Protokoll der Sitzung vom 19.11.2009

Steht aber so in der Anfrage, können Sie nachlesen, kann ich Ihnen gleich zeigen! Außerdem wurden wenige Fälle nach dem vereinfachten Jugendstrafverfahren bearbeitet. 2005 waren es noch 556 Verfahren, 2007 nur 313. Hier besteht Handlungsbedarf!

Die Anfrage hat auch ergeben, dass das Justizressort nicht nach Erledigungsarten differenzieren kann. Das heißt, wir können nicht unterscheiden, wie viele Verfahren schnell eingestellt wurden, weil sich zum Beispiel herausgestellt hat, dass der Verdächtige gar nicht der Täter war, und wie lange Verfahren dauern, die wegen geringer Schuld ohne Sanktionen eingestellt werden. Ferner hat unsere Anfrage, Drucksache 17/823, Jugendarrest, vom April dieses Jahres ergeben, dass genaue statistische Werte zur Dauer des Zeitraums von der jugendrichterlichen Entscheidung bis zum Beginn der Arrestvollstreckung nicht existieren. Hier gibt es nur Erfahrungswerte und keine festen Vorgaben, die eingehalten werden. Wir meinen, wenn man einen Jugendlichen schon zu einem Arrest verurteilt, um erzieherisch auf ihn einzuwirken, dann muss der Arrest auch so schnell wie möglich vollstreckt werden und nicht erst nach einem halben Jahr. Wenn das Strafverfahren vorher auch schon sieben Monate gedauert hat, ist seit der Tat dann über ein Jahr vergangen!

Der Justizsenator hat auch in den Antworten unserer Anfragen deutlich gemacht, dass die Beschleunigung der Jugendstrafverfahren wichtig ist. Wir glauben ihm auch, dass er es ernst meint und dass daran im Rahmen des Konzeptes „Stopp der Jugendgewalt“ gearbeitet wird. Wenn man aber etwas verändern will, braucht man eine klare Analyse der Ausgangslage. Man braucht die Zahlen, die wir in dem Antrag einfordern. Wir wollen, dass in allen Fällen sichergestellt wird, dass Jugendliche nicht erst ein Jahr nach der Tat mit den strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden. (Beifall bei der CDU)

Das geht aber nur, wenn man überhaupt weiß, wie schnell die Verfahren im Einzelnen dauern. Wir wollen eine möglichst genaue Statistik, differenziert nach Verfahrensschritten und Erledigungsarten, damit nicht die einfachen, schnellen mit den komplizierten Fällen zusammengerechnet werden, sodass am Ende noch ein erträglicher Durchschnittswert herauskommt, es aber zahlreiche Einzelfälle gibt, in denen junge Täter auf eine Sanktion warten müssen. Wir wollen genau wissen, wo es im Verfahrensablauf zu Verzögerungen kommt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Frehe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU arbeitet mit einem Etikettenschwindel. Er trägt den Titel „Jugendstrafverfahren beschleunigen“, was tatsächlich eingefordert wird, ist aber lediglich eine Statistik. Bei einer Statistik muss man fragen: Was bringt eine Statistik? Beschleunigt eine Statistik? Nein, eine Statistik beschleunigt nicht, sondern es kommt darauf an, ob diese Statistik überhaupt Sinn macht. Wenn sie die Basis für Regulierungen ist, die man machen kann, dann würde eine Statistik Sinn machen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Diese Statistik, die eingefordert wird, macht keinen Sinn. Sie hat keine Steuerungsfunktion!

