Das finde ich jetzt nicht so lange. Die Vereinbarung ist vom 23. Juni 2009, und wir müssen jetzt die Datenbank aufbauen, und das machen wir auch mit hohem Druck. Das kostet auch ein bisschen Geld, aber es ist vor allen Dingen eine organisatorische Frage, und dann sammeln wir die Daten aus den Dienststellen ein. Das finde ich jetzt, ehrlich gesagt nicht langsam, nachdem es seit 1998 irgendwo schwebte.
Ich finde die Antwort leider deswegen nicht befriedigend: Wenn ich mir überlege, dass man in einem Wirtschaftsunternehmen sicherlich nicht eineinhalb oder ein Jahr brauchen würde, um diese Zahlen zu veröffentlichen, dann ist 2010 eine lange Zeit – von heute aus betrachtet wären das noch ein Jahr und drei Monate –, dann muss man in der Lage sein, innerhalb von wenigen Monaten diese Zahlen zu veröffentlichen!
Ja, wir beeilen uns! Das Jahr 2010 beginnt nach meinem Kalender in drei Monaten und einem Tag. Ich weiß nicht, ob wir das am Anfang des Jahres schaffen, das hängt davon ab, wie schnell wir die Daten von den Dienststellen bekommen, und dann muss, wie gesagt, diese Datenbank aufgebaut werden. Dass der öffentliche Dienst, was solche Dinge betrifft – nicht, was alles betrifft! –, besser werden muss, da gebe ich Ihnen völlig recht, aber das haben wir auch angepackt, das tun wir jetzt auch. Wir stellen uns jetzt als moderner Arbeitgeber auf, und es dauert ein paar Tage.
Wenn ich davon ausgehen kann, dass das dann im ersten Vierteljahr des nächsten Jahres vorgelegt würde, wäre ich zumindest zufriedener.
Okay, wir beeilen uns, so sehr es geht, aber das Zentrale ist doch: Was machen wir denn damit, wenn wir herausfinden, dass es einzelne Schulen und Dienststellen gibt, wo es einen hohen Krankenstand gibt, was man jetzt vielleicht nur ahnt? Dann, finde ich, brauchen wir eine politische Debatte darüber, wie wir damit umgehen, und auch vor dem Hintergrund hoher tatsächlicher Belastungen einzelner Dienststellen. Wir haben mittlerweile eine Altersstruktur in unserem öffentlichen Dienst, wo es auch zum Teil kein Wunder ist, wenn es hohe Fehlzeiten gibt. Es gibt aber auch die Frage: Sind Führungskräfte dafür ausgebildet, wenn es einen hohen Krankenstand gibt, adäquat darauf zu reagieren? Das finde ich dann die spannende Frage: Wie gehen wir damit um?
Die vierte Anfrage betrifft die Kosten der Rettungsdienste. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Troedel, Erlanson und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Hat der Senator für Inneres die Leistungserbringer im bremischen Rettungsdienst aufgefordert, die Arbeitszeiten im Rettungsdienst neu auszuwerten, oder gibt es entsprechende Bestrebungen?
Zweitens: Wie hoch sind die Kosten des Rettungsdienstes, und wie hoch ist der Deckungsgrad durch die Kostenerstattungen der Krankenkassen?
Zu Frage 1: Die Stadtgemeinde Bremen ist als Trägerin des Rettungsdienstes gesetzlich verpflichtet, den Rettungsdienst wirtschaftlich durchzuführen. In diesem Zusammenhang hat der Senator für Inneres die Leistungserbringer aufgefordert, über die Auslastung der Fahrzeuge und die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berichten.
Zu Frage 2: Im Jahr 2008 betrugen die Gesamtkosten des Rettungsdienstes, sowohl für die Hilfsorganisationen als auch für die Feuerwehr, 16 030 798 Euro. Der Deckungsgrad lag zum 31. Dezember 2008 bei 89 Prozent.
bühren nicht gedeckt sind, erfolgt eine entsprechende Anpassung, die auch die Mindereinnahmen in der Vergangenheit berücksichtigt. Dadurch wird im langfristigen Mittel eine Kostendeckung im Rettungsdienst regelmäßig erreicht. Dies galt bisher allerdings nicht für die durch Fehleinsätze verursachten Kosten, die von der Stadtgemeinde Bremen getragen wurden. Diesem Problem ist durch die Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes im Jahr 2009 und einer entsprechenden Berücksichtigung in der bevorstehenden Gebührenfestsetzung für 2010 Rechnung getragen. – Soweit die Antwort des Senats!
