Protokoll der Sitzung vom 30.09.2009

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Othmer.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lernen im Lebenslauf gehört zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Wissen unterliegt einem immer schnelleren Wandel, und heute reicht eine Berufs- oder Hochschulausbildung nicht mehr für ein ganzes Leben. Heute sind Bürgerinnen und Bürger darauf angewiesen, ihr Wissen durch ständiges Lernen ständig zu erweitern.

Was die Beteiligung an Weiterbildung in Deutschland anbelangt, sind wir nach dem anerkannten EUBenchmarking im europäischen Vergleich eher ein Entwicklungsland, als dass wir Motor sind. Es wird Weiterbildungbeteiligung in einem vier Wochenzeitraum gemessen, da kommt Eurostat, das ist die offizielle EU-Statistik, zu dem Ergebnis: In Deutschland liegt die Weiterbildungsbeteiligung bei 5,8 Prozent! Zum Vergleich: In Finnland haben wir 20 Prozent, in Großbritannien 22 Prozent, und die Lissabon-Strategie fordert 12 Prozent, davon sind wir weit entfernt. Wir haben da erheblichen Nachholbedarf, und diesem Nachholbedarf wollen wir uns auch stellen, und deshalb dieser Antrag!

Die Weiterentwicklung des Bildungsurlaubs ist in diesem Zusammenhang nicht der große Wurf, sondern es ist ein Baustein, um sich auf den Weg zu begeben, und es müssen viele weitere Schritte folgen, aber es soll ein Beitrag dazu leisten, dass künftig mehr Menschen den Bildungsurlaub nutzen. Gegenwärtig sind es lediglich unter fünf Prozent, und deswegen wollen wir das Gesetz in zwei zentralen Punkten ändern.

Erstens soll der Bildungsurlaub künftig ab einem Tag genommen werden können und nicht erst ab fünf Tagen. Es sollen die zehn Tage im Zweijahreszeitraum erhalten bleiben. Das Ziel dabei ist, dass wir ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

die Hemmschwelle für die Beteiligung herabsetzen wollen, denn wir hören immer wieder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass sie sich nicht trauen, Bildungsurlaub zu beantragen, wenn sie fünf Tage aus dem Betrieb wegbleiben sollen. Wir glauben im Übrigen auch, dass es diverse Veranstaltungsformate gibt, die auch für einen Tag tauglich sind.

Der zweite Punkt, den wir verändern wollen, ist, dass wir private Anbieter zulassen wollen. Das Ziel ist auch hier, dass wir die Anzahl der Anbieter erhöhen wollen und damit auch die Chancen der potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, für sich das richtige Angebot zu finden. In den meisten anderen Bundesländern sind Private zugelassen, und es kann aus unserer Sicht nicht sein, dass eine Veranstaltung in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt ist und in Bremen nicht, nur weil es sich um einen privaten Anbieter handelt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich halte es im Übrigen auch nicht für richtig, dass Arbeitnehmer individuell bei ihrem Arbeitgeber darum kämpfen müssen, an einer Bildungsveranstaltung teilnehmen zu können, wenn diese nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt ist. Es kommt im Sprachenbereich immer wieder vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen sind. Alle Arbeitnehmer müssen an dieser Stelle gleiche Chancen erhalten!

Ich will Ihnen auch nicht verschweigen, dass es überfällig ist, das Gesetz an dieser Stelle zu verändern, weil es erhebliche Zweifel daran gibt, ob es verfassungskonform und europarechtskonform ist, Private auszuschließen, denn es gibt keinen Sachgrund, aus dem man das tun sollte, und Private haben ein wirtschaftliches Eigeninteresse. Insofern ist es gut, dass wir das Gesetz an der Stelle auch auf rechtssichere Füße stellen. Es ist klar, dass die Qualitätskriterien gleichermaßen für gemeinnützige und private Anbieter gelten sollen und dass natürlich privatwirtschaftliche Unternehmen auch keine öffentliche Förderung bekommen sollen!

Es gibt einen Punkt, den wir im Antrag verändern wollen. Der Antrag liegt ja schon seit Juni 2009 vor, die Gesetzesänderung soll danach bis September 2009 vorgelegt werden, das ist nicht möglich, das wollen wir auf November 2009 ändern. Das ist im Punkt drei enthalten.