Zunächst einmal zu der genannten Zahl, dass die Jugendstrafverfahren sich verlängert haben: Das trifft so nicht zu! Die Jugendstrafverfahren bei den Amtsgerichten haben sich auf die durchschnittliche Verfahrensdauer im ersten Halbjahr 2009 – beim zweiten Halbjahr wird sich nicht viel ändern – auf 5,2 Monate reduziert und nicht auf sieben Monate erhöht. Wir haben lediglich beim Jugendschöffengericht eine Verfahrensdauer von sieben Monaten, aber da wird ein anderer Zeitraum zugrunde gelegt, nämlich nicht der von der Bearbeitung durch Staatsanwaltschaft und Gerichten, sondern vom Anfangsverdacht bis zur Beendigung des Verfahrens. Das ist ein größerer Zeitraum und dadurch natürlich auch eine etwas längere Zeit. Die beiden Zahlen zu mixen, ist unredlich und nicht richtig.

Was ist denn in der Vergangenheit passiert? Der Senat hat sehr wohl Anstrengungen unternommen, um Jugendstrafverfahren zeitlich zu verkürzen. Er hat für die Staatsanwaltschaft dafür gesorgt, dass ein weiterer Staatsanwalt, insbesondere mit einem Dezernat für Intensivtäter, eingestellt wird. Er hat ferner auch eine Verstärkung des Amtsgerichts in dem Bereich der Jugendstrafprozesse vorgenommen und dort das Amtsgericht verstärkt. Damit konnten diese Bearbeitungszeiten reduziert werden. Wenn man sogar noch auf die Bestände schaut, sieht man, dass die Bestände sich insbesondere beim Amtsgericht deutlich verringert haben. Damit gibt es überhaupt keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass hier sehr schnell gearbeitet wird.

Überlegen Sie einmal, was es bedeutet, in sechs Monaten ein solches Verfahren abzuschließen! Es muss ja ermittelt werden. Die Schnelligkeit ist nicht die einzige Qualität eines solchen Verfahrens. Es ist sinnvoll, da sind wir einer Meinung, dass möglichst schnell nach erfolgter Straftat eine Verurteilung erfolgt oder eben auch die Einstellung gegen Auflagen. Aber es ist auch wichtig, den Sachverhalt vernünf

tig zu erfassen und zu schauen, ob hier tatsächlich eine Straftat vorliegt und ob der Täter schuldig ist oder nicht, und dafür braucht man auch eine gewisse Zeit. Das Rechtsverfahren muss eingehalten werden, und da geht es nicht darum, eine Art Schnelljustiz einzuführen.

Zusammenfassend kann man sagen, eine solche Statistik, die Sie fordern, wäre möglicherweise ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit, weil durch die differenzierte Erfassung für die einzelnen Richter direkt zuzuordnen wäre, warum er diese oder jene Entscheidung getroffen hat oder nicht getroffen hat. Es muss auch die Entscheidung des Richters oder der Richterin bleiben, ob und wann ein Hauptverfahren eröffnet wird. Es darf auch keine Einschränkung der sorgfältigen Prüfung geben.

Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab, weil wir nicht glauben, dass das vernünftige Ziel, dass schnell eine Jugendstrafe ausgesprochen wird, hierdurch beschleunigt werden kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um die Frage, welche Maßnahmen sinnvoll und effektiv sein können, um Jugendgewalt effektiv zu bekämpfen, wird ja seit geraumer Zeit in diesem Haus und in verschiedenen parlamentarischen Gremien geführt. Auch wir sind der Auffassung, dass das geltende Jugendstrafrecht zur Bekämpfung der Jugendkriminalität von der Substanz her vollkommen ausreichend ist. Viel wichtiger erscheint uns aber angesichts der aktuellen Debatte die Notwendigkeit, dass die Bestrafung auch tatsächlich auf dem Fuße folgt, und insofern stimmen wir der Grundintention des Antrags der CDUFraktion hier auch zu.

Der Jugendliche muss sofort spüren, dass sein Handeln falsch war und dass dies auch sofort sanktioniert wird, über dieses Ziel haben wir, glaube ich, hier relativ große Übereinstimmung in der Vergangenheit erzielen können. Um diese Ziele erreichen zu können, brauchen wir vor allen Dingen eines, eine gut ausgestattete Justiz, Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch die Gerichte müssen personell so ausgestattet sein, dass sie tatsächlich auch schnell auf die Tat reagieren können. Ich erinnere mich, dass wir vor zwei Jahren dieses Thema auch im Rahmen der Haushaltsdebatte noch einmal vertieft haben.

