Dann muss ich sagen, scheint es mir so, dass diese vierteljährigen Berichte nicht vorgelegen haben, denn sonst hätte man unsere Anfragen anders beantworten können. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Bereich der Justiz verfügen wir bundesweit und in jedem Bundesland über eine hochentwickelte Sammlung von Daten. Die sind in der Regel bundeseinheitlich vorgegeben und auch gesetzlich vielfach geregelt. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass wir nicht weitere Statistiken brauchen, sondern dass wir uns auf das konzentrieren, was in der Sache erreicht werden soll. Zwischen Berichten und Statistik gibt es eben auch einen Unterschied. Wir werden im Rechtsausschuss, wann immer gewünscht, daüber berichten, wie wir die Umsetzung des Konzeptes „Stopp der Jugendgewalt“ einschätzen. Natürlich ist auch uns klar, dass die Strafe auf eine Tat so zügig wie möglich folgen muss.
Es ist schon erwähnt worden, dass wir im Bereich der Personalausstattung der Justiz – Herr Frehe, Sie sind darauf eingegangen – gemeinsam mit dem Rechtsausschuss auch Maßnahmen ergriffen haben, Personal aufgestockt haben, und wir haben auch in den Haushaltsentwürfen 2010/2011 Mittel angemeldet, damit wir dies verstetigen können. Wir haben von den Prozessen her, damit meine ich nicht die Gerichtsprozesse, sondern das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure, nämlich zum Beispiel der Polizei, Fachkommissariate mit speziell ausgebildeten Beamten eingerichtet. Es gibt neu eingerichtete Sonderzuständigkeiten bei der Staatsanwaltschaft – ich spreche von Intensiv- und Mehrfachtätern –, und wir haben die Dezernate der Staatsanwaltschaft für Intensivtäter regional neu geordnet, sodass sie mit den Behörden übereinstimmen, mit denen man eng zusammenarbeiten muss. Das sind die Sozialbehörden, das sind die Schulen, die Jugendbehörden und vieles andere mehr.
Wir haben mittlerweile auch Intensivtäterakten eingerichtet, die sicherstellen sollen, dass alle, die am Pro
zess, an der Aufklärung und am Ende auch am Gerichtsverfahren beteiligt sind, die gleiche aktualisierte Information haben. Das ist ein erheblicher Fortschritt! Im Übrigen haben sich die durchschnittlichen Verfahrensdauern bei Staatsanwaltschaft, Amtsgerichten und Landgericht reduziert. Ganz wichtig – auch darauf ist hingewiesen worden –, wir haben im Jahr 2009 und schon beginnend im Jahr 2008 Altbestände erheblich abgearbeitet. Da will ich einen Hinweis machen, warum man bei den Zahlen, die auch in dem Antrag stehen, sehr vorsichtig sein muss: Je schneller und je mehr Altbestände abgebaut werden, umso höher steigt zunächst die Statistik der Verfahrensdauer. Klar, wenn ich alte Sachen abarbeite, und die erst in der Statistik auftauchen, wenn sie abgearbeitet sind!
Wir sind aber, wenn ich das Kriterium zugrunde lege, das in Ihrem Antrag steht, also die 5,6 Monate bis sieben Monate, im Jahr 2009 im ersten Halbjahr bei 6,7 Monaten. Sagt die Zahl aber wirklich etwas aus? Nein, eher sagt die Zahl etwas aus, dass wir beim Amtsgericht, von dem die große Masse der Verfahren abgearbeitet wird, den niedrigsten Bestand an Verfahren seit 2003 haben. Die Bestände sind also deutlich zurückgegangen. Ein klares Indiz dafür, dass zügiger abgearbeitet wird, als das bisher der Fall ist. Es reicht also das aus, was wir an Zahlen haben, um bewerten zu können, ob unser Konzept ausreicht.
Ich teile die Sorge, die hier auch in einzelnen Beiträgen durchgeklungen ist – wenn wir ganz tief in die einzelnen Verfahren einsteigen, in den Berufungsinstanzen sind es zum Beispiel sehr wenige Verfahren –, dass wir dann sehr schnell bei dem Punkt sind, dass kontrolliert wird oder werden soll, wie einzelne Richterinnen und Richter oder Kammern agieren und handeln. Wir haben schon zwei Versuche der CDU-Fraktion erlebt, die richterliche Unabhängigkeit einzuschränken, und deshalb – –.
Ja, doch! Das haben Sie getan! Sie haben von mir zum Beispiel verlangt, ich möge einem Gericht eine Frist nennen, bis zu dem sie ein Verfahren abzuschließen haben. Frau Winther, das haben Sie hier getan, und das ist nicht in Ordnung!
Die richterliche Unabhängigkeit müssen wir wahren und können trotzdem Verfahren beschleunigen. Wie gesagt, das Angebot steht, wir werden dem Rechtsausschuss jede Frage, die Sie stellen, nach dem, was wir wissen – und wir wissen viel –, auch beantworten können! – Danke!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/924 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 17/990, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Herr Senator Mäurer, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wiederholen möchten.
Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.