Ansonsten wollen wir mit diesem Antrag alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermutigen, den Bildungsurlaub intensiver zu nutzen. Wir wollen, dass der Senat Maßnahmen entwickelt, um den Zugang zur Weiterbildung gerade für bildungsungewohnte Menschen zu verbessern; das ist ein Ziel der Koalition. Wir wollen, dass der Senat uns in zwei Monaten nach Antragsbeschluss einen detaillierten Überblick über die Weiterbildungsbeteiligung hier vorlegt.

Insofern bitte ich Sie um Unterstützung dieses Antrags. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Böschen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lebenslanges Lernen ist nicht nur für den beruflichen Erfolg, sondern auch für die gesellschaftliche Teilhabe existenziell. Deswegen bildet in einer Wissensgesellschaft, wie wir sie hier haben, der Zugang möglichst ganz vieler Kreise zur Bildung eine zentrale Voraussetzung für die Gesellschaft.

Ich bin froh, dass es deshalb auch gelungen ist, 1,7 Millionen Euro wieder im Eckwert für Weiterbildung zu verankern. Das Bremische Bildungsurlaubsgesetz fördert mit seinem Angebot zur bezahlten Freistellung von der Arbeit zu Bildungszwecken die Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowohl an allgemeiner als auch politischer und beruflicher Weiterbildung. Mit diesem bereits 1977 beschlossenen Gesetz, finde ich, besitzen wir eines der besten in dieser Republik, wurden doch gerade damit Menschen aus sogenannten bildungsfernen Schichten erreicht, was für uns als SPD eine besondere Bedeutung besitzt.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Leider müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass die Teilnahmequote insgesamt rückläufig und darüber hinaus sowieso zu gering ist. Dies ist bedauerlich, zeigen doch einschlägige Untersuchungen, dass es keine andere Lernform des organisierten Lernens gibt, die gerade bildungsungewohnte Menschen vergleichsweise erfolgreich zur Teilnahme an Weiterbildung motiviert. Bildungsurlaub ist somit ein Instrument einer vorausschauenden Bildungs- und Sozialpolitik!

Wir haben bereits letztes Jahr angekündigt, auch über Veränderungen beim Bildungsurlaubsgesetz nachzudenken, allerdings nicht, wie das damals von der FDP und der CDU gefordert wurde, durch Reduzierung des Freistellungsanspruchs oder einer Koppelung an das Einbringen von Erholungsurlaub. Wir fordern Maßnahmen und werden Maßnahmen organisieren, die eine stärkere Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs bewirken.

(Beifall bei der SPD)

Dabei heben wir zunächst einmal auf eine Flexibilisierung des Bildungsurlaubs, die Änderung der ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Fünf-Tage-Regelung, ab. Wir haben erkannt, dass die zunehmende Verdichtung der Arbeitsanforderungen, aber auch die schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen sich häufig nur auf kürzere Veranstaltungen einlassen können. Im Gespräch mit den Gewerkschaften haben wir vereinbart, dass zukünftig andere Formate und kürzere Dauer von Bildungsurlaubsangeboten möglich sein werden. Das kommt sicherlich auch gerade kleineren Betrieben zugute.

Zukünftig, Frau Schön hat es ausgeführt, werden auch private Anbieter zugelassen, allerdings eben nur unter der Voraussetzung, dass diese Bildungsangebote genauso wie die der anerkannten Träger den formulierten Qualitätsansprüchen genügen. Einen öffentlichen Anspruch auf öffentliche Förderung aus dem Landeshaushalt wird es dabei nicht geben. Bisher war die uneingeschränkte Übertragung nicht verbrauchter Freistellungstage auf den nächsten Zweijahreszeitraum möglich, sodass sich dann in der Summe ein Anspruch auf Bildungsurlaub von vier Wochen in einem Kalenderjahr ergeben konnte. Das wird zukünftig nicht mehr möglich sein, das Ansparen des Bildungsurlaubs über maximal zwei Wochen hinaus erscheint uns nicht sinnvoll.

Ich möchte aber noch einmal auf die Weiterbildungsbeteiligung insgesamt zurückkommen. Der Bildungsurlaub stellt ja nur einen ganz kleinen Ausschnitt im Weiterbildungsbereich dar. Wir möchten die Weiterbildungsbeteiligung insgesamt erhöhen, insbesondere die sogenannter „bildungsferner Menschen“, aber auch die Weiterbildungsbeteiligung der Betriebe. Dafür, meinen wir, ist es notwendig, eine Übersicht über die Weiterbildungsbeteiligung im Land Bremen zu erstellen.

