Protokoll der Sitzung vom 28.10.2009

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage?

Zusatzfragen, Frau Senatorin, liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Auswirkungen der Umweltprämie im Land Bremen.“ Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Imhoff, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Imhoff!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hoch war die Zahl der Neuzulassungen der Kraftfahrzeuge im Land Bremen vom 1. Februar 2009 bis 31. August 2009 im Vergleich mit anderen Bundesländern und den Vorjahreszahlen?

Zweitens: Welche Aussagen kann der Senat bezüglich der Auswirkungen der Umweltprämie auf die Umwelt und Wirtschaft im Land Bremen treffen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. August 2009 wurden im Land Bremen rund 16 900 Kraftfahrzeuge neu zugelassen. Zum Vergleich gab es im selben Zeitraum in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin jeweils rund 93 000 beziehungsweise 68 000 Neuzulassungen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum betrug der Anstieg bei den Neuzulassungen im Land Bremen rund 16 Prozent. In Berlin stiegen die Neuzulassungen ebenfalls um rund 16 Prozent. In Hamburg wurden 10 Prozent weniger Kraftfahrzeuge neu zugelassen. In ganz Deutschland wurden insgesamt 23 Prozent mehr Kraftfahrzeuge neu zugelassen.

Zu Frage 2: Es existieren keine länderspezifischen Auswertungen zu den Auswirkungen der Umweltprämie, daher werden zur Verdeutlichung die Auswirkungen auf Ebene des Bundes herangezogen. Nach einer Analyse der IG Metall werden durch die

Umweltprämie rund 200 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der deutschen Automobilindustrie vor Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit bewahrt.

Laut Statistischem Bundesamt ging der reale Umsatz bei Unternehmen, die sich auf Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen spezialisiert haben, von Januar bis Mai 2009 um fast vier Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum zurück. Diesem Umsatzrückgang in Höhe von nominal 150 Millionen Euro steht eine Umsatzsteigerung beim Handel mit Kraftwagen von 2 481 Millionen Euro gegenüber.

Eine Studie im Auftrag des Bundesumweltministeriums bilanziert positive Wirkungen auf die Umwelt. So liegen Spritverbrauch und CO2-Ausstoß der neuen Pkw durchschnittlich um rund 20 Prozent niedriger als bei den abgewrackten Fahrzeugen. Zudem sind die neuen Fahrzeuge den ersetzten alten Fahrzeugen in Umweltbelangen überlegen, sodass eine mögliche „ökologische Restschuld“ aus einer Verschrottung funktionsfähiger Pkws in weniger als einem Jahr abgetragen wird. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Imhoff, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich frage den Senat, hat die Umweltprämie praktisch ihr Ziel dann erreicht, oder sehen Sie es nicht so?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das ist so. Ökologisch hat sie es erreicht und auch im Hinblick auf Beschäftigung, wenngleich man natürlich in dem Reparaturgewerbe davon ausgehen muss, dass dort negative Auswirkungen zu verzeichnen sind. Wir haben gleichzeitig auch, das kann man hinzufügen, natürlich einen deutlichen Rückgang bei den Autoexporten gehabt und einen Anstieg bei den Importen, das hat natürlich beschäftigungspolitische Auswirkungen, nicht unbedingt gesamtwirtschaftlich betrachtet, aber für Bremen hat es durchaus die Ziele erfüllt.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wird der Senat denn jetzt die Umweltzone in Bremen noch einmal neu unter die Lupe nehmen, weil es praktisch einen schnelleren Austausch der alten Fahrzeugflotte gegeben hat, auf Bundesebene komplett und auch hier in Bremen?

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Dann wirkt es ja!)

Bitte, Herr Staatsrat!

Diese Diskussion zeigt, dass sich die Umweltzone nicht negativ ausgewirkt hat, insofern besteht derzeit da kein Überarbeitungsbedarf!

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Der Senat wollte Jahr für Jahr prüfen, ob diese Umweltzone überhaupt noch Sinn macht. Wenn es jetzt eine Veränderung gegeben hat, dann kann man ja schon einmal schauen, oder?

Bitte, Herr Staatsrat!

Prüfen werden wir immer, und das werden wir auch prüfen.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft das Waffenregister. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist, der Ankündigung des Senats vom 7. Mai 2008 entsprechend, unterdessen eine Ergänzung der Meldedatenübermittlungsverordnung vorgenommen worden, damit die Polizeien in Bremen und Bremerhaven jederzeit auf Daten über Waffenscheine und Waffenbesitzkarten zugreifen können?

Zweitens: Wie beteiligt sich Bremen an der Einrichtung des Nationalen Waffenregisters?

Drittens: Ab wann werden Daten aus Bremen im Nationalen Waffenregister bereitstehen, und ab wann können Polizisten aus Bremen und Bremerhaven darauf zugreifen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Buse.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Polizei kann im Melderegister jederzeit abfragen, ob und wann für eine Person eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist. Die Überarbeitung der Meldedatenübermittlungsverordnung, die den elektronischen Zugriff auf diese Daten gewährleisten würde, ist noch nicht abgeschlossen. Ob eine solche Zugriffsmöglichkeit im Hinblick auf den Aufbau des Nationalen Waffenregisters überhaupt noch erforderlich sein wird, ist allerdings fraglich. Es ist nicht auszuschließen, dass durch die zentral zur Verfügung stehenden Informationen dezen

trale Lösungen wie die Speicherung waffenrechtlicher Erlaubnisse im lokalen Melderegister demnächst überflüssig werden. Ein Zugriff auf die im Nationalen Waffenregister gespeicherten Daten könnte der Polizei einen umfassenderen und weitergehenden Einblick in waffenrechtliche Informationen ermöglichen, als dies derzeit aus dem Melderegister heraus möglich ist.

Zu Frage 2: Das Nationale Waffenregister wird unter Leitung des Bundesministeriums des Innern von einer Arbeitsgruppe sowie mehreren Unterarbeitsgruppen entwickelt. In der Arbeitsgruppe und in den Unterarbeitsgruppen sind Länder vertreten. Allerdings haben sich nicht alle Länder daran beteiligt; Bremen hat wegen enger personeller Ressourcen von einer eigenen Beteiligung abgesehen.

Zu Frage 3: Das Nationale Waffenregister soll bis Ende des Jahres 2012 in der ersten Ausbaustufe fertiggestellt sein. Ab diesem Zeitpunkt können Behörden der Länder auf die Daten des Registers zugreifen. Nähere Einzelheiten befinden sich noch in der Klärung. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Staatsrätin, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie eingangs gesagt, dass die Polizeien in Bremen und Bremerhaven jederzeit auf das bremische Register zurückgreifen können. Ist das richtig?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Ich muss Ihnen insoweit recht geben, als das so möglich ist, allerdings nur, wenn auf der anderen Seite jemand sitzt, der die Frage beantwortet, das heißt, es ist kein automatischer Zugriff möglich. Das ist das, was wir mit der Änderung der Meldedatenübermittlungsverordnung erreichen möchten.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, nicht jederzeit, sondern nur zur normalen Geschäftszeit, wenn das Stadtamt besetzt ist?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Das wäre zutreffender, ja!

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie sagten, bis 2012 soll das Nationale Waffenregister stehen. Sie sehen keine Möglichkeit, bis dahin – wir haben jetzt 2009 – den

bremischen Polizeibeamten im Land Bremen diese Möglichkeit einzuräumen?