiten und Teilzeitmöglichkeiten veröffentlicht, um insbesondere männliche Beschäftigte über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und für eine stärkere Inanspruchnahme zu ermutigen. Eine weitere Informationssteuerung erfolgt über die Direktion Finanz/Personal der Polizei Bremen, die Informationsmaterial zur Verfügung stellt. Im Rahmen der Führungskräftequalifizierung wird das Thema behandelt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank erst einmal für die Antworten! Wie werden die männlichen Kollegen ermutigt, ihr Recht auf Erziehungszeiten wahrzunehmen, um „aus der Scham“ herauszukommen, weil es noch nicht normal gesellschaftlich so anerkannt wird, dass der Vater bei den Kindern bleibt?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Bei der Polizei Bremen gibt es eine ausgesprochen positive Einstellung zu der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es wird sowohl in den bereits in der Antwort vorgetragenen Informationsmaterialien, über das Intranet als auch in persönlichen Gesprächen ermutigt, diesen Weg zu gehen. Ich denke, die Frage, inwieweit dem gefolgt wird, ist – wie Sie angesprochen haben – ein gesamtgesellschaftliches Problem. Da sind wir sicherlich an vielen Stellen gefordert, noch mehr dafür zu werben, dass Männer die positiven Folgen und Aufgaben in der Kindererziehung und in der Familienarbeit erkennen und wahrnehmen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es keinen Personalplan, in dem sich Eltern- beziehungsweise Erziehungszeiten mittelund langfristig niederschlagen und per se auch eingeplant sind, auch nicht unter Berücksichtigung der fehlenden 100 Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei, wie wir gestern der Presse entnehmen konnten?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Wir haben die Zahl der Auszubildenden bei der Polizei erhöht, wir haben inzwischen 100 Auszubildende. Ein Argument dafür, dass dieses Anwachsen der Ausbildungszahlen notwendig ist, war der Hinweis auf Erziehungszeiten, war der Hinweis darauf, dass vermehrt Mitarbeiter in der Polizei dieses Recht in Anspruch nehmen und dies natürlich ausgeglichen werden muss. Das ist eine gute Maßnahme gewesen.

Ich glaube, weitere Planungen, wie in der Polizei Erziehungszeiten anfallen, sind für uns schwer möglich, genauso wenig, wie es für Familien immer möglich ist, die Erziehungszeiten so zu planen und die Familienplanung derart genau im Blick zu haben. Das ist für die Polizei selbst natürlich auch ein Problem, aber über den flexiblen Stellenplan ist es immer möglich zu reagieren. So sind die Fakten, und es klappt in unseren Augen gut.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Darf ich das für mich noch einmal zusammenfassen? Das heißt, eine mittelfristige Personalplanung unter Berücksichtigung von Erziehungszeiten und anschließender eventueller Teilzeit ist bei der Personalplanung dann im Blick?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Ja!

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Neumeyer!

Frau Staatsrätin, wir sprechen hier von 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei. Davon sind 113 in Teilzeit, ich nehme jetzt einmal die Hälfte, die dann also Vollzeit zur Verfügung steht – machen wir uns das einmal so einfach –, und 27 sind in Elternzeit. Dann bin ich bei 80. Sie schreiben, dass das aufgehoben wird. Wir sind uns ja einig, dass die jetzigen Einstellungszahlen gegen den normalen Abgang bei der Polizei das in ungefähr regeln. Nein? Bis 2011 kommen wir etwas herunter, darin sind wir uns doch wohl einig! Jetzt bin ich also bei 80, und Sie schreiben davon, dass Sie die Verstärkung durch die freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit aufholen wollen. Es wird hier aber von 25 Anträgen gesprochen. Sind Sie mit mir der Meinung, dass das dann nicht ganz passt, dass man es dadurch nicht auffangen kann?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Ich muss zugeben, dass ich eben Ihre Berechnung nicht nachvollziehen konnte mit den 80! Ich kann Folgendes sagen: Ich will nicht behaupten, dass wir das mit 25 Anträgen zur Arbeitszeitverlängerung auffangen können. Ich habe nur vorgetragen, dass wir verstärkt in der Polizei dafür werben, die Arbeitszeit zu verlängern und dass in 25 Fällen solche Anträge gestellt und auch bewilligt wurden, das heißt, die Kollegen arbeiten schon länger. Diese Vorgehensweise trägt dazu bei, die Anzahl der Mitarbeiterinnen, die sich in Elternzeit befinden oder dort Teilzeit arbeiten, aufzufangen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wir hatten aber zum Beispiel am 1. November 2007 noch 120 Beschäftigte in Elternzeit bei der Polizei. Jetzt sind wir schon bei 140. Ab circa dem Jahr 2000 wurde immer ungefähr 50 Prozent weibliches Personal eingestellt. Da kommt aus meiner Sicht schon eine natürliche Steigerung in Zukunft auf uns zu. Es werden ferner, glaube ich, auch mehr Väter das Recht in Anspruch nehmen, in Elternzeit zu gehen. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass man noch einmal neu nachdenken muss, ob es dann reicht, dass man das mit den Anwärtern und den 25 Anträgen in der Lebensarbeitszeitverlängerung aufbessern will?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Ich bin mit Ihnen einig, dass wir jederzeit über alles nachdenken sollten; das ist eine ganz wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit von Politik, von Senat und Bürgerschaft, das tun

