Das Stadtamt überprüft regelmäßig – und aus einem solchen Anlass natürlich auch immer wieder – die Frage, ob die dort tätigen Gastwirte geeignet und zuverlässig sind, eine solche Gaststätte zu führen. Auch in diesem Fall hat es Gespräche gegeben. Allerdings ist es natürlich nicht ganz leicht, einem Gastwirt die Tat eines ehemaligen Gastes zuzurechnen, die dieser dann irgendwo auf der Straße begeht.
Eine letzte! Hat der Senat mit dem Opfer Kontakt aufgenommen und sich im Namen der Stadt Bremen entschuldigt, wie es bei dem australischen Touristen hier in Bremen auch war?
Die sechste und die siebte Anfrage wurden vom Fragesteller aufgrund von Erkrankung zwischenzeitlich zurückgezogen. Sie werden in die Oktober-Sitzung neu eingebracht.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Landeseinheitliche Leistungskriterien für den Übergang nach Klasse 4“. Die Anfrage ist unterschrieben von
Erstens: Welche Regelungen hat der Senat zur Umsetzung des sogenannten Leistungskriteriums in den Fächern Deutsch und Mathematik für den Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe – insbesondere auf das Gymnasium – getroffen?
Zweitens: Wie will der Senat eine landeseinheitliche Handhabung der Feststellung, ob die Leistungen zum Halbjahr der vierten Klasse über den in den Bildungsplänen festgesetzten Regelstandards liegen, sicherstellen?
Drittens: Wie wird die Feststellung des Leistungskriteriums im laufenden Anmeldeverfahren für das nächste Schuljahr von den Grundschulen gehandhabt, entspricht diese Handhabung den Vorgaben, und falls nein, wie will der Senat dies beheben?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Zur Umsetzung des in Paragraf 6 a Schulverwaltungsgesetz normierten Leistungskriteriums wird die Senatorin für Bildung und Wissenschaft aufgrund von Paragraf 6 a Absatz 8 Satz 1 Schulverwaltungsgesetz eine Rechtsverordnung erlassen.
Die neue Aufnahmeverordnung, die im Juni 2009 in erster Lesung in der Deputation für Bildung behandelt wurde, befindet sich derzeit noch im Beteiligungsverfahren und wird voraussichtlich im November dieses Jahres in zweiter Lesung von der Deputation für Bildung beraten. Sie beschreibt die Regelungen im Detail und sieht im Kern Folgendes vor: Auf eine überangewählte Schule werden bevorzugt diejenigen Kinder aufgenommen, deren Zeugnis oder Lernentwicklungsbericht des ersten Schulhalbjahres im vierten Jahrgang auf Beschluss der Zeugniskonferenz ausweist, dass die Leistung des Schülers oder der Schülerin im Fach Deutsch und im Fach Mathematik über dem Regelstandard liegt. Bezugspunkt für die bewertende Aussage der Lehrerinnen und Lehrer sind die Standards, die für Deutsch und Mathematik 2003 beziehungsweise 2004 von der KMK verabschiedet wurden und bundesweit gelten. Sie sind in den Rahmenlehrplänen für die Grundschule konkretisiert.
Zu Frage 2: Die in den Rahmenlehrplänen beschriebenen Regelstandards stehen den Grundschulen seit fünf Jahren zur Verfügung. Eine landeseinheitliche Handhabung der Leistungsfeststellung wird zum einen durch modifizierte Zeugnisformulare und eine
neue ergänzende Anlage sichergestellt. Zum anderen finden umfassende Informations- und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte statt.
Die Formulare für das Halbjahres-Zeugnis beziehungsweise den Lernentwicklungsbericht im vierten Jahrgang enthalten für beide Fächer eine eindeutige Aussage, ob die Leistungen über dem Regelstandard liegen.
In der ergänzenden Anlage wird für jede Schülerin und jeden Schüler für das Fach Deutsch und das Fach Mathematik der Leistungsstand dokumentiert. Es werden vier Kompetenzbereiche des jeweiligen Faches beschrieben, so wie sie in den Rahmenlehrplänen ausgewiesen sind. Die Lehrkraft dokumentiert, in welchen Kompetenzbereichen die Regelstandards übertroffen werden. Nur wenn für alle vier Kompetenzbereiche ein „über dem Regelstandard“ bescheinigt werden kann, wird diese Bewertung auch für das Fach übernommen und im Zeugnis beziehungsweise Lernstandbericht ausgewiesen.
