Frau Senatorin, ich möchte mich erst einmal für das Engagement, das der Senat in dieser Sache gezeigt hat, bedanken.
Nun zu meiner Frage: Sehen Sie möglicherweise auch einen Rechtsverstoß gegen die Auskunfts- und Beratungsrechte nach den Paragrafen 14 und 15 Sozialgesetzbuch I bei dieser Vorgehensweise der Familienkasse?
Das ist ein Thema, das von Ihnen mehrfach auch schon in verschiedenen Gremien eingebracht worden ist. Ich kann nur noch einmal sagen, dass natürlich alle diese Dinge auch ganz sicher vom Vorstand Grundsicherung in der Bundesagentur für Arbeit überprüft worden sind, dass hier kein Verstoß vorliegt. Gleichwohl ist das etwas, das man im Auge behalten muss, aber ich glaube, man muss auch deutlich machen, wo hier unsere Grenzen sind und welche Zuständigkeiten hier vorliegen, und das bitte ich auch alle in den Blick zu nehmen, bei allem Bedauern für die Situation, wie wir sie haben.
Ich finde die Idee, das in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz einzubringen, außerordentlich gut. Könnte man da nicht auch noch einmal darauf hinweisen, dass ins
besondere Menschen, die blind oder gehörlos sind, oder Menschen, die Analphabeten sind und vielleicht auch nicht geübt sind, solche Formulare auszufüllen, eine weitere persönliche Hilfe benötigen und ihnen möglicherweise nicht der Weg in eine andere Stadt zugemutet werden kann?
Ich bedanke mich noch einmal bei Ihnen, Herr Frehe, für die Argumentation, die sicherlich auch noch einmal eine Unterstützung sein kann, soweit sie nicht in den Überlegungen schon eine Rolle gespielt hat! – Vielen Dank!
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Folgen der Honorarreform für die Ärzte im Lande Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie hat sich der Honorartopf im Jahre 2009 gegenüber den Jahren 2007 und 2008 im Land Bremen insgesamt entwickelt?
Zweitens: Wie hoch ist das durchschnittliche Einkommen nach Abzug der Praxiskosten für die Ärzte im Land Bremen?
Drittens: Wie haben sich die Einkommen im ersten Quartal für die einzelnen Facharztgruppen entwickelt, und mussten hierfür Ausgleichszahlungen zur Einkommenssicherung vorgenommen werden?
Zu Frage 1: Das von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen im ersten Quartal 2009 ausgeschüttete Bruttohonorar betrug knapp 96 Millionen Euro. Es lag damit um 10,7 Prozent über dem Honorar für das erste Quartal 2008 und um 14,0 Prozent über dem Honorar für das erste Quartal 2007. Aufgrund aktuellerer Daten ist nach Auskunft der KV Bremen das kalkulierte Ausschüttungsvolumen für das zweite und dritte Quartal etwas reduziert worden. Eine endgültige Aussage über die Honorarentwicklung lässt sich erst nach der Abrechnung mit den Krankenkassen und dem Fremdkassenzahlungsausgleich treffen. Die KV Bremen erwartet für 2009 eine Honorarsteigerung gegenüber 2008 von 7 bis 8 Prozent.
der vertragsärztlichen Versorgung auch sonstige Einnahmen, wie zum Beispiel von Privatpatienten oder aus den sogenannten IGeL-Leistungen. Der KV Bremen und dem Senat sind weder die Höhe der neben der vertragsärztlichen Tätigkeit erzielten Einnahmen noch Daten zu den Praxiskosten bekannt. Dem Senat ist die Beantwortung der Frage 2 daher weder auf der Basis von Einkommen noch auf der Basis vertragsärztlicher Honorare möglich.
Zu Frage 3: Angaben zur Entwicklung der Einkommen der einzelnen Facharztgruppen im ersten Quartal 2009 liegen dem Senat aus den in der Antwort zu Frage 2 genannten Gründen nicht vor. Dem Senat stehen jedoch Daten zur Entwicklung der Bruttohonorare für insgesamt 29 von der KV Bremen ausgewiesenen Arztgruppen aus der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung. Danach verzeichneten 26 Arztgruppen im ersten Quartal 2009 gegenüber dem ersten Quartal 2008 Bruttohonorarsteigerungen zwischen 5,72 Prozent und 36,55 Prozent.