Ob hier der Vergleich mit Eurostat immer so glücklich ist, ziehe ich in Zweifel! Der Vergleich berücksichtigt nicht, dass es in Deutschland ein sehr ausdifferenziertes schulisches System gibt, in dem ganz viele Weiterbildungsangebote so gar nicht erfasst werden. Es gibt aber ja eine Studie über die Weiterbildungsangebote innerhalb der Bundesrepublik, da, denke ich, liegen wir nicht so schlecht. Wir liegen über 40 Prozent, das ist noch nicht die Zielerfüllung, die wir uns vorstellen, da müssen wir schauen, wie sich das tatsächlich auf Bremen herunterbrechen lässt: Wie stehen wir hier in welcher Höhe mit welchen Angeboten für welche Gruppen tatsächlich da?

Darüber hinaus bedarf es aber auch anderer Maßnahmen, um die Weiterbildungsbeteiligung insgesamt zu erhöhen. Es ist aus unserer Sicht notwendig, eine qualifizierte, trägerunabhängige Bildungsberatung zu installieren, wie sich das hier im August bereits in der Deputation für Arbeit konkretisiert hat. Wir müssen darüber nachdenken, wie man Qualifizierungsmaßnahmen, zum Beispiel auch im Rahmen von Kurzarbeit, mit Bildungsurlaub verbinden kann. Dazu hat es jetzt im September eine Entscheidung in der Deputation gegeben. Ich denke, hier muss man wirklich

in verschiedene Bereiche schauen, um eine Zunahme der Weiterbildungsbeteiligung zu erreichen. Alles in allem werden wir aber nicht daran vorbeikommen, überhaupt eine andere Kultur dieser Weiterbildung gegenüber dem Lernen im lebenslangen Lernprozess zu organisieren!

Ich möchte meine Rede mit einem Zitat der Arbeitnehmerinnenkammer schließen, Frau Präsidentin, wenn es erlaubt ist, die sagt: „Erst wenn in den Unternehmen das Thema lebenslanges Lernen und Qualifizierung als strategische Strategie betrieblicher Personalentwicklung geschätzt wird, bekommt auch der Bildungsurlaub eine richtige Chance. Arbeitnehmerinnen sind dann nicht mehr Bittsteller, die sich kaum trauen, ihren Antrag auf Gewährung eines Bildungsurlaubs zu stellen, sondern sie realisieren einen selbstverständlichen Anspruch im eigenen Interesse und auch im Interesse des Unternehmens.“ – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Nestler.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich als Einleitung sagen, dass es doch schon erstaunlich ist, wie lange Dringlichkeitsanträge nicht behandelt werden müssen, bevor sie endlich in diesem Parlament zur Debatte gestellt werden!

Einzig und allein kommt man aufgrund dieses Antrags zu der Gewissheit, dass das Angebot an Bildungsurlaub mittlerweile so schlecht angenommen wird, dass jetzt entsprechende Veranstalter das Parlament dazu nutzen, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kurse besser gefüllt werden und die Einnahmen entsprechend fließen. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass das, was Sie hier fordern, den Betroffenen nicht im Geringsten weiterhelfen wird.

Zu Ihrem Antrag: Was in der Einleitung steht, ist schließlich und endlich nichts Neues. Dass lebenslanges Lernen immer mehr Bedeutung bekommt, das wissen wir in diesem Haus alle, und das haben wir hier auch schon oft genug debattiert. Eher sollte man darüber reden, wie denn lebenslanges Lernen auszusehen hat, um daraus einen Nutzen für sich selbst, also für die Betroffenen zu ziehen, und genau da scheiden sich in diesem Haus die Geister.

Wir können hier lesen, dass die Beteiligung der Betroffenen an Bildungsurlaub mittlerweile deutlich unter fünf Prozent liegt. Das liegt aber doch nicht am Gesetz. Frau Böschen, Sie haben es selbst gesagt, wir haben einer der modernsten Gesetze hier, auch wenn es bereits 1977 verabschiedet worden ist. Es liegt also nicht an dem Gesetz, sondern an den Maßnahmen und Angeboten. Diese Angebote treffen nicht mehr auf das Interesse der Menschen und werden damit schlicht und einfach nicht angenommen. Die Beschäf

tigten und allein die Menschen, die hier interessiert werden sollen, wurden durch die Veranstalter nicht erreicht. Sie haben sich entschieden, diese Programme nicht anzunehmen, und selbst bei den Programmen, die angenommen wurden und werden, muss sich ein Teil auch noch fragen, welchen Nutzen sie für die Zukunft der Teilnehmer aus diesen Maßnahmen ziehen. Aber wie gesagt, das haben wir hier schon alles lang und breit debattiert.