In den letzten Wochen und Monaten ist auch wieder sehr intensiv über die Personalsituation bei der Po––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

lizei diskutiert worden. Über 100 Polizeistellen sind derzeit nicht besetzt. Wir glauben, dass das auch ein Thema ist, das im Zusammenhang mit dieser Frage steht, ob tatsächlich die Strafe auf dem Fuße folgen kann und Strafverfolgung auch gewährleistet ist.

(Beifall bei der FDP)

Ich glaube, darüber zu reden würde sich durchaus auch noch einmal lohnen. Insofern gibt es eine ganze Reihe von Aspekten, die in dem Antrag der CDUFraktion natürlich noch nicht aufgegriffen sind, das muss man ganz klar sagen. Dies ist kein Antrag, der allein zufriedenstellen kann. Gleichwohl will ich an dieser Stelle schon sagen, dass ich glaube, dass es sinnvoll sein kann, detaillierte Statistiken auch in diesem Bereich anzufertigen und mehr Transparenz darüber zu gewinnen, was bei den Gerichten geschieht. Deshalb haben wir uns auch entschieden, diesem Antrag zuzustimmen, weil wir durchaus glauben, dass ein gewisser Erkenntnisfortschritt daraus auch ablesbar sein könnte, wenn es eine zusätzliche Auswertung von statistischen Daten für diesen Bereich gibt.

(Beifall bei der FDP)

Gleichwohl – das will ich auch deutlich sagen – ist das natürlich allein keine Maßnahme, die dazu führt, dass Jugendkriminalität weiter eingedämmt wird, sondern es ist eher eine vorbereitende Maßnahme. Die Schlussfolgerung, die wir dann gemeinsam daraus ziehen müssen, darum geht es eigentlich. Deshalb ist uns wichtig, dass dies als erster Schritt oder als ein Element der Strategie gesehen wird und nicht als einziger Schritt.

Ich glaube, Herr Kollege Frehe, in der Hinsicht ist dieser Antrag zu interpretieren, dass man eben zu einer Beschleunigung kommen möchte und dies als eine Vorraussetzung sieht, dass man erst einmal überhaupt eine Bestandsaufnahme braucht, wie lange Jugendstrafverfahren in der Regel eigentlich dauern. Ich wäre jedenfalls sehr dankbar, wenn der Senat uns dort mit detailierterem Zahlenmaterial versorgen würde und sehe der weiteren Debatte mit Spannung entgegen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Frehe hat schon einiges sehr gut vorweggenommen, was auch Meinung der LINKEN ist. Ich finde, es ist relativ klar, dass eine Statistik noch keine Verfahren beschleunigt. Das kann ich mir so nicht vorstellen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Wenn man momentan keine Statistik hat, müsste man natürlich auch daraus folgern, dass es relativ schwer wird, überhaupt nachweisen zu wollen, dass dieses Prinzip, dass die Strafe direkt auf dem Fuße folgen soll, jetzt so sträflich vernachlässigt wird. Das kann man dann auch nicht sagen, wenn man keine richtige Statistik hat, aber die Statistik allein wird nicht helfen.