Für drei Arztgruppen ergaben sich Bruttohonorareinbußen zwischen 1,47 Prozent und 9,56 Prozent. Diese Rückgänge haben ihre überwiegenden Ursachen nicht in der Honorarreform, sondern beruhen auf anderen Faktoren und können teilweise durch anderweitige Honorare ausgeglichen werden. Als Beispiel sei die Umwandlung von Belegabteilungen in Hausabteilungen genannt; hier erhalten an der Versorgung beteiligte niedergelassene Ärzte ihr Honorar nicht mehr wie in der Vergangenheit von der KV, sondern direkt vom Krankenhaus.
Ausgleichszahlungen zur Einkommenssicherung gewährt die KV Bremen, sofern eine Praxis durch die Honorarreform bedingte Verluste sowohl beim Honorar als auch beim Fallwert von jeweils mehr als 15 Prozent nachweist. Nach Angaben der KV Bremen hatten im ersten Quartal 2009 insgesamt 24 Praxen Verluste in dieser Höhe zu verzeichnen, jedoch waren nur bei aktuell sechs Praxen die Verluste durch die Honorarreform verursacht. Für diese sechs Praxen wurden Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt circa 25 000 Euro geleistet. – Soweit die Antwort des Senats!
Wenn man die Steigerungsraten sieht, kann man laut des Statistischen Bundesamtes konstatieren, dass die Bruttoverdienste stärker gestiegen sind als die allgemeine Einkommensentwicklung in den vergangenen Jahren. Es gibt auch auf Bundesebene eine Zahl, dass der durchschnittliche Reinertrag im Jahr 2007 bei 142 000 Euro per anno lag. Das entspricht einem Bruttogehalt des Arbeitnehmers, da werden noch Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arztsitzkosten und Steuern abgezogen. Gibt es auf Bremer Ebene keine diesbezügliche Zahl?
Mir sind Zahlen für 2008 nicht bekannt, für 2009 ohnehin nicht. Ich vermute auch, das sind Zahlen, die eher bei den Krankenkassen vorliegen würden, wenn sie vorhanden wären.
Ich denke, dass wir vielleicht diese Zahlen noch bekommen können, weil es auch interessant ist, wie hoch das durchschnittliche Einkommen bei den Ärzten in Bremen liegt.
Soweit wir „Zugriff“ auf diese Zahlen haben, will ich sie Ihnen gern in der Gesundheitsdeputation als eine pauschale Zahl nachliefern.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Gleichgeschlechtliche Ehen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Tschöpe, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Besteht in Bremen die Möglichkeit, eine nach ausländischem Recht gültig geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe in das Melderegister eintragen zu lassen?
Zweitens: Soweit dies nicht der Fall sein sollte, hält der Senat eine entsprechende Änderung des Bremischen Meldegesetzes für geboten?
Drittens: Wird der Senat sich in den Beratungen über ein einheitliches Bundesmeldegesetz für eine entsprechende Eintragungsmöglichkeit einsetzen?
Zu Frage 1: Eine nach ausländischem Recht gültig geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe kann nicht als Ehe, jedoch in Bremen als Eingetragene Lebenspartnerschaft in das Melderegister eingetragen werden.
Zu Frage 2: Die bundesrechtlichen Vorschriften im Melderechtsrahmengesetz lassen eine entsprechende Änderung des Bremischen Meldegesetzes nicht zu.
Zu Frage 3: Der Senat wird sich bei den Beratungen über ein neues Bundesmeldegesetz für verbesserte Eintragungsmöglichkeiten von gleichgeschlechtlichen Ehen einsetzen, soweit das deutsche Verfassungsrecht hierfür Spielräume lässt. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Staatsrätin, ist Ihnen bekannt, dass die Mehrzahl der deutschen Bundesländer eine rechtsgültig geschlossene Ehe unter Homosexuellen nach ausländischem Recht nicht für eintragungsfähig hält?
Uns ist bekannt, dass in einigen Ländern – ich weiß nicht, ob es die Mehrzahl ist – eine solche Auffassung besteht. Man wird hierüber bei einer etwaigen Initiative dann einen genaueren Überblick bekommen.
Halten Sie es vor diesem Hintergrund nicht auch für dringend geboten, dass diese gleichgeschlechtlichen Ehen zumindest deutschlandweit als Eingetragene Lebenspartnerschaft eingetragen werden müssen?