Unter Punkt eins fordern Sie, dass die Bürgerschaft (Landtag) die Notwendigkeit für alle Bevölkerungskreise an lebenslangem Lernen unterstreicht. Da sagen wir uneingeschränkt ja, das können wir nur unterstreichen. Dass dieses Parlament aber aus diesem Grund laufend an die Bürgerinnen und Bürger appellieren soll, das vorhandene Angebot verstärkt anzunehmen, können wir nicht ganz nachvollziehen. Das müssen die Betroffenen, insbesondere die bildungsgewohnten, selbst wissen und entscheiden, das zeigt ihnen in aller Deutlichkeit ihr beruflicher Alltag.

Zu Punkt zwei, hier soll jetzt der Senat gebeten werden, Maßnahmen zu entwickeln, welche die Bildungsbeteiligung insbesondere bildungsungewohnter Menschen nachhaltig verbessern. In Ihrer Einleitung schreiben Sie, dass eine Berufs- oder Hochschulausbildung auf Dauer nicht reicht, im Berufsleben zu bestehen. Das ist nur zu untersteichen. Ein paar Zeilen weiter fordern Sie dann den Senat auf, bildungsungewohnte Menschen – was Sie darunter verstehen, sollten Sie hier auch einmal näher erklären – zur Weiterbildung zu animieren. Wie das gehen soll, warten wir dann mit Spannung ab, aber was Sie mit dem, das Sie fordern, erreichen, darauf geben wir Ihnen vielleicht auch schon einmal eine kleine Antwort: In erster Linie eine Menge Arbeit für den Senat, den wir darum mit Sicherheit nicht beneiden!

Da der Senat natürlich diesen Antrag kennt, kennt er auch die Zeitvorgaben, die in Ihrem Dringlichkeitsantrag stehen, und demnach sollte es eigentlich jetzt im September schon die ersten Ergebnisse geben. Der Antrag ist hier nicht verabschiedet worden. Natürlich wird der Senat keine Ergebnisse haben, aber vielleicht kann er ja auf diese Thematik einmal eingehen. Vielleicht ist ja doch schon das eine oder andere vorhanden, was man sich hier heute anhören kann. Teilnahmequoten deutlich zu steigern, wie es in Ihrem Antrag steht, denke ich, liegt nicht im Ermessen des Senats, und er wird es auch kaum erreichen.

Bildungsurlaub soll auch nicht mindestens fünf und in Sonderfällen drei Tage dauern, nein, Ihnen reicht schon ein Tag, und das bis zu zehnmal in zwei Jahren. Meinen Sie denn wirklich, an einem einzigen Tag eine sinnvolle Weiterbildung zum Beispiel bei den berufsbildungsfernen Menschen umsetzen zu können und damit etwas zu bewirken?

(Beifall bei der CDU)

Wir denken, dass mindestens drei Tage dazu erforderlich sind.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Falsch!)

Ja, Frau Busch, wenn Sie es für falsch halten, ist es ja ganz gut.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Fragen Sie einmal in Unternehmen, die bieten sehr oft Tagesveranstaltungen an!)

Wenn wir mit den Unternehmern sprechen, sind die einigermaßen unserer Meinung. Die halten das nicht für so falsch. Ich war früher selbst ein großer Verfechter, Bildungsurlaub anzunehmen, ich bin nämlich 35 Jahre Gewerkschafter, das dürfen Sie nicht vergessen, da habe ich viele Lehrgänge über Bildungswerke gemacht und Weiterbildung. Daher weiß ich auch, wie lange das dauert. Ein Tag reicht vielleicht für spezielle Kurse oder für spezielle Facharbeiter aus!

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Sehen Sie!)

Aber Sie fordern das hier allgemein! Sie fordern das für alle, und das ist schlicht und einfach ein großer Unsinn!

(Beifall bei der CDU – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Unsinn ist, was Sie gerade reden!)