Von daher – da das an vielen anderen Punkten auch schon einmal besprochen wurde – ist unser Gefühl, dass es leider einmal wieder so ein etwas oberflächiger Law-and-Order-Antrag von der CDU ist. Sie sehen das allein schon an der Überschrift. Man nimmt einfach die Überschrift „Jugendstrafverfahren beschleunigen“, das könnte auch eine Überschrift der „BildZeitung“ sein. Man bekommt sofort das Gefühl, dass etwas im Argen ist, dass da etwas nicht funktioniert, das geht doch nicht, weil man doch Jugendstrafverfahren beschleunigen muss. All das, glaube ich, ist in dem Maße überhaupt nicht der Fall. Der Antrag gibt darüber keinerlei Aussage. Er verliert keine Aussage darüber, wie mein Vorredner zum Beispiel auch richtig gesagt hat, es ist auf die Personalsituation zurückzuführen. Was ist mit den sozialen Ursachen? Muss man da vielleicht etwas ändern, bevor man wiederum nur an den Repressionsinstrumenten herumfeilt? All das bietet dieser Antrag nicht. Von daher werden wir ihn als LINKE ablehnen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Peters-Rehwinkel.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist überschrieben mit „Jugendstrafverfahren beschleunigen“, aber auch meine Fraktion liest eher daraus, dass es hier um Datenerhebungen geht, und die würde im Ergebnis eigentlich nur die Verwaltung belasten. Ich bin froh, dass die Behörde, die verstärkt wurde, sich wirklich dann auf diesen Bereich konzentrieren kann, um den es geht, nämlich um die Jugendstrafverfahren als solche und nicht um die Suche nach Daten und das Zusammenstellen von solchen, die meines Erachtens und unseres Erachtens niemanden weiterbringen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Ziel im Jugendstrafrecht ist – wie eben schon von Herrn Frehe oder Frau Neumeyer, das möchte ich nicht unterschlagen, gesagt wurde – der Erziehungsgedanke. Letztendlich endet aber jedes Verfahren ganz am Ende entweder mit einer Weisung ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

oder einer Maßregel oder, wenn schon wirklich viele Sachen vorgefallen sind, mit einer Freiheitsstrafe. Auf diese Strafe muss niemand warten, die folgt nämlich ganz von allein am Ende des Verfahrens. Es wird niemand nach Hause geschickt, weil dann keine Plätze in der JVA frei sind. Darauf muss niemand warten, die Sicherheit kann die CDU haben!

Wenn die FDP jetzt hier in Person von Herrn Dr. Möllenstädt einbringt, dass man in diesem Rahmen noch einmal über die Polizei reden kann, kann man natürlich überall Fragen beantworten, die nicht gestellt wurden. Hier geht es allerdings um die Jugendstrafverfahren, darum wollen wir uns kümmern. Wir haben uns dem, finde ich, in guter Art und Weise angenommen, indem das Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ aufgelegt wurde. In diesem Rahmen wurde die Staatsanwaltschaft verstärkt, insbesondere im Intensivtäterbereich. Das ist auch bei Jugendlichen ein sehr wichtiger Aspekt, dass dort gleich zugriffen wird.

Die derzeit durchschnittliche Verfahrensdauer ist hier im Bundesdurchschnitt gesehen wirklich gut. Was meines Erachtens nicht sein darf, wie eingangs schon gesagt, ist, dass der Verwaltungsaufwand erhöht wird und dass Verfahren beschleunigt werden zulasten der Rechtsstaatlichkeit. Es darf auf keinen Fall in die richterliche Freiheit eingegriffen werden, indem dazu aufgefordert würde, schneller zu sein als schnell. Aus praktischer Sicht, wie ich sie habe, ist es so zum Beispiel, bei Verfahren mit mehreren Angeklagten, mehreren Zeugen müssen mehrere Anwälte die Gelegenheit nehmen, Akteneinsicht und gegebenenfalls Stellung zu nehmen. Es gibt Fälle, da sind Zeugen einfach nicht greifbar, da werden zwei bis drei Termine aufgeschoben, und schon hat man eine Verfahrensverlängerung, die sich aus der Praxis heraus ergibt und die man nicht durch Datenerhebung ändern kann.

