Kindesmissbrauch zur Erstellung pornografischer Seiten ist ein so widerwärtiges Verbrechen, meine Damen und Herren, dass auch Methoden, die nur be
Ich bitte Sie daher, dem einstimmig gefassten Beschlussvorschlag des Rechtsausschusses zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch einer sogenannten grenzenlosen Freiheit im Netz müssen schnellstens klare Grenzen gesetzt werden. Zum Beispiel hätten ekelerregende kinderpornografische Seiten ohne Wenn und Aber schon lange gesperrt werden müssen. Eine von mir schon lang geforderte schärfere gesetzliche Regelung zur Bekämpfung der ansteigenden Kinderpornografie hätte schon längst rigoros umgesetzt werden müssen. Es darf nicht sein, dass sogenannte Gutmenschen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung haben, bei anders denkenden politischen Bürgern das Recht abschaffen wollen oder die politische Gesinnung sogar verbieten lassen wollen, aber ansonsten mit dem Argument des freien ungeschränkten Zugangs zum Internet quasi Kinderpornografie und Kinderschändung verharmlosen und damit ihr Recht von eingeschränktem Internetzugang auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen austragen. Das, meine Damen und Herren, steht in keinem Verhältnis und ist einfach nur widerwärtig.
Ich bin selbstverständlich für eine freie Meinungsäußerung auch im Internet. Ich bin auch gegen einen unkontrollierbaren Überwachungsstaat, aber im Bereich der ekelerregenden anwachsenden Kinderpornografie im Internet ist die Grenze schon lange weit überschritten worden, dafür habe ich absolut kein Verständnis. Das hat mit freier Meinungsäußerung überhaupt nichts, aber absolut nichts mehr zu tun, hiervor hätte der Staat schon lange einen Riegel schieben müssen.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, das ist gar nicht lange her, als es bei einer Beratung auf Bundesebene darauf ankam, ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie mitzutragen. Da haben sich ausgerechnet die Bremer Grünen verweigert. Die Bremer Grünen haben meines Wissens dieses sehr wichtige Gesetz gegen Kinderpornografie nicht unterstützt, dafür sollten Sie sich auch heute noch zutiefst schämen!
Damit haben Bündnis 90/Die Grünen eindeutig bewiesen, dass sie niemals eine politische parlamentarische Verantwortung tragen dürfen. Mit einer solchen unverantwortlichen gefährlichen politischen Einstellung sind Sie eine Schande eines jeden Parlaments. Fairerweise muss ich dazu sagen, dass Herr Dr. Güldner von den Grünen inzwischen seine Einstellung zum Thema grenzenlose Freiheit im Internet erstaunlicherweise etwas geändert hat. Na ja, dafür ist er von der Mehrzahl der Grünen gemaßregelt worden. Darum mein Appell an die grüne Fraktion: Behindern Sie nicht weiter den schweren Kampf gegen die anwachsende Kinderpornografie im Internet, sondern unterstützen Sie einheitlich als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen uneingeschränkt den Kampf gegen die ekelerregende Kinderpornografie!
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das Beste wäre, Sie kümmern sich um Ihren eigenen Kram, bevor wir von Ih- nen Ratschläge annehmen müssen!)
Diesbezüglich hat die grenzenlose Freiheit im Internet eben doch Grenzen, welche sogar Sie akzeptieren müssen! Ich jedenfalls habe nachweislich schon immer hier jeder Maßnahme, jedem Antrag und jeder Gesetzesvorlage vehement, uneingeschränkt und überparteilich zugestimmt, die zur Bekämpfung von Kinderpornografie, Kindesmissbrauch und so weiter eingebracht worden sind. Das war für mich eine Selbstverständlichkeit. Das war für mich eine moralische Verpflichtung, politische Verantwortung und Aufgabe ohne Wenn und Aber, ganz im Gegensatz zu Ihnen. Sie haben alle meine damaligen Anträge unverantwortlich abgelehnt und werden auch noch meine zukünftigen Anträge ablehnen; ich hingegen werde selbstverständlich dem Antrag der CDU zustimmen
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich tue mich hier im Moment etwas schwer, aber ich schaffe den Übergang vom Vorredner zu mir. Ich habe eine Dokumentation über Kinderpornografie gesehen, und es müssen alle Mittel und Maßnahmen zur Geltung kommen, Kinderpornografie zu unterbinden.
Access-Blocking und Ähnliches sind allerdings keine geeigneten Mittel. Access-Blocking hilft den miss
handelten und gequälten Kindern nicht. Ich möchte versuchen, sachlich mit drei Punkten auf drei Ebenen zu diesem Thema zu kommen.