Ein umfangreiches Informations- und Fortbildungsangebot für Schulleitungen und Grundschullehrkräfte ist bereits angelaufen. Zu den regionalen Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte, die im vierten Jahrgang unterrichten, sind auch Elternvertreterinnen und Elternvertreter eingeladen.
Zu Frage 3: Das Anmeldeverfahren für das laufende vierte Schuljahr wird auf dieser Basis bereits entsprechend der Vorgaben durchgeführt. Da die Lehrkräfte sich bei der Bewertung von Schülerleistungen seit Jahren an den in den Rahmenlehrplänen ausgewiesenen Kompetenzen orientieren und die Schülerleistungen im Laufe des Schuljahres wie immer dokumentiert werden müssen, ist mit der Einführung des Leistungskriteriums keine Veränderung bei der Leistungsfeststellung verbunden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, wann sind die Fortbildungen, die Sie in der Beantwortung der Frage 2 benannt haben, angelaufen? Wie viele Lehrkräfte aus dem Primarbereich haben bisher daran teilgenommen, und wann werden alle Teilkräfte des Primarbereichs diese Fortbildung erhalten haben?
Die Lehrkräfte sind nach dem Schulhalbjahrwechsel zusammengezogen worden. Es haben nach meiner Kenntnis mehrere Veranstaltungen stattgefunden, und abgeschlossen wird es im Laufe des Monats Oktober.
Herr Staatsrat, in der Beantwortung der Frage 3 – für die umfangreiche Beantwortung danke ich im Übrigen – haben Sie auch noch einmal die Regelstandards beschrieben, auch, dass diese schon seit einiger Zeit in Kraft sind. Aber gibt es eigentlich ein standardisiertes Verfahren, wie die Lehrkräfte dann diese Regelstandards überprüfen, oder bleibt das tatsächlich wie bisher in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Lehrers?
Es gibt ein standardisiertes Verfahren, das aber nur Kriterien für die Lehrkräfte angibt. Diese Kriterien, die dort – übrigens im Internet eingestellt – benannt sind, müssen nicht einzeln abgearbeitet werden, aber es sind Beispiele, an denen die Lehrkraft im Einzelnen feststellen kann, ob eine Schülerin oder ein Schüler über dem Regelstandard liegt.
Ich danke Ihnen für Ihren gerade geäußerten Satz, Herr Staatsrat. Es bleibt also weiter so, dass jeder Lehrer machen kann, was er will, weil Sie kein standardisiertes vorgeschriebenes Verfahren haben.
Ihrer Bewertung meiner Antwort kann ich nicht zustimmen, weil das auch bisher nicht der Fall war. interjection: (Beifall bei der SPD)
Es gibt für jedes Fach, unter anderem auch für Deutsch, bestimmte Kriterien, und zwar vier, die dann mit Unterkriterien belegt sind, und diese Unterkriterien sind Maßstab dafür, welche Fähigkeiten und Kenntnisse Schülerinnen und Schüler in der Grundschule am Ende der Klasse 4 haben sollen. Aber das ist ein Katalog, der nicht einfach abgearbeitet werden soll, sondern der belegen soll, dass man bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Es müssen nicht immer alle sein, aber es wird ein Regelkatalog dargestellt, an dem sich die Lehrkräfte orientieren können und sollen. Ich glaube, es ist auch richtig, dass wir nicht schlicht einfach nur bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten explizit festschreiben, an der Stelle muss, finde ich, die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte ihren Raum haben, um guten Unterricht machen zu können.
die überdurchschnittlichen Leistungen, die in den Regelstandards festgeschrieben werden, von Grundschule zu Grundschule unterschiedlich angesetzt werden, sodass wir sehr unterschiedliche überdurchschnittliche Leistungen haben können?
Ich bin sehr zuversichtlich, dass es nach den Fortbildungen, die wir jetzt gemacht haben, die übrigens hoch nachgefragt und insofern auch bei den Lehrkräften sehr willkommen waren, diese Abweichungen nicht mehr gibt. Ich glaube, dass wir mit diesem Verfahren jedenfalls eine höhere Zuverlässigkeit haben als bei dem bisherigen Verfahren, in dem einfach schlicht gefühlt gesagt wird, dort hat jemand eine Gymnasialempfehlung bekommen.
Nach dem ersten Durchgang in einer Plenarsitzung wahrscheinlich im nächsten Sommer, Herr Präsident! Vielen Dank!
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Schwarzarbeit in der Wirtschaftskrise bekämpfen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Ziegert, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.