Ich frage, ob wir jetzt in die Aussprache direkt eintreten können, und gehe auch davon aus. – Das ist der Fall.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Bremen wurden im letzten Jahr 2 876 Wohnungseinbrüche verübt. Dabei erlitten circa 5 000 Bremer nicht nur einen materiellen Schaden von über 4,5 Millionen Euro, sondern ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sie wurden auch in ihrer Privatsphäre und ihrem persönlichen Sicherheitsgefühl massiv beeinträchtigt. Wer einmal einen Einbrecher in seiner Wohnung hatte, kann nachvollziehen, wie groß die psychische Belastung der Opfer nach einem Einbruch sein kann. Manche leiden noch jahrelang unter der Angst der Wiederholung. Das Gefühl, dass ein Fremder in ihrer Wohnung war, lässt ihnen einfach keine Ruhe.
Die CDU-Fraktion fordert deshalb den Senat auf, mehr als bisher zu unternehmen, damit sich die Bürger in Bremen in ihren eigenen vier Wänden wieder sicherer fühlen.
Aus der Antwort des Senats zu unserer Großen Anfrage geht hervor, dass weder in den anderen Stadtstaaten noch in den Flächenstaaten die Häufigkeitszahl von Wohnungseinbrüchen pro 100 000 Einwohner so hoch war wie 2007 und 2008 in Bremen. Als Beispiel will ich an dieser Stelle auf die Differenz in der Häufigkeitszahl des Jahres 2008 zwischen Berlin, 241 Einbrüche pro 100 000 Einwohner, und Bremen, 434 Einbrüche pro 100 000 Einwohner, hinweisen,
von Bayern mit 49 Einbrüchen pro 100 000 Einwohner ganz zu schweigen. Selbst wenn für die Gegenüberstellung nur Großstädte mit einer vergleichbaren Sozialstruktur herangezogen werden, schneidet Bremen bei der Häufigkeitszahl der Wohnungseinbrüche schlecht ab. Beispielsweise Frankfurt am Main weist 203, Hannover 224 – ich erinnere noch einmal daran, Bremen 434 –, Köln 334 und Dresden ganze 60 Einbrüche pro 100 000 Einwohner auf. Bremerhaven verzeichnet mit 413 Einbrüchen pro 100 000 Einwohner zwar weniger als Bremen, ist im Bundesvergleich aber ebenfalls am Ende angesiedelt.
Wie sieht die Aufklärungsquote für Bremen und Bremerhaven im Bundesvergleich aus? Laut Auskunft des Senats wurden 2008 in Bremen 8,9 Prozent, in Bremerhaven 10,7 Prozent, in Frankfurt am Main 13,1 Prozent, in Hannover 18,2 Prozent, in Köln 9,2 Prozent und in Dresden sogar 26,7 Prozent der Einbrüche aufgeklärt. Auch hier bildet Bremen das Schlusslicht. Da stellt sich natürlich die Frage nach den spezifischen Ursachen.
Zunächst schauen wir uns einmal an, was mit den ermittelten Tatverdächtigen geschah. Im Jahr 2008 wurden laut Auskunft des Senats von der Staatsanwaltschaft insgesamt 456 Ermittlungsverfahren wegen Wohnungseinbruchs, Diebstahls von Waffen und Bandendiebstahls geführt. Neben 217 Verfahrenseinstellungen und sonstigen Erledigungen durch die Staatsanwaltschaft wurden 41 Angeklagte verurteilt, davon 32 zu einer Freiheitsstrafe, vier zu einer Geldstrafe und fünf Heranwachsende und Jugendliche zu Zuchtmitteln. Viel ist am Ende also für die Täter nicht
als Bestrafung herausgekommen. Ein deutlich konsequenteres Vorgehen der Justiz würde sicherlich den einen oder anderen Einbrecher abschrecken.
Ist das aber wirklich die alleinige Ursache für die im bundesweiten Vergleich herausragend schlechte Häufigkeitszahl von Einbrüchen in Bremen? Sicherlich nicht! Der Senat teilt in der Antwort zu Frage 4 mit, dass der Einbruchsdiebstahl ein schwer aufklärbares Delikt ist und häufig nur über Spuren am Tatort aufgeklärt werden kann. Warum die Polizei nicht besser als bisher in der Lage ist, Herr Senator, anhand von Spuren am Tatort die Tatverdächtigen aus diesem Kreis zu identifizieren, teilen Sie dagegen nicht mit. In der Antwort zu Frage 6 erklärt der Senat weiter, dass nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung anzunehmen ist, dass die meisten Taten überwiegend von ortsansässigen Tätern, die betäubungsmittelabhängig sind, begangen werden. Immerhin – so geht es aus der Antwort des Senats hervor – sollen circa 90 Prozent aller Einbrüche auf ihr Konto gehen. In der Antwort zu Frage 7 teilt der Senat mit, dass es im Land Bremen schätzungsweise 3 500 bis 4 000 Drogenabhängige gibt. Damit gibt der Senat in einer geradezu entwaffnenden Offenheit zu, dass er den Kampf gegen die Drogen und damit auch Einbruchskriminalität offensichtlich aufgegeben hat.