wir auf jeden Fall. Im Augenblick, wenn ich Ihre Frage zusammenfassen darf, sehen wir keine Probleme. Wenn es in diesem Bereich Probleme gibt, werden wir uns melden und dafür werben, dass wir vielleicht noch weitere Arbeitskräfte in der Polizei brauchen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe noch eine Frage zum Zustand der Kinderbetreuung bei der Polizei! In welchem Zustand ist sie, muss sie verbessert werden, um mehr Eltern bei der Polizei die Möglichkeit zu geben, wieder in den Dienst einzusteigen?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Wir sind auch über diese Fragen im Gespräch. Im Augenblick sehen wir keinen aktuellen Handlungsbedarf. Vielleicht muss man dabei auch berücksichtigen, dass wir auch viele Polizeibeamte haben, die nicht in Bremen wohnen, sondern außerhalb, sodass beispielsweise betriebsnahe Kindergärten nicht immer die ideale Lösung sind. Da gibt es Besonderheiten, aber ich habe vorhin schon einmal erwähnt, dass die Polizei Bremen eine ausgesprochen positive und – ich darf das einmal so nennen – fortschrittliche Einstellung zu dem Thema Beruf und Familie hat. Da wird man nichts versäumen, was dazu beitragen kann, den Beamten sowohl erfolgreiches Arbeiten als auch Familienplanung zu ermöglichen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „BilligDienstleister im Senatsauftrag“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Troedel, Erlanson und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Troedel!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welchen Institutionen werden Dienstleistungsunternehmen beauftragt, die unter dem Lohn von 7,50 Euro vergüten?

Zweitens: Wie begründet der Senat, dass entgegen seiner erklärten Absicht derartige Dienstleister in Anspruch genommen werden?

Drittens: Wird der Senat diese Praxis der Vergabe von Aufträgen an Billig-Dienstleister umgehend beenden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Realisierung eines Stundenlohns von mindestens 7,50 Euro für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Fremdfirmen, die in Vertragsbeziehungen zu Dienststellen der Freien Hansestadt Bremen stehen, hat der Senat seit 2007 konsequent eingefordert und mittelbar umgesetzt. Aufgrund der vielfältigen Leistungsbeziehungen und andauernder Vertragslaufzeiten war jedoch in einigen Bereichen ein mittelfristiger Umstellungsprozess erforderlich. Dieser Prozess zur Realisierung eines Mindestlohns von 7,50 Euro ist heute weitgehend abgeschlossen. Für die wenigen noch vorhandenen Restanten, die zum Teil nur einzelne Beschäftigungsverhältnisse betreffen, sind Überprüfungsprozesse eingeleitet oder konkrete Maßnahmen in Vorbereitung.

Im Bereich der Senatorin für Bildung und Wissenschaft wurde durch den Fall „Miriam” bekannt, dass im Rahmen der Verträge mit Fahrdiensten beziehungsweise Unternehmen zur Schülerbeförderung zum Teil der Mindestlohn nicht berücksichtigt wird. Bis zum Fall „Miriam“ war dies nicht erkennbar, da keine stunden-, sondern eine tourenbasierte Abrechnung erfolgte.

Bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales liegt im Bereich der Unterbringung von Zuwanderern die Vergütung für die Bewachung von drei Übergangswohneinrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Stadtgemeinde Bremen unter dem Lohn von 7,50 Euro. Es handelt sich um drei Personen.

Im Klinikum Bremen-Ost erhält eine Person, die mit Bewachungsaufgaben betraut ist, ebenfalls eine Vergütung von unter 7,50 Euro.

Im Geschäftsbereich des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa werden bei dem durch die BREPARK beauftragten Wach- und Sicherheitsgewerbe noch Stundenlöhne unter 7,50 Euro gezahlt.