Access-Blocking ist ein wirkungsvoller Schutz für Kinder. Was bedeuten Access-Blocking und ähnliche technische Mittel für die bürgerlichen Freiheitsrechte und die technische Seite? Die Zugangssperren zu diesen Seiten sind kein wirkungsvoller Schutz, wie inzwischen auch andere festgestellt haben, vor Wochen und Monaten wurde das noch infrage gestellt. Inzwischen hält auch Prof. Pfitzmann – er berät die Regierung und arbeitet in der Kommission Jugendschutz mit – diese und ähnliche Maßnahmen für unbrauchbar. Die Seiten wären dann zwar für den naiven Internetbenutzer – ich komme darauf noch einmal zu sprechen – nicht mehr zugänglich, erläuterte der Experte in der „Süddeutschen Zeitung“, aber wer daran Interesse hat und sich halbwegs auskennt, wird es immer schaffen, an diese Sachen zu gelangen.
Er konstatiert weiter, dass es sich somit um reine Symbolpolitik handeln würde. Dem Wähler werde suggeriert, dass sich die Politiker mächtig ins Zeug legten, mehr wäre es nicht. Der Zweck, die Verbreitung von Kinderpornografie einzuschränken, wäre aber nicht erfüllt. Ich verweise auch noch einmal auf Prof. Sieber vom Max-Planck-Institut, der zu ähnlichen und gleichen Ergebnissen gekommen ist. Warum ich es hier noch einmal ausbreite: Ich befürchte, dass wir in nicht allzu kurzer Zeit wieder darüber diskutieren werden, welche andere technischen Mittel und Möglichkeiten ins Feld geführt werden, um das zu unterbinden.
Zu den bürgerlichen Freiheitsrechten wird verschwiegen, dass die Einführung von Access-Blocking und Ähnlichem verfassungsmäßige und gesetzliche Änderungen zur Folge hätte: Die Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses beispielsweise, das Verbot des unbefugten Abhörens, Unterdrückens, Verwertens, Einstellens der Botschaften und so weiter würde aufgehoben werden oder wird aufgehoben. Paragraf 206 Absatz 5 des Strafgesetzbuches muss demnach geändert werden. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes verliert seine Bedeutung nicht nur beim Access-Blocking, auch bei ähnlichen technischen Möglichkeiten.
Ich sage es noch einmal deutlich, diese Befürchtungen haben einen sehr realen Hintergrund, denn der Vorstoß des niedersächsischen Innenministers geht in die Richtung umfassender Zensur. Seine Vorstellung ist, dass Internetprovider Zugänge nur nach Gebrauch eines Zwangsfilterprogramms bereitstellen sollen. Begehrlichkeiten in dieser Richtung zeigen Film- und Musikindustrie, sie begrüßen die technischen Einführungen und wollen diese oder ähnliche
Sperren auch für sich in Anspruch nehmen. Sie konnten es noch in der letzten Woche in einer überregionalen Tageszeitung nachlesen. Zudem bemängelt der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco die Eile und die Geheimhaltungsverpflichtungen bei der Erarbeitung der Vorgaben.
Das BKA hat bereits im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für den 2. Oktober die Zugangsanbieter, die sich zu Blockaden verpflichtet haben, eingeladen. Auf diesen Treffen soll ihnen das Zugangserschwerungsgesetz persönlich überreicht werden. Dieses Gesetz kann so aber nicht umgesetzt werden, da es noch zur Begutachtung der EU-Kommission vorliegt, aber die Wege dorthin werden vorbereitet, ohne dass es eine rechtliche Abstimmung oder EU-Abstimmung gegeben hat.
Noch einen Punkt zur BKA-Liste, die Geheimhaltung der BKA-Liste! Die Liste ist ein schwerer Eingriff ins Informationsfreiheitsgesetz. Die Liste der zu sperrenden Seiten ist geheim. Das wurde bisher nicht gesagt, und das sollte es zumindest sein. Der Skandal um die Veröffentlichung einer Sperrliste in Australien und Finnland zeigt, dass sie nicht geheim bleiben.