Sind meine Informationen richtig, dass die Gebührenordnung noch nicht auf dem neuesten Stand ist und deshalb Verluste eingefahren werden?
Wir sind dabei, für das Jahr 2010 eine neue Gebührenordnung festzusetzen, in Abstimmung mit den Gremien. Die letzte Gebührenfestsetzung ist vor zwei Jahren erfolgt, sodass wir jetzt entsprechend eine neue Berechnung vorlegen mussten.
Eine Verständnisfrage! Resultieren durch die noch nicht präzise oder noch nicht erfolgte neue Gebührenfestsetzung Verluste? Das war ja meine Frage!
Das kann ich jetzt nicht ganz genau beantworten, weil es nämlich so ist, wie auch in der Antwort zu Frage 3 berichtet wurde, dass wir in den Jahren bis einschließlich 2008 Rückstände und Defizite haben, weil wir die Fehleinsätze selbst bezahlen mussten. Ob auch ein Defizit darauf beruht, dass die Gebühren beispielsweise Neuanschaffungen im Fahrzeugpark nicht berücksichtigt haben, kann man jetzt schwer überblicken. Es geht jedenfalls im Weiteren so, dass wir die Rückstände, die es in der Vergangenheit gegeben hat, durch die neuen Gebühren ausgleichen. So ist auch in den vergangenen Jahren immer verfahren worden.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf den rassistischen Überfall „Auf der Brake“ am 26./27. Juli 2009. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Troedel, Erlanson und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Wie kam es dazu, dass ein Mensch quasi unter Polizeiaufsicht zusammengeschlagen werden konnte?
Zweitens: Wie wird mit Bedrohungen gegen Zeugen umgegangen, und wie soll ihr Schutz gewährleistet werden?
Drittens: Warum werden keine geeigneten Maßnahmen gegen bekannte Personen aus dem Naziumfeld ausgesprochen?
Zu Frage 1: Zunächst ist festzustellen, dass keineswegs ein Mensch quasi unter Polizeiaufsicht zusammengeschlagen wurde. Die folgenden Aussagen beziehen sich auf einen Übergriff mit rassistischem Hintergrund vom 25. Juli 2009 gegen 1.43 Uhr.
Der Geschädigte ist Schwarzafrikaner. Er wurde von mehreren Skinheads in der Straße Rembertiring zunächst verbal beleidigt und bedroht, woraufhin der Geschädigte flüchtete. Im Bereich Auf der Brake wurde der Geschädigte von den Skinheads eingeholt, und es kam zu einer Schlägerei.
Eine auf der Discomeile eingesetzte Fußstreife der Polizei befand sich in der Schillerstraße und erreichte innerhalb weniger Minuten den Tatort. Hier wurde die Auseinandersetzung beendet und ein Tatverdächtiger festgenommen.
Zu Frage 2: Das sogenannte Zeugenschutzprogramm sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Sofern sich im Rahmen der Zeugenvernehmung Anhaltspunkte für eine Gefährdungssituation ergeben, werden Gefährdungsanalysen vorgenommen. Je nach Art der Gefährdung werden abgestuft erforderliche Maßnahmen zum Schutze der Person, gegebenenfalls in Absprache mit Gericht und Staatsanwaltschaft, ergriffen. Die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Zeugen erfordert immer ein hohes Maß an Kooperation der gefährdeten Person.
Zu Frage 3: Im Einzelfall werden die rechtlich zulässigen erforderlichen Maßnahmen, zum Beispiel Platzverweise, Aufenthaltsverbote und Durchsuchungen, konsequent durchgeführt. Darüber hinaus wird ein auf Bundes- und Länderebene abgestimmtes umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Rechts auch in Bremen umgesetzt. – Soweit die Antwort des Senats!
Wir haben Erkenntnisse, dass einer der Täter möglicherweise aus einem Lokal gekommen ist, das dort im Bereich der Discomeile liegt und das auch einschlägig bekannt ist.