Das Ziel sollte sein, sich überhaupt mit den Jugendlichen als solchen, mit den Straftätern auseinanderzusetzen. Das ist ein Bereich, worum sich zu kümmern ist. Ich denke, die Gerichte nehmen sich der Jugendstrafverfahren derzeit schon sehr gut an. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Besten Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Antrag mit der Drucksache 17/924, „Jugendstrafverfahren beschleunigen“, werde ich selbstverständlich zustimmen. Es darf nicht sein, dass sich die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Jugendverfahren in kürzester Zeit von 5,6 auf circa 7 Monate verlängert hat und darüber hinaus sogar noch zu befürchten ist, dass sich in den meisten Fällen die Verfahrensdauer gerade bei jugendlichen Straftätern, die im Übrigen immer

jünger und dabei immer brutaler vorgehen, sich sage und schreibe auf ein Jahr verlängern könnte. Das heißt, bei den jugendlichen Gewalttätern, wenn die zur Rechenschaft gezogen werden, wenn erzieherische Maßnahmen eingeleitet werden, vergeht in den meisten Fällen circa ein Jahr oder sogar noch ein längerer Zeitraum als ein Jahr. Das ist völlig inakzeptabel! Eine solch lange Zeitspanne ist bei der ansteigenden Jugendkriminalität viel zu lang, um effektive, wirkungsvolle erzieherische Maßnahmen einleiten zu können. Das heißt, es muss eine deutlich personelle Aufstockung bei Polizei, Justiz und Gerichten erfolgen.

Effektive und wirkungsvolle erzieherische gesetzesmäßige Sanktionen müssen gerade bei jugendlichen Gewalttätern sofort nach einer Straftat erfolgen – ich glaube, darüber sind wir uns alle einig – und nicht erst wie befürchtet nach einem Jahr. Das ist viel zu spät. Insofern kann ich aus vollem Herzen diesem Antrag nur zustimmen, aber – und nun kommt das Aber – ich hätte mir allerdings sehr gewünscht, wenn Sie meinem damaligen Antrag „Das Erwachsenenstrafrecht herabsetzen“ überparteilich zugestimmt hätten, denn es kann doch nicht sein, dass Sie auf der einen Seite das Wahlalter auf 16 Jahre herabsenken, ihnen also alle Rechte und große gesellschaftliche Verantwortung übertragen und zugestehen. Dann sollten Sie aber auf der anderen Seite bei den jugendlichen Straftätern auch eine volle Eigenverantwortung für ihre Straftaten einfordern und sie strafrechtlich zur Verantwortung ziehen.

Das heißt im Klartext: Wenn das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt wird, muss konsequenterweise das Erwachsenenstrafrecht auch auf 16 Jahre abgesenkt werden. Das wäre dann endlich einmal eine ehrliche, konsequente und gerechte Politik mit ihrem altbekannten politischen oft erwähnten Motto „Fordern und Fördern“.

Ich bin der Meinung, wer mit 16 Jahren reif dafür ist, alle gesetzlichen Grundrechte einer Wahl beanspruchen zu dürfen, der muss auch mit 16 Jahren dafür reif sein, wenn er sich nicht an die gesetzlichen Grundregeln hält und strafrechtlich dagegen verstößt, dafür auch die volle strafrechtliche Verantwortung und Konsequenzen tragen zu müssen, so einfach ist das. Wie schon erwähnt, ich werde Ihrem Antrag zustimmen. – Danke!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Neumeyer.

Frau Präsidentin, liebe Kollegen von den Regierungsfraktionen! Ihrem Senator scheint die Statistik doch wichtig zu sein. Ich möchte hier mit Erlaubnis der Präsidentin aus einer Mitteilung des Senats vom 15. September 2008, Bericht zur Umsetzung des Handlungskonzeptes „Stopp der Jugendgewalt“, zitieren. Da steht unter dem Punkt 2.3.1 Jugendstrafverfahren beschleunigen – soviel zu

meiner Überschrift – unter anderem: „Der Senator für Justiz und Verfassung wird sich von den Dienststellen vierteljährlich berichten lassen, welche Effekte mit dem Einsatz der Personalverstärkungsmittel erreicht werden.“ Ich habe leider im Rechtsausschuss noch keinen Bericht gehört.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Da können wir ja einmal nachfragen!)

Da können wir demnächst einmal nachfragen, das werde ich auch tun. Das ist der eine Punkt.