Die Auflistung ist durch keine richterliche Verfügung kontrolliert. Die Kriterien, nach denen gesperrt wird, sind offenbar nicht genau definiert. In der „taz“ können wir nachlesen: „Der BKA-Chef Ziercke sagte zu, er werde genau prüfen, welche Angebote wirklich kinderpornografisch im Sinne des deutschen Strafrechts sind.“ Ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten: „,Um die pornografische Darstellung von Jugendlichen geht es im Moment nicht. Ausländische Listen würden nicht eins zu eins übernommen. Im Zweifelsfall werden wir auf eine Sperrung verzichten’, sagte Ziercke zur taz.“ „BKA-Präsident Jörg Ziercke geht davon aus, dass er rund 1 000 Webseiten auf die Liste setzen lässt.“ „Konkret wird das Bundeskriminalamt täglich den Internetfirmen eine aktuelle Liste der gesperrten Kinderpornoseiten übermitteln.“ Die Ministerin von der Leyen will für diese Arbeit vier bis sechs neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen. Wie das zu bewerkstelligen ist, bleibt ihr Geheimnis.
Der bereits zitierte Informatikprofessor Pfitzmann empfiehlt, das so verwendete Geld lieber für die personelle Verbesserung der Jugendämter zu investieren.
Letztendlich wäre die Technik, die Verwaltung und sogar die Psychologie installiert, um sofort eine effektive Zensur zu betreiben. Frau von der Leyen
wirft mit Nebelkerzen um sich, anstatt wirkungsvolle Methoden einzusetzen, um Kinder vor diesen grauenvollen Taten zu schützen.
Allein die Sperrung von Internetseiten ist keine wirkungsvolle Methode. Notwendig hingegen ist die Abschaltung von Webauftritten mit kinderpornografischen Inhalten, also die Abschaltung und nicht die Sperrung!
Das dauert nicht länger als die Übermittlung von Sperrlisten, wie die Gruppe AK Zensur oder auch der Chaos Computerclub eindrucksvoll dokumentiert haben. Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren an Zensur analysierte diverse europäische Sperrlisten, schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornografische Materialien befinden sollen, mit beeindruckendem Erfolg. Innerhalb der ersten zwölf Stunden nach Aussenden der Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht, aber Freude konstatiert, ich zitiere: „Es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen, um sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten.“
Notwendig ist die Ermittlung der Täter. Über den Provider ist es möglich, die Identität der Betreiber von Webseiten mit dokumentiertem Missbrauch zu ermitteln. Das ist eine originäre polizeiliche Ermittlungsaufgabe.
Notwendig ist also eine Aufstockung polizeilicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich, nicht regional, sondern national und international! Die Server mit diesen Webseiten der international agierenden Täter stehen in Ländern, zu denen enge politische Kontakte bestehen und die ähnliche Rechtsprechungen wie Deutschland haben. Somit ist es in Zusammenarbeit möglich, die Webseiten zu löschen – ich sage es noch einmal , zu löschen! – und die Täter zu ermitteln. Notwendig ist eine internationale Zusammenarbeit. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst einmal für die Arbeit des Rechtsausschusses und der beteiligten Ausschüsse
und Deputationen sowie für den Bericht und den Antrag bedanken. Wir haben lange und ausführlich, wie Sie sich vorstellen können, in der FDP-Fraktion darüber debattiert, wir werden das mittragen. Mittlerweile ist teilweise eine Debatte eingetreten, die man befürchten konnte, weil dieses Thema ein Stück weit Wahlkampfthema war, dass all diejenigen, die sich mit manchen Dingen schwertun, weil es ein wirklich schwieriger Abwägungsprozess ist. Sie sagen, hier gibt es weitreichende Eingriffe, die wir so von vornherein nicht mittragen können, deswegen haben wir uns ja auch auf diese Formulierung „wirksam“ verständigt, um zu sagen, es muss wirklich wirksam sein, und wir wollen hier nicht Tür und Tor für alle möglichen Versuche öffnen, das Internet zu kontrollieren.
Diesen Abwägungsprozess in der öffentlichen Diskussion so darzustellen, dass alle, die sich damit schwertun, nun plötzlich dafür wären, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist, ist völliger Unsinn! Das Internet in Deutschland ist kein rechtsfreier Raum.
All das, was hier im Internet geschieht, unterliegt deutschen Gesetzen und der Rechtsprechung der Gerichte. Ich finde es auch schwierig, wenn man jetzt diese Debatte wieder eröffnet und dann so tut, als wenn Menschen, die sich in diesem Abwägungsprozess schwergetan haben, nun nicht die Kinderpornografie bekämpfen wollten. Wir sind uns hier doch über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass die Kinderpornografie – die Worte sind hier alle gefallen – ein schändliches, widerwärtiges Unterfangen ist, das wir alle wirkungsvoll bekämpfen wollen, darüber sind wir